Beiträge von jambala

    Hallo.
    Bei uns im Saarland ist es halt einfach geregelt. Unser Verbandsgebiet ist ja auch überschaubar...:D


    Der SB und ein notwendiger SoB gehen an die Geschäftstelle an der Landessportschule. Die geben es weiter an die jeweiligen Klassenleiter und wenn nötig an die Spruchkammer (die auch in der Sportschule tagt).


    Diese wiederum sendet wenn nötig Anhörungsbögen an die jeweiligen Vereine. Der SR hat nur die Verpflichtung, SB und SoB zu führen und bei Unklarheiten einer Ladung zum Sportgerichtstermin nachzukommen. That's it.
    Ansetzungen zu Spielen kommen grundsätzlich nur vom jeweiligen Ansetzer, der auf Gruppenebene normalerweise identisch mit dem jeweiligen Gruppenobmann ist. Die Spiele ab Bezirksliga werden vom Verband besetzt.

    Hallo.
    Also, es gibt verbandsabhängige Unterschiede. Bei uns im Saarland gingen bisher die SBs und die SoBs zentral an den Verband.
    Im FV Rheinland (wo ich gelegentlich im Austausch pfeife) gab es bisher zwei Durchschläge beim SB, wovon einer an den Klassenleiter und der zweite mit SoB an den jeweiligen Spruchkammervorsitzenden geschickt werden muß.
    (Deshalb die Vergangensform, da ich noch in Reha bin und in den letzten 6 Wochen keine eventuellen Änderungen zu mir durchgedrungen sind, wenn es nicht mehr stimmt, bitte korrigieren)


    Ansonsten hat Almiko es treffend gesagt: Erst mal zur Ruhe kommen, binnen 24 Stunden den SoB erstellen und spätestens nach zwei Tagen wegschicken.

    Hallo.
    Der Unterschied liegt darin, wie auch schon von Collina angesprochen, daß der TW sein Tor verlassen darf und im Feld spielen darf. Jorge Campos, WM-Torhüter von Mexiko 1994 war z. B. bekannt für solche Sturmeinlagen.
    Dies wird er natürlich nicht tun, wenn keine Not da ist (wichtiger Ausgleich oder Siegtreffer in einem Entscheidungsspiel z. B.) um einfach das Risiko eines Gegentreffers nicht einzugehen. Wenn er sich aber sicher sein kann, daß dieser Ausflug keinen Schaden anrichtet wird er vielleicht den ein oder anderen Vorstoß wagen.
    Es ist halt eine erlaubte Spielweise - und damit nicht sanktionierbar.


    Das deutliche Abwenden vom Spielgeschehen als Zeichen der Überlegenheit (in diesem Fall durch Hinsetzen an den Pfosten ausgeführt) stellt hingegen eine Unsportlichkeit dar. Und dies ist eine unerlaubte Spielweise, die auch zu sanktionieren ist.

    Hallo.
    Wir sind ja mittlerweile seh ot und deshalb will ich nicht weiter zu dem Thema diskutieren. Zumal ich im Moment auch nicht weiß, ob ich ab August werde weiter pfeifen können und es mir momentan ehrlich gesagt egal ist, da mich die ganze Sache dann nicht mehr tangiert.
    Aber eines noch: Der Pfälzische Merkur gehört zur SZ.

    Noch ein Nachtrag: In einem Punkt hast Du aber recht, die Mannschaften der B-Klasse werden nicht aufstiegsberechtigt sein, das hatte ich falsch verstanden, ist mir aber erst jetzt nach genauerer Beschäftigung damit aufgefallen. Ich war der Überzeugung, daß sie doch aufstiegsberechtigt sein werden.

    Hallo.
    Collina, da muß ich Dir jetzt wirklich widersprechen. Die B-Klasse wird nach wie vor als unterste Spielklasse erhalten bleiben und es wurde an die Vereine des SFV ein Fragebogen verschickt, ob die bisher nicht aufstiegsberechtigten Reservemannschaften als Mannschaft in die neue B-Klasse gemeldet werden sollen oder nicht. Der Sachstand, wie er u. a. auch auf Wikipedia festgehalten ist, ist so weit ich es weiß auch der offizielle:
    http://de.wikipedia.org/wiki/S…scher_Fu%C3%9Fballverband.

