Folgendes Urteil der KSK stand letzte Woche in den AM des Kreises Bonn:
Platzverweis des Spielers und Schiedsrichters Mo.Ha. beim Spiel XXX gegen YYY vom 11.04.2010:
1.)
a.) Wegen tätlichen Angriffs auf einen Gegenspieler wird der Spieler Mo.Ha. vom Verein XXX mit einer Spielsperre von einem Jahr bis einschließlich 11.04.2011 belegt.
b.) Ihm wird gleichzeitig für die Dauer von zwei Jahren bis einschließlich 11.04.2012 untersagt als Schiedsrichter zu fungieren.
2.) Die Verfahrenskosten in Höhe von 100.- € und 15.-€ für den Schiedsrichter gehen zu Lasten des Vereins XXX.
Der "Kollege" hatte als Feldspieler im o.g. Spiel seinem Gegenspieler mit der Faust ins Gesicht geschlagen, und seinem Gegenspieler die Nase gebrochen. Für ihn dürfte die Karriere als Schiedsrichter damit beendet sein, ich kann mir nicht vorstellen das er nach dem Ablauf seiner Sperre jemals wieder zu einem Anwärterlehrgang zugelassen wird.
Wie läuft das in euren Kreisen? Werdet ihr wenn ihr als Spieler gesperrt werden solltet auch vom SR-Ausschuss sanktioniert?