Hallo.
Es ist wirklich verbandsabhängig. Es kann Pflicht-Freundschafts-Runde sein, Pflichtspielrunde, Pokalrunde.
Es kann auf Kleinfeld oder Grofeld gespielt werden.
Es kann verkürzte Spielzeiten geben (auch abhängig von der Altersklasse) sowier erlaubtes Rückwechseln.
Hier der Passus der Spielordnung des SWFV:
§ 33 Altherrenspiele
Die Leitung des Spielbetriebes ist den Kreisinstanzen übertragen. Grundsätzlich dürfen am AH-Spielbetrieb nur Spieler teilnehmen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmegenehmigungen können vom zuständigen Kreisvorsitzenden erteilt werden. Spieler, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet, aber eine Ausnahmegenehmigung für AH-Spiele erhalten haben, können nicht mehr am Meisterschaftsspielbetrieb der I., II.
und III. Mannschaften teilnehmen. Verstöße führen zum sofortigen Verlust der erteilten Ausnahmegenehmigung.
Bei Turnieren der AH-Mannschaften steht der Spieler mit einer Ausnahmegenehmigung einem 30jährigen Spieler gleich. Für den AH-Spielbetrieb ist die Möglichkeit zur Bildung von AH-Spielgemeinschaften gegeben. Eine AHSpielgemeinschaft ist bei der zuständigen Kreisinstanz zu beantragen und kann von dieser genehmigt werden. Eine Passumschreibung ist dabei nicht erforderlich.
Die Spielzeit bei AH-Spielen ist nicht reglementiert und kann von den spielenden Mannschaften festgelegt werden. Die Mindestspielzeit soll jedoch zweimal 30 Minuten dauern.
Für genehmigte Turniere gelten die Ausschreibungsbedingungen. Ansonsten treten die Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen in Kraft.
Auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene wird der SWFV-Ü40-Cup durchgeführt. Der Verbandssieger ist berechtigt, am Ü40-Regional-Verbandsturnier teilzunehmen, um sich dadurch für die Deutsche Meisterschaft zu qualifizieren.
Das würde für mich bedeuten, daß auf Großfeld mit 3 Ersatzspielern gespielt wird. Spielzeit wird vor dem Spiel von beiden Mannschaften per Einigung festgelegt.Ansonsten gelