Beiträge von jambala

    Hallo.


    Chaotix, wieso mußt Du immer wieder die DFB-Spielordnung mit Beispielen zitieren, die für die Ausgangsfrage nur teilweise oder nicht von Relevanz sind?


    Der von Dir zitierte § 22 regelt den Status als Vertragsspieler, aber nicht die Spielberechtigung. Ein Jugendlicher mit Spielberechtigung in der B-Jugend kann einen Vertragsspielerstatus haben - und dennoch nicht für die Aktivenmannschaften spielberechtigt sein. Für die Spielberechtigung gilt als erstes §9 Punkt 1 der Spielordnung:
    Geltungsumfang der Spielerlaubnis
    1. Amateure und Vertragsspieler können unter Beachtung der für den Erwerb
    und den Umfang der Spielberechtigung maßgebenden Vorschriften der
    Landes- und Regionalverbände
    in allen Mannschaften der Vereine und
    Tochtergesellschaften aller Spielklassen mitwirken.



    Wenn also im entsprechenden Regional- oder Landesverband ein Einsatz eines B-Jugendspielers in einer Aktivenmannschaft nicht vorgesehen ist, darf er auch nicht ohne Sondergenehmigung eingesetzt werden. Und ob er die Sondergenehmigung bekommt ist eigentlich nur dann weniger fraglich, wenn eine absolute Sonderlage vorliegt (z. B. Mannschaft steht vor der Einstellung des Spielbetriebs).


    Shorty, ich denke auch wie gebi, daß eine Gastspielerlaubnis für Dich die beste Lösung sein dürfte, wenn Du weiterhin Fußball spielen willst, dies aber bei Deinem Heimverein mangels Mannschaft nicht tun kannst.

    Hallo.


    In den meisten Verbänden ist es so, daß nur A-Jugendliche, sofern sie noch keine 18 sind, mit Sondergenehmigung in einer Aktivenmannschaft eingesetzt werden dürfen, ab dem 18. Lebensjahr haben sie generell Spielberechtigung. B-Jugendliche können, sofern sie weiblichen Geschlechts sind (zumindest ist die Regelung so bei uns im Verband) ebenfalls in einer Damen-Mannschaft eingesetzt werden.


    Bei männlichen Jugendlichen ist dies aber normalerweise nicht vorgesehen. Es mag die ein oder andere Sonderausnahme geben, allerdings ist da auf jeden Fall ein ärztliches Attest vonnöten. Und ob dann wirklich die Einwilligung vom Verband kommt ist fraglich. Denn ich teile hier die Meinung von djjayb. Ein Einsatz eines nicht ausgewachsenen Jugendlichen in einer Aktivenmannschaft ist aus meiner Sicht grob fahrlässig bezüglich der Gesundheit des Jugendlichen.

    Mustafa, Stammtische wurden ursprünglich nicht zum Zwecke des reinen Alkoholkonsums gebildet. Es waren vielmehr Möglcihkeiten, Geschäfte abzuwickeln (z, B. nach oder bei Viehmärkten), die Gemeinschaft betreffende wichtige Punkte zu erörtern (der "klassische" Stammtisch, bei dem sich die Entscheidungsträger einer Gemeinde nach der Messe am Sonntag versammelten um über dieses oder jenes zu reden) oder eben ein Versammlungsverbot zu umgehen (was auch für viele Vereinsgründungen zutrifft, die z. B. zu napoleonischer Zeit in den französisch besetzten Gebieten stattgefunden haben). In den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts, als sich die demoskopische Entwicklung geändert hat und viele Dörfer von Bauern- zu Wohnorten entwickelt haben, hat sich das ganze in Richtung Vereinsversammlung mit Alkoholkonsum gewandelt.


    Heute versteht man es als regelmäßige (vor allem sonntags morgens stattfindende) Versammlung zum Zwecke der (teilweise nicht immer sehr sachlichen) Diskussion.

    Hallo.
    Eins vorweg: Bitte die Antworten nicht als rechtlich verbindlichen Ratschlag nehmen. Aber zwei allgemeine Punkte:


    Eine Rudelbildung von Spielern mit entsprechenden Begleiterscheinungen wie hier beschrieben ist wirklcih erst mal Sache des SR. Dieser hat im Rahmen der Spielregeln zu versuchen, den Tumult beizulegen. Wenn er allerdings der Meinung ist, daß der Ordnungsdienst eingreifen soll und dieser der Aufforderung nicht nachkommt, erst dann kann dem Ordnungsdienst ein Fehlverhalten vorgeworfen werden.


