Beiträge von uli

    Zitat von Christoph;21173

    Er sollte vor kurzem ein Jugend-Pokalfinale auf Kreisebene leiten. Der Kreis hat ihm zwei jugendliche SRA zugeteilt.



    Was haltet ihr davon?



    Die besagten Jung-SR haben sich bestimmt über die ganze Saison einsatzbereit und zuverlässig gezeigt! Sie sollten bestimmt als Dankeschön und Belohnung dafür in diesem Kreisfinale winken!
    Der besagte SR-Kamerad als OL-Aufsteiger ist für die beiden eventuell auch Vorbild und eine Riesenehre, "in genau diesem Spiel" bei ihm amtieren zu dürfen! Daher finde ich es absolut daneben, diese SRA abzulehnen!


    Ferner dürfte es ein riesen Qualitätssprung vom Kreispokal Jugend hin zur Oberliga sein, ich glaube, da gibt es bessere Spiele zum üben für ein OL-Gespann.


    Was die Strafe betrifft, kann ich nicht nachvollziehen, wieso man das zum Sportgericht zerrt und nicht unter KAMERADEN klärt.


    Als Ansetzer hätte ich dem SR ordentlich die Meinung gegeigt, es geht hierbei schließlich um die gesammte Kreisschiedsrichter-Gemeinschaft.


    Und die Ehre der Poaklendspielleitung beruht auf Leistung die bereits gebracht wurde (auch bei den Jung-SR) und nicht, was mal kommen soll! :mad::mad::mad:


    Und wenn mann keine Einigung erzielen kann, pfeift ER das Pokalspiel eben nicht!!!

    Zitat von MrNice;17995

    Wie ich finde ein zu hartes Urteil.


    :mad::mad::mad:


    Die Rote Karte wird schon seinen Grund gehabt haben und Ziel diese Anrufes war es ja, eine Strafe zu umgehen!!! :mad::mad::mad:
    Wenn eine Strafe nicht gerechtfertigt ist, haben die Vereine Rechtsmittel!
    400.-€ für diese dumme Dreistigkeit sind absolut angemessen!

    Zitat von BFC_Dynamo_Kevin;18026

    Ich wollte eigentlich damit sagen, dass der ordnungsdienst versagt hat, einige Fans sprachen die Böllerwerfer an, diese haben aber nicht reagiert, was soll man denn da nun machen?


    Ausliefern!!! :rote_karte: :rote_karte: :rote_karte:


    Dann hat man auch gleich den, der die 500.-€ zahlt!


    Was die Verhältnismäßigkeit und die Mithaftung des betrifft, darf mal ganz dezent auf dai Strafe für Rostock in Essen verweisen! 100.000.-€ (?) und Stehplatzsperre (Einnahmeverlust!!!).

    Zitat von refereebremen;14518

    Ist mir diese Saison auch passiert, 3 Minuten zu früh zur Halbzeit gepfiffen. Nach der Pause das spiel mit einwurf für 3 Minuten fortgesetzt, dann nur Seiten getauscht. Und Halbzeit 2 ging los...


    :(


    :thanx: Macht von mir dann bei Spielkonrolle max. 8 Punkte (also nur eine 44):totlach::totlach::totlach:

    Zitat von Toboss;10970

    Sehe ich genauso, denn die Spieler können ja noch zur halbzeit oder nach Spielende im Spielbericht nachgetragen werden, somit wird in dieser Situation der 11 Mann noch nicht feststehen und daher kann er noch ersetzt werden, solange er das Spielfeld nicht betreten hat!!


    Na super, jetzt steht er noch nicht mal im Spielformular ...


    .... dann behande ich ihn als Zuschauer!:mad:


    Aber den Weg gehe ich nicht mit, zuspätkommende Spieler gehören zum Spiel (für Insider GRUPPE 1 genannt), und "weg vom Fenster ist Weg vom Fenster".


    Ein Ersetzen von "GRUPPE 1" ist nur vor dem gültigen Anstoß und nur aus "GRUPPE 2"
    (Ersatzspieler) möglich.


    Möchte dabei ausdrücklich auf die Regel 3 auf Seite 13 hinweisen ...




    Auch wenn es die Spielordnung eines Landesverbandes hergibt, Spieler nachzutragen, er wird dann so behandelt, als ob er draufgestanden hätte!!!


    Die Mannschaft kriegt da keine neue Chance Nachschub ranzuschaffen!

    Zitat von jambala;10950

    Somit gilt der Spieler zwar als zum Spiel gehörend und kann persönliche Strafen erhalten. Da er aber noch nicht am Spiel teilgenommen hat und die Mannschaft weiterhin nur 10 Spieler auf dem Feld hat, kann die Mannschaft noch komplettiert werden.


