Beiträge von Schotti

    Zitat von machee;154490

    Bevor du hier wieder irgend etwas schreibst, beantworte einfach folgende Frage :
    Hast du schon ins Blaue Buch geschaut ? Oder ist das nur deine Vermutung ?


    Meine Aussage mit den mehreren Vergehen einer Mannschaft bzw. Vergehen beider Mannschaften gilt generell und ich habe es hier auf diesen Fall/Abstoß angewendet.
    Grundlage für Fall b) ist hierbei im Blauen Buch geregelt, siehe Regel 5, 12.Punkt der aufgezählten Rechte und Pflichten.


    Gegenfrage: Nachdem Du so fleißig ins Blaue Buch schaust, welche Entscheidungen hättest du getroffen?

    1. Da in der Regel 4 zwingend eine Spielruhe für den Wiedereintritt eines Spielers, der wegen Mängel an der Ausrüstung vom Feld geschickt wurde, vorgeschrieben ist, kann der Schiedsrichter nicht bei laufendem Spiel den Wiedereintritt erlauben, auch wenn er es - wie in diesem Fall - vielleicht sehen kann, dass der Mangel behoben ist.


    2. Hier würde ich wohl eher zu einem idF für den Torwart tendieren. Zwar ist das korrekte Rempeln (Schulter gegen Schulter) erlaubt, wenn der Torwart in seinem Torraum den Ball in den Händen hält, allerdings sieht es nicht mehr so korrekt aus wenn er dadurch den Ball verliert.
    Alleine schon wegen der Außenwirkungen sollte hier pro Torwart entschieden werden.

    Ich bleibe ganz klar bei meinen bereits geposteten "Lösungen".


    a)
    Bei Regelverstößen beider Mannschaften, bevor der Schiedsrichter das Spiel mit Pfiff unterbricht, wird das erste Vergehen im Hinblick auf die Spielstrafe und Spielfortsetzung bewertet. In diesem Fall ist es eben, dass sich der Stürmer noch unerlaubt im gegnerischen Strafraum aufhält.
    --> Wiederholung des Abstoßes


    b)
    Bei mehreren Regelverstößen (von mehreren Spielern) einer Mannschaft, bevor der Schiedsrichter das Spiel mit Pfiff unterbricht, wird das schwerwiegendste Vergehen im Hinblick auf die Spielstrafe und Spielfortsetzung bewertet. In diesem Fall ist es das unerlaubte Handspiel des anderen Stürmers, das höher zu bestrafen ist als das unerlaubte Aufhalten des ersten Stürmers im gegnerischen Strafraum.
    --> dF wo Handspiel
    (die Verwarnung ist zu unterlassen wenn es ein absichtliches aber nicht unsportliches Handspiel ist)

    a) Bei Vergehen beider Mannschaften, wird das erste Vergehen bestraft.
    Hier ist es, dass sich der Stürmer noch unerlaubt im gegnerischen Strafraum aufhält.
    --> Wiederholung des Abstoßes


    b)
    Bei mehreren Vergehen von einer Mannschaft, wird das schwerwiegendste mit der entsprechenden Spielstrafe bestraft.
    Hier ist es das unerlaubte Handspiel des anderen Stürmers.
    --> dF wo Handspiel

    Ich tendiere hier auch zur Verwarnung und dem entsprechenden idF. Dem Spieler ist es erlaubt, den Ball wegzuköpfen. Allerdings nicht durch eine unsportliche Aktion wie "an die Latte hängen" oder Aufstützen bei seinem Mitspieler.


    Zu almiko hätte ich noch folgende Anmerkung:
    Wenn sich ein Spieler außerhalb des Spielfeld befindet (z.B. wegen Verletzung) und dann das Spielfeld betritt, um den Ball mit dem Fuß wegzuschlagen, der eigentlich ins leere Tor rollen würde, so gibt es für ihn auch nur die VW wegen dem unerlaubten Betreten und keinen FaD wegen der Torverhinderung.

    Ich schließe mich auch den Vorrednern an, dass der Torwart durch ein Handspiel im eigenen Strafraum kein Tor im Sinne einer "Notbremse" verhindern kann. Da der Schienbeinschoner jedoch als verlängerte Hand zählt und dies somit eine Unsportlichkeit ist, gibt es als persönliche Strafe nur die VW. Spielstrafe bei einer Unsportlichkeit ist idF am Tatort, also wo der Torwart den Ball mit der verlängerten Hand berührt.


    Auch schließe ich mich jambala an, dass durch gefährliches Spiel ein Tor verhindert werden kann, siehe sein Beispiel des Scherenschlags am Stürmer. Also hier idF am Tatort plus den FaD. (Gab glaub ich eine ähnliche Situation bei der EM - Türkei gegen Tschechien??? - wo den Tschechen diese Notbremse verwehrt wurden und die Türken das Spiel noch drehen konnten.)


    Und beim zweiten Beispiel von jambala gibt es meiner Meinung nach idF gegen den Torwart wegen Sperren ohne Ball und den FaD aufgrund der Torverhinderung. Beim Kontakt, wie von Ginssuart geschildert, ist es Halten und es gibt dementsprechend einen Strafstoß (plus natürlich den FaD).

    Volle Zustimmung an big-mac und BenniP,
    die richtige Antwort ist hier auf jeden Fall VW und SR-Ball!


    Natürlich ist es dem Spieler aus taktischen Gründen erlaubt, das Spielfeld zu verlassen, um sich einer drohenden Abseitsstellung zu entziehen. Allerdings darf von dort aus nicht das Spielgeschehen beeinflussen bzw. einen Gegner sogar irritieren, was durch den erfolgten "Ruf" eindeutig der Fall ist. Da dies eine Unsportlichkeit darstellt (taktisches Verlassen, aber doch wieder ins Spiel eingreifen) gibt es die VW. Eine Unsportlichkeit wird mit einem idF am Tatort bestraft, hier geht es nicht darum, dass das Abseits wieder auflebt. Da sich der Spieler außerhalb des Spielfelds befindet, kann es folglich nur einen SR-Ball geben wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand.


    Ein anderer Fall ist es, wenn der Spieler nach dem taktischen Verlassen des Spielfelds wieder das Spielfeld betritt und ins Spielgeschehen eingreift. Dann liebt das Abseits wieder auf und es gibt den entsprechenden idF. Und natürlich zusätzlich eine VW wegen der Unsportlichkeit.


    Quelle: Fußballregeln in der Praxis ("blaues Buch" des BFV);
    Kapitel 11 Abseits - Kommentar #8
    und Regelfragen Kapitel 11 Abseits - Frage15