Beiträge von Harald

    Grundsätzlich: Hallenregeln sind individuell in jedem Verband geregelt. Ähnlichkeiten sind daher rein zufällig und nicht gewollt... jedenfalls so ähnlich.


    Da die Sache wohl in Bayern passiert ist und die Hallenrichtlinie diesbezüglich nichts hergibt, betrachten wir die Sache doch mal rein theoretisch:


    Gemäß Richtlinie sind alle Spiele von Schiedsrichtern zu leiten. Zu den Aufgaben des Schiedsrichters gehört nach Regel 8, das Spiel mit einem Zeichen beginnen zu lassen. Gemäß Anweisung des DFB ist das Zeichen zum Spielbeginn der Pfiff (das sollte sich der SR auch nicht in der Halle nehmen lassen).


    Interessanter Weise schweigt sich die Regel zum Thema Spielbeendigung aus. Es wird lediglich eine Spielzeit angegeben und eine mögliche Verlängerung des Spielzeit in das Ermessen des Schiedsrichters gestellt. Die Art und Weise, wie das Spiel zu beenden ist, habe ich weder in den Regeln noch in den Anweisungen gefunden. Üblicher Weise geht man davon aus, dass dies wie üblich mit einem Zeichen des SR geschieht, also allgemein üblich mit einem Pfiff (wie beim Beginn des Spiels).


    Theoretisch kann also ein Pfiff oder ein Signal eines Zeitnehmers/Turnierleitungsmitglieds das Spiel gar nicht unterbrechen. Der Ball war also zum Zeitpunkt der Überquerung der Torlinie im Spiel und das Tor somit regelgerecht erzielt.


    Und nun zur Praxis. In der Halle ist es üblich, dass die Spielzeit von Zeitnehmern gemessen wird, um den Schiedsrichter zu entlasten. Üblicher Weise wird das Vorgehen vor Turnierbeginn zwischen Schiedsrichter(n) und Zeitnehmer abgestimmt. Herr über die Spielzeit ist allerdings einzig und allein der Schiedsrichter. Wenn der SR sagt, wir spielen 10 Sekunden über die Zeit, dann wird 10 Sekunden über die Zeit gespielt. Zurück zum normalen Ablauf. Viele automatische Uhren haben eine Endsirene. Der Einfachkeit halber übernimmt der SR dieses Signal als Zeichen zum Spielende. Die Beurteilung, ob ein Ball allerdings vor dem Ende des Spiels die Torlinie überschritten hat, obliegt ihm einzig und allein selbst.


    Zeitnehmer ohne die Möglichkeit zur automatischen Sirene haben es hier schwerer. Entweder sie können manuell eine Sirene bedienen oder müssen sich mit Gong, Pfeife oder was auch immer behelfen. Eben um Vorfälle wie den geschilderten zu vermeiden, würde ich es mir als SR aber verbitten, dass jemand anderes als der jeweilige SR eine Pfeife bedient. Nachdem es aber nun mal so war, dass der Zeitnehmer eine Pfeife hatte und diese auch benutzte, muss man die Frage nach der Konsequenz beleuchten.


    Wenn der Ball deutlich und ohne Abwehrmöglichkeit ins Tor gegangen ist und dies auch wäre, wenn kein Pfiff erfolgt wäre, weil weder ein Spieler hätte eingreifen können noch ein solcher durch den Pfiff irritiert sein hätte können, dann wäre die einzig richtige Spielfortsetzung Anstoß gewesen, da der Ball im Spiel gewesen ist und auch kein irrtümlicher Pfiff des Schiedsrichters das Spiel vorher unterbrochen hatte.


