Auf Seite 18 (Fragen) bzw. 19 (Antworten) wird von Lutz Wagner in der Musterlösung zu Situation 4 vorgegeben, dass ein "absichtliches Handspiel" mit (führt zu ) geahndet werden muss, obwohl in der Fragestellung m.E. nichts auf ein unsportliches Handspiel hinweist. Für die Tatsache, dass der Spieler zuvor unerlaubt den Platz betritt, wird er ja bereits unstrittig mit bestraft, daher darf dieses Fehlverhalten m.E. die persönliche Strafe für das nachfolgende Handspiel nicht beeinflußen.
Kann jemand - im Gegesatz zu mir - die Musterlösung nachvollziehen?
SR-Zeitung 5/2011: Regelfrage 4
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Vielleicht steh ich jetzt auf dem Schlauch (habe gerade die Fragestellung in der Zeitung nur nochmal überflogen) aber kann ein absichtliches Handspiel nicht unsportlich (sprich sportlich) sein?
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In den Anmerkungen des DFB zu Regel 3 (Seite 20) steht:
ZitatEin Spieler (auch Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler), der ins
Spielfeld eintritt oder wieder eintritt, ohne sich beim Schiedsrichter vorher
anzumelden und dessen zustimmendes Zeichen abzuwarten, und außerdem
eine weitere verwarnungswürdige Regelübertretung begeht (Handspiel,
Festhalten eines Gegners usw.), erhält für das erste Vergehen „Gelb“
und ist anschließend mit „Gelb/Rot“ des Feldes zu verweisen.Und die zeitliche Nähe zum Abseitsentzug lässt zumindest vermuten, dass das Handspiel unsportlich und verwarnungswürdig erfolgte.
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Hier mal die Frage & Antwort:
Situation 4 (Wiedereintritt)
Ein Angreifer verlässt über die Torlinie das Spielfeld und entzieht sich dadurch einer Abseitsstellung. Obwohl die Spielsituation, die ihn zum Verlassen des Spielfelds veranlasst hat, noch nicht abgeschlossen ist, läuft der Spieler auf das Feld und begeht dann außerhalb des Strafraums ein absichtliches Handspiel.Zitat von AuflösungSituation 4
Direkter Freistoß, Verwarnung, „Gelb/Rot“. Hier lebt nicht – wie vor Jahren praktiziert – die Abseitsstellung wieder auf, sondern das unerlaubte Betreten des Platzes (falscher Zeitpunkt) wird bestraft. Weil nachfolgend aber noch eine weitere und vor allem schwerere Regelübertretung begangen wird, ist diese für die Spielstrafe relevant. Bei der Persönlichen Strafe erfolgt eine Summierung.---
Zitat von EycoIn den Anmerkungen des DFB zu Regel 3 (Seite 20) steht:
Ein Spieler (auch Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler), der ins
Spielfeld eintritt oder wieder eintritt, ohne sich beim Schiedsrichter vorher
anzumelden und dessen zustimmendes Zeichen abzuwarten, und außerdem
eine weitere verwarnungswürdige Regelübertretung begeht (Handspiel,
Festhalten eines Gegners usw.), erhält für das erste Vergehen „Gelb“
und ist anschließend mit „Gelb/Rot“ des Feldes zu verweisen.Und die zeitliche Nähe zum Abseitsentzug lässt zumindest vermuten, dass das Handspiel unsportlich und verwarnungswürdig erfolgte.
Vermutungen bringen einem in Regelfragen mMn nicht weiter - es muss klar formuliert sein, was geschildert wird. Und in diesem Fall ist ein absichtliches Handspiel und dass hat bekanntermaßen keine persönliche Strafe zur Folge, denn das handspiel erfolgt lt. Beschreibung nicht unsportlich!
MMn hat almiko somit vollkommen Recht, hier liegt dann wohl ein Fehler vor.
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Ich will jetzt keine Haar spalten, aber die Regel sagt "Unter gewissen Umständen sind Spieler bei einem Handspiel wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, z.B. .."., der Begriff "Unsportliches Handspiel" ist in der Regel m.W. nicht zu finden.
In der Situation betritt der Spieler das Spielfeld und begeht dann das Handspiel, hier ist die Unsportlichkeit des Handspiels direkt gegeben. Dass er dann noch für das Betreten des Spielfeldes verwarnt wird, bad luck
So wie die Frage gestellt ist, ist die erwartete Antwort klar, das werden alle Lehrwarte und Regelfragenbeantworter hier im Forum (hoffentlich ) bestätigen.
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Hallo.
Ich muß mfs recht geben, die Antwort ist in der Form eigentlich schon eindeutig vorgegeben. In dieser Forumlierung ist das Handspiel, wie von mfs ausgeführt, als eindeutige Unsportlichkeit zu verstehen. Und so ergeben sich eben die beiden Verwarnungen, wie in der Antwort vorgegeben.
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Ich bin mir nicht ganz sicher, wann und wo der Angreifer wieder rein darf. Ist es wie bei einer Verletzung: während des Spiels nur an der Seitenlinie und nur während einer Unterbrechnug auch über die Torauslinie? Oder kann man dem Angreifer den Eintritt auch während des laufenden Spiels über die Torauslinie erlauben, wenn er hierbei nicht direkt ins Spiel eingreifen kann?
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Hallo.
Grundsätzlich darf er an der Stelle wieder eintreten, an der er aus dem Spielfeld gegangen ist, um sich der Abseitsstellung zu entziehen. Dies darf grundsätzlich auch während des laufenden Spiels geschehen. Die Zustimmung des SR, die notwendig ist, soll in dem Fall erst dann erfolgen, wenn der Spieler keinen direkten Einfluß auf das Spiel nehmen kann, sprich, der Ball nicht in unmittelbarer Spielnähe ist. Also grundsätzlich so, wie von Dir schon vermutet.
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Zitat von jambala;168196
Hallo.
Ich muß mfs recht geben, die Antwort ist in der Form eigentlich schon eindeutig vorgegeben. In dieser Forumlierung ist das Handspiel, wie von mfs ausgeführt, als eindeutige Unsportlichkeit zu verstehen. Und so ergeben sich eben die beiden Verwarnungen, wie in der Antwort vorgegeben.
Ne, seh ich net so.
Ein absichtliches Handspiel muss nicht zwangsläufig unsportliche sein.Vor allem bei Regelfragen sollte man nicht sich nicht in Spekulationen verlieren.
Ich würde hier von daher schon auch sagen, dass die Verwarnung für das absichtliche Handspiel sich für micht nicht aus der in der Regelfrage beschriebenen Situation zwingend ergibt.
Vielleicht frage jemand 'mal bei Lutz Wagner nach?
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Zitat von kuhartm;168290
Vielleicht frage jemand 'mal bei Lutz Wagner nach?
So, grad gemacht. Also, mal den DFB angeschrieben.
Mal gespannt, ob jemand und wenn ja, wer antwortet.
Hatte vor einigen Jahren auch 'mal wegen einer Regelfrage info@dfb.de angeschreiben.
Und am Tag drauf (Sonntag!!) hatte ich Antwort von Eugen Strigel. -
Wie sieht es aus? Hat der DFB noch nicht geantwortet?