Beiträge von Harald

    Andererseits ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Trainer die ihm gegebenen legalen Möglichkeiten taktisch ausnutzt. Das Auswechseln in den letzten Minuten ist ja auch nicht neu und wurde, sofern noch Auswechselspieler übrig sind, auch schon immer angewandt. Eine Auswechslung gehört zum Spiel und ist keine vergeudete Zeit. Sofern ein Trainer also in der letzte Minute auswechseln will, hat er grundsätzlich das Recht dazu. Erst wenn es erkennbar unsportlich wird, sollte man hier einschreiten.

    Leider musste ich beim Spiel unserer ersten Mannschaft im Mai ähnliches erleben, ein Paradebeispiel dafür, wie es nicht laufen sollte.


    15 Minuten vor Spielende, Spielstand 0:0, zwei Kreisligamannschaften auf Augenhöhe, flottes, wenn auch nicht unbedingt hochklassiges Spiel. Laufduell zwischen Spielertrainer Gast und Mittelfeldspieler Heim kurz nach der Mittellinie in Richtung Tor von Heim. Beide Spieler kommen zu Fall, Spieler Gast bekommt am Boden liegend einen Ellenbogenschlag ins Gesicht, der schlagende Spieler liegt danach sterbend am Boden (sorry für die Ausdrucksweise). Schiedsrichter lässt zunächst weiterlaufen, Fahnenzeichen vom Assistenten (sehr weit weg, weil letzter Abwehrspieler in Höhe Torraum), SR pfeift. Kurze Besprechung von SR mit SRA, SR kommt zurück, zeigt FaD für Spielertrainer Gast (inkl. sofortiger Spontanheilung des am Boden liegenden Spielers). Ungläubige Reaktionen aller, Rudelbildung usw. SRA2 kommt mit aufs Feld, erneute Besprechung nun mit SR und beiden SRA, FaD wird zurückgenommen, anderer Spieler Gast wird herbeigerufen, FaD ausgesprochen. Noch mehr Verwirrung, der betreffende Spieler befand sich noch weit in der gegnerischen Hälfte. Erneute Diskussion, betreffender Spieler verlässt derweil unter Protest den Platz. Spielerführer von Heim spricht bei SR vor, bestätigt, dass 2. Spieler Gast neben ihm lief und weit weg vom Geschehen war. Also wird der 2. Spieler Gast wieder aufs Spielfeld gerufen. Stimmung unter den Zuschauern ist bestens, weil tolles Kino.


    Erneute Besprechung, diesmal gestattet das Gespann die Anwesenheit beider Spielführer. Da klärt sich, dass SRA1 mit seinem Fahnenzeichen eine Remplerei zwischen zwei Spielern beobachtet hatte, dies dem SR auch mitgeteilt oder zumindest es so gemeint hat, der SR dies aber auf das andere Geschehen bezog. Erneute Diskussion, betreffender Spieler von Gast gibt sich unaufgefordert zu erkennen, bekommt nun den FaD, verlässt den Platz. Spielfortsetzung Freistoss für Heim, keiner merkt, dass der SR ursprünglich dF für Gast angezeigt hatte, Ellenbogenschlag blieb ungeahndet.


    Die ganze Aktion dauerte 13 Minuten. Gast verlor das Spiel noch mit 3:0, war nach der Aktion völlig von der Rolle.


    Das Sportgericht belegte den Spieler mit einer Sperre bis zum Verhandlungstag (damit 1 Spiel).


    In der Meldung des SR stand von der Verwirrung und den beiden zurückgenommenen FaD nichts.


    Fazit: Es ist wichtig, dass man bei der Absprache zwischen SR und SRA sicher ist, von ein und dem selben Geschehen zu sprechen.

    Mit der Nichtunterbrechung ja ("Bei einer Übertretung dieser Regel... muss die Partie nicht unterbrochen werden"), nicht mit der Aussage zur Spielfortsetzung ("Hat der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen, um eine Verwarnung auszusprechen... wird die Partie mit einem indirekten Freistoß...fortgesetzt").


    Zumindest regeltechnisch. In der E-Jugend kann man u.U. noch etwas flexibler sein und einem Betreuer mal schnell das Schuhebinden erlauben, selbst wenn der Torwart den Ball grad in der Hand hat. Setzt natürlich voraus, dass jemand das Ganze bemerkt, bevor der Abschlag stattfindet, hinterher ist es zu spät.

    Zivilklagen und Schmerzensgeldprozesse nach Foulspielen sind nichts neues und werden in Deutschland in allen Klassen geführt, ich kann mir nicht vorstellen, dass das in der Bundesliga bisher nicht so war. Zumindest werden die Vereine oder Versicherungen untereinander schon Forderungen aufgestellt und beglichen haben.


    Als kleiner Verein erhalten wir so 1-2 mal pro Jahr von Versicherungen Fragebögen zum Hergang einer Verletzung eines Spielers eines anderes Vereins, der angab, nach einem Foul unseres Spielers verletzt worden zu sein. Auch war ich bei einem Gerichtsverfahren vor gut 10 Jahren als Zeuge geladen. Der verletzte Spieler erhielt Schmerzensgeld und Verdienstausfall zugestanden, das hat die Privathaftpflicht des anderen Spielers übernommen. War übrigens kein böses Foul an sich.

    :top:Danke für den Link! Sehr lesenswert. Insbesondere die "Onfield Antics" sind mit offenen Augen und Ohren auch in niedrigeren Klassen klar zu beobachten und sollten jeden SR mal zum Nachdenken anregen.

