Regelfrage zum Thema Behandlung eines verletzten Spielers

  • Dabei ist noch der zweite Fall offen:


    Am Tag darauf hatte ich mein zweites Herrenspiel und da kam es in der ersten HZ zu einem Zweikampf an der Seitenlinie. Der Stürmer wurde gefoult und bekam den Freistoß. Er fiel dabei ins Seitenaus und blieb dort kurz liegen. Der Betreuer ging zwar zu ihm hin, er behandelte ihn aber nicht und der Spieler brauchte auch keine Behandlung.


    Ich stellte in der Zeit, in der er sich die Stutzen richtete die Mauer und er fragte ob er wieder auf den Platz kommen könnte. Ich ließ ihn vor der Fortsetzung wieder auf den Platz. Wäre er behandelt worden hätte er ja warten müssen, aber ohne Behandlung?


    Laut BEO hätte er dennoch unten bleiben müssen...


    Hier liegt m.E. der BEO falsch. Der Spieler hat das Feld nicht freiwillig verlassen, sondern im Kontext mit einem Zweikampf, der sogar gegen ihn sogar regelwidrig ausgeführt wurde. Daher darf er den Platz mangels unsportlicher Absicht auch sofort wieder betreten, allemal, wenn das Spiel noch nicht fortgesetzt war. Hiervon könnte sich nur eine Abweichung ergeben, wenn er behandelt worden wäre oder mit der Verzögerung des Wiedereintritts eine taktische Absicht verfolgt hätte, was nach der Beschreibung aber nicht vorlag.


    Es bleibt also die Frage, wie das kurze liegen bleiben zu werten ist. So lange ich den Eindruck habe, dass das spiel- bzw. hier eben foulbedingt ist und keine Verschnaufpause darstellt sowie keine Behandlung stattgefunden hat, verfolgt der Spieler keine unsportliche Absicht und soll sofort wieder am Spiel teilnehmen können. Ist es aber eine Verschnaufpause, so ist das zwar keine direkte Behandlung, aber dennoch vertrete ich dann die Auffassung, der Spieler muss zumindest die Spielfortsetzung abwarten, bis ich ihn wieder hereinwinke.


    Die (regeltechnische) Begründung Deines BEOs würde mich interessieren ...

  • Er stand direkt auf der anderen Hälfte des Platzes und konnte wohl nicht sehen ob er behandelt wurde oder nicht. Grad weil der Betreuer direkt neben dem Spieler stand.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Gerade dann sollte er es aber zu deinen Gunsten und nicht zu deinen Ungunsten auslegen. Das habe ich ja noch nie gehört, daß ein Beobachter etwas nicht wahrnimmt und dann gegen den SR auslegt.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Außerdem gilt die Behandlungsregelung nur für Behandlungen AUF dem Platz. Wenn ein Spieler in einer Spielruhe den Platz zur Behandlung verläßt (der Einfachheit halber mit Zustimmung des SR ;)), darf man ihn auch wieder vor der Spielfortsetzung auf den Platz lassen.