Schmeiß bitte nicht wieder mal zwei Dinge durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben. Und die vor allem wieder mal nichts mit dem ursprünglichen Szenario zu tun haben, ergo zur Lösung der ursprünglichen Frage nicht beitragen.
Das nachträgliche Erteilen des Feldverweis ist schlicht nicht möglich. Warum versuchst Du das weiterhin herbeizureden? Im ursprünglichen Beispiel bemerkt es der allein pfeifende SR erst durch den Hinweis des Trainers nach Beendigung der Halbzeit und stellt es erst in der Kabine als zutreffend fest. Durch die stattgefundene Fortsetzung des Spieles lässt Regel 5 hier keinerlei Spielraum:
Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite
Halbzeit (einschließlich der Verlängerung) beendet und das Spielfeld verlassen
oder das Spiel abgebrochen hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung zur
Spielfortsetzung nicht ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist,
oder er von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhält.
Sofern das Spielfeld noch nicht verlassen worden wäre und der SR die Spieler nochmals aufs Feld beordert hätte, wäre es sogar noch möglich:
Verlässt der Schiedsrichter das Spielfeld nach Ende einer Halbzeit jedoch, um sich in den
Schiedsrichter-Videobereich (SVB) zu begeben oder um die Spieler auf das Spielfeld zurückzubeordern, darf er eine Entscheidung zu einem Vorfall, der sich vor Ende der Halbzeit zugetragen hat, ändern.
Davon ist aber im ursprünglichen Beispiel keine Rede, also auch kein gültiges Argument für die Verhängung des FaD.
Der von Dir zitierte Passus ließe es nur zu, wenn der SR es noch vor der Spielfortsetzung hätte mitgeteilt bekommen sollen durch einen anderen Spieloffiziellen, dieser Versuch aber nicht bemerkt wurde. Mangels weiterer Spieloffizieller ist der Passus nicht anwendbar.
Das Thema Wechsel ist in der Regel 3 klar geregelt. Die Reduzierung auf 11 Spieler ist unabhängig vom Zeitpunkt des Feststellens klar vorgegeben. Bemerke ich es erst nach Beendigung der Halbzeit und vor Fortsetzung des Spiels, ist ein überzähliger Spieler vom Feld zu nehmen und das Spiel erst dann mit dem Anstoß zur 2. Hälfte fortzusetzen. Hier wird die verzögerte Anwendung sogar explizit in verschiedenen Zusammenhängen beschrieben und sogar vorgegeben. Anders als in Regel 5 mit der persönlichen Strafe.