Reinrutschen

  • Hallo zusammen,


    in Spielen kommt es ja öfters mal vor, dass Spieler nach dem Ball mit ihren Beinen rutschen, ohne dass der Gegner berührt oder der Ball dann gespielt wird.
    Wann muss man das abpfeifen, woran kann man das erkennen, wann erfolgt eine persönliche Strafe und wie sind die Spielfortsetzungen?


    Viele Grüße
    Merk

  • Das liegt jetzt echt im Ermessensspielraum des SR.


    Wenn offensichtlich ein Körperkontakt nur deshalb nicht zustande kam, weil der ballführende Spieler ausgewichen oder hochgesprungen ist und dieser dadurch auch noch aus dem Tritt kam, dann ist das sicherlich als versuchtes Foulspiel auszulegen und sollte je nach Art des Reinrutschens ggf. mit gelb oder rot (wenn der Abwehrspieler richtig reinspringt) und direktem Freistoß geahndet werden.


    Leider trauen sich die meisten SR hier nicht zu pfeifen oder entscheiden gar auf Schwalbe.


    Ansonsten, wenn der Ballführende kaum behindert wird, geht's weiter.


    Es gibt aber hier leider nicht immer schwarz oder weiß, meistens ist es grau und dann hilft es kurz auf die Reaktion der Spieler zu achten. Wenn sich keiner beschwert bzw. im Zweifelsfall, geht's auf jeden Fall weiter.

  • Wenn der Ball nicht gespielt wurde, so ergibt sich nach dem Regelwerk immer der direkte Freistoß (für versuchtes Treten, siehe Regel 12), je nach Heftigkeit und Art auch mit persönlicher Strafe. Aber gerade in diesen Fällen kommt sehr häufig die Vorteilsbestimmung in Betracht, das lässt sich daher immer nur einzelfallbezogen entscheiden.

  • Bei mir gibt es den dir. Freistoß immer dann, wenn ich der Meinung bin, daß die Grätsche etwas zu heftig, von hinten oder evtl. mit gestrechtem Bein durchgeführt wurde.
    Gute Erfahrungen habe ich gemacht, daß ich bei nassem oder glitschigem Boden das Spiel bei einer Grätsche schon früher d.h. ab Spielbeginn unterbrochen habe da hier die Verletzungsgefahr doch wesentlich höher ist als bei trockenen Untergrund. Das haben die Spieler eigentlich immer recht schnell akzeptiert.

  • Wenn der grätschende Spieler ohne Rücksicht auf Verluste reingrätscht, aber nicht den Gegner trifft, kann man ihm genauso dem Feld verweisen. Ansonsten musst du es wie schon gesagt von der Situation abhängig machen. In der Halle musst du es aber natürlich immer abpfeifen.

  • Zitat von Salvato;156958

    In der Halle musst du es aber natürlich immer abpfeifen.



    Das ist so nicht ganz richtig. Bitte beachte das es von Verband zu Verband unterschiede gibt. Es kann sogar sein von Kreis zu Kreis auch.
    Im FVN Kreis 4 MG/VIE ist in der Halle das grätschen erlaubt soweit dieses nicht nach Regel 12 verstößst.

  • Ich finde es immer wieder interessant, dass häufig von Kollegen (auch höherklassigen) auf indirekten Freistoß wegen gefährlichen Spiels entschieden wird. Meiner Meinung nach ist das versuchtes Treten und damit direkter Freistoß.

  • Nur dann legst du es als versuchte Tätlichkeit und dann musst du :rote_karte: geben. Und wenn du einmal so anfängst, dann kannst du eigentlich gleich abbrechen. Denn dann werden am Ende nur noch 3 Spieler pro Mannschaft auf dem Platz stehen.

  • Versuchtes Treten ist laut Regel 12 sehr wohl eine Regelübertretung, die mit direktem Freistoß zu ahnden ist, es handelt sich aber keineswegs zwangsläufig um eine Tätlichkeit. Eine Tätlichkeit setzt regelmäßig voraus, dass nicht um den Ball gekämpft wird, bei Kampf um den Ball muss für eine persönliche Strafe (Vw oder FaD) schon übertriebene Härte oder sogar rohes Spiel vorliegen; dies kann bei einer Grätsche der Fall sein, muss es aber nicht.

  • Zitat von Merk;167255

    Ich finde es immer wieder interessant, dass häufig von Kollegen (auch höherklassigen) auf indirekten Freistoß wegen gefährlichen Spiels entschieden wird. Meiner Meinung nach ist das versuchtes Treten und damit direkter Freistoß.



    Die Diskussion stellt sich garnicht, denn wenn der Gegengspieler getroffen wird,
    ist es kein gefährliches Spiel ( idF ) sondern verbotenes Spiel ( was einen dF und nach Härte auch eine Verwarnung bis hin zu FaD nach sich ziehen kann ).

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Zitat von SCHIRI-FT.de;167269

    Die Diskussion stellt sich garnicht, denn wenn der Gegengspieler getroffen wird,
    ist es kein gefährliches Spiel ( idF ) sondern verbotenes Spiel ( was einen dF und nach Härte auch eine Verwarnung bis hin zu FaD nach sich ziehen kann ).



    Hierbei geht es ja eben nicht darum, dass der Gegenspieler getroffen wird, sondern der Spieler der Grätsche durch ein Hochspringen gerade so ausweichen kann und anschließend aus dem Tritt kommt und so den Kontakt vermeidet.
    Wäre einer der hier aktiven Lehrwarte so nett und könnte diesen Sachverhalt bitte endgültig aufklären und sagen, ob es sich hierbei um einen Versuch eines verbotenen Spiels und damit um einen dF oder um ein gefährliches Spiel und damit um einen idF handelt.
    Ich habe nämlich das Gefühl, dass 50% der Kollegen es so machen und 50% es genau anders herum.


    Vielen Dank!

  • Es ist nicht von Interesse, wie einige Kollegen das handhaben, sondern wie es richtig ist. Die Regel 12 ist dabei eindeutig: Auch ein versuchtes Treten ist verbotenes Spiel und wird daher mit einem direkten Freistoß bestraft. Das Problem ist, dass es im Beurteilungsspielraum des Schiedsrichters liegt, ob es sich hier um einen versuchten Tritt oder "nur" um gefährliches Spiel handelt, denn im zweiten Fall wäre der idF korrekt. So wie Du es beschrieben hast (Grätsche, bei der der Spieler nur durch Sprung einem Treffer ausweichen kann), gibt es aber regelmäßig keinen Interpretationsspielraum.


    Es soll übrigens auch Kollegen geben, die direkte Freistöße (für den Angreifer) von der Strafraumgrenze ausführen lassen ...

  • Ist ein Grätschen ( Reinrutschen ) mit einem Tritt gleichzusetzen ?
    Was ist ein Tackling und was ein versuchter Tritt ?


    Wirft jetzt bitte nicht alles durcheinander.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Ich würd Reinrutschen eher als versuchtes Beinstellen bezeichnen, wenn es zu keinem Kontakt kommt. Spielfortsetztung ist ja die gleiche wie beim versuchten Treten.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)