    In allen anderen Fällen ist hier eine Beeinflussung des Spielgeschehens durch Außen durch den Pfiff anzunehmen. Es reicht schon, wenn der Torwart (oder auch ein anderer Spieler) auch nur eine theoretische Chance gehabt hätte, den Ball zu erreichen und es evtl. die Möglichkeit gegeben hätte, das der Torwart oder der Spieler durch den Pfiff in irgendeiner Weise irritiert wurde und deshalb nicht mehr an den Ball gekommen ist, dann ist meiner Meinung nach die Spielfortsetzung SR-Ball korrekt. Es muss aber in jedem Fall sicher gestellt sein, dass der Vorfall im Spielberichtsbogen oder per Meldung dem Sportgericht zur Beurteilung vorgelegt wird, und natürlich, dass sich der Vorfall nicht wiederholt.

    Spätestens mit der Berührung durch einen Stürmer (siehe Hinweis indirekte Ausführung - was übrigens jeder Neuling auf dem Lehrgang eingetrichtert bekommt) bzw. mit der Berührung eines Verteidigers (ja, ich habe selbst gesehen, dass ein Abwehrspieler einen schwach geschossenen Strafstoß noch vor der Linie klären konnte) ist die Wirkung des Strafstoßes erreicht und das Spiel somit beendet.


    Rein persönlich (und da liege ich konform mit meinem Lehrwart) bin ich der Meinung, der Strafstoß hat seine Wirkung erzielt, sobald der Ball sich eindeutig vom Tor wegbewegt. Ob dann nochmal ein Rückwärtsdrall zum tragen kommen könnte oder nicht werde ich nicht abwarten, sondern das Spiel unmittelbar abpfeifen (die ca. 2 Sekunden, die ich für die Beurteilung und die Entscheidung brauche, sind genug Toleranz).


    Der Strafstoß nach Ablauf der Spielzeit ist ein regeltechnischer Sonderfall und nicht mit einem Strafstoß während des Spiels gleichzusetzen. Ein Strafstoß nach Ablauf der Spielzeit muss als solcher klar den Spielern vermittelt werden.

    Zitat von Udo;88234

    Tut mir leid, ist doch Bullshit. Es kommt einem Berufsverbot gleich, und da wird kein Gericht der Welt, erst Recht nicht eins der EU intessieren, was ein Sportgerichthof sagt.


    Sorry Udo, das Rinderexcrement liegt in diesem Fall bei Deinen Worten. Eine Dopingsperre hat mit Berufsverbot nichts, aber auch gar nichts zu tun. Es handelt sich hier um Berufssportler, zu deren Arbeitsbedingungen es gehört, dass Doping verboten ist. Doping ist nebenbei in vielen Ländern eine Straftat. Wenn ein Berufssportler gegen Dopingrichtlinien verstösst, muss er die Konsequenzen tragen. Das gilt für Fussballer ebenso wie für Radrennfahrer, Leichtathleten und Schwimmer. Wie viele Sporturteile gegen Radfahrer wurden beispielsweise wegen "Berufsverbot" von europäischen Gerichten aufgehoben?


    Ein Dopingsünder kann seinen Beruf während einer Sperre nach wie vor ausüben, nur eben nicht im Wettkampf.


    Aber es gibt auch legale Berufsverbote:
    Einem Lebensmittelhersteller, der gegen Hygienevorschriften verstösst, kann beispielsweise nach dem Gesetz untersagt werden, für einen gewissen Zeitraum seinen Beruf auszuüben.

    Anweisungen des DFB zur Regel 3:



    Demzufolge:
    - kein Tor
    - :gelbe_karte:
    - idF für den Gegner wo sich der Ball befand, in diesem Falle im Torraum der verteidigenden Mannschaft


    Wie genau die Anmeldung jetzt in den einzelnen Verbänden aussehen muss, ist für die Frage nicht relevant.

    Wo liegt eigentlich das Problem? Es gibt eine festgelegte Spielzeit. Das Spiel endet mit Ablauf dieser Spielzeit. Die Sirene beginnt bei Countdown bei 00:00:00 (bei Countup z.B. 10 Min. bei 00:10:00). Nicht bei 00:00:01 und schon gar nicht bei 00:00:03, auch wenn die Sirene drei Sekunden lang ertönt.