    Körperverletzung ist ein Offizialdelikt und muß, so es angezeigt wird, von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, so wie von Manfred schon angeführt. Bei einer großen Kopfwunde würde ich persönlich auf eine Anzeige nicht verzichten, eben weil Folgebeeinträchtigungen auftreten können. Und als Beleg muß eben dann auch die Meldung des SR herangezogen werden. Ist dort nicht von einem gezielten Kopfstoß die Rede (was wegen der Roten Karte aber wahrscheinlich ist) , wirds schon heikel. Denn dann stehen Aussagen gegen Aussagen und da wird es problematisch, eine eindeutige Beweislage zu schaffen, außer es gibt unzweifelhaftes Videomaterial.

    Hallo.


    Schön war doch auch das Beispiel mit dem "Schubser" gegen Kovac. Anfangs der Saison wurde gepfiffen, Strafstoß gegeben wenn sowas vom Verteidiger kam bzw. Freistoß beim Vergehen des Stürmers. Der Aufschrei war riesengroß. Da hat sich, wenn sich mein Gedächtnis nicht täuscht, ein Herr Latteck in Rage gebracht und gemeint, dies sei fehlendes Fingerspitzengefühl in der Zweikampfbewertung. Gestern steht er plötzlich auf dem Standpunkt, es ist ein Regelverstoß und müsste eigentlich geahndet werden...


    Die eigentliche Frechheit fand ich, daß man das Unterstellen bewußter Benachteiligung einer Mannschaft runtergespielt hat. Wer wie Kovac dem SR nachläuft und dann noch so einen Spruch bringt und sich dann noch über Rot wundert sollte alleine wegen Dummheit zwei Wochen Sperre bekommen.


    Vom Unterhaltungsfaktor finde ich den Doppelpass nicht schlecht, aber was den regeltechnischen Bereich angeht, ist es auf Kicker-Niveau.

    Hallo.


    Solch ein Fall ist schon als "besonderes Vorkommnis" einzuordnen, egal welche Altersklasse. So oft kommt es ja (gottlob) nicht vor, also macht man mit der Meldung schon mal nicht viel falsch. Unabhängig von der Altersklasse. Und es gibt ja Kreise bzw. Verbände, wo auch die kleinen Jugenden schon Karten erhalten können, daher ist ein gernerelles Nein hier falsch. Ich persönlich (wobei ich nicht mehr so häufig kleine Jugenden pfeife) habe es mir angewöhnt, in dem Fall das Kiddie drauf anszusprechen und auch dem Trainer / Betreuer noch mal zu sagen, daß Auswechslungen auch in der Jugend der Zustimmung des SR bedürfen.


    Bei einer Jugend (außer A-Jugend, die Burschen sind alt genug) bleibt der Ansprechpartner für mich der Betreuer / Trainer. Ansonsten frage ich nicht explizit den Spielführer, sondern den Spieler, den ich grade greifbar habe. Spätestens wenn der es nicht weiß kommt die Rückfrage, ob gewechselt wurde.


    Bezüglich der Karte für den Spielführer: Hierzu müsste man wirklich zweifelsfrei belegen können, daß er wissentlich eine falsche Auskunft gegeben hat. Und das kann man denke ich im Normalfall verneinen.

    Hallo.


    Weil zur Platzordnung wie sie hier als Oberbegriff gemeint ist eben nicht nur die Abstellung von Ordnern gehört, sondern deren gesamtes Tätigkeitsfeld, was dann ja auch abgefragt werden müsste. Und wenn Du jeden Punkt abarbeiten willst, der unter die Platzordnung im hier gemeinten Sinne fällt, hast Du drei Seiten.


    Bei uns im SFV geht man davon aus, daß die Platzordnung normalerweise hergestellt ist und falls nicht wird ein Sonderbericht fällig. Also hat man sich diese Frage, die eigentlich sinnfrei ist (weil sie eben bei fehlenden Vorkommnissen von den meisten Kollegen mit "Ja" beantwortet wird) schlicht gespart.

    Hallo.


    Der regeltechnisch korrekte Körpereinsatz ist so wie von kuhartm geschrieben Schulter an Schulter ohne großen Anlauf. Alles andere muß man situationsbedingt bewerden.


    Wenn mit Körpereinsatz der Gegner unvorbereitet daran gehindert wird, den Ball kontrolliert spielen zu können, ist es Foul. Dabei ist es egal, ob die Aktion in der Luft oder am Boden geschieht.
    Haben aber beide Seiten die Möglichkeit, sich auf den Körperkontakt einzustellen, gilt es, den Zweikampf im Auge zu behalten und zu bewerten.


