SR Ausweis

  • Hab meinen neuen seit gestern.


    Uns wurde selbst überlassen, ein Bild einzukleben, da ja jetzt mit Perso gültig.

  • Ich möchte dazu erwähnen das ich meinen jetzt schon habe!:p


    Kleiner Tipp am Rande, ich habe mir eine Schutzhülle dazu gekauft, immerhin soll der Ausweis jetzt 10 Jahre halten!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Wenn kein Bild im Ausweis ist, ansonsten gilt er wie immer.

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zitat

    Gilt der neue auch mit Schülerausweis/Reisepass .... ???


    Zitat

    Ja, es muss nur ein amtlicher Lichtbildausweis sein.


    Also fällt der Schülerausweis raus, ist nämlich kein amtlicher Lichtbildausweis, Lichtbildausweis ist er meistens, aber eben nicht amtlich.


    Reisepass geht natürlich.

  • Der bisherige Schiedsrichterausweis ist in Bayern ab dem 1.9.2011 ungültig und ist bei Vorlage zur Erlangung eines kostenfreien Eintritts vom Verein einzuziehen.

  • Zitat von LuckyLukas;166915

    Also fällt der Schülerausweis raus, ist nämlich kein amtlicher Lichtbildausweis, Lichtbildausweis ist er meistens, aber eben nicht amtlich.


    Woher hast Du denn diese Auslegung? Ein amtlicher Ausweis zeichnet sich dadurch aus, dass er von einer Behörde (und eine Schule oder Universität ist eine solche) ausgestellt wurde und die zweifelsfreie Identifizierung zulässt, d.h. er muss ein mit Dienstsiegel abgestempeltes Passbild sowie den Namen des Inhabers aufweisen. Im Sinne der Indentifizierung ist daher beispielsweise auch der Führerschein ein amtlicher Lichtbildausweis, Perso und Reisepass ohnehin. Ich möchte es mir jetzt ersparen, die formalen Unterschiede zwischen Perso, Reisepass, Führerschein, Schülerausweis etc. juristisch sauber darzustellen, für den Zweck der Überprüfung der Identität des Vorlegers eines SR-Ausweises ohne Bild sind diese aber zweifelsfrei gleichermaßen geeignet wie ausreichend. Denkt im Umkehrschluss auch daran, wie ein Spieler seine Identität nachweisen kann/soll, wenn kein Spielerpass vorliegt.

  • Lucky Lukas aussage stimmt m.M.n. soweit, dass ein Schülerausweis nicht als amtlicher Lichtpassbildausweis gilt, da ein er ausgestellt werden kann ohne Nachweis der Geburtsurkunde u.ä.
    Ich hatte das Problem vor kurzem als ich einen Sehtest fürn Führerschein gemacht habe, da war mein Schülerausweis auch nicht ausreichend.

  • Zumindest in Bayern zählt der Schülerausweis nicht zu den amtlichen Personaldokumenten mit denen man sich ausweisen kann. Auch ein Spieler muss, wenn er ohne Vorlage des Passes spielen will, ein amtliches Personaldokument vorlegen und dazu zählt ein Schülerausweis, egal von welcher Schule ausgestellt, nicht. Genaugenommen nur Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Auch der Mitgliedsausweis von staatlichen oder halbstaatlichen Organisationen fällt nicht darunter. Dass es manchmal von Schiedsrichtern oder Einlasskontrolleuren anders gehandhabt wird, sagt nichts darüber aus, dass es richtig ist.

  • gigi, da bin ich anderer Meinung: Richtig ist zwar das der Schülerausweis kein amtlicher Lichtbildausweis ist, aber in den Anweisungen steht neben einen amtlichen Lichtbildausweis kann auch für das Spielrecht ein Ausweis einer anerkannten Organisation vorgelegt werden DLRG oder ähnliches. So viel hierzu

  • Ab der Saison 2011/2012 wird ein neuer Schiedsrichter-Ausweis in FVN Kreis Mönchengladbach/ Viersen gültig sein.

    Der neue Schiri-Ausweis wird ab sofort bei jeder Schulung ausgegeben. Da dieser im Fußballverband Niederrhein nur mit einem Lichtbild versehen gültig ist, bittet der KSA, dass zu den Schulungen ein entsprechend aktuelles Lichtbild mitgebracht wird.
    Im Übrigen gilt der neue Ausweis zehn Jahre!

  • Der neue Ausweis hat eine Laufzeit von 10 Jahren und wird jedes Jahr neu frei gestempelt!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zitat von gigi;166935

    Zumindest in Bayern zählt der Schülerausweis nicht zu den amtlichen Personaldokumenten mit denen man sich ausweisen kann.


    Ich wusste ja schon immer, dass die Uhren in Bayern anders gehen, aber dass man dort jetzt auch Bundesgesetze anders auslegt ...?!? Fakt ist, dass für den schlichten Nachweise der Identität ein Ausweis einer Behörde mit per Dienststempel versehenem Lichtbild und Namen ausreichend ist (alternativ in anderer austauschsicherer Umhüllung), ein Führerschein ist übrigens diesbezüglich auch nichts anderes! Vielleicht liegt es aber an unterschiedlichen Vorstellungen/Ausführungen von Schülerausweisen, die haben heute wohl nicht mehr alle ein Lichtbild, dann sähe die Situation auch anders aus.


    Streng genommen ist übrigens auch ein Reisepass für eine vollständige Identifikation nicht geeignet, da er, wie auch der Führerschein, nicht fortgeschrieben wird, d.h. aus ihm ist keine bzw. keine aktuelle Adresse erkennbar.

  • Das mit dem "Wahlrecht" ist bei uns ähnlich gehandhabt, wer eben ein Foto einklebt muss sich das nachträglich abstempeln lassen – wobei der Ausweis zwischen dem Einkleben und dem Abstempeln logischerweise keine Gültigkeit hat.


    Gab bei uns aber in soweit eine "Panne", als dass bei SR die für einen Verein aus einem anderen Kreis pfeifen eben dieser als Kreis eingetragen wurde. Soll also demnächst meinen dritten Ausweis binnen eines Jahres erhalten ;)
    Müsste ja eigentlich überall so sein, da die ersten Ausweise vom DFB ausgegeben wurden – oder?

  • Zitat von gigi;166924

    Der bisherige Schiedsrichterausweis ist in Bayern ab dem 1.9.2011 ungültig und ist bei Vorlage zur Erlangung eines kostenfreien Eintritts vom Verein einzuziehen.


    Bei uns kam die Nachricht, dass die Frist bis 20. 09. verlängert wurde