Wir reden von zwei unterschiedlichen Sachverhalten:
Bei Foulspiel gibt es die Spielstrafe für das Foulspiel. Die kann (und muss) man unabhängig von einer persönlichen Strafe verhängen, wenn der schuldige Spieler nicht identifizierbar ist.
BRiT, bei Deinem Fall wird nicht die Meckerei selbst mit einer Spielstrafe belegt, sondern die Verursachung einer Unterbrechung, um die persönliche Strafe aussprechen zu können (Regelbuch: "Hat der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen, um eine Verwarnung auszusprechen, wird die Partie mit einem indirekten Freistoß [..] fortgesetzt"). Erfolgt keine Unterbrechung, um eine Verwarnung auszusprechen, gibt es auch keinen idF. Der Beobachter hat also leider Recht.