    Somit ist das Spiel aus, sobald die Sirene beginnt, denn dann ist die Spielzeit abgelaufen. Die Sirene ersetzt in diesem Fall den Pfiff des Schiedsrichters.


    Hat der Ball zu diesem Zeitpunkt die Torline bereits vollständig überquert, zählt das Tor, hat er es nicht, zählt es nicht. Zur Feststellung dieses Sachverhaltes hat sich der Schiedsrichter allein seinen Sinnen zu bedienen. Der Schiedsrichter ist der einzige, dem die Entscheidung, ob der Ball die Torlinie bereits vollständig überquert hat, zusteht. (Je nach Richtlinie oder Vorhandensein kann sich der SR bei dieser Entscheidung ggf. von Assistenten oder der Turnierleitung beraten lassen. Die Entscheidung trifft aber nur er.)


    Zitat von Regel 5


    Zu den Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, gehören auch das Ergebnis eines Spiels sowie die Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht.

    Sorry, mein Fehler. War ja gelb/rot, nicht rot. Deswegen kein Verfahren wegen des Foulspiels. Und auf dem Platz rumtoben gehört in den höheren Regionen der Fussballwelt scheinbar zum normalen Verhalten. :flop:

    Zitat von Daniel;81567


    2. Im Falle des Einverständnisses hat der Einzelrichter dem Strafantrag zu entsprechen, wenn ihm keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen. Bestehen solche Bedenken, ordnet der Einzelrichter eine mündliche Verhandlung an.
    3. 3. Besteht kein Einverständnis, soll die vom Antrag des Kontrollausschusses und des Spielers unabhängige Entscheidung des Einzelrichters bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Werktages ergehen. Eine Verschärfung über das vom Kontrollausschuss beantragte Strafmaß hinaus ist unzulässig. In Fällen grundsätzlicher Bedeutung ordnet der Einzelrichter eine mündliche Verhandlung an.


    Der hervorgehobene Satz bezieht sich hierbei IMHO ausschließlich auf den Fall, dass kein Einverständnis hergestellt werden kann, nicht jedoch auf eine mündliche Verhandlung nach Abs. 2. Allerdings dürften beim Fall Jones keine "grundsätzlichen Bedenken" des Einzelrichters zu erwarten sein, noch hat der Fall eine grundsätzliche Bedeutung.


    Man fragt sich allerdings schon, wie 1 Spiel Sperre mit § 8 Abs 1 b) RuVO DFB in Einklang zu bringen ist...

    1. verwarnungswürdiges Foul = 2 min
    2. verwarnungswürdiges Foul = gelb/rot = 2. Zeitstrafe
    rot nur, wenn entsprechend schweres Foul oder Verhinderung einer Torchance


    Es ist ja gerade der Sinn von gelb/rot, ein zweites verwarnungswürdiges Vergehen bestrafen zu können, ohne gleich die große Keule (rot mit allen seinen Folgen) herausholen zu müssen. Das gilt auch in der Halle. Der Unterschied ist, dass bei der kurzen Spielzeit gelb fast keine Auswirkungen hat, eine Zeitstrafe dagegen schon, weswegen es sie ja im Gegensatz zum Feld gibt.

    Zitat von gebi;80078

    Ein Torwart tritt einen Eckstoß, der Ball ist im Spiel und wird vom Torwart im eigenen Strafraum absichtlich mit der Hand gespielt wird, bevor ein anderer Spieler den Ball berührt hat.


    äh, wie meinen?


    Ein Torwart läuft über das ganze Spielfeld, um auf der anderen Seite einen Eckstoß zu treten, schlägt diesen über das Feld zurück in den eigenen Strafraum und nimmt ihn, da er schneller gerannt ist, als der Ball fliegen konnte, mit den Händen auf, bevor ihn ein anderer Spieler berühren konnte?


    Respekt!


