Elfmeter und eine gelbe Karte!

  • http://www.mopo.de/sport/fussb…054/10806842/-/index.html


    Hier wird ein Strafstoss gezeigt wobei sich der Schütze ziemlich dusselige anstellt.
    Aber wofür bekommt er die gelbe Karte, ist den eine falsche Ausführung auch eine gelbe Karte wert oder hat der Schiri hier sich für unsportliches Verhalten entschieden?
    Ich hätte hier laufen lassen.

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Das Standbein steht, als er antäuscht, es ist also eine unsportliche Täuschung -> Verwarnung und idF. An der unsportlichen Intention ändert m.E. auch die völlig misslungene Ausführung nichts.

  • Da muss ich dir widersprechen dennosius. Klar ist, dass hier versucht wurde, den Torwart unsportlich zu täuschen. Da das Standbein schon stand, war es ein Vergehen. Jedoch kommt die Unsportlichkeit nicht zum tragen, in dem der TW den Ball locker hält. Somit kann es hier keine VW geben und auch die Spielstrafe ind. FS halte ich hier für unangebracht. Der TW hat den Ball, kann diesen schnell Abschlagen. Warum da denn noch einen Freistoß pfeifen, abgesehen davon, dass dieser sich meines Wissens nach jeder Regelgrundlage entziehen würde.

  • Es stimmt, dass wir nach DFB-Auslegung weiterspielen lassen sollen, wenn der Ball sicher gefangen wird oder ins Aus geht. Die DFB-Anweisung gilt aber nicht in der Liga, wo das passiert ist, und wo sich das aus den FIFA-Regeln ergeben soll, müsste jemand erklären.


    (Die DFB-Logik, wonach der Schütze gelb bekommt, wenn der Torwart abwehrt, aber nicht, wenn er sicher hält, erschließt sich mir übrigens auch nicht - aber es ist, wie es ist).

  • Die Logik dahinter ist diese, dass beim Abwehren des Balles der Ball immernoch im Spiel ist und sich eine erneute Torchance ergibt. Um dies zu unterbinden, gibt es einen ind. FS und da wir durch den Pfiff ins Spiel "eingegriffen" haben, kommt auch die Unsportlichkeit zum tragen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass der Schütze zu verwarnen ist.
    Wenn wir weiterspielen lassen kommt, wie bereits gesagt, die Unsportlichkeit eben nicht zum tragen und es gibt keine VW.


    Edit: Der Titel war irgendwie nicht gewollt. Der war auf einmal da. Wahrscheinlich bin ich mal wieder übers Touchpad gefahren ohne es zu merken und habe dabei ein bisschen was kopiert etc.

  • Zitat von Timey;169194

    Da muss ich dir widersprechen dennosius. Klar ist, dass hier versucht wurde, den Torwart unsportlich zu täuschen. Da das Standbein schon stand, war es ein Vergehen. Jedoch kommt die Unsportlichkeit nicht zum tragen, in dem der TW den Ball locker hält. Somit kann es hier keine VW geben und auch die Spielstrafe ind. FS halte ich hier für unangebracht. Der TW hat den Ball, kann diesen schnell Abschlagen. Warum da denn noch einen Freistoß pfeifen, abgesehen davon, dass dieser sich meines Wissens nach jeder Regelgrundlage entziehen würde.



    1. Regel 14 verlangt einen indirekten Freistoß bei Vergehen des Schützen, wenn der Ball nicht im Tor landet, eine Regelgrundlage ist also gegeben. Weiterspielen ist im Rahmen der Vorteilsanwendung selbstverständlich möglich.
    2. Die FIFA-Anweisung zu Regel 14 verlangt für das Vortäuschen des Stoßes eine Verwarnung und differenziert dabei nicht, ob der Ball im Tor landet oder nicht. M.E. ist hier laut FIFA zwingend zu verwarnen. Für eine gegenteilige DFB-Anweisung bitte ich um Quellenangabe.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von almiko;169199

    Für eine gegenteilige DFB-Anweisung bitte ich um Quellenangabe.


    In unseren Lehrunterlagen gibt es eine Tabelle. Die Zeilen sind Vergehen von Schütze, Mitspieler von Schütze und TW/Verteidiger. Die Spalten sind Tor, Toraus/sicher gehalten und Abgewehrt/Latte/Pfosten.


    Die Zeile Schütze lautet:
    - Wiederholung und Verwarnung bei Tor
    - Abstoß bei Toraus / Weiter, wenn sicher gehalten
    - idF auf dem Punkt und Verwarnung bei Abgewehrt/Pfosten/Latte


    Diese Tabelle habe ich schon zigmal gesehen und nehme an, sie gehört zum Lehrbetriebs-Standardrepertoire.


    Edit: Tante Google gefragt:
    ähnlich z.B. http://www.sr-da.de/Vereinigun…Downloads/Strafstoss2.pdf

  • Sorry, aber der Link ist viel zu inaktuell, da er sich u.a. auf Regeländerungen 2006/2007(!) bezieht, und es dort - nach heutiger Regelauslegung so uneingeschränkt sicher falsch - heißt:

    Zitat

    Persönliche Strafen:
    – VW nur im Wiederholungsfall


    Ich dachte eher an eine möglichst aktuelle SR-Zeitung o.ä.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Aber wo ist da denn der Sinn? Wenn der TW abwehrt, gibt's eine VW und wenn er ihn festhält, dann nicht (auch nicht in der nächsten Spielunterbrechung)?! Sachen gibt's... :confused:

  • Timey hat es oben so erklärt, wie es auch Ubbo auf seiner Website erklärt: Weil der SR das Spiel deswegen nicht unterbrechen muss, kommt die Unsportlichkeit nicht zum Tragen.


    So ist die DFB-Logik. Wir müssen sie zur Kenntnis nehmen und anwenden. Teilen muss man sie nicht - warum wird eine Unsportlichkeit deswegen besser, weil ich deswegen das Spiel nicht extra unterbreche?