Hallo.
Stephan, die von mir so gemachte absolute Aussage, daß es beim seitlichen Ausführen eines Strafstoßes indirekten Freistoß gibt, ist nicht richtig. Ich habe leider vergessen, die Einschränkung "in bestimmten Fällen" dazuzuschreiben.
ABER: Es gibt sehr wohl Gelegenheiten, wo es auch in Deutschland bei der seitlichen Ausführung eines Strafstoßes nach deutscher Auslegung indirekten Freistoß gegen die ausführende Mannschaft gibt.
a) Der ausführende Spieler verstößt gegen die Regel: Das Ablegen geschieht rein zum Zwecke der Täuschung des Torwart.
b) Ein Mitspieler des ausführenden Spielers verstößt gegen die Regel: Der angreifende Spieler dringt zu früh in den Strafraum ein.
Und Punkt b) gilt auch, wenn der Ball ordnungsgemäß nach vorne ins Spiel gebracht wurde, Niggo. Also geht es dann nicht weiter.
Worauf ich eigentlich hinauswollte war die Tatsache - und die hoffte ich in dem ersten Satz deutlich genug zum Ausdruck gebracht zu haben - daß es bei diesem Thread in erster Linie um Gedankenspiele und nicht um konkrete Regelauslegungen ging.
Ich weiß ja nicht wie es Euch geht, aber ich kann mich bewußt an keinen unte r mir ausgeführten Strafstoß erinnern, bei dem der ausführende Spieler was anderes getan hätte, als mit dem normal gehaltenen Fuß den Ball direkt aufs Tor - oder wesentlich häufiger darüber oder daneben - zu schießen. Von daher finde ich eine Debatte vom Kleinen zum Kleinsten ehrlich gesagt sinnfrei...