    Oder meinst Du vielleicht, dass er einen Abstoß tritt? Dann gibt es idF (an der Stelle an der..., außer im Torraum...usw)

    Auszug aus der Jugendordnung des Berliner Fussballverbandes (Kleinfeldrichtlinien):


    Zitat

    Spielleitung
    Möglichst durch den Verband zugelassene Schiedsrichter (innen) ansonsten gilt die SPO § 24, Ziffer 8.


    §24 Abs. 8 der Spielordnung des Berliner Fussballverbandes:



    Regelkundeausweis für Betreuer:

    Zitat

    Der Berliner Fußball-Verband e. V. bietet für interessierte Betreuer und Eltern von Jugendmannschaften eine Regelkunde-Ausbildung 2x im Jahr an. Hierbei handelt es sich um zwei Abende mit jeweils drei Stunden. Diese Möglichkeit der Ausbildung soll die wichtigsten Grundlagen bei der Leitung eines Spieles vermitteln, so dass Sie als Ersatzschiedsrichter das Spiel mit der notwendigen
    Sicherheit leiten können. Hierbei haben Sie gemäß Jugendordnung Vorrang vor nicht ausgebildeten Personen bei der Entscheidung um die Leitung eines Spieles. Der Regelkunde-Ausweis hat eine 1-jährige Gültigkeit und kann durch eine 3-stündige Kurzschulung jedes Jahr verlängert werden. Bei der Aus- und Fortbildung des Regelkunde-Ausweises muss keine Prüfung abgelegt werden. Die Aus- und
    Weiterbildung ist für die Teilnehmer kostenlos.


    Ohne direkten Zusammenhang, aber vielleicht nicht uninteressant:

    Zitat

    Nach Anfragen von Vereinen, ob Sportkameraden, die keine aktiven Schiedsrichter sind, beim Einsatz als Schiedsrichter die SR-Spesen vom Heimverein erstattet bekommen, möchte der Schiedsrichterausschuss folgenden Ablauf bekannt geben:
    Der § 24, Ziffer 8d) der Spielordnung beinhaltet u. a., wenn keine Schiedsrichter mit gültigem SR-Ausweis oder „Regelkundeausweis für Betreuer“ anwesend sind, bestimmt der Gastverein den Ersatzschiedsrichter, der einem BFV/DFB Verein angehören muss.
    Sollte der Ersatzschiedsrichter kein aktiver Schiedsrichter sein, so muss ihm trotzdem der Heimverein den vollen Spesensatz der
    entsprechenden Spielklasse erstatten.

    Zitat von BFC_Dynamo_Kevin;79968

    2. Torwart und Feldspieler tauschen ohne WIssen des Schiedsrichters ihre Positionen. Die gegnerische Mannschaft fährt einen Angriff, den der neue TW gerade so mit der Hand abwehren kann. Jetzt bemerkt der SR, dass da ein neuer TW drin steht. Wie ist zu handeln?


    Abpfeifen, heimgehen, neue Brille kaufen...


    Ja, ich weiß, es ist halt eine Regelfrage. Aber: Wie sollen es Spieler ernsthaft schaffen, ohne dass es der Schiri bemerkt, während dem laufenden Spiel TW-Handschuhe und Trikots aus- bzw. anzuziehen? Und vor allem - warum sollten sie das tun? Egal, die Antwort ist eindeutig und hier schon mehrfach gebracht. Steht ja so auch wörtlich in der Regel 3. Wird deshalb schon seinen Grund haben...
    ;)

    Das ist in der Tat nicht abschließend geregelt, doch findet sich für Bayern in den Hallenrichtlinien folgender Passus:


    Zitat

    Berührt der Ball die Hallendecke oder einen nicht zum Spielfeld gehörenden Gegenstand, muss der Schiedsrichter einen Freistoß unterhalb des Berührungspunktes verhängen. Erfolgt diese Berührung innerhalb des Strafraumes, so ist der Freistoß auf der Strafraumgrenze auszuführen.


