Spieler spielt für einen anderen Verein

  • Moinsen!
    Mir ergibt sich folgendes Problem.
    Letzte Saison pfiff ich ein Spiel der A-jugend. Das Spiel war sehr ordentlich von allen Seiten. Das einzige was ich zu bemängeln hatte, waren die doch teilweise schon sehr veraltenden Fotos bei den Pässen. Naja... sowas kommt vor. habe das im Spielbericht vermerkt und dem Trainer gesagt und damit war die Sache für mich abgeschlossen.Jetzt sehe ich beim Ligastart im Herrenbereich im Lokalteil einer Zeitung, das ein Spieler der bei dem Ajugend Spiel mitgespielt zum selben Zeitpunkt auch für eine Herrenmannschaft bei einem anderen Verein gemeldet war und auch gespielt hat.Er hat also vermutlich unter falschen Namen gespielt bei einem fremden verein.
    Wie soll ich mich jetzt verhalten. Was erwartet mich?


    PS:Bevor Fragen kommen. Es gibt bei uns keine Gesichtskontrolle bei den Pässen.

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Es gibt sog. Zweitspielrechte, mit dem Spieler in unterschiedlichen Vereinen für unterschiedliche Altersklassen spielen darf.


    In diesem Fall kann es ja auch sein, dass der Spieler so ein Talent ist, dass er schon Herren spielen "kann", aber vom Alter her noch in der A-Jugend spielen darf.

  • Zitat von derMoeller;167642

    Moinsen!
    Mir ergibt sich folgendes Problem.


    Nö.
    Du hast kein Problem. Selbst wenn der Spieler nicht spielberechtigt war - Du hast nichts falsch gemacht. Lediglich der damalige Gegner in der A-Jugend hätte eventuell ein berechtigtes Interesse - aber auch das braucht Dich nicht zu interessieren.

  • Mein nur ob ich das dem staffelleiter melden sollte oder dem Obmann... Dazu muss man sagen, dass der Spieler nicht gerade in der dritten Kreisklasse spielt sondern Bezirksklasse...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Aus sportlichem Verständnis heraus solltest Du das melden, verpflichtet bist Du allerdings nicht dazu und außerdem machst Du Dir womöglich eine große Baustelle auf. Von daher rate ich Dir hier erst einmal mit Deinem KSO zu suchen und seinen Rat einzuholen - und das bitte mündlich oder telefonisch, da dies für beide Seiten keine zwingende Aktion generiert.

  • Also bei uns im FSA gilt grundsätzlich eine vierwöchige Verjährungsfrist, so dass etwaige Vergehen aus der Vorsaison nicht mehr sanktioniert werden könnten. Wenn das bei Euch auch so ist, ist jegliche Meldung m.E. sinn- und aussichtslos.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • so.. hab gerade nachgeschaut... bei uns gilt auch die 4 Wochen Frist. Außerdem sagt mein Obmann das ich die Füsse still halten soll...
    aber ganz ehrlich.. diese 4 wochen Frist finde ich in so einem Fall echt blödsinnig... aber nun gut-meine Meinung :)


    Auf jeden Fall werd ich in 3 Wochen(da pfeiff ich die Mannschaft wieder) mir die Pässe und Spieler genau angucken und sollte da auch nur ein bisschen Zweifel dasein wird der jeweilige Spieler nicht spielen...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Irrtum, Du musst den Spieler spielen lassen. Allerdings solltest Du vor dem Spiel darauf hinweisen, dass Du Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes hast. Spielt er danach nicht mit, so vermerkst Du nur den Täuschungsversuch im Spielbericht, spielt er dennoch mit, so schreibst Du selbstverständlich sowohl Deine Zweifel in denselben und ergänzt es um die Anmerkung, dass Du Spieler und Trainer auf Deine Zweifel hingewiesen hast. Denke daran, Du bist nur der Tatsachenfeststeller, um die Folgen kümmern sich Andere!

