Verweis von "Jugendbetreuern" aus dem Innenraum

  • Hallo,


    habe jetzt meine ersten Erfahrungen als SR bei B- und A- Junioren- Punktspielen gesammelt. Erschreckende Beobachtung: Manchmal sind es die "Jugendbetreuer" (so heißen sie offiziell auf dem Spielbericht), die sich dermaßen danebenbenehmen, dass man sie aus dem Innenraum verweisen muss.
    Jetzt lese ich hier im Forum, dass ich den "Jugendbetreuer" nicht aus dem Innenraum verweisen darf, wenn keine andere Aufsichtsperson vorhanden ist.
    Bei G, F, E, D, C- Junioren sehe ich das ein. Bei B-Junioren halte ich das für diskussionsfähig und bei A-Junioren, die teilweise schon motorisiert vorfahren und Herrenspielerlaubnis besitzen finde ich, dass diese Junioren gut mit mir und dem Fußballplatz alleine klar kommen können- zumindest 45 Minuten.
    Zudem ist der Jugendbetreuer ja nicht "weg"- sondern auf dem Parkplatz oder im Vereinsheim oder einfach nur hinter dem Zaun. Und last but not least bin ich ja auch noch da- z.B. um erste Hilfe zu leisten oder Gefahren für die Junioren zu erkennen (Gewitter, Blutungen,....) und Gegenmaßnahmen einzuleiten.


    Wie sieht´s aus- habe ich da Verhandlungsspielraum oder mache ich da quasi einen "Regelverstoß", wenn ich den A-"Jugendbetreuer" zum Abkühlen aus dem Innenraum verweise und kein weiterer Erwachsener da ist, der die "Betreuung" übernimmt?

  • DFB-Lehrwart Eugen Strigel hat unserem Landeslehrwart schriftlich mitgeteilt, dass ein Innenraumverweis gegen den (alleinigen) Betreuer einer Juniorenmannschaft zulässig ist:

    Zitat

    "(..)die Regeln sehen vor, dass ein Trainer /Betreuer aus dem Innenraum verwiesen werden kann, wenn er sich unsportlich verhält. Das ist die Grundlage für uns Schiedsrichter. Weitere Weisungen, speziell auch für Jugendspiele gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht.
    ...
    Außerdem kann ein Jugendtrainer aus meiner Sicht die Aufsicht über die Jugendlichen auch noch von außerhalb des Innenraumes wahrnehmen - auf den Platz kann er ja auch nicht gehen. Selbst die Möglichkeit eines Spielabbruchs ist bei gravierenden Verstößen selbstverständlich möglich.


    Dies ist somit auch Lehrmeinung und Praxis in unserem Kreis und meines Wissens auch im gesamten Landesverband. Offensichtlich gibt es aber nach wie vor Regionen in Deutschland, die das entgegen der Lehrmeinung von Eugen Strigel anders handhaben, warum auch immer.


    Ansonsten verweise ich auf die ausführliche Diskussion des Themas hier:
    http://www.fussball-sr.de/showthread.php?3289-Trainer-kann-nicht-von-der-Seite-verwiesen-werden!&highlight=landeslehrwart

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Im "königlichen" BFV ist nach Jugendordnung ein Betruer für Jugendmannschaften vorgeschrieben.
    Wenn sich also "der letzte Mohikaner" daneben benimmt bleiben nur noch zwei Alternativen:
    Ohren auf Durchzug stellen und Meldung machen
    oder
    Spielabbruch.
    Ich hatte mal bei einem Hallenturnier den Fall, dass mir der Betruer sagte: "Sie dürfen mich gar nicht der halle verweisen, ich bin der einzige Betreuer." Worauf ich ihm antwortete: " Dann gehen Sie halt samt Ihrer Mannschaft." Und - plötzlich war Ruhe.

  • Du bist aber gemein, bei mir könnte ich mir sowas überhaupt nicht vorstellen....!!?:D;):)

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Zitat von almiko;134151

    ......DFB-Lehrwart Eugen Strigel hat unserem Landeslehrwart schriftlich mitgeteilt, dass ein Innenraumverweis gegen den (alleinigen) Betreuer einer Juniorenmannschaft zulässig ist...


    Danke für die Hinweise (bestehende Diskussion + Aussage DFB-Lehrwart).


    Gibt es für letzteren eine belastbare Quelle, z.B. SR-Zeitung oder anderesartige Veröffentlichung oder kann dieses Schreiben hier in Gänze veröffentlicht werden?


    Mir fehlt hier nämlich eine Differenzierung zwischen A/ B-Junioren und wesentlich jüngeren Junioren. Wie ich schon sagte- bei bestimmten Altersstufen würde ich es für durchaus verantwortbar halten, wenn eine Mannschaft ohne ihren "Jugendbetreuer" auskommen muss.