    Gehen beide in ähnlicher Härte auf den Ball warte ich persönlcih erst mal ab, ob von einem der beiden Spieler eine Aktion ausgeht, die eher oder rein auf den Mann ausgelegt ist und nicht um den Ball. Dabei ist es dann egal, ob es der Stürmer ist, der sich stark nach hinten legt, um sich Raum zu verschaffen oder ob sich der Verteidiger die Freiheit nimmt, den Gegner mit der Brust nach vorne zu schubsen.


    Zeigen aber beide eindeutiges Bestreben um den Ball und es wird auch nicht mit übermäßiger Härte gespielt geht es weiter.

    Hallo.


    Wobei es fest umrissene Fälle gibt, in denen die Regelauslegung unmißverständlich vorgegeben ist. Und hier gebe ich -ae- recht, das sind Fälle, in denen man nicht rumdiskutieren muß, weil es eben keine Diskussionsgrundlage gibt und die man auswendig kennen muß, um in solch einem Fall die richtige Entscheidung zu treffen.


    Bezüglich der ersten Regelfrage stimme ich -ae- zu. In diesem Falle muß man das Verlassen mit dem Begehen außerhalb gleichsetzen (auch wenn er mit einem wesentlichen Teil seines Körpers noch auf dem Spielfeld ist), denn er kann das Vergehen nur außerhalb begehen und daher hat er (bezüglich der Argumentation) das Spielfeld verlassen.


    Und daher ist eben auf idF und Feldverweis zu entscheiden.

    Hallo.
    Wobei es in Regel 15 aber auch heißt:


    Bei jedem anderen Verstoß gegen diese Regel - wird der Einwurf durch einen Spieler des gegnerischen Teams ausgeführt.


    Von daher könnte man für korrekte Entscheidung argumentieren, da der Einwurf nicht regelkonform ins Spiel gebracht wurde - die Lehrmeinung ist aber schon länger so, wie von Redrefer geschrieben: Verwarnung und Ausführung durch die gleiche Mannschaft.

    Hallo.


    Zunächst einmal würde ich mir die normalen Fußballregeln beschaffen, entweder in der Print-Form oder eben als PDF von der DFB-Seite downloaden. Da hast Du schon mal die rudimentären Grundlagen.


    Dann würde ich beim zuständigen Kreis anfragen, ob es für Deinen Bereich ein spezielles Nachschlagewerk gibt. Falls nein, kann man (muß man aber nciht) das von gebi angesprochene "Blaue Buch" kaufen. Einschränkung ist hier wie angesprochen die Tatsache, daß einige Punkte speziell für den BFV gelten. Auf der HP des Verbandes kann man normalerweise aber die jeweiligen Spielordnungen runterladen, was durchaus auch nützlich sein kann.


    Und zu guter Letzt: Regelmäßig hier im Forum reinschauen. Durch die regelmäßigen Erfahrungsberichte und Regelbeispiele aus der Praxis bekommst Du dann schon einen guten Eindruck, was auf Dich zukommt.


    Auf jeden Fall großes Lob für die Entscheidung, SR zu werden und viel Glück bei der Vorbereitung auf die Prüfung.

    Hallo.


    Jede Spielweise, die in solch einem Fall, also frei vor dem Tor stehender Spieler, der nur noch einzuschieben bräuchte, angewandt wird und offensichtlich nur den Sinn hat, den Gegner lächerlich zu machen, ist in der angesprochenen Weise zu ahnden. Also Verwarnung und indierekter Freistoß gegen die angreifende Mannschaft.


    Beim Beinschuß sieht es anders aus, da hat der TW oder Verteidiger noch eine Chance zur Abwehr, wenn er schnell genug reagieren kann. Natürlich sieht der betroffene Spieler nicht sonderlich glücklich bei so einer Situation aus, der Hintergedanke der Diskriminierung ist aber nicht offensichtlich.

    Hallo.
    Das ist halt die heutige Eisntellung. Statt noch zu versuchen, den Ball zu spielen, beschwert man sich lieber beim Schiri. Hättest Du zu früh abgepfiffen, wäre die Frage gekommen, warum Du abgepfiffen hast. Schließe mich den anderen an, in der Situation war der verzögerte Pfiff angebracht.

    Almiko, das eine hat ja mit dem anderen nix zu tun.


    Dem Platzverein ist ja, vor allem wenn der Verein den Platz selbst mitfinanziert, darauf aus, daß der Platz schonend behandelt wird und entsprechend lange hält. Und da sind dann Spieler mit Schraubstollen natürlich eine ernste Gefahr für die Lebenserwartung des Platzes. Deshalb wird der Heimverein ein Tragen solcher Schuhe nicht zulassen.


