Ich habe mir gerade die Arbeit gemacht und das aktuelle und das letztjährige Regelheft parallel durchgeblättert und einige Änderungen entdeckt. Diese erscheinen zwar nicht all zu schwerwiegend, jedoch könnte eine oder zwei davon die Kollegen unter Beobachtung schnell mal einige Zehntel kosten und auch bei regelkundigen Zuschauer könnten die Entscheidungen für Unmut sorgen:
Bei der Regel 14 fielen diese beiden Erläuterungen weg:
ZitatDer Schütze muss für Schiedsrichter und Torwart klar erkennbar sein. Läuft
ein anderer Spieler zum Stoß an, ist sofort zu unterbrechen. Der Spieler ist
zu verwarnen.
ZitatDer Schütze muss den Strafstoß in einem Zuge ausführen. Es ist z.B. nicht
erlaubt, den Lauf unmittelbar vor dem Ball zu stoppen, um dadurch den
Torwart zu täuschen.
Und dafür wurde dieser Abschnitt hinzugefügt:
ZitatAlles anzeigenFinten beim Anlauf zur Täuschung des Gegners bei der Ausführung eines
Strafstoßes gehören zum Fußball. Nach vollendetem Anlauf den eigentlichen
Stoß nur vorzutäuschen, gilt als Verstoß gegen Regel 14 und stellt eine
Unsportlichkeit dar, für die der betreffende Spieler verwarnt wird.
Das bedeutet für uns Schiedsrichter zwei Dinge:
Wenn ein nicht-identifizierter Schütze den Strafstoß ausführen will, wird das Spiel nicht unterbrochen und die Wirkung des Strafstoßes abgewartet. Trifft der Schütze gibt es eine Wiederholung, trifft der Schütze nicht gibt es einen indirekten Freistoß an dem Punkt, an dem der Spieler den Strafraum betreten hat.
Dies wird nun nicht mehr als Unsportlichkeit gesehen, so dass der Spieler nicht mehr verwarnt werden muss.
Das Stoppen des Anlaufs beim Strafstoß ist jetzt erlaubt, auch das Verzögern oder ähnliches. Das einzige was jetzt noch verboten ist, ist ein Antäuschen des Schusses. Und nur in diesem Fall ist der Spieler zu verwarnen.
Auch der Wegfall dieses Absatzes hat weitreichende Konsequenzen
ZitatAlles anzeigen10. Ein Auswechselspieler gilt nach der Halbzeitpause als eingewechselt, wenn
der Schiedsrichter darüber informiert wurde, er dem Wechsel zugestimmt
hat und der Spieler sich auf dem Spielfeld befindet. Wenn die Einwechslung
während der Halbzeit ohne Information des Schiedsrichters erfolgt,
gehören eingewechselte Spieler nach dem Beginn der zweiten Halbzeit zum
Spiel. Der Schiedsrichter soll von Beginn der zweiten Halbzeit die Spiel-
führer fragen, ob ausgewechselt wurde.
Wie bereits hier diskutiert, wird ein Auswechselpieler, der ohne Wissen des Schiedsrichters in der Halbzeitpause "eingewechselt" wurde, nicht zum Spieler im Sinne des Regelwerkes. Er kann dadurch nur einen indirekten Freistoß verursachen und wenn dieser Spieler des Feldes verwiesen wird, kann sich die Mannschaft vervollständigen. Außerdem kann bei einer Ballberührung eines Auswechselspielers kein Vorteil mehr angewandt werden.
Nun noch einige kleiner Zusätze, bei denen es sich zumeist nur um Formulierungsänderungen handelt:
Wenn zwei Spieler einer Mannschaft einen Zusammenprall haben und beide behandelt werden müssen, dann muss keiner der Spieler das Spielfeld verlassen.
Außerdem ein Zusatz zur Temperatur und Wetterlage (Regel 5):
ZitatAlles anzeigen4. Fußball soll bei Temperaturen ab minus 15 Grad, bei starkem Wind ab
Temperaturen von minus 10 Grad nicht mehr gespielt werden. Bei starker
Kälte muss der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der
Beteiligten achten.
Zusatz bzw. Änderung (Regel 5):
ZitatAlles anzeigen9. Erscheint eine Mannschaft nicht oder tritt sie nicht an, so haben der ande-
re Verein und der Schiedsrichter die Pflicht, so lange zu warten, dass der
Anstoß höchstens um 45 Minuten verzögert wird.
10. Ein Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen. Ein Spielabbruch sollte nur er-
folgen, nachdem alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft
sind. Gründe für einen Spielabbruch können beispielsweise Witterungs-
verhältnisse, Einflüsse von außen wie Zuschauerausschreitungen, massive
Bedrohungen oder ein tätlicher Angriff gegen den Schiedsrichter oder sein
Team sein.
Und zu guter Letzt wurde noch ein Übersetzungsfehler ausgebügelt, über den sogar die Bildzeitung berichtete:
ZitatAlles anzeigenBerührt der Spieler nach einem korrekt ausgeführten Abstoß den Ball ein zweites Mal, nachdem dieser den Strafraum verlassen hat, aber noch nicht von einem
anderen Spieler berührt wurde, entscheidet der Schiedsrichter auf indirekten
Freistoß für das gegnerische Team an der Stelle, an der die zweite Ballberührung erfolgte (siehe Regel 13 – Ort der Freistoßausführung). Berührt der Spieler den
Ball jedoch absichtlich mit der Hand, wird ein direkter Freistoß und bei Bedarf
eine Disziplinarmaßnahme gegen ihn ausgesprochen.
Läuft ein gegnerischer Spieler bei der Ausführung eines Abstoßes in den Strafraum, bevor der Ball gespielt wurde, und wird er von einem Verteidiger gefoult,
wird der Abstoß wiederholt und der Verteidiger je nach Schwere des Vergehens
verwarnt oder des Feldes verwiesen.