    Collina: Genau darauf wollte ich hinaus, manche nehmen gewisse Aussagen ja allzu deutlich im Wortsinn... :D
    Ich persönlich komme bei meinen Zweiten fast immer mit der Zeit hin (bin rechtzeitig da, wenn die Mannschaften bereit sind fange ich schon vor dem angesetzten Zeitpunkt an und mache maximal 10 Minuten Pause), außer, die Helden kommen zu knapp und werden nicht rechtzeitig fertig (was auch öfter mal vorkommt). Und dann gibts eben die Meldung.


    Daß die zweiten Mannschaften, die ab nächstes Jahr in der B-Klasse spielen, die Vorspiele weiter bestreiten werden, ist mir klar. Nur sehe ich das Problem, wenn eine Mannschaft Aufstiegsambitionen hat und durch einen vorzeitigen Abbruch eine Wettbewerbsverzerrung gegen sich sieht. Weist ja selbst, wie streitsüchtig manche Vereine bei uns im Verband sind, würde mich dann nicht wundern, wenn die Anweisung noch mal geändert würde, sobald die ersten Beschwerden da sind...

    Hallo.
    Sorry, Collina, aber das ist so nicht ganz zutreffend. Diejenigen, die Zweite pfeifen, sind gehalten, das Spiel rechtzeitig zu beenden und ein, zwei Minuten über der Zeit werden tolleriert. Ist eine größere Verzögerung des Spielendes abzusehen (fünf Minuten und mehr) soll vorzeitig beendet werden und der Grund im Spielbericht vermerkt werden.


    Der SR der Ersten hat aber kein Recht, eigenmächtig das Spiel der Zweiten abzupfeifen, dies ist immer noch Sache des Kollegen, der die Zweite leitet. Den Fall gab es vor ein Paar Jahren mal (glaube KL A Saar, bin mir aber nicht sicher) und da gab es anschließend Streß, weil der SR der Ersten so vorgegangen ist. Es wurde aber noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Beginn der Ersten Mannschaft nicht über Gebühr verzögert werden darf. Das ist aber nur eine interne Anweisung, in der Spielordnung ist dies so nicht zu finden. Und wies ab nächster Saison mit der Spielklassenreform aussieht (da ja dann auch die Zweiten voll aufstiegsberechtigt sein werden) bleibt abzuwarten.

    Hallo.
    Aus der Schilderung kann man herauslesen, daß der TW bereits mit der Hand im Ballbesitz ist, als der Stürmer ihn angreift (denn sonst könnte er ihn ja nicht mit dem Ball in der Hand stoßen). Und dies ist gemäß Regel 12, Zusatzanweisung, nicht statthaft, ist aber per se nicht mit einer persönlichen Strafe zu ahnden. Also liegt ein Vergehen des Stürmers vor. Unmittelbar danach begeht der TW aber eine Tätlichkeit.
    Da bei zwei unmittelbar folgenden Vergehen das schwerere die Spielfortsetzung festlegt, müsste die Entscheidung Strafstoß und Feldverweis gegen den TW sein, beim Stürmer persönliche Strafe abhängig von der Heftigkeit des Angriffs, wobei die Schilderung eine übermäßige Härte nicht hergibt (kein Zusatz wie "heftig"), also aus meiner Sicht keine persönliche Strafe.

    Wobei Du bei einer Beobachtung Punktabzüge bekommen wirst, wenn die Rückennummern vorgeschrieben sind und der TW ohne aufläuft.


    Die Spielordnungen sind ja kein Geheimnis und geben einen klaren Rahmen vor und wenn sich ein Verein nicht daran hält, muß er damit rechnen, daß der SR dieses Fehlverhalten sanktionieren wird. Das Problem ist aber immer wieder die unterschiedliche Handhabung durch lasch handelnde Kollegen, die korrekt handelnden Kameraden das Leben schwer machen.

    Hallo.


    Es heißt Eckfahne und nicht Eckstange. Also muß sie die Mindesthöhe von 1,50 m und ein Fahnentuch haben. Und dieses Fahnentuch soll "eine möglichst lebhafte Farbe" aufweisen gemäß den Zusatzanweisungen des DFB zur Regel 1.

