Zitat von gebi;135148
Sein Glück: es war das letzte Saisonspiel.
Bei uns hätte er kein Glück, denn Sperren durch rote Karten gelten auch für die nächste Saison
Nur werden getilgt.
Zitat von gebi;135148
Sein Glück: es war das letzte Saisonspiel.
Bei uns hätte er kein Glück, denn Sperren durch rote Karten gelten auch für die nächste Saison
Nur werden getilgt.
Ich hätte bei den eintreffenden Beamten gleich nach meinem Alkotest eine Anzeige wegen Verleumdung gegen den Trainer aufgegeben.
Neben dem strafrechtlichen mir gleich zivilrechtlich noch ein bisschen Schmerzensgeld eingeklagt und davon erstmal ordentlich einen
aber das mit der Verleumdungsanzeige hätte ich mir überlegt!
Wenigstens hat das Sportgericht ordentlich durchgegriffen!
Zitat von Alex.Rösch.B-W;136116Nur wenn der Schiedsrichter es als eine Unsportlichkeit wertet. Ein Spieler kann aber auch zu Fall gebracht werden ohne dass es ein Foul ist und dadurch mit der Hand auf den Ball fallen.
Dabei wärs keine Frage.
Hab nur an ne Situation gedacht wie beschrieben, Spieler fällt hin, schnappt sich den Ball und will den Freistoß haben.
Zitat von Domi;136109
Aber leider lassen es sich viele Spieler zur Gewohnheit werden, beim kleinsten Körperkontakt zu fallen und den Ball in die Hände zu nehmen, wo dann meiner Meinung nach öfters kein Foul vorgelegen hat und ich das Handspiel pfeife.
Und dann kanns auch mal geben, oder?
Was ist, wenn er den Ball im Torraum aufnimmt?
Zitat von Jack;80495
Die Ordner haben zwar Hausrecht, aber dadurch eigentlich auch noch kein Recht, Gewalt anzuwenden. Dennoch ist es (vorausgesetzt, es geschieht im notwendigen Maß) trotz einer formalen Regelübertretung absolut zu tolerieren. Kein Polizist im Stadion wird deshalb eine Anzeige schreiben (auch wenn er es kraft Gesetzes vielleicht könnte).
Also so einfach ist das ja nicht.
Tatbestandsmäßig erfüllt der Flitzer ja den § 123 StGB (Hausfriedensbruch), da ja schon durch die Zäune kundgetan wird, dass der Täter diesen Bereich nicht betreten darf. In der Hausordnung wird das auch verankert sein.
Im Prinzip dürfte nun jeder diesen rechtswidrigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut (Hausrecht) auch mit Gewalt! im Rahmen der Notwehr/Nothilfe abwehren.
Natürlich darf diese Gewalt nicht im Exzess enden, aber sie darf so groß sein um den Erfolg zu bringen.
Die Polizei darf hier noch keine Anzeige aufnehmen, da es ein absolutes Antragsdelikt ist, nur wenn der Hausherr es ausdrücklich wünscht, darf die Polizei die Anzeige schreiben.
Das ist aber alles unherblich zu den Fußballregeln, worüber ihr ja schon diskutiert habt. Sprich für den Spieler...
Hallo,
ich habe heute morgen nur die Zusammenfassung im ZDF Morgenmagazin gesehen.
Dort haben fachkundige Moderatoren alá Cherno Jobatey losgelassen: "Noch NIE habe ein Schiedsrichter den Endstand so beeinflusst, wie in diesem Spiel"
Man kann es auch übertreiben...