    Nur für mich als SR hat diese Entscheidung des Hausherrn rein handlungstechnisch betrachtet keine Relevanz, ob ich einen Ausrüstungsgegenstand zulasse oder nicht. Denn ich wüsste nicht, daß es eine offizielle Einschränkung in den Spielregeln betreffend das Schuhwerk für Kunstrasen gibt. Und unsere Spielordnungen geben auch nichts her diesbezüglich. Also von daher keine Argumentationsgrundlage.


    Der Sachverhalt, daß der Spieler auf dem Kunstrasenplatz mit den Stollen, da diese in den Untergrund nicht wirklcih eindringen können, durch den mangelnden Halt eine erhöhte Verletzungsgefahr eingeht und bei einem hierdurch hervorgerufenen Wegrutschen den Gegen- oder Mitspieler verletzen kann, dagegen schon. Und das ist für mich der Grund, weshalb ich auf Kunstrasen keine Stollen zulasse und nicht der Wunsch des Heimatvereins. Und daß ich, im Gegensatz zu Manfred, sehr wohl eine Handhabe sehe, das Tragen von Stollen auf Kunstrasen zu verbieten, die auch auf den Regeln fußt, was aber nichts mit den Regelungen des Platzherrn zu tun hat.Hier hat er sich dann selbst drum zu kümmern, daß sein Hausrecht durchgesetzt wird.


    Wobei mir der Versuch, Stollen auf Kunstrasen zu tragen, bisher nicht untergekommen ist, und wir haben recht viele Kunstrasen (auch der neuesten Generation mit den langen Fasern) in usnerer Kante.

    Hallo.
    Die von Manfred angesprochenen Probleme gab es früher vor allem mit Lederstollen, wie sie z. B. die Weltmeister von 54 getragen haben. Dort ist nämlich zur Fertigung ein Kern mit normalerweise drei Dornen eingearbeitet. Und bei entsprechender Abnutzung kommen diese zum Vorschein - und sind besser als jedes Skalpell.


    Moderne Stollen sind s. g. Sicherheitsstollen, dazu zählen sowohl Kunststoff- als auch Metall- als auch Mischstollen mit Kunststoffbasis und Metallkrone. Bei ordnungsgemäßem Gebrauch ist auch bei starker Abnutzung die Verletzungsgefahr fast null. Man muß aber hier noch einmal unterscheiden zwischen den Clipin-Schuhen, Schuhen mit fest integrierten Metallstollen und den klassichen "Schraubern".


    Clip-ins wie bei den Predators sind im Rahmen der FIFA-Vorgaben hergestellt, was bedeutet, daß Länge und Materialbeschaffenheit so sind, daß die Verletzungsgefahr wie oben erwähnt faktisch null ist.


    Schuhe mit fest integrierten Metallstollen wie der Adipure, der alte Mercurial von Nike oder der Puma King Exec SG liegen ebenfalls in den offiziellen Toleranzen und Sicherheitsbestimmungen.


    Problematisch wird es eigentlich nur bei den klassichen Schraubstollen. Denn die Gewinde sind identisch z. B. mit den Stollen für Rugbyschuhe. Also kann es (was ich selbst schon erlebt habe) Fälle geben, in denen ein Spieler mit solchen Stollen spielen will - die aber zu lang sind und daher nicht getragen werden dürfen. Vom Material ist es egal, ob Metall oder Kunststoff, bei sachgemäßem Einsatz ist wie gesagt durch die Auflagen der FIFA eine Verletzungsgefahr gering.
    Nun mag man den Fall Lienen oder Weidenfeller anführen, aber solche Verletzungen sind eher die Ausnahme und fallen statistisch nicht sonderlich ins Gewicht, so daß dies generell kein Grund zur Verweigerung des Tragens ist.
    ABER: Wenn es die Spielordnung wirklcih vorsieht, daß Schraubstollen nicht getragen werden dürfen, müssen wir als SR dies natürlich umsetzen.


    Daneben kann ich mit dem Argument, daß die Stollen nicht für Kunstrasen gedacht sind, das Tragen sehr wohl untersagen, denn der erste Satz der Regel 4 lautet ja: "Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen". Da die Stollen für den Untergrund nicht ausgelegt sind und dadurch Verletzungen sowohl für den Spieler selbst als auch für die anderen Spieler im Bereich des leicht Möglichen sind, hat man sehr wohl im Sinne des Spielerwohles das Recht, das Tragen solcher Schuhe auf dem Platz zu untersagen - unabhängig von den Vorgaben, die der Hausherr macht.