  • Manfed liegt vollkommen richtig. Wir SR können einem Spieler nur bei einem Ausrüstungsmängel das Spielen verweigern. Vor kurzem hat das ein Kollege bei mir im Kreis ein paar Spielern nicht spielen lassen, weil sie weder Spielerpass noch Lichtbildausweis hatten. Das Ende vom Lied war, dass die benachteiligte Mannschaft Protest eingelegt hat. Das Sportgericht hat dem Protest stattgegeben. Das Spiel wird wiederholt.

  • Wenn die Identität eines Spieler nicht feststeht oder im Jugendbereich durch den Betreuer mittels Unterschrift bestätigt wird, darf der Spieler zumindest in Bayern nicht spielen. Eigentlich logisch, bekommt so ein Spieler einen FaD und ich kennen nicht mal seinen Namen, kann ich wohl kaum eine Meldung schreiben.

  • also ganz ehrlich... ein Spieler der nicht bei dem Verein gemeldet ist, hat keinen versicherungschutz. Wenn im Spiel dann etwas folgenschweres passiert und ich vorher wusste das er nicht spielen darf bin am Ende ich doch der Gearschte... Man muss auch daran denken wer die ganzen Folgekosten bezahlt. in so eine Situation möchte ich nicht kommen. ich würd mir immer Vorwürfe machen...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Ich befürchte, dass mal wieder Landesverbandssuppen gekocht werden. Natürlich soll ich mir als Schiri nach Möglichkeit Klarheit über die Identität eines Spielers verschaffen - ist das aber nicht möglich, so bestätigt ja letztlich immer ein Vereinsverantwortlicher die Richtigkeit der vom Verein gemachten Angaben im Spielbericht, ggf. kann ich den Spieler auch noch im SB unterschreiben lassen. Damit ist für mich das Thema aber durch, es wird im SB gemeldet, dass kein Pass vorlag und ggf. auch, dass eine Identifikation nicht möglich war, danach gilt wiederum, dass das Thema für mich erledigt ist. Meint der Verein, den Spieler dennoch einsetzen zu müssen, wird er dies dem Klassenleiter und/oder dem Sportgericht erklären müssen bzw. den Nachweis zu führen haben, dass der Spieler spielberechtigt ist.


    Besonderheiten, wie sie in diesem Fall nach machees Aussagen in Bayern (und vielleicht ja auch in anderen LVs) zu bestehen scheinen, sind natürlich zu beachten.


    Eines ist aber sicher: Haftbar bin ich alleine schon nach dem Regelwerk in keinem Fall.

  • ja schon... aber ich lass ja auch nen Spieler nicht mitspielen oder verwarne ihn wenn er keine Schienbeinschoner trägt. Weil ich die Verantwortung für den Schutz des Spielers habe. Das sehe ich bei fehlender Versicherung genauso...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • doch ist sie... Der Verein ist verpflichtet seine Spieler zu versichern. Tut er dies nicht bekommt der Spieler keine Spielerlaubniß... Ergo besteht eine Versicherungspflicht...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Zitat von derMoeller

    Weil ich die Verantwortung für den Schutz des Spielers habe.


    Stimmt, du hast auf dem Platz eine gewisse Verantwortung für die Spieler, aber doch nicht neben dem Platz. Wer meint, betrügen zu müssen, kann es ja versuchen, er wird am Ende aber sehen/spüren, wohin das führen kann.

  • Leute, die Diskussion über die Haftung des SR hatten wir schon einmal: Das Regelwerk schreibt ausdrücklich, dass der SR nicht haftbar gemacht werden kann. Wir haben auch keine Aufsichts- und keine Fürsorgepflicht auf dem Platz, kritisch kann es höchstens bei Gewittern werden - und selbst dann nur, wenn wir einem Spieler nicht gestatten, das Feld zu verlassen, auch wenn wir als SR eine Unterbrechung noch nicht für nötig halten, das Ganze ohnehin auch nur dann, wenn etwas passiert und es einen kausalen Zusammenhang zum Gewitter gibt.


    Und jetzt wäre es schön, wenn wir zum Thema der Spielberechtigung zurückkommen könnten ...