Abseits bei abgefälschtem Befreiungsschlag

  • Hallo zusammen,


    ich hatte vor kurzem in einem Spiel die Situation, dass ein Verteidiger einen Befreiungsschlag durchführen wollte, dieser aber von einem Angreifer zurück Richtung Tor prallt (also abgefälscht, in dem Fall einfach vom Rücken zurückgesprungen, kein bewusstes Zuspiel), wo ein anderer Angreifer in abseitsverdächtiger Position stand.
    Es gab ein paar Proteste, meiner Meinung nach war er sowieso nicht im Abseits, aber ehrlich gesagt war ich mir auch nicht ganz sicher, ob es Abseits gewesen wäre? Ich würde eigentlich schon ja sagen, oder?


    [Blockierte Grafik: http://radisoglou.de/manos/Abseits.jpg]


    Viele Grüße!

  • Guck´ doch mal ins Regelheft; Regel 11 Abseits, Abbildung 10 und 12. Beide sind in etwa mit Deiner obigen Situation vergleichbar.


    Oder auch als Text:


    Vergehen
    Ein Spieler wird nur dann für seine Abseitsstellung bestraft, wenn er nach Ansicht
    des Schiedsrichters zum Zeitpunkt, zu dem der Ball von einem Mitspieler berührt
    oder gespielt wird, aktiv am Spiel teilnimmt, indem er
    ...
    ...


    aus seiner Position einen Vorteil zieht.



    ....
    „Aus seiner Position einen Vorteil ziehen“ heißt, dass der Spieler aus einer
    Abseitsstellung einen Vorteil erlangt, indem er den Ball spielt, der vom Pfosten
    oder der Querlatte oder von einem gegnerischen Spieler zu ihm springt.



    Dann hast Du die richtige Entscheidung.

  • Ok, ich hatte nur in den Regeln und Abbildungen selbst geschaut, nicht in den Auslegungen. Entscheidend bei der Beantwortung meiner Frage ist allerdings nur der Part "einem Mitspieler berührt oder gespielt wird"


    Die Auslegung von "einen Vorteil zieht" hat mit meiner Frage rein gar nichts zu tun, weil es da nur um abfälschen vom Gegenspieler (und Pfosten/Latte) geht, das ist ja klar.


    Danke aber für den ersten Part.

  • Wenn der Angreifer im Abseits stand, wäre hier auf Abseits zu entscheiden gewesen. Im Gegensatz zu der Geschichte "Ball kommt vom Gegner" kommt es hier nicht darauf an, ob der eigene Mann, also hier der Angreifer, an dem der missglückte Befreiungsschlag abgeprallt ist, den Ball mit Absicht gespielt oder nur versehentlich berührt hat.