    Davon ab meine Meinung zu dem Thema: Egal ob Metall- oder Kunststoffstollen, mit beiden kann man sich verletzen und in der Jugend sollten sie generell verboten werden, da die Belastungen für den Bewegungsapparat einfach zu hoch sind.
    Sind die Schuhe aber im ordnungsgemäßen Zustand und es sprechen keine Wettbewerbsbestimmungen irgendwelcher Form dagegen, kann man das Tragen eigentlich nicht verbieten.

    Hallo.
    Das ist leider von Verband zu Verband unterschiedlich.


    Bei uns im SFV bestätigten die Betreuer / Trainer eigentlich nur die Richtigkeit der von ihnen vorgenommenen Eintragungen im SB, und zwar vor dem Spiel. Alles weitere wird vom SR ausgefüllt und es dürfen sogar nach dem Spielbeginn noch Spieler nachgetragen werden. An der Tatsache, daß es sich beim ausgefüllten SB um ein Dokument handelt ändert dies aber nichts.


    Zu den Änderungen nach Spielbeginn / Ausfertigung des SB: Wenn der SR zur Begründung seiner Änderungen einen Sonderbericht verfaßt und darauf auf dem SB hinweist, kann ihm meiner Meinung nach keiner am Kittel flicken. Auch wenn er versehentlich einen falschen Spieler bei einer Persönlcihen Strafe eingetragen hat. Beim Bund gibt es den alten Spruch "Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten.", und das trifft es auch in dem Fall ganz gut.


    Zur Frage der persönlcihen Strafe nach Abpfiff: Solange sich der SR noch auf dem Platz befindet, MUSS (und das wurde in unserem letzten Lehrabend noch einmal so ausdrücklich betont) der SR auch die Karte zeigen. hat er dies nicht getan, hat er im Grunde genommen gegen eine Anweisung des DFB verstoßen, die auch auf der Amateurebene verbindlich ist.
    Geschieht dies aber, wenn der SR den Paltz bereits verlassen hat, ist nur noch eine entsprechende Meldung an den Verband / die nächste sportrechtliche Instanz möglich, mit Paßeinzug (wie bei uns) und anschließender Mitteilung an den betreffenden Verein sofern notwendig wegen FaD.


    Und ja, auch wenn eine Beleidigung / Tätlichkeit nach Spielende durch den SR registriert wird und ein entsprechender Sonderbericht verfasst wurde, kann eine Sperre ausgesprochen werden, bei Beleidigung normalerweise 2 Wochen plus (je nach Schwere und Regelung im Verband, bei uns zwischen zwei und sechs Wochen respektive Geldstrafe bis 100,- €). Bei Vorwurd von Bestechlichkeit wird eher im oberen Bereich bestraft, schätze mal vier Wochen kann es da geben, abhängig vom Bericht.


    Und betreffend des Interessenkonfliktes, der unterstellt (und das sage ich jetzt bewußt) wird: Es ist schließlich nicht der SR, der sich seine Spiele aussucht, er bekommt sie zugeteilt, und wenn der Einteiler so einteilt, muß man dies leider so akzeptieren. Entsprechende Beschwerden sind meist von wenig Erfolg gekrönt.

    Und daß ein Abwehrspieler im Profibereich einen Ball, den er sicher erlaufen kann, statt zwei Meter gradeaus ins Toraus zu schießen fest nach innen drischt und damit für den gegnerischen Stürmer ne Vorlage vom Feinsten abliefert, sollte man ja eigenlcih auch für unmöglich halten - und heute hat mans in Koblenz ja leider miterleben müssen.


    Wenn der Spieler nur zwei, drei Meter entfernt von einem steht und halbwegs grade gegen den Ball treten kann, ist der Fall schon gar nicht mehr so unmöglich - wenn auch unwahrscheinlich.

    Also, ich finds mal wieder spaßig.


    Gut, ich habe etwas oberflächlich gelesen und daher etwas am Ursprungsthema vorbei geantwortet. Daß dann aber mehrere User meinen, aus einer Umgehung der Rückpassregel eine Tätlichkeit gegen den SR konstruieren zu müssen, finde ich schon etwas abenteuerlich.
    Wenn der betreffende Spieler entsprechend fest schießt - dann ist es natürlich was anderes. Per se aber ein bewußtes Anschießen, das nicht mit der Intension der Verletzung des SR, dem Lächerlichmachen des SR oder einem Protest gegen eine Entscheidung des SR zu tun hat sondern einen rein taktischen Zweck erfüllen soll (so unwahrscheinlich es auch sein mag, daß solch ein Fall vorkommt), nämlich dem TW die Möglichkeit der Ballaufnahme geben soll, ist es aus meiner Sicht mit einer anderen Qualität versehen.