    Hallo.


    Solange das Trikot Ärmel aufweist, sich die Farbe von den anderen Spielern und dem SR unterscheidet und (je nach Landesverband und Spielklasse, bei uns ist es so, daß auch die Jugendspieler mit Rückennummer auflaufen müssen) mit einer Rückennummer versehen ist, darf er das Trikot tragen. Ob es extrem körperbetont geschnitten ist oder rumschlabbert oder keine Polster hat ist nicht definiert - und somit nicht Grundlage für eine Verweigerung, das Trikot zu tragen. Siehe in der Bundesliga Butt, Neuer oder Adler, die alle normale Feldspielertrikots tragen.

    Hallo.
    Beim Handelfmeter teile ich Almikos Beobachtung: Die Hand liegt nicht wirklich an und bewegt sich auf den Ball zu. Damit kann es als strafbares Handspiel ausgelegt werden.


    Beim Abseits greift der Spieler von Manchester eben nicht ein - es ist nicht ersichtlich, daß er den Verteidiger in irgend einer Form behindert oder irritiert und er spielt den Ball nicht. Beim zweiten Zuspiel ist es dann nach dem Kopfball des Hamburgers eine neue Situation - und somit die Auslegung wie vorgenommen in Ordnung. Eine klassische Wait-and-see-Situation eben.


    Was mir aber (neben den letzten Spielen in der Premier League) auch in der CL und eben im Hamburg-City-Spiel aufgefallen ist: Die Schmuckregel wird momentan extrem lasch ausgelegt. Wie kann es sonst sein, daß Robinho klar sichtbar ein Stoffband am Handgelenk trägt und damit durchkommt?

    Dann dürfte die Frage so gestellt sein, wie die Situation im Hoffenheim-Spiel: Das Vergehen geschieht auf der Linie (die ja zum Spielfeld gehört), der Spieler, der gefoult wird, ist mit dem größten Teil des Körpers aber außerhalb. Anders ist eine Spielfortsetzung direkter Freistoß nämlich nicht möglich.

    Grundsätzlich hast Du recht. Wenn der foulende Spieler klar erkenntlich zum Zwecke des Foulspieles das Feld verlassen würde, wäre es als unerlaubtes Verlassen wertbar.
    Nur ist die Schilderung von Pampersfritzi
    "Laufduell an der Seitenoutlinie, der Angreifer umspielt den Verteidiger und versucht ihn über das Seitenaus zu umlaufen. Das verhindert der Verteidiger, indem er den Stürmer außerhalb des Spielfeldes zurückhält."
    eher dahingehend zu werten, daß das Foulspiel im weiteren Verlauf eines Zweikampfes knapp außerhalb des Spielfeldes stattfindet. Und dann bleibt es beim SR-Ball, dem Verteidiger hier ein absichtliches Verlassen unterstellen zu wollen ist aus meiner Sicht am Sinn der Regel vorbei entschieden..

    Richtig. Entweder das Foul ist auf dem Spielfeld oder nicht. Und wenn es außerhalb ist, gibt es eben nur den SR-Ball. Wobei solche Situationen äußerst selten vorkommen, vor allem der zweite von Dir geschilderte Fall. Was natürlich nicht beduetet, daß man die korrekte Fortsetzung nicht kennen sollten... :D


    Wobei bei einer Roten Karte wegen Verhinderung einer Torchance immer auch die Spielrichtung berücksichtigt werden muß. Und ob bei einem Vergehen außerhalb des Spielfeldes die eindeutige Spielrichtiung auf das Tor zu voll bajaht werden kann sei dahingestellt.

    Hallo.


    Die Zusatzanweisungen zur Regelauslegung der Regel 12 durch die FIFA sind hier eindeutig:


    Grundvoraussetzungen für ein Foulspiel
    Damit ein Vergehen als Foulspiel gewertet wird, müssen folgende Bedingungen
    erfüllt sein:
    - Das Foulspiel wurde von einem Spieler begangen.
    - Das Foulspiel erfolgte auf dem Spielfeld.
    - Das Foulspiel erfolgte bei laufendem Spiel.
    Hat der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen, weil es außerhalb des Spielfelds (bei laufendem Spiel) zu einem Vergehen gekommen ist, wird die Partie mit einem Schiedsrichter-Ball an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. Wurde das Spiel innerhalb des Torraums unterbrochen, erfolgt der Schiedsrichter-Ball auf der Torraumlinie parallel zur Torlinie so nahe wie möglich bei der Stelle, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand


    Da in beiden von Dir geschilderten Fällen das Foulspiel ausschließlich außerhalb ist, kann es nur SR-Ball geben.
    Bei der Situation in der BL (ich denke, Du meinst das Spiel Hoffenheim gegen Hannover) waren es im Endeffekt zwei Vergehen hinterinander, zuerst eines auf der Linie und eines außerhalb). Daher ist dies mit Deinem Beispiel nicht gleich zu setzen.

    Hallo.
    Und genau das ist doch der Knackpunkt: Ist es zum einen Bedrängen und ist es dann auch unsportlich?


    Wenn räumlich genug Spielraum (für mein Verständnis über einem Meter Abstand) für den TW gegeben ist und er frei zum Ball gehen kann, kann von Bedrängen nicht die Rede sein. Wenn der angreifende Spieler allein den Ball spielen will, ist die bloße Anwesenheit im Torraum noch kein Grund, solch eine Aktion abzupfeifen.


    Der Gegenspieler muß sich schon in unmittelbarer Nähe befinden (also mit Körperkontakt zum TW) und seine Bewegung muß allein auf den TW ausgerichtet sein, damit von Bedrängen gesprochen werden kann.
    Erst wenn anhand des Bewegungsmusters klar ist, daß der Torwart gezielt behindert werden soll, ist aus meiner Sicht Notwendigkeit zum Handeln gegeben.

    Hallo.


    Es ist wirklich verbandsabhängig. Es kann Pflicht-Freundschafts-Runde sein, Pflichtspielrunde, Pokalrunde.
    Es kann auf Kleinfeld oder Grofeld gespielt werden.
    Es kann verkürzte Spielzeiten geben (auch abhängig von der Altersklasse) sowier erlaubtes Rückwechseln.


    Hier der Passus der Spielordnung des SWFV:


    § 33 Altherrenspiele
    Die Leitung des Spielbetriebes ist den Kreisinstanzen übertragen. Grundsätzlich dürfen am AH-Spielbetrieb nur Spieler teilnehmen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmegenehmigungen können vom zuständigen Kreisvorsitzenden erteilt werden. Spieler, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet, aber eine Ausnahmegenehmigung für AH-Spiele erhalten haben, können nicht mehr am Meisterschaftsspielbetrieb der I., II.
    und III. Mannschaften teilnehmen. Verstöße führen zum sofortigen Verlust der erteilten Ausnahmegenehmigung.
    Bei Turnieren der AH-Mannschaften steht der Spieler mit einer Ausnahmegenehmigung einem 30jährigen Spieler gleich. Für den AH-Spielbetrieb ist die Möglichkeit zur Bildung von AH-Spielgemeinschaften gegeben. Eine AHSpielgemeinschaft ist bei der zuständigen Kreisinstanz zu beantragen und kann von dieser genehmigt werden. Eine Passumschreibung ist dabei nicht erforderlich.
    Die Spielzeit bei AH-Spielen ist nicht reglementiert und kann von den spielenden Mannschaften festgelegt werden. Die Mindestspielzeit soll jedoch zweimal 30 Minuten dauern.
    Für genehmigte Turniere gelten die Ausschreibungsbedingungen. Ansonsten treten die Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen in Kraft.
    Auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene wird der SWFV-Ü40-Cup durchgeführt. Der Verbandssieger ist berechtigt, am Ü40-Regional-Verbandsturnier teilzunehmen, um sich dadurch für die Deutsche Meisterschaft zu qualifizieren.


    Das würde für mich bedeuten, daß auf Großfeld mit 3 Ersatzspielern gespielt wird. Spielzeit wird vor dem Spiel von beiden Mannschaften per Einigung festgelegt.Ansonsten gelten die normalen Spielregeln wie bei den Aktiven.
    Aber frag lieber noch mal nach.