Beiträge von Harald

    Und wieder hilft ein Blick ins Regelbuch:


    Zitat

    Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler muss durch Zeigen der Roten Karte des Feldes verwiesen werden, wenn er eine der folgenden sieben Regelübertretungen begeht:
    ....
    4. ein Tor oder eine offensichtliche Torchance der gegnerischen Mannschaft durch absichtliches Handspiel verhindert oder zunichte macht (dies gilt nicht für den Torwart in seinem Strafraum),

    Zitat von Christoph;7353


    Situation 1: Der Ball wird nach vorne geschossen, Angreifer A hat die Arme leicht angewinkelt (normale Schutz-Reaktion, wenn man angeschossen wird). Der Ball prallt von der Hand bzw. Unterarm ab, springt nach rechts zu einem Mannschaftskollegen, der einschussbereit ist.


    Wird der Ball mit der Hand oder dem Arm gehalten, gestoßen oder geschlagen? Dann ja. Prallt der Ball lediglich ab, dann nein, vor allem wenn sich der Spieler (als Schutzbewegung) mit dem Oberkörper vom Ball wegdrehen oder quasi "kleinmachen" will. Dabei bleibe ich. Und ich wiederhole, dass es zur Beurteilung des Handspiels völlig unerheblich ist, ob der Spieler oder seine Mannschaft dadurch einen Vorteil hat oder nicht. Die Vorteilsauslegung bei absichtlichen Handspiel durch den Gegner ist davon natürlich ausgenommen.

    Regel 12 sagt es doch eigentlich ganz deutlich aus:


    Zitat

    [wer] ... den Ball absichtlich mit der Hand spielt


    und die DFB-Anweisung präzisiert es doch eindeutig:


    Zitat

    Absichtliches Handspiel liegt vor, wenn der Ball mit der Hand oder dem Arm gehalten, gestoßen oder geschlagen wird. Wird der Ball jedoch aus kurzer Entfernung gegen den normal gehaltenen Arm geschossen, so ist dies nicht als Absicht zu werten.


    Wenn der Spieler den Ball an die ganz normal gehaltene Hand bekommt, ist es keine Absicht und somit nicht strafbar. Bewegt er die Hand zum Ball hin oder ist es ersichtlich, dass er den Kontakt mit der Hand billigend in Kauf nimmt, so ist es ein strafbares Handspiel. Ob der Spieler im ersten Fall einen Vorteil daraus hat oder nicht, ist völlig unerheblich und darf die Entscheidung nicht beeinflussen.

    Schon, aber welches ist die "richtige" Verfahrensweise? In Bayern standen bisher bei allen Jugendspieler die Altersstufen mit Datum auf den Pässen, im Zuge der "Anpassung" an das DFB-Passystem (ich schreib nicht sss) fällt das nun weg (BFV-Begründung) und jeder muss selbst ausrechnen, ob Spielrecht besteht oder nicht. Dafür steht jetzt drauf, ob es ein Lizenzspieler ist, was in weit über 90% nicht der Fall ist. Also ganz klar ein Rückschritt. Ebenso würde ich es als Rückschritt bezeichnen, wenn ich als SR irgendeinen Mannschaftsbetreuer zukünftig den Spielbericht abzeichnen lassen müsste. Andersherum wird es Bayern sicherlich Sachen geben, die in anderen Verbänden besser gelöst sind. Ich glaube, man müsste einen großen Teil des Nike-Geldes dafür aufwenden, eine solche "Reform" durchzuziehen.

    Falscher Ansatz. Die REGELN sind einheitlich. Nur werden sie unterschiedlich ausgelegt bzw. gibt es Unterschiede in den Satzungen, Ordnungen und Richtlinien der einzelnen Landesverbände. Eine Harmonisierung in manchen Bereichen wäre sicher nicht schlecht, aber wo anfangen und wo aufhören?

    Njet. Der Schiedsrichter hat diese Unsportlichkeit mit einer gelben Karte geahndet. Bommel hatte schon eine, also gelb/rot. Damit ist die Sache gegessen, es war eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Wäre er noch nicht verwarnt gewesen, hätte kein Mensch an eine Sperre gedacht. Ebenso wie beim DFB sehen die Statuten der UEFA vor, dass eine Tatsachenentscheidung unumstösslich ist, sofern sie den Regeln entspricht. Das ist hier eindeutig der Fall. Anders sähe die Sache aus, wenn sich van Bommel ausserhalb des Sichtfeldes des SR eine Unsportlichkeit geleistet oder eine Tätlichkeit begangen hätte. Hier wäre dann eine Einbeziehung der "Bewährung" möglich.

    Die UEFA ist mit der 2-Spiel-Sperre vor der Lobbyarbeit der anderen Verbände eingeknickt, die die "Bewährung" für van Bommel massiv kritisiert hatten. So wollte man im Nachhinein das wieder ausbügeln. Dass sich die Bayern das gefallen lassen, hat aber wohl kaum jemand ernsthaft geglaubt.

