Jubelverbot?

  • Kommenden Sonntag (14.11.2010) und der darauffolgende Sonntag (21.11.2010) – Volkstrauertag und Totensonntag, zwei stille Feiertage. Sprich: Tanzverbot! (Je nach Bundesland verschieden, in Bayern ist es an beiden von 0–24 Uhr)


    Hat sowas jetzt eigentlich auch für uns Bedeutung? Übertriebener Torjubel ist ja dann letzlich eine Straftat oder nicht? (oh, verdammt, wenn wir am Sonntag beim Club-Auswärtssieg in München rumschreien und uns freuen, machen wir uns strafbar :D :p:ironie:)


    Hat das regeltechnisch Auswirkungen? Wer „Hei… Hi…“ brüllt, begeht auch eine Straftat und bekommt Rot. Und beim Jubeln begeht er ja auch eine Straftat :P – Rot? :D


    Bitte diskutiert nicht, ob das Tanzverbot sinnvoll ist (← meine Meinung) oder nicht, sondern nur über Auswirkungen auf unsere Spiele.


    Auch wenn man diesen Threat eher mit einem „;)“ betrachten sollte, würde ich das mal ganz seriös durchsprechen wollen :)

  • Zu aller erst einmal :off_topic: wenigstens einer, der weiß, wer dieses Wochenende verliert, nämlich der in München. Hoffentlich schießt ihr nur 4 Tore gegen die, denn es könnte auch 5:0 oder sogar noch höher ausgehen!


    Nein, aber jetzt mal ernst: :mania


    Ich denke, dass Fußballjubel nichts mit Tanz zu tun hat, und dies auch nicht so übertrieben geahndet werden sollte. Es sollte so gemacht werden wie immer! Da solche Spieler, die zum Torjubel tanzen, nicht wirklich an diesen Volkstrauertag denken, und sie es nicht provuzieren.


    Regle es so wie immer, provuzierend gibt :gelbe_karte:
    Oder Trikot ausziehen :gelbe_karte:
    usw...


    Grüße


    VfB-Schiri


    Achja, ich bin VfB-Fan wenns wen interessiert :o :p

  • Also wenn jemand diese Tage besonders würdigen will sollte er doch bitte in die Kirche, Friedhof oder halt zu Hause bleiben . . .


    Das ist halt Freizeitsport welcher spaß machen soll, wenn man manchmal so betrachtet was so in der Welt passiert, reicht ein VTT wohl kaum aus.


    Auf dem Sportplatz würde ich das nicht besonders würdigen, also anfeuern und jubeln bis der Arzt kommt. . . .

  • Tanzverbot ist ja auch nur der „Spitzname“ des Verbots.


    Ich zitier mal die WP:


    Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind. Zudem gibt es einige Sonderregelungen: So gilt beispielsweise in Bayern am Karfreitag über das allgemeine Tanzverbot hinaus ein generelles Verbot von musikalischen Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb.




    P.S.:
    VfB-Schiri: Smileys ansehen ;)

  • Bei uns wird nicht nur "gefeiert" sondern auch kein Amateurfussball gespielt.

  • Zur Beantwortung der Frage, ob an den so genannten "stillen Feiertagen" Tanz- oder andere sportliche Veranstaltungen stattfinden dürfen, gibt es landesrechtliche Vorschriften. Es kommt also darauf an, in welchem Bundesland man sich befindet. Als Grundsatz kann aber gelten, ohne dass wir uns "eigene Gedanken machen":


    Wenn der Fußballverband Spiele angesetzt hat, dann darf auch gespielt werden (der Verband kennt nämlich die Vorschriften, da bin ich dieses Mal sicher ;)).


    Und wenn gespielt werden darf, dann darf auch gejubelt werden - im Rahmen der sonst gültigen Regeln :D:D

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • In Sachsen-Anhalt sind gemäß Feiertagsgesetz des Landes u.a. am Volkstrauertag und am Totensonntag öffentliche Sportveranstaltungen untersagt.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich finde es schon sehr abstrus das diese Tanzverbote auch für Mitbürger anderer nicht christlicher Religionen gelten. Hier wird eindeutig das Christentum als Hauptreligion angestrebt, welche uns auch sehr beherrscht. Was soll z.B. ein Atheist bitte mit Ostern und Weihnachten anfangen???

  • @ejjjj: Bitte nicht die Grundsatzdiskussion dazu anfangen. (meine meinung: ) Diejenigen, die diesen Glauben nicht haben, sollen mMn froh sein, dass sie frei haben. Den Grund zu respektieren und sich dementsprechend zu verhalten, sollte eigentlich selbstverständlich sein.


    Wie wird das in anderen Verbänden gehandhabt – gibt es bei euch Spiele/Spieltage? (speziell auch die, bei denen an stillen Feiertagen ganztägig Tanzverbot gilt)

  • CFP erst fängst du mit der albernen Diskussion an und dann willst du jemanden den Mund verbieten?
    In Hamburg wird an beiden Tagen gespielt wird! Sonntag habe ich damit kein Problem da pfeife ich ja SV Muslime gg Fathispor, vielleicht lege ich ja eine Schweigeminute ein um den Toten zu Gedenken!:ironie:

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zitat

    sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind.


    also keine Bundesliga, Stadionwurst und Blörr-Bräu ? :confused::confused:

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Um die Frage zu beantworten: Ich habe für den 21. eine Ansetzung und weiß, dass auch am 14. gespielt wird. Allerdings weiß ich auch, dass trotzdem in Hessen bestimmte Dinge an diesen beiden Tagen verboten sind. Ob so etwas (noch) zeitgemäß, angemessen und/oder verhältnismäßig ist, wäre eine andere Diskussion, die wir hier aber nicht führen sollten.

  • Zitat von tillongi;149163

    CFP erst fängst du mit der albernen Diskussion an und dann willst du jemanden den Mund verbieten?



    Ich willl garniemanden den Mund verbieten. Das Thema können wir gerne ausgiebig im Off-topic-Forum diskutieren. Ich will nur, dass wir hier über die Umsetzung reden, den Sinn – und damit den politischen Teil – einfach mal dahingestellt lassen und meinetwegen woanders diskutieren ;)

  • Eine Umsetzung kann nur durch Anweisung des Verbandes bzw. des Kreises erfolgen. Demnach sollte man das auf dieser Ebene klären und nicht hier irgendwelche hahnebüchenen Diskussionen vom Zaun brechen.


    Wir haben einen Spielauftrag, also werden wir ein Fußballspiel leiten. Dazu gehören Emotionen. Wenn diese nach dem Regelwerk nicht untersagt sind, müssen wir sie zulassen. Selbst wenn der Gemeindepfarrer uns das untersagt, dürfen wir die Fußballregeln nicht umgehen.


    Also rausgehen, pfeifen und fertig !

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !