Beiträge von jambala

    Ganz ehrlich, Deine Aussage hinsichtlich Formalismus widerlegst Du regelmäßig mit Deinem zwanghaften Verweisen auf FIFA, DFB und die Regeln.


    Mark, scheiß auf die UEFA, FIFA und den DFB, wenn es um Kreisklasse geht. Da entscheiden Leute aus dem Kreis und den Verbänden, da die für die Partie geltende Befugnis eben nicht bei den übergeordneten Verbänden liegt und das dort gesprochene Recht eben dort Anwendung findet, auch wenn es nicht durch DFB oder FIFA bestätigt ist. Und da spiegeln solche Entscheidungen eben auch die Entscheidungsfindung auf diesem Niveau wieder, auch wenn die Strukturen je nach Verband und Klasse anders sind. Genau nachvollziehen kann man es nur in der genauen Begründung.

    Zettelbox, grade das mit dem Trainer ist in dem vorgegebenen Szenario aber nicht wegzudiskutieren aufgrund der Formulierung. Erst macht der Trainer aufmerksam, dann kontrolliert der SR und bemerkt aufgrund des Hinweises den Fehler. Ob der SR seine Notizen von sich aus kontrolliert hätte und dabei den Fehler bemerkt hätte - Spekulation und geht nicht aus der Formulierung hervor.


    Genau so klar ist aber auch, dass der SR hierbei feststellt, dass er eigentlich zwei Karten gegeben hätte.


    Hier aber mal eine Entscheidung, was bei Nachziehen passiert:

    A-Liga – Brähler nimmt Schiri in Schutz – Neuansetzung vom Tisch
    Osthessen (pf) – Das Spiel zwischen der TSG Mackenzell und der SG Stockhausen/Blankenau (2:1), das wegen eines Fauxpas des Schiedsrichters für Gesprächsstoff…
    www.osthessen-zeitung.de

    Schmeiß bitte nicht wieder mal zwei Dinge durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben. Und die vor allem wieder mal nichts mit dem ursprünglichen Szenario zu tun haben, ergo zur Lösung der ursprünglichen Frage nicht beitragen.


    Das nachträgliche Erteilen des Feldverweis ist schlicht nicht möglich. Warum versuchst Du das weiterhin herbeizureden? Im ursprünglichen Beispiel bemerkt es der allein pfeifende SR erst durch den Hinweis des Trainers nach Beendigung der Halbzeit und stellt es erst in der Kabine als zutreffend fest. Durch die stattgefundene Fortsetzung des Spieles lässt Regel 5 hier keinerlei Spielraum:

    Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite

    Halbzeit (einschließlich der Verlängerung) beendet und das Spielfeld verlassen

    oder das Spiel abgebrochen hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung zur

    Spielfortsetzung nicht ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist,

    oder er von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhält.

    Sofern das Spielfeld noch nicht verlassen worden wäre und der SR die Spieler nochmals aufs Feld beordert hätte, wäre es sogar noch möglich:

    Verlässt der Schiedsrichter das Spielfeld nach Ende einer Halbzeit jedoch, um sich in den

    Schiedsrichter-Videobereich (SVB) zu begeben oder um die Spieler auf das Spielfeld zurückzubeordern, darf er eine Entscheidung zu einem Vorfall, der sich vor Ende der Halbzeit zugetragen hat, ändern.

    Davon ist aber im ursprünglichen Beispiel keine Rede, also auch kein gültiges Argument für die Verhängung des FaD.


    Der von Dir zitierte Passus ließe es nur zu, wenn der SR es noch vor der Spielfortsetzung hätte mitgeteilt bekommen sollen durch einen anderen Spieloffiziellen, dieser Versuch aber nicht bemerkt wurde. Mangels weiterer Spieloffizieller ist der Passus nicht anwendbar.


    Das Thema Wechsel ist in der Regel 3 klar geregelt. Die Reduzierung auf 11 Spieler ist unabhängig vom Zeitpunkt des Feststellens klar vorgegeben. Bemerke ich es erst nach Beendigung der Halbzeit und vor Fortsetzung des Spiels, ist ein überzähliger Spieler vom Feld zu nehmen und das Spiel erst dann mit dem Anstoß zur 2. Hälfte fortzusetzen. Hier wird die verzögerte Anwendung sogar explizit in verschiedenen Zusammenhängen beschrieben und sogar vorgegeben. Anders als in Regel 5 mit der persönlichen Strafe.

    Als Alleinpfeifer greift allein der Absatz davor, geht mir was in der Situation durch und ich stelle das im Nachhinein nach Fortsetzung fest, kann ich es im Spiel nicht korrigieren. Und nichts anderes macht grade in den unteren Klassen Sinn, da das im Regelfall inflationäre Selbstinterpretation diverser SR-Spezln zur Folge hat, weil es dann plötzlich "so gewollt ist", "im Sinn der Regeln" unbeschränkt nachzuziehen.


    Mark, erst mit so einem Manöver ist die Wiederansetzung vorprogrammiert, weil hiermit faktisch ein Regelverstoß begangen wird, der nicht durch die von Dir zitierte Stelle der Regel 5 gedeckt ist. Abhängig von Spielstand und weiteren Faktoren bedeutet eine Reduzierung der Spieler eben nicht zwangsläufig eine Neuansetzung. Solange die zuständige Sportgerichtsinstanz hier nicht von einem spielentscheidenden Fehlverhalten des SR überzeugt ist, heißt das noch lange nicht, dass das Spiel bei ordnungsgemäß gegebenem Abschluss des Spiels auch neu ansetzen wird.

    Macht der Trainer Dich nicht darauf aufmerksam, das ist das, was aus der Ursprungsschilderung zu lesen ist, wäre es nicht aufgefallen. Daher ist diese Aussage Unsinn. Sorry, das ist eine konstruierte Begründung. Wieder mal von der ursprünglichen Konstellation der Eingangsfrage abgewichen, um fragwürdig zu begründen.


    Grade von Dir geäußert, ist das Pharisäertum. Wie sagst Du immer wieder: Auf welcher Regel begründet Du das nachträgliche Zeigen nach erfolgter Spielfortsetzung?

    Mark, es ist ein Einzelschiedsrichter, der den Fehler durch den Gästetrainer nach Beendigung der Halbzeit als Reklamation bekommt. Steht genau so im Eingangspost.


    Bei Zidane ging es um das Einwirken des 4. Offiziellen, was zum Zeitpunkt des Finales so eigentlich nicht hätte stattfinden dürfen. Plus der FaD wurde in der Situation, vor Spielfortsetzung, auf Grundlage der Aussage des 4. Offiziellen getroffen und nicht nach erfolgter Spielfortsetzung und Beendigung des Spielabschnittes.

    Hallo.


    Wie schon geschrieben, Sachverhalt im Rahmen einer Meldung an den Verband schildern. Sobald ich Kenntnis davon habe, dass hier ein Bock geschossen wurde, muss ich zumindest prüfen, um wahrheitsgemäß die notwendige Meldung abgeben zu können, daher muss ich 3 b) als Lösung mental streichen, auch wenn mir als SR der Trainer unangenehm ist. Denn dass in so einem Fall ein Einspruch kommen wird ist relativ sicher, und je besser der Vorgang dokumentiert wird und ich meinen Pflichten als SR nachgekommen bin, umso einfacher kann der Fall entschieden werden.


    Die Verwarnung für die 7, da fälschlicherweise notiert, hat für den Spieler keine Bewandtnis. Daher die Notiz korrigieren. Ob der unterlassene Feldverweis nun wirklich spielentscheidende Wirkung hat oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab, für die das Sportgericht die Entscheidung treffen muss, nicht ich als SR. Das, was ich in solch einer Situation mitteilen werde, ist, dass eine Falschnotiz gemacht wurde und das an den Verband melden werde. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn die Mannschaften das unter sich regeln soll mir das Recht sein, ich werde auf irgend welche vermeintliche Fair-Play-Aktionen aber aktiv mich nicht einlassen, da das wiederum einen aktiven Eingriff ins Spiel bedeutet, auch wenn die Absicht löblich ist.

    Genau wie von Sixth geschrieben, der Feldverweis wird in der nächsten Unterbrechung nachgereicht und das Spiel mit der hierbei nötigen Spielfortsetzung fortgeführt.


    Der Einsatz unerlaubter Telekommunikationsgeräte implementiert einen Empfänger (da Kommunikation immer einen Sender und einen Empfänger voraussetzt), ergo wird bei Eintreten einer Reaktion, basierend auf der getätigten Kommunikation, ins Spiel eingegriffen. Das Problem bei der Thematik ist, wie ich auch geschrieben habe, den zweifelsfreien Kontext zwischen Kommunikation und Handlung herzustellen, da für die Definition unerlaubter TK nie wirklich ein plausibles Beispiel genannt wird in Regelfragen und daher schlicht Kopfkino die Szenarien kreiert. Genau diese Nutzung macht aber den Unterschied zwischen erlaubter taktischer Anweisung und unerlaubter.

    Wäre z. B. eine Funkverbindung zu den Ersatzspielern so etwas oder nicht? Kann man geteilter Meinung sein abhängig von der Nutzung. Oder Schockhalsbänder als krotestkes Beispiel, mit dem beim Elfmeterschießen der TW verdeckt Anweisungen bekommt, in welche Ecke er springen soll.


    Was das Thema Eingriff ins Spiel anbelangt, da werden wir wohl auf keinen Nenner kommen, da rein auf der Regelbasis für Dich kein Handlungsbedarf besteht da es bei eigenen Spielern nicht explizit in den Regeln erwähnt wird, während mir hier die im Rahmen der gegebenen Erläuterungen zu den Regeln bei Eintreten einer Beeinflussung auf das Spiel durch den TO eigentlich keinen Ausschluss von Unterbrechen des Spiels und Erteilen des FaD ermöglichen, genau wie es bei der gleichen Handlung durch einen Ersatzspieler der Fall ist.

    Bei der expliziten Aufzählung von Vergehen:


    ein Auswechselspieler, ein ausgewechselter oder ein des Feldes verwiesener

    Spieler oder ein Teamoffizieller ein Vergehen gegen einen gegnerischen

    Spieler oder Spieloffiziellen außerhalb des Spielfelds begeht oder diesen

    beeinträchtigt,


    Da hier, wie von mir eingeschränkt, bei keinem erkennbar vorhandenen Einwirken auf das Spiel gemäß der Einschränkungen in Regel 12 die Möglichkeit zur Vorteilsgewährung erhalten bleibt, ist keine zwingende Unterbrechung vorgegeben bzw. der Verzicht auf dieselbe.

    Richtig, aber mit konkreter Auswirkung auf das Spiel wird es erst zum Eingriff in das Spiel.


    Ich hatte ja die unerlaubte Erteilung von Anweisungen per Funk innerhalb des Innenraums genannt. Dies ist (zwar abstrakt, da ja eine Vielzahl von TK mittlerweile gestattet ist) zwar erst mal mit FaD zu ahnden. Sprich, für mich ist eindeutig ersichtlich, dass regelwidrig TK genutzt wird, wofür der TO den FaD bekommt. Unabhängig davon spricht die Regel 12 ja auch davon, dass bei fehlendem Eingriff in das Spiel eben nicht zwingend unterbrochen werden muss. Von daher ist, sofern offensichtlich ist, dass dieser Gebrauch an sich keine Wirkung auf das Spiel hat (Cotrainer gibt per Funk erhaltene Anweisung an den TW und dieser vollzieht aber keine konkrete Handlung {bewegt sich z. B. in die komplett andere Richtung oder gibt Anweisung weiter}) zwar die Grundlage für den FaD gegeben, nicht jedoch für die Unterbrechung.


    Da eben die Nutzung von TK nicht pauschal untersagt ist (z. B. Auswertung von live erfassten Daten einer zugelassenen Leistungsmessung, die der Spieler trägt), ist der Eingriff ins Spiel nur recht schwer zu erfassen. Beleidigungen oder Provokationen sind da einfacher zu beurteilen, sowohl was den Inhalt als auch den Empfänger anbelangt.


    Manfred, daher der Verweis auf die Alternative. Kann er seiner Funktion nicht nachkommen, darf er im Innenraum bleiben, im Gegensatz zum Ersatzspieler, der generell raus muss bei FaD.

    Mark, Regel 3 Punkt 7 definiert Drittpersonen, und da sind Teamoffizielle explizit ausgenommen:

    Alle Personen, die nicht als Spieler, Auswechselspieler oder Teamoffizielle auf der

    Teamliste aufgeführt sind, gelten als Drittpersonen.

    Ergo greift der Punkt eben nicht, um die Spielfortsetzung zu argumentieren.


    Ich verweise hier auf die von mir zitierten Erläuterungen zu der Regeländerung zur Saison 17/18. Teamoffizielle sind mittlerweile vom Grunde her was Spielstrafen als auch persönliche Strafen anbelangt gleichgestellt mit Ersatzspielern. Der einzige Ausnahmefall sind Trainer als volljährige Aufsichtsperson bei Jugendspielen als auch als medizinisches Personal geführte TO, die nicht ersetzt werden können mangels Alternative und die auch nach FaD im technischen Bereich verbleiben dürfen.


    Und hier sehe ich zumindest bei a) keinen Grund außer bei unmittelbar bevorstehender Torerzielung auf die Unterbrechung in Kombination mit dem FaD zu verzichten. Bei c) wie schon geschrieben abhängig davon, ob offensichtlich ein direkter Eingriff ins Spiel gegeben ist, also dem Nutzen der TK Mittel auf dem Feld eine Aktion folgt.

    Nr. 23, in dem Zitat der englischen Regelfrage geht es um einen Spieler, der zum Zeitpunkt des physischen Vergehens das Spielfeld ohne Zustimmung verlassen hat, um seinen Teamkameraden zu züchtigen. Das bedingt wiederum den indirekten Freistoß. Geschieht es, wenn der Auswechselspieler genau auf der Linie steht, ist es wieder direkter Freistoß - da das Vergehen eben auf der Linie steht.


    Bezüglich der Kommunikationsmittel kommt aus meiner Sicht beides in Frage, indirekt und SR Ball. Hier kommt es auf den konkreten Gebrauch an. Dient die Nutzung der Kommunikation ins Feld, rechtfertigt dies aus meiner Sicht einen indirekten Freistoß wegen des direkten Einwirken auf das Spiel ( z. B. Hochhalten einer digitalen Tafel mit Lauftext, um Anweisungen zu erteilen). Ist das nicht der Fall, SR Ball (z. B. Nutzung eines FFOB oder Funkgerät, um dem Assistenztrainer hinter dem Tor Anweisungen für den Torwart zu geben). Das Thema ist jetzt aber relativ abstrakt, weshalb die Frage eigentlich zu schwammig geschrieben ist, um außer der klaren persönlichen Strafe auch eine verbindliche Spielstrafe sicher zu sagen, so wie gestellt dann eher SR Ball.

    Koz, der Unterschied ist eigentlich keiner.

    Ich rede nicht von allgemeinen Gesten, die bekannt sind. Was ist aber mit italienischen oder türkischen oder französischen Vulgärgesten? Kennst Du sie, kannst Du sie auch zitieren und somit "übersetzen".


    So auch mit Gebärden. Wenn es echte GebärdenSPRACHE ist, in der es eben auch Dialekte und Fäkalsprache gibt, aber festgelegte "Vokabeln" gibt, ist es eben mit einer gesprochenen Beleidigung gleich zu setzen.

    Vergehen außerhalb von zwei Auswechselspielern der gleichen Mannschaften ist eben ein Vergehen außerhalb und hat eben nicht einen Freistoß sondern SR Ball zur Folge. Nichts habe ich geschrieben, was das in Abrede stellt. Mark, Du weichst permanent von der Ausgangsfrage ab, um den SR Ball zu rechtfertigen.


    Die Ausgangsfrage ging um Vergehen des Teamoffiziellen im laufenden Spiel gegen Spielbeteiligte auf dem Spielfeld, eine Beleidigung gegen einen Gegenspieler, eine gegen den eigenen Spieler und ein technisches Vergehen durch Nutzung unerlaubter Kommunikationsmittel.


    Meine Antworten beziehen sich genau darauf, sowohl was Spiel- als auch persönliche Strafe anbelangt. Es sind Vergehen gegen einen Spieler, das Vergehen ist zwingend mit dem Feldverweis zu ahnden. Ergo ist das Spiel zu unterbrechen (unmittelbare Torerzielung als einzige Ausnahme für Vorteilsgewährung außen vor). Und dann greift nun mal der indirekte Freistoß gemäß Regel 12 und der ergänzenden Anweisungen und Erläuterungen. Regel 12 regelt die Grundlage und die Art der Spielstrafen, nicht 8 oder 13.


    Das sind auch genau die Passagen, für die ich die Zitate gebracht habe. Wenn Du hier alles vermischen möchtest, dann behalte bitte das ursprünglich gewählte Thema im Auge, denn sonst geht die eigentlich gestellte Frage verloren und das schadet der regeltechnischen Betrachtung und Diskussion.

    Das Einwirken erfolgt auf dem Spielfeld, da sich die Empfänger zum Zeitpunkt des Vergehen dort befinden und nicht außerhalb. Ergo ist das Kommunikationsmittel gleichzusetzen mit dem Betreten, um es mitzuteilen durch den TO.


    Mark, Deine Argumentation wird durch Regel 12 entkräftet, da hier keine Unterscheidung vorgenommen wird, ob eigener Spieler oder Gegenspieler beleidigt wird. Das findet sich so auch in den Erläuterungen zu den Regeländerungen der Saison 2017 / 2018:

    "Ein Auswechselspieler/ Teamoffizieller, der ein Vergehen gegen einen gegnerischen Spieler oder einen Spieloffiziellen abseits des Spielfeldes begeht, wird mit einem Freistoß auf der Begrenzungslinie bestraft, ..." Erläuterung hierzu:

    "Diese Regel gilt nicht für Vergehen zwischen Auswechselspielern oder Teamoffiziellen - sie gilt lediglich für ein Vergehen durch oder gegen einen der Spieler. "

    Regeländerungen zur Saison 2017/18
    Seit der neuen Saison gibt es vereinzelte Änderungen im Regelwerk des Fußballs.
    www.berliner-fussball.de

    Hier der original Text in der Veröffentlichung des IFAB aus 2017

    https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.theifab.com/downloads/spielregeln-2017-18%3Fl%3Dde&ved=2ahUKEwijtsSptdL1AhWVlP0HHSl4DTIQFnoECAwQAQ&usg=AOvVaw1sJ1amFrQISE4VV1TGOO6s

    Koz, hier greift die Parallele zu Beleidigungen in Fremdsprachen. Du musst zweifelsfrei verstanden haben, was kommuniziert wurde, da es so auch in die Meldung muss.

    Sorry Mark, das ist Festklammern an dem absoluten Wortlaut der Regel, aber der falschen Stelle.


    Beleidigungen sind unabhängig vom Empfänger mit der gleichen persönlichen Strafe zu ahnden.

    ...anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder

    Handlungen...


    steht in der Regel 12 bei den Vergehen der Teamoffiziellen. Der eigene Spieler ist ein am Spiel Beteiligter, sofern er sich im laufenden Spiel mit Zustimmung des SR auf dem Spielfeld aufhält. Eine Beleidigung ist keine Beeinträchtigung, es ist eine Unsportlichkeit mit klar zugewiesenem Strafmaß, also ein Vergehen gemäß Regel 12.

    Nehmt als Referenz Frage 7 aus Heft 05/2021

    Situation 7

    Der Trainer des Gastvereins beleidigt den Schiedsrichter-Assistenten heftig, während sein Team in Ballbesitz ist. Der Assistent befindet sich einen Meter außerhalb des Spielfelds, der Trainer in seiner Coachingzone. Daraufhin hebt der Schiedsrichter-Assistent die Fahne und der Referee unterbricht das Spiel. Wie entscheidet er?


    Lösung 7

    Rote Karte für den Trainer, indirekter Freistoß auf der Seitenauslinie. Da der Schiedsrichter-Assistent ein am Spiel Beteiligter ist, erfolgt hier auch eine Spielstrafe.

    Leutz, hier werden jetzt verschiedene Dinge durcheinander geschmissen.

    Im ursprünglichen Beitrag hier ging es um Einwirken von außen in das Geschehen auf dem Feld und nicht um Vergehen rein außerhalb. Zum einen zwei Beleidigungen und dann Nutzung unerlaubter Kommunikationsmittel. Da kann es keinen SR Ball geben, da das Ziel im laufenden Spiel auf dem Feld ist.


    Das andere sind Vergehen außerhalb, da das Vergehen sowohl von außen begangen als auch außerhalb wirken wird, so auch in der Frage in der SR Zeitung. Weder der Täter noch die Zielpersonen befinden sich auf dem Feld noch wird es betreten oder verlassen.


    Zwei verschiedene Szenarien, die durch unterschiedliche Beteiligte (TO gegen Spieler bzw. Eingriff ins Spiel gegenüber Nicht-Spieler gegen Nicht-Spieler) UND Tatort komplett unterschiedliche Spielfortsetzungen ergeben.


    Hinsichtlich Freistoß nach Vergehen außerhalb wurde auch vereinheitlicht, sprich die Stelle auf der Außenlinie, die dem Vergehen am nächsten liegt.

    Regel 12 S.82 letzter Abschnitt und S.83 erster Abschnitt.

    Hallo.

    Jetzt mal so, wie ich es seinerzeit verstanden habe, als die Vergehen anders definiert wurden ( Abschaffung der Einleitungsvergehen):

    Entscheidend ist bei physischen Vergehen der Ort, wo das Vergehen wirken soll, nicht dort, wo es originär eingeleitet wird. Die Richtung der Handlung, also von außen ins Feld oder vom Feld nach außen wurde am Ende nur noch zur Definition der Festlegung des Ortes der Spielfortsetzung genommen. Bei verbalen Vergehen wurde es auf indirekten Freistoß vereinheitlicht und da Teamoffizielle nun was persönliche Strafen als auch Spielstrafen "aufgewertet" wurden, werden sie jetzt diesbezüglich behandelt wie Ersatzspieler oder ausgewechselte Spieler und somit greift der Zusatz mit dem indirekten Freistoß.


    Bei a) und b) spielt es keine Rolle, gegen wen das Vergehen, und hier auch egal ob verbale Äußerung oder Geste oder sonstige Handlung, begangen wird oder werden soll. Das versuchen ja "Clevere" zu nutzen, indem sie sagen, dass es ja gegen den eigenen Mann gerichtet gewesen sei.


    Alle drei Vergehen sind zwingende Feldverweise. Bei Kenntnisnahme bin ich als SR gehalten, sofern nicht eine eindeutige Torerzielung verhindert würde, das Spiel auch zu unterbrechen. Siehe Regel 12 Abschnitt Vorteil. Von daher ist das auch eindeutig definiert, wenn auch nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

    Adidas bietet es selbst als Rock an und nicht als Short.

    Deine Argumentation wäre ja auch bei Shorts mit integrierter Unterziehhose ein Thema, wenn jemand versucht zu argumentieren, dass die ja fest eingenäht ist und daher Bestandteil der äußeren Short ist, egal wie die Farbe ist