Notwehrexzeß ist ein Begriff aus dem Strafrecht, nicht aus dem Sportrecht.
Zu den Äußerungen auch in den Medien, die das Verhalten des TW (Treten des am Boden liegenden "Fan") damit entschuldigten, dass der TW Angst hatte, der "Fan" hätte eine Waffe (Messer) bei sich gehabt, war auch mein erster Gedanke, dass der TW, sobald der "Fan" am Boden lag, einfach hätte weglaufen können.
Sieht nach einem Spielabbruch in Holland aus...
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Notwehrexzess ist Strafrecht, und da auch berechtigt angewendet. Im Normalfall müsste jemand der mehrfach mit einem bestollten Fußballschuh ohne bestimmten Rechtfertigungsgrund zutritt vors Gericht.
Fußballrechtlich ist es aber eindeutig Treten mit übertriebener Härte und daher , völlig egal wie es strafrechtlich beurteilt wird.