Dabei ist noch der zweite Fall offen:
Am Tag darauf hatte ich mein zweites Herrenspiel und da kam es in der ersten HZ zu einem Zweikampf an der Seitenlinie. Der Stürmer wurde gefoult und bekam den Freistoß. Er fiel dabei ins Seitenaus und blieb dort kurz liegen. Der Betreuer ging zwar zu ihm hin, er behandelte ihn aber nicht und der Spieler brauchte auch keine Behandlung.
Ich stellte in der Zeit, in der er sich die Stutzen richtete die Mauer und er fragte ob er wieder auf den Platz kommen könnte. Ich ließ ihn vor der Fortsetzung wieder auf den Platz. Wäre er behandelt worden hätte er ja warten müssen, aber ohne Behandlung?
Laut BEO hätte er dennoch unten bleiben müssen...
Hier liegt m.E. der BEO falsch. Der Spieler hat das Feld nicht freiwillig verlassen, sondern im Kontext mit einem Zweikampf, der sogar gegen ihn sogar regelwidrig ausgeführt wurde. Daher darf er den Platz mangels unsportlicher Absicht auch sofort wieder betreten, allemal, wenn das Spiel noch nicht fortgesetzt war. Hiervon könnte sich nur eine Abweichung ergeben, wenn er behandelt worden wäre oder mit der Verzögerung des Wiedereintritts eine taktische Absicht verfolgt hätte, was nach der Beschreibung aber nicht vorlag.
Es bleibt also die Frage, wie das kurze liegen bleiben zu werten ist. So lange ich den Eindruck habe, dass das spiel- bzw. hier eben foulbedingt ist und keine Verschnaufpause darstellt sowie keine Behandlung stattgefunden hat, verfolgt der Spieler keine unsportliche Absicht und soll sofort wieder am Spiel teilnehmen können. Ist es aber eine Verschnaufpause, so ist das zwar keine direkte Behandlung, aber dennoch vertrete ich dann die Auffassung, der Spieler muss zumindest die Spielfortsetzung abwarten, bis ich ihn wieder hereinwinke.
Die (regeltechnische) Begründung Deines BEOs würde mich interessieren ...