  • Das stand wie gesagt nicht in der SR-Zeitung, sondern vor ca. 1 Jahr habe ich per Email bei unserem Kreislehrwart diese Thematik hinterfragt, dieser beim Verbandslehrwart und dieser wiederum bei Eugen Strigel. Dementsprechend erfolgte die Antwort, aus der ich zitierte, auf dem gleichen Weg zurück per Email und letztlich an mich. Die Originalemail finde ich auf Anhieb nicht, die von mir geposteten Zitate sind aber wortwörtlich daraus kopiert.
    Da ich hier im Forum zum Fall Amerell belehrt wurde, dass es problematisch ist, Emails komplett zu veröffentlichen, werde ich das hier auch nicht tun. Ich verbürge mich aber für die Echtheit der o.g. Zitate.
    Du musst halt - wie ich letztes Jahr - bei Deinem Kreis- bzw. Verbandslehrwart nachfragen, gerne unter Hinweis auf meine o.g. Zitate von Eugen Strigel, wie Du es bei Euch handhaben sollst, das ist ja letztlich für Dich maßgeblich.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Danke almiko für Deine Antwort.





    Aber:


    **** komplett genervt ****


    Und wenn jetzt jeder seinen Lehrwart fragt und diese dann Eugen und der dann wieder die Lehrwarte anschreibt und dann.......



    Man kann es auch unnötig kompliziert machen. Schade, dass solche Festlegungen nicht an zentraler Stelle (z.B. www.dfb.de) hinterlegt und jederzeit abrufbar sind.
    Also wer immer ihn als nächstes trifft, schönen Gruß an Eugen, er möge das bitte in der nächsten SR-Zeitung einmal klarstellen.
    Manchmal glaube ich wirklich, diese Geheimnistuerei "...steht in SR-Zeitung xy...." - "da gab es eine eMail..." - "Eugen hat neulich gesagt.." - "...mein Lehrwart meinte..." absichtlich so gehandhabt wird, um der Schiedsrichterei eine gewisse Unantastbarkeit und einen Spielraum für spätere Klarstellungen künstlich zu erhalten.
    Pampig bin ich jetzt schon. Irgendwann bin ich soweit, dass ich mich weigern werde, Anweisungen zu befolgen, solange ich sie nicht schriftlich mit belastbarer Quellenangabe bekomme.

  • Eugen Strigel, mein schwäbischer Landsmann, ist meines Wissens schon seit einiger Zeit nicht mehr im Amt. Nach mehreren Herzinfarkten, bestimmt nicht wegen unserer Regelfragen an ihn, hat er sich noch vor Beginn der Amerell-Affäre zurückgezogen.
    An dieser Stelle, Eugen, Gute Besserung.


    PS.: Bei Juniorinnen-Spielen und Frauenspielen muss sogar eine Betreuerin zugegen sein.

  • Eugen ist nach wie vor im Amt, er tritt nur etwas kürzer.
    Allerdings wird der neue Ausschuss ja in Kürze übernehmen, dann endet auch die Amtszeit von Volker Roth und Eugen Strigel. Gerüchten zu folge wird Eugen aber auch im neuen Ausschuss sitzen und dort für die Einteilung der Beobachtungen zuständig sein.


    Jetzt aber bitte wieder BTT

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Zitat von Juergen;134189

    Bei Juniorinnen-Spielen und Frauenspielen muss sogar eine Betreuerin zugegen sein.



    Auch dies ist offensichtlich eine regionale Vorschrift, die es nicht überall gibt. Sämtliche Frauenmannschaften, die ich bisher auf Kreisebene erlebt habe, hatten ausschließlich männliche Trainer und Mannschaftsleiter.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Steht so etwas bei euch nicht in der Jugendordnung oder so?


    In Berlin bspw: § 13, Punkt 10 Jugendordnung

    "10. Keine Juniorenmannschaft darf ohne Beaufsichtigung durch einen volljährigen Beauftragten des Vereins ein Spiel austragen."


    Damit ist die Sache hier klar geregelt. Wenn es bei an einer solchen Regelung fehlt, dann würde ich denke, dass die Ansicht von Eugen Strigel angewandt wird.

  • Ohne Beaufsichtigung !
    Wobei jetzt zu kläre wäre, ob diese Beaufsichtigung im Innenraum erfolgen muss.
    Sicherlich können wir dann eine evtl Behandlung eines verletzten Spielers auf dem Feld nicht untersagen, aber muss diese Person während des Spieles im Innenraum stehen ?
    Ich finde nicht.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Eine solche Festlegung gibt es bei uns weder in der Jugendordnung noch anderswo.
    Unabhängig davon hat Eugen Strigel ja geschrieben, dass nach seiner Einschätzung für die Aufsicht kein Aufenthalt im Inneraum erforderlich ist, sondern diese auch von außerhalb wahrgenommen werden kann.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)