Spielabbruch auf St. Pauli

  • Sry. Aber Bier gehört einfach zum Fussball schauen dazu. Genauso wie die Bratwurst!


    Wie Fimpel schon geschrieben hat, wird es immer solche Vollidioten geben, die nicht vor solch hirnrissigen und schwachsinnigen Aktionen zurückschrecken. Im Endeffekt schaden sie sich ja selbst, in erster Linie aber dem Verein und dem Sport an sich.
    Die Idee von Hartkunststoffbechern auf Einwegkunststoffbecher umzusteigen hat zwei Seiten der Medallie. Einerseits lassen sie sich nicht werfen, soweit so gut, doch andererseits wird dann der Müllberg im Stadion um einiges größer werden. Es sei denn auf diese Becher wird auch ein Pfand erhoben, womit dann allerdings der Sinn eines Einwegbechers verloren ginge.


    Aber wie schon erwähnt wurde, wie man es macht, macht man es falsch. Es gibt kein Patentrezept und den Vorschlag, die Fanblöcke freizulassen halte ich schlichtweg für nicht durchsetzbar, und falls doch werden es die Vereine nicht machen, da ihnen dadurch Einnahmen verloren gehn. Und bei dem heutigen Kommerzdenken wird das sicherlich keiner tun...


    (Das soll aber nicht heißen, dass ich solche Aktionen für gut heiße).

  • Sicherlich kann man hier verschiedene Aspekte ins Spiel bringen.
    Aber wenn was passiert muss, reagiert werden. Das heisst keine Alkohol im Stadion, Fangzäune die hoch genug sind, usw.!
    Allerdings gehört für mich, zum Fussball nicht unbedingt das Bier und die Bratwurst!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Ja, Bier, Bratwurst und Skatspielen gehören zum Fussball - diese Vierfaltigkeit habe ich auch nie verstanden.....aber wahrscheinlich bin ich nur zu einfach gestrickt.

  • Der FC St. Pauli hat Glück gehabt, den es wird keinen Ausschluss der Öffentlichkeit geben. Der Verein soll nur wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst 8000 Euro bezahlen. SR Leicher hat den zufliegenden Becher rechtzeitig gesehen und mit der Hand abgewehrt. (=29340&tx_dfbnews_pi4[cat]=145"]dfb)

  • Klasse Strafe! :flop:


    Lt. dieser Begründung hört es sich so an, dass es keine höhere Strafe gibt, nur weil Leicher den Becher abgewehrt hat...


    Schwierig, solch ein Urteil nachzuvollziehen! :confused:

  • Hier sollten sich alle entweder Helm, Schutzausrüstung etc. besorgen und in Zukunft die Spiele leiten. Oder ein Wochenende Bundesweiter Streik der Schiris ob Kreisliga oder Bundesliga!

  • Hört man von dir eigentlich auch einmal konstruktive Vorschläge oder nur Hanebüchene Ideen?


    Auch mit einem bundesweiten Streik bestraft man nur die Spieler und Zuschauer, die niemals einen SR angreifen würden.

  • Vielleicht kapieren die das nicht anders.
    Oder man löst Probleme wie zuletzt F. Düsseldorf. Die haben ein Testspiel gegen Duisburg gestartet und nur die Vereine wussten
    davon kein Zuschauer war erlaubt, damit Düsseldorf Ordnersparen konnte denn es wurde befürchtet das dann Krawalle entstehen zw. die Hools aus D-dorf und Duisburg.
    Wenn es schon so weit kommt, dann frage ich mich was für eine Welt leben wir?

  • 8000 Euro "Strafe" für einen BL-Verein? Lächerlich. Der nächste Wurf ist vorprogrammiert.


    Wo keine emfpindliche Strafen ausgesprochen werden , da wird fröhlich weiter Blödsinn gemacht. Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln.

  • Zitat von Daniel;166101

    Der Becherwurf hat nun ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte heute gegen den mutmaßlichen Täter Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung beim Amtsgericht Hamburg. (dpa)


    Die Strafe für den Becherwerfer ist nun auch raus: 12 000 Euro auf Bewährung, dazu eine sofort zu leistende Zahlung von je 1 500 Euro an SRA Thorsten Schiffner (Schmerzensgeld) und an die Sepp-Herberger-Stiftung des DFB (Spende). Die Staatsanwaltschaft hatte 8 Monate Haft auf Bewährung gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.


    Richter Carsten Grote ließ Gnade walten: „Das war wohl das teuerste Bier aller Zeiten.“ (Quelle)

  • http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,800923,00.html


    „Hamburg - Im Prozess um den Becherwurf-Skandal beim FC St. Pauli hat das Amtsgericht Hamburg-Mitte den Angeklagten Stephan H. der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Er erhält eine Verwarnung und eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen à 80 Euro, also insgesamt 12.000 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.“
    „"Es war der Fehler seines Lebens", sagte der Richter Grote und begründete das niedrige Strafmaß auch damit, das jetzt ein "zivilrechtlicher Rattenschwanz" folge. Der FC St. Pauli hatte angekündigt, Schadensersatz in Höhe von 400.000 Euro vom Täter einzufordern.“


    Puh, das Urteil finde ich schon hart. 12000 €, nur weil er einen Bierbecher geworfen hatte?? Ich wette, wenn das auf der Straße jemand macht, bekommt er eine geringere Strafe.

  • Nur weils beim Fußball war, darf’s nciht mehr bestraft werden, als es auf der Straße bestraft worden wäre. Und ich bitte dich: 12.000 € für einen Bierbecherwurf?? Neeeee.


    Abschreckend sollte eig. genug sein, dass er (hoffentl.) die 400.000 € Strafe, die er verursacht hat, zahlen muss.

  • Es war gefährliche Körperverletzung! Zudem traf der Becher direkt im Genick!


    Die Staatsanwaltschaft hatte ja 8 Monate gefordert...

  • Und welche Strafe bekommt man auf der Straße, wenn man jemandem einen vollen Bierbecher an den Kopf wirft und
    dieser zusammenbricht?


    Auf offener Straße kommt niemand auf diese Idee. Das macht man nur im Fußballstadion, weil man sich in der großen
    Menschenmenge sicher fühlt und glaubt nicht erwischt zu werden.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Man darf die Strafe nicht so pauschalisieren. Geldstrafen werden schließlich immer in Tagessätzen ausgedrückt. Der Richter bewegt sich bei einer Körperverletzung mit 150 Tagessätze total im juristischen Rahmen. Das der Angeklagte seinbar recht gut verdient und damit ein Tagessatz auf 80€ gesetzt wurde macht den Braten dann erst fett. Zum Vergleich: Ein Hartz IV Empfänger hat nur einen Tagessatz von 5€ und müsste somit "nur" 750€ bezahlen.


    PS: Das das Urteil auf gefährliche Körperverletzung lautete betrachte ich jedoch als Gerücht der Zeitungen, da das Strafgesetzbuch in diesem Falle keine Geldstrafen zulässt.


    Ich finde in jedem Falle aber die Bewehrung nicht wirklich angebracht, da der Täter aus dem strafrechtlichen Verfahren ohne eine spührbare Strafe rausgekommen ist, solange er sich in den nächsten zwei Jahren nichts zu Schulden kommen lässt.


    @ Bremen-Ingo: Wohlgemerkt auf Bewehrung