Regelfrage! Gelb für verlorenes Teil auf dem Spielfeld?

  • Hallo,


    ich wurde vor kurzem eingewechselt und habe mir aufgrunddessen, dass ich meine Schienbeinschoner in der Kabine vergessen habe, einfach welche genommen die bei uns rumlagen. Diese Schienbeinschoner saßen nich ganz so fest.
    Dann passierte folgendes, ich erlief mir den Ball in unserem Strafraum und spielte den Ball an einen Mitspieler der ausserhalb des Strafraums stand. Hierbei verlor ich meinen rechten Schienbeinschoner, der aus dem Stutzen gerutscht war.


    Der Schiedsrichter pfiff ab und gab mir Gelb und einen indirekten Freistoss.


    Hier nun meine Frage: Gibt es eine solche Regel überhaupt?


    Er hat das steif und fest behauptet!!!



    Vielen Dank für Mühen!


    MfG tomtoo

  • Die Entscheidung mag ungewöhnlich sein, könnte man aber mit gefährlichem Spiel begründen.
    Wenn Spieler trotz meines Hinweises weiter z.B. mit offenen Schnürsenkeln spielen,
    gebe ich beim nächsten Ballkontakt auch indirekten Freistoss wegen gefährlichen Spiels.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Wenn Du keinen Schienbeinschoner mehr trägst, so ist das ein Ausrüstungsmangel, der von Dir zu beseitigen ist. Da ich nach Deiner Schilderung davon ausgehe, dass der verlorene Schoner auf dem Feld lag, kann hierfür durchaus auch eine Spielunterbrechung gerechtfertigt sein. Zur Spielfortsetzung (indirekter Freistoß) und zur Verwarnung kann ich nichts sagen, da es hier unter Umständen auf Details ankommt, die nicht bekannt sind, wo man vor allem wissen müsste, wieso der Schiedsrichter so entschieden hat, unter anderem kommt es darauf an, ob Du weiterspielen wolltest, ob und wo Angreifer waren usw. Nach Deiner Schilderung mutet das zwar etwas merkwürdig an und ein Fehler des SR ist nicht auszuschließen, aber ohne Befragung des SR wird sich das nicht klären lassen.


    Sicher ist aber, dass es dezidierte Regeln darüber gibt, welche Ausrüstungsgegenstände ein Spieler zu tragen hat und welche verboten sind, da gibt Dir ein Blick ins Regelbuch umfangreiche Auskunft.

  • Naja, das Spielen ohne Ausrüstung hat grundsätzlich eine :gelbe_karte: + IdF, wo Ball (gespielt) zur Folge.
    Jetzt liegt es im Ermessen des SR, ob er sagt, du verlierst den Schienbeinschoner WÄHREND der Aktion (nicht strafbar, musst ihn allerdings direkt wieder anziehen und darfst nicht erst noch 1-2 mal den Ball spielen etc.), oder du verlierst ihn und spielst DANN den Ball.
    Das wär verboten und :gelbe_karte: + IdF richtig.


    Ps: Aus deiner Schilderung würde ich entnehmen, dass du den Schoner beim Spielen verloren hast, also nicht strafbar. Solch eine Regel gibt es zwar, der SR hat sie aber anscheinend nicht ganz richtig hier angewendet.

  • Wenn sich der Vorgang so wie geschildert abgespielt hat, dann ist die Entscheidung des Schiedsrichters nicht nachvollziehbar. Nicht einmal eine Unterbrechung ist angesagt. Der Schienbeinschoner ist ein vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstand, genauso wie der Schuh. Und wenn man einen solchen verliert, egal ob mit oder ohne Zweikampf, dann gibt es auch keine Unterbrechung und schon gar keine persönliche Strafe. Nur wenn ich ohne Schienbeinschoner noch spiele, dann gibt es einen indirekten Freistoß (eine Verwarnung ist wahrscheinlich möglich, aber muss die sein?), während beim im Zweikampf verlorenen Schuh sogar noch ungestraft der abschließende Torschuss erlaubt ist.

  • Zitat von schiri-h03;158992

    Naja, das Spielen ohne Ausrüstung hat grundsätzlich eine :gelbe_karte: + IdF, wo Ball (gespielt) zur Folge.



    Entschuldigung, aber das stimmt nicht. Ausrüstungsmängel müssen behoben werden, bei besonderer Gefährdung kann das Spiel auch dafür unterbrochen werden. Dann gibt es indirekten Freistoß (zum Beispiel beim Spielen ohne Schuh). Aber dies scheint mir bei einem Schienbeinschützer, der in der Aktion verloren geht doch eher zweifelhaft. Eine Verwarnung sieht das Regelwerk hier aber explizit nicht vor! (vgl. Spielen ohne Schuh, Spielen mit Schmuck)

  • Zitat von gigi;158997

    Nur wenn ich ohne Schienbeinschoner noch spiele, dann gibt es einen indirekten Freistoß (eine Verwarnung ist wahrscheinlich möglich, aber muss die sein?), während beim im Zweikampf verlorenen Schuh sogar noch ungestraft der abschließende Torschuss erlaubt ist.