    Das ist leider nicht richtig! Nach korrektem Spielbeginn gehören zuspätkommende Spieler mit allen Konsequenzen dazu. Sie verursachen ggf die höherwertige Spielstrafe (dirFS/Strafstoß) bei Verstößen nach Regel 12 im Zusammenhang mit der Vorteilsanwendung nach unerl. Betreten!


    Bei Beleidigung durch diese (Zuspätkommer) ist es unerheblich, ob sie schon auf dem Feld waren. Hierfür ist nur der Spielbeginn entscheidend!

    Also ...


    die Mannschaft spielt zu zehnt, einer fehlt ...


    es kommen zwei dazu...


    ... nur einer von ihnen könnte vorher auf dem Spielformular als "anfangender" Spieler benannt sein, welcher nun zu spät kommt. Dieser dürfte wenn er sich als 11. Spieler zu erkennen gibt, mi Zustimmung des SR im laufenden Spiel (Ausrüstungskontrolle in der nächsten Spielruhe nachholen) eintreten.


    Beleidigt mich dieser bei seiner Ausrüstungskontrolle, fliegt er mit Rot runter und die Mannschaft spielt mit 10 weiter!


    Da die Frage aber lautete "möchte eingewechselt werden" dürfte es sich um einen Ersatzspieler handeln.


    Dieser kann in einer Spielruhe gegen einen anderen Spieler getauscht werden, dies könnte dann auch der fehlende Spieler sein, welcher dann in seiner Abwesenheit ausgewechselt wird.


    Nun ist lediglich bei der Beleidigung zu beachten, ob der Einzuwechselnde durch Spielfeldbetretung (nach Zustimmung des SR) zum Spieler geworden ist.


    Wenn ja, fliegt er mit Rot runter und die Mannschaft spielt mit 10 (oder 9, falls der Zuspätkommer immer noch fehlt) weiter!


    Wenn nein, Spielt die Mannschaft mit 11 (oder 10, wenn Zuspätkommer immer noch fehl) weiter!

    Die Antwort lautet Verwarnung und Schiedsrichterball, ... da das unsportliche Verhalten nicht auf dem Spielfeld stattfindet!


    Nochmal zurück zum Elfmeter: Vergehen von Mitspielern (des Schützen) ... wenn der Ball nicht ins Tor geht ... immer ind FS wo Vergehen, als wo Mitspieler zu früh den Strafraum/die Tabuzone (ggf auch außerhalb des Strafraumes)!

    mein kumpel hatte den fall an den dfb geschickt und doch tatsächlich eine antwort bekommen:


    Im geschilderten praxisfremden Fall sollte man im Normalfall das Spiel weiterlaufen lassen, denn ein absichtliches Vergehen wird wohl nicht nachweisbar sein.




    MfG, DFB-Pressestelle
    [/I]


    so praxisfremd finde ich das gar nicht, wenn ein spieler während des laufenden spiels absichtllich (vermutlich, schwer nachweisbar) einen gegner aus wut anschieß (oder es versucht).


    der spieler kommt also doch straffrei davon?


    Gruß
    Max[/QUOTE]


    So praxisfern finde ich das auch nicht. Wir sind auch nicht für das "Nachwiesen" sondern für das "Feststellen" zuständig!


    Ich stelle fest, Gegner (mit Gegenstand) getreten!!! Im Regelbuch steht nicht, dass dies ausschließlich auf Fußkontakt zu beziehen ist!

    Nö!


    Wenn ich einem Gegenspieler den richtig ausgeführten Einwurf ins Gesicht werfe, gibt es auch direkten FS. (Wurfvergehen) :rote_karte: !


    Das Werfen wird lediglich in Regel 12 Anweisung 30+34 (RB 2005/2006) erwähnt und dadurch dem Schlagen gleichgesetzt. Es wird aber nicht als Regelverstoß für direkte FS zuvor benannt, sondern nur die anderen 10 Vergehen.


    Man kann auch sinngemäß "mit dem Fuß werfen" oder noch besser ausgedrückt, einen Gegner treten, indem ich einen Gegenstand nach ihm trete! In diesem Fall halt den Ball! :rote_karte:


    Und wie schon erwähnt, beim Schlagen/Werfen und Treten sind die Versuche bereits strafbar!

    Nö! Ich gebe direkten Freistoß (oder Elfmeter), da ich es dem Schlagen/Werfen gleichsetzte. Hierbei ist nach Regel 12 dann auch der Versuch mit DirFS zu bestrafen, wenn kein Kontakt entsteht. :pfiff_rot::rote_karte: :pfiff_rot:


    Stelle natürlich meine Ansicht zur Diskussion!