    Auch wenn ich nicht unbedingt Bayern-Fan bin, bin ich der Meinung, dass die Reduzierung zu Recht erfolgt ist. Er bekam die gelb/rote-Karte und muss den Regularien entsprechend ein Spiel aussetzen. Wenn die UEFA ihn länger sperren will, hätte sie ein entsprechendes Verfahren eröffnen müssen. Das hätte aber ein Vergehen erfordert, dass den Bewährungsauflagen wiedersprochen hätte. Bei dem Kinderturnen im Strafraum kann das ja wohl kaum der Fall gewesen sein, denn da hat er nur sich selbst blamiert, aber niemanden beleidigt.

    Natürlich muss man alle Sinne einsetzen. Aber ein Hand- oder Foulspiel, das man nicht gesehen hat, darf man nicht pfeifen. Mit der Zeit kriegt man natürlich ein gewisses "Gefühl" für entsprechende Situationen, und man kann Entscheidungen auch anhand von Teileindrücken treffen. Aber nur weil die Gegner reklamieren und der Spieler betröppelt schaut, gibt es keinen Strafstoß.

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sicher hat der Platzverein die Sicherungspflicht und der SR muss sich nicht an die Latte hängen, um zu prüfen, ob das Tor sicher verankert ist.


    ABER: Bemerkt er ein ungesichertes Tor, muss er reagieren, sprich Abhilfe schaffen lassen. Ohne Abhilfe kein Spiel, d.h. ggf. auch Abbruch. (Regel 1 + 5)

    Zitat

    DFB-Anweisung zur Regel 1:
    4. Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist. Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel aus.


    Zitat


    Regel 1 - Tore
    Sicherheit
    Die Tore müssen fest im Boden verankert sein. Tragbare Tore dürfen nur verwendet werden, wenn sie diesen Anforderungen entsprechen.


    Und zur Frage der Haftung:


    Zitat

    FIFA-Anweisung zur Regel 5
    1. Ein Schiedsrichter (oder, wo ebenfalls nominiert, ein Schiedsrichter-Assistent oder vierter Offizieller) kann nicht haftbar gemacht werden für


    * irgendeine, von einem Spieler, Offiziellen oder Zuschauer erlittene Verletzung,
    * irgendeinen Schaden an Eigentum irgendwelcher Art
    * irgendeinen, von irgendeinem/r Person, Verein, Gesellschaft, Verband oder einer anderen Organisation erlittenen Verlust, der aufgrund eines im Einklang mit den Spielregeln oder dem normalen Vorgehen bei der Leitung und Kontrolle eines Spiels getroffenen Entscheids entstanden ist oder entstanden sein kann.

    Wieso Abbruch? Ungesicherte Tore sind gefährliche Mängel am Platzaufbau. Da wird erst gar nicht angepfiffen. Kann oder will der Verein die Tore nicht sichern, gibt es kein Spiel. Grund in den Spielbericht eintragen und tschüß!


    Solltest Du es aber aus irgendwelchen Gründen erst beim Spiel bemerken oder die Verankerungen haben sich während des Spiels gelöst, dann ist das ein Grund für einen Abbruch, wenn es nicht behoben wird.

    Erwähnte ich schon, dass ich für eine Regeländerung eintrete:


    Persönliche Strafen
    Verwarnungswürdige Vergehen
    Ein Spieler muss durch Zeigen der Gelben Karte verwarnt werden, wenn er eine der
    folgenden sieben Regelübertretungen begeht:
    1. sich unsportlich verhält,
    2. durch Worte oder Handlungen seine Ablehnung zu erkennen gibt,
    3. wiederholt gegen die Spielregeln verstößt,
    4. die Wiederaufnahme des Spieles verzögert,
    5. beim Eckstoß, Freistoß oder Einwurf den vorgeschriebenen Abstand nicht einhält,
    6. ohne Genehmigung des Schiedsrichters das Spielfeld betritt oder wieder betritt,
    7. das Spielfeld absichtlich und ohne Zustimmung des Schiedsrichters verlässt.
    8. sich der erwiesenen Dummheit schuldig macht

    Die Strafe wird nach dem Tor ausgesprochen, im Gegensatz zum Eishockey, wo die Strafe als ausgesprochen gilt, wenn der SR den Arm hebt.

    Zitat von Hallenrichtlinien;46

    Erzielt während der Strafzeit die gegnerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort wieder ergänzt werden


    Somit kann der Spieler, der für den vom Feld verwiesenen Spieler auf der Bank sitzt, bei einem neuen Tor wieder ins Spiel zurück.

    Was bei uns ab und zu gemacht wird (vor allem bei den üblichen Verdächtigen) ist, dass ein in der Nähe wohnender SR morgens zur Platzbesichtigung geschickt wird. Bestätigt der, dass der Platz unbespielbar ist, dann ist das Spiel abgesagt. Sind aber nur Ausnahmefälle. Wenn schon mehrere Spiele im Bereich abgesagt sind, glaubts der Spielleiter meist auch so.