1860 München vom DFB bestraft

  • Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichter-Verfahren wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.


    Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.


    Vor Beginn des Zweitliga-Spiels zwischen dem FC Carl-Zeiss Jena und dem TSV 1860 München am 23. Februar 2007 in Jena war im Fanblock der Münchner eine Rauchbombe gezündet worden. Zudem wurden im Verlauf der ersten Halbzeit eine Rauchbombe und ein bengalisches Feuer auf die Laufbahn geworfen.


    Auch beim Spiel der 2. Bundesliga zwischen dem TSV 1860 München und dem FC Augsburg am 16. März in München war während der zweiten Halbzeit in beiden Fanblöcken hinter den Toren jeweils zweimal Rauchbomben gezündet worden, die jedoch keinen Einfluß auf das Spielgeschehen hatten.