Hallo.
Die von Manfred angesprochenen Probleme gab es früher vor allem mit Lederstollen, wie sie z. B. die Weltmeister von 54 getragen haben. Dort ist nämlich zur Fertigung ein Kern mit normalerweise drei Dornen eingearbeitet. Und bei entsprechender Abnutzung kommen diese zum Vorschein - und sind besser als jedes Skalpell.
Moderne Stollen sind s. g. Sicherheitsstollen, dazu zählen sowohl Kunststoff- als auch Metall- als auch Mischstollen mit Kunststoffbasis und Metallkrone. Bei ordnungsgemäßem Gebrauch ist auch bei starker Abnutzung die Verletzungsgefahr fast null. Man muß aber hier noch einmal unterscheiden zwischen den Clipin-Schuhen, Schuhen mit fest integrierten Metallstollen und den klassichen "Schraubern".
Clip-ins wie bei den Predators sind im Rahmen der FIFA-Vorgaben hergestellt, was bedeutet, daß Länge und Materialbeschaffenheit so sind, daß die Verletzungsgefahr wie oben erwähnt faktisch null ist.
Schuhe mit fest integrierten Metallstollen wie der Adipure, der alte Mercurial von Nike oder der Puma King Exec SG liegen ebenfalls in den offiziellen Toleranzen und Sicherheitsbestimmungen.
Problematisch wird es eigentlich nur bei den klassichen Schraubstollen. Denn die Gewinde sind identisch z. B. mit den Stollen für Rugbyschuhe. Also kann es (was ich selbst schon erlebt habe) Fälle geben, in denen ein Spieler mit solchen Stollen spielen will - die aber zu lang sind und daher nicht getragen werden dürfen. Vom Material ist es egal, ob Metall oder Kunststoff, bei sachgemäßem Einsatz ist wie gesagt durch die Auflagen der FIFA eine Verletzungsgefahr gering.
Nun mag man den Fall Lienen oder Weidenfeller anführen, aber solche Verletzungen sind eher die Ausnahme und fallen statistisch nicht sonderlich ins Gewicht, so daß dies generell kein Grund zur Verweigerung des Tragens ist.
ABER: Wenn es die Spielordnung wirklcih vorsieht, daß Schraubstollen nicht getragen werden dürfen, müssen wir als SR dies natürlich umsetzen.
Daneben kann ich mit dem Argument, daß die Stollen nicht für Kunstrasen gedacht sind, das Tragen sehr wohl untersagen, denn der erste Satz der Regel 4 lautet ja: "Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen". Da die Stollen für den Untergrund nicht ausgelegt sind und dadurch Verletzungen sowohl für den Spieler selbst als auch für die anderen Spieler im Bereich des leicht Möglichen sind, hat man sehr wohl im Sinne des Spielerwohles das Recht, das Tragen solcher Schuhe auf dem Platz zu untersagen - unabhängig von den Vorgaben, die der Hausherr macht.
Davon ab meine Meinung zu dem Thema: Egal ob Metall- oder Kunststoffstollen, mit beiden kann man sich verletzen und in der Jugend sollten sie generell verboten werden, da die Belastungen für den Bewegungsapparat einfach zu hoch sind.
Sind die Schuhe aber im ordnungsgemäßen Zustand und es sprechen keine Wettbewerbsbestimmungen irgendwelcher Form dagegen, kann man das Tragen eigentlich nicht verbieten.