    In Bezug auf die Verwarnung nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil:
    Es gibt keine! Verwarnung für das Spielen ohne Schuh/Schienbeinschoner (nur bei Vorsatz, wenn zum Beispiel der Schienbeinschoner nach Verlust weggeworfen wird, gibt es die VW!).
    Dein letzter Satz ist allerdings etwas schwammig.
    Das Spielen mit Ausrüstungsmangel ist nur erlaubt, sollte der Ausrüstungsmangel während er Aktion entstehen.
    Führt ein Spieler den Ball und verliert beim Abspiel den Schuh, ist das ok.
    Verliert er den Schuh aber und läuft auch nur einen! Schritt weiter, ist das direkt der IdF! In deinem genannten Beispiel müsste der Spieler also den Zweikampf abbrechen und seinen Schuh wieder anziehen, denn ohne Schuh darf er diesen nicht mehr weiter bestreiten.



    Edit: KidRonnie: Du hast natürlich vollkommen recht, ich habe es mit einer anderen Frage verwechselt (Spieler wirft zB den Schoner nach außerhalb, nachdem er ihn verloren hat).

  • Klasse ich hatte heute bei meinen Spiel einen ähnlichen Fall.
    Der Spieler verliert seinen Schienbeinschoner, nimmt ihn in die Hand und geht in einen Zweikampf. Ich pfeife ab und gebe ind.Freistoss ohne Verwarnung, man bin ich gut!:p

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Mich würde mal wieder (ja, ich weiß ich bin ein Spielverderber) die Regelgrundlage für eure Auslegungen interessieren. Ich finde im Regelheft lediglich folgende Passagen:



    Dementsprechend ist das (weiter)spielen bis zur nächsten Spielunterbrechung ohne Schienbeinschützer nicht verboten. In der nächsten Unterbrechung schicke ich den Spieler raus, die Schützer wieder anzuziehen (wenn er es nicht sofort auf dem Platz machen kann). Persönliche Strafe gibt es keine, Unterbrechung deswegen auch nicht. Der Fall der Schuhe ist separat abgedeckt und wird deswegen anders gehandhabt.


    Andere Meinungen bitte anhand des Regelheftes oder von Fragen aus der SR-Zeitung belegen.

  • Mal vorab:


    Ein Schienbeinschoner oder ein Schuh, der in unmittelbarer Spielnähe liegt, kann durchaus eine Gefahr darstellen und wäre dann immer ein Grund für eine Spielunterbrechung - und die Diskussion um die dann korrekte Spielfortsetzung sollten wir hier jetzt nicht führen.


    Die zitierten Passagen aus dem Regelbuch bedürfen der Interpretation:


    Zitat

    muss die Partie nicht unterbrochen werden,


    Das besagt nichts anderes, als dass die Partie deshalb nicht zwingend (Ausnahme siehe oben) unterbrochen werden muss. Der fehlende Zwang zur Unterbrechung bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die Partie deswegen nicht unterbrochen werden dürfte, ergo ist eine Unterbrechung zulässig aber nicht zwingend.


    Zitat

    - wird der fehlbare Spieler vom Schiedsrichter aufgefordert, das Spielfeld zu verlassen, um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen,
    - muss der Spieler das Spielfeld verlassen, sobald der Ball nicht mehr im Spiel ist, sofern
    der Spieler bis dann seine Ausrüstung noch nicht in Ordnung gebracht hat,


    Das muss man im Kontext lesen. Der SR hat den Spieler aufzufordern, seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen und hierzu das Feld zu verlassen. Spätestens in der nächsten Spielunterbrechung muss der Spieler das Spielfeld verlassen, nach dem Buchstaben der Regel sogar ohne Aufforderung und Zustimmung durch den SR. Es ist - mit Ausnahme der Schuhe - nicht ausdrücklich geregelt, ob der Spieler, bei dem sich während des Spiels ein Ausrüstungsmangel ergeben hat, weiter spielen dürfte oder nicht.


    Bei enger Auslegung wäre es demnach nicht zulässig, dass ein Spieler einen Ausrüstungsmangel wie einen verlorenen Schienbeinschützer oder Schuh sofort und auf dem Feld korrigiert. Ob das aber im Sinne der Regel ist, daran habe ich erhebliche Zweifel - hier scheint mir Buchstabe und Geist der Regel zu differieren.


    Ähnlich verhält es sich beim weiter spielen. Die Regel schreibt Ausrüstungsgegenstände verbindlich vor. Gerade die Ausnahme des beim Schuss verlorenen Schuhs macht doch aber überdeutlich, dass mit einem Ausrüstungsmangel nicht gespielt werden darf - oder anders ausgedrückt: Wo sich ein Ausrüstungsmangel zeigt, muss der Spieler diesen sofort beheben, darf also nicht mehr mitspielen. Wer das sofort erledigt (ohne Aufforderung durch den SR), darf danach weiter spielen ohne das Feld verlassen zu müssen - das ist Sinn und Geist der Regel.