    Von der Intention her sehe ich es also als vorgegeben an, eventuell vorkommende idF, bei denen die Vergehen innerhalb des Strafraumes (6m) stattfinden, aber keinen Strafstoß bedingen, auf der Strafraumlinie auszuführen.

    Sehe ich genauso. Die Turnierleitung ist für die ordentliche Abwicklung des Turniers verantwortlich, für das Spiel ist nur der Schiedsrichter zuständig. Leider gibt es halt auch hier wieder unterschiedliche Regelungen in den Verbänden. In Bayern sind die Zuständigkeiten jedenfalls eindeutig geregelt:


    Zitat

    § 14
    Durchführung von Turnieren


    1. Die Leitung und Durchführung eines Turniers obliegt dem veranstaltenden Verein oder Verbandsorgan. Die Turnierleitung soll aus mindestens drei Personen bestehen.
    2. Über Vorkommnisse - ausgenommen alle Entscheidungen des Schiedsrichters während des Spiels - urteilt ein Schiedsgericht aus drei Personen, das auch ganz oder teilweise aus der Turnierleitung gebildet werden kann. Satzung und Ordnungen des BFV bleiben hiervon unberührt.
    3. Von der Turnierleitung ist eine Ergebnisliste zu führen und nach Abschluss des Turniers mit den Spielerlisten (BFV-Hallenspielbericht) an den zuständigen Spielleiter des BFV einzusenden.

    Das Sportgericht hat es sich sicher nicht leicht gemacht, jedoch war wohl der Bericht tatsächlich ungenügend.


    Ich zitiere aus dem Urteil:


    Zitat

    § 39 der Spielordnung regelt abschließend die Voraussetzungen für einen Spielabbruch.Aus der Meldung der Schiedsrichterin geht hervor, dass sie einzeln und kollektiv verbal angegangen und beleidigt wurde. Dadurch war aber weder ihre körperliche Integrität gefährdet noch waren mögliche Angriffe oder Ausschreitungen erkennbar zu befürchten. Der Abbruch eines Spieles darf nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht zum Erfolg führen.


    Und hier muss man wirklich detailiert schreiben, was sich ereignet hat, sonst ist man schnell selbst der Dumme.


    Zitat

    Die Schiedsrichterin hätte in dieser Situation über den Spielführer und evtl. über den Ordnungsdienst alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, um die Ordnung auf dem Spielfeld wiederherzustellen.


    Auch das ist entscheidend. Wenn es hart kommt, den Ordnungsdienst rufen. Wichtig ist, zu notieren, ob es den gab und wenn ja, wie er reagiert hat. Auch falls tatsächlich kein Spieler ins Tor gehen will, ist der Spielführer zu beauftragen. Wenn auch der nicht handeln will, angemessene Frist setzen und dann abbrechen. Das aber dann auch detailiert in den Spielbericht schreiben.


    Zitat

    Auch wenn das Verhalten der S.er Spieler und des Heimpublikums gegenüber der Schiedsrichterin als äußerst sportwidrig und beschämend zu bewerten ist, kann aus dem geschilderten Geschehensablauf kein ausreichender Grund erkannt werden, der einen Spielabbruch gerechtfertigt hätte. Das Spiel ist deshalb vom Spielleiter neu anzusetzen.


    Dem ist leider nichts hinzuzufügen. Und da nützt es auch nichts, wenn sogar in der Presse im Spielbericht steht, das die SRin bedroht wurde. Die Urteile gegen die Spieler sind im Pressebericht ja erwähnt.

    Zitat von SCHIRI-FT.de;79159

    Muss man den Verein kennen ?
    Habe noch nie davon gehört !


    [klugscheißmodus]
    Der Verein heisst offiziell ФК БАТЭ Барысаў, in unseren Buchstaben FK BATE Baryssau. Borissow kommt von der russischen Schreibweise Борисов.
    [/klugscheißmodus]


    Die Ausschnitte in der Premierezusammenfassung lassen für mich eine Beurteilung nicht wirklich zu, er ließ aber wohl schon viel laufen.