    Urteil:
    Geldstrafe für den Verein 750,00 Euro und x:0 Wertung für den Gegner
    Spieler 1 vom 19.03. bis 04.05.11 gesperrt
    Spieler 2 vom 24.03. bis 19.06.11 gesperrt


    Es wurde eine mündliche Verhandlung durchgeführt. In der ausführlichen Urteilsbegründung geht das Bezirkssportgericht davon aus, dass kein Faustschlag geführt wurde. Die Meldung des Schiedsrichters wurde aufgrund der Vielzahl von Zeugen und ärztlich attestierter Amnesie des Schiedsrichters nur bedingt berücksichtigt. Nach Ansicht des Sportgerichts kam es zu einer Rudelbildung, bei der sich ein Spieler des Vereins schützend vor den Schiedsrichter stellte. Dieser Spieler wurde vom Spieler 1 umgestoßen, so dass dieser gegen den Schiedsrichter fiel. Wörtlich schreibt das BSG "Kein einziger Zeuge, insbesondere auch der Assistent nicht, kann in dieser Situation einen Faustschlag oder einen Ball in das Gesicht des SR bestätigen. Deshalb kann eine Panikattacke des SR in diesem Zusammenhang nicht vollständig ausgeschlossen werden. Danach ging der SR noch einige Schritte aus der Spielertraube und fiel erneut zu Boden. Ob die geschilderte Situation in der Rudelbildung oder der unkontrollierte Sturz beim zweiten Bodenkontakt zur Amnesie geführt hat, kann das BSG Mittelfranken - auch wegen der widersprüchlichen Aussagen des SR - nicht mit letzter Sicherheit einschätzen"


    Die Spieler wurden deshalb wegen Unsportlichen Verhaltens bzw. Spieler 2, der den Ball in Richtung Schiedsrichter geschossen hatte, wegen versuchter Tätlichkeit gesperrt.

    Auch wenn es keine Absicht war, beim Schuß des Bayern-Spielers (oder wie man das auch immer nennen mag) hält der Frankfurter durch sein gestrecktes Bein quasi den Fuß drüber. Wird im Feld auch gepfiffen, im Strafraum ist es halt ein Strafstoß.

    Na ja, die Perspektive kann täuschen und auflösen wird das eh keiner können. Aus der Einstellung sieht es in der Tat danach aus, dass der Ball über der Linie war. Nur - war er es am Ende der Berührung auch noch? ;) Trotzdem, wenn der SRA es nicht sicher entscheiden kann, dann darf er auch nichts anzeigen. Punkt. Daher richtig gehandelt.


    :rote_karte: -würdiges habe ich aber nicht gesehen.

    Das impliziert der Sinn der Regel, nämlich die Verhinderung von vorsätzlichem Zeitspiel und Beschleunigung des Spiels. Accidentielle Zuspiele erfüllen diese Bedingungen in der Regel nicht, es sei denn, man kann eine fahrlässige Inkaufnahme einbeziehen.


    Letztendlich wird es immer auf die Einschätzung des Schiedsrichters der Situation ankommen, ich wollte nur aufzeigen, dass nicht jeder Ball, den der Torwart aufnehmen kann, auch absichtlich gespielt sein muss, bzw. dass für die Beurteilung der Absichtlichkeit die Situation beim Abspiel und nicht bei der Aufnahme entscheidend ist.

    Nicht unbedingt.


    Will beispielsweise ein Abwehrspieler quer durch den Strafraum den Ball zu seinem Mitspieler spielen (o.k., ggf. nicht die intelligenteste Vorgehensweise), so tut er dies kontrolliert. Seine Absicht ist in diesem Fall aber klar, den Ball zu einem Feldspieler zu spielen. Nun übersieht der Abwehrspieler aber einen Stürmer, der den Querpass abfangen will. Der Torwart, der im Torraum steht, erkennt dies, läuft zum Ball und nimmt ihn vor dem Stürmer auf.


    Wir haben hier also ein kontrolliertes Spiel, jedoch kein absichtliches Zuspiel zum Torwart.


    Dem steht auch die DFB-Anweisung nicht entgegen:


    Zitat

    Situationen, in welchen der Ball von einem Mannschaftskollegen mit dem
    Fuß zwar nicht direkt in Richtung des Torhüters, jedoch absichtlich so gespielt
    wird (beispielsweise neben das Tor), dass der Torhüter den Ball annehmen
    kann, sind imSinne dieser Regel als absichtliche Rückpässe an den
    Torhüter zu werten.


    Denn auch hier wird impliziert, dass der Ball ausschließlich gespielt wird, um den Torwart die Aufnahme des Balles zu ermöglichen. Dies ist bei meinem Beispiel jedoch nicht der Fall (geht der Ball durch den Torraum ist das natürlich nicht mehr so klar).


    Sofern also ein Ball erkennbar nicht mit der Absicht gespielt wird, dass der Torwart den Ball aufnehmen kann, so ist es kein strafbares Rückspiel. In der im Ausgangsbeitrag geschilderten Situation ist es für mich, jedenfalls nach der Schilderung, nicht klar, dass es die Intention des Mittelfeldspielers war, den Ball so zu spielen, dass ihn der Torwart aufnehmen kann. Dass sich trotzdem eine Aufnahme des Balles mit der Hand durch den Torwart ergab, ist für die Beurteilung, ob des Rückspiel absichtlich war oder nicht, irrelevant, sondern es zählt die Situation bei der Ballabgabe.

    Zitat von Harald;158340

    Lt. Auskunft Lehrwart wird hier analog der Richtlinie für den Kleinfeldfussball verfahren:


    Bestätigt durch VSA-Mitglied Markus Bayerl per Mail.