    Wörtlich anzuwenden ist die Regel aber sehr wohl bei Ausrüstungsmängel, die von Beginn an bestanden (z.B. Schmuck) oder die während des Spieles entstanden sind und nicht sofort freiwillig behoben werden - dann muss der Spieler das Feld verlassen und darf - übrigens auch einzigartig - erst in der nächsten Spielunterbrechung nach Kontrolle durch den SR wieder am Spiel teilnehmen, genau auf diese Fälle passt und zielt der Wortlaut der Regel.

  • Ich danke euch allen für eure Mühe! Ihr habt mir wirklich sehr weitergeholfen! Ich denke mal das dies nicht das letzte Mal ist, dass ich den SR sehe deswegen werd ich mir die Diskussion mal ausdrucken! ;)

  • Naja, ein Schienbeinschoner als Gefahr für die Allgemeinheit ^^. Wenn dann höchstens als Gegenstand auf dem Spielfeld, welches einen SR-Ball nach sich zieht (wenn er nicht absichtlich dort hingeschafft wurde).


    Was soll dort anstelle des "muss nicht" stehen? Darf nicht? Dann wäre es auch in dem Fall verboten, wenn der Schienbeinschützer das Spiel behindert.


    Für mich zeigt die gesonderte Erwähnung des "Schuh"-Falls, dass es eben doch unterschiede zwischen verlieren eines Schuhs (gefährliches Spiel gegen sich selber, es könnte jemand auf den Fuß treten oder Gegenspieler traut sich wegen der Gefahr nicht in den Zweikampf) und dem verlieren eines Schienbeinschützers (deswegen bleibt wohl niemand von einem Zweikampf weg).

  • Das ein Schienbeinschützer grundsätzlich keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, nun, darüber brauchen wir wohl nicht zu reden.


    Mal angenommen, dass Deine Argumentation stimmt, dann dürfte kein Spieler seine Ausrüstung auf dem Feld in Ordnung bringen, sondern hierfür immer den Platz verlassen und erst nach Kontrolle frühestens in der nächsten Spielunterbrechung wieder teilnehmen - denn das verlangt der Regeltext im Wortlaut.


    Es geht noch weiter: Der Spieler mit einem so entstandenen Ausrüstungsmangel dürfte nach Deiner Logik so lange weiter spielen, bis der SR ihn auffordert, die Ausrüstung zu korrigieren, denn dann müsste der Spieler sofort vom Feld, gleich in welcher Spielsituation er sich befindet; die besondere Erwähnung des Schuhverlustes bedeutet nur, dass der Spieler in diesem Fall gar nicht weiter spielen dürfte (und damit nicht auf die Aufforderung des SR warten), sondern sofort vom Feld müsste. Spätestens in der nächsten Spielunterbrechung muss der Spieler dann runter - das wäre der Wortlaut der Regel.


    Interessant ist nur, dass Du selber erwähnst "... wenn er es nicht sofort auf dem Platz machen kann ...", was mit dem Wortlaut der Regel nun definitiv nicht in Einklang zu bringen ist.

  • Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Das, was in meinem Zitat steht, kommt aus dem Regelbuch. Dementsprechend muss der Spieler das Spielfeld nur verlassen, wenn der SR ihn auffordert das Spielfeld zu verlassen um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen, sofern er es nicht direkt in Ordnung bringt.



    Das sofern ist wichtig. Aus meiner Sicht gilt das sofern auch noch für den Moment der Aufforderung. Wenn der SR also sagt: "Anziehen" dann kann der Spieler es direkt anziehen und gut ist.

  • Zitat von flitzpiepe;159143

    Das sofern ist wichtig. Aus meiner Sicht gilt das sofern auch noch für den Moment der Aufforderung. Wenn der SR also sagt: "Anziehen" dann kann der Spieler es direkt anziehen und gut ist.


    Irrtum, das steht so im Regeltext nicht drin, denn danach muss der Spieler das Feld immer verlassen, der SR fordert ihn ja auf, das Spielfeld zu verlassen, um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen.


    Womit aber wohl klar wäre, dass wir mit dem reinen Buchstaben der Regel nicht weiterkommen, mehr wollte ich ja auch nicht belegen.

  • Der Spieler darf seine Ausrüstung auf dem Platz komplettieren bzw. in Ordnung bringen. Wenn er das bis zur nächsten Spielunterbrechung nicht getan hat, muss er zum Verlassen des Feldes aufgefordert werden.
    Spielen ohne diese Ausrüstungsgegenstände (Schuhe, Schienbeinschoner) ist nicht gestattet, hier muss auf einen ind. Freistoß entschieden werden, sofern es nicht um die direkte Situation geht, in der der Spieler den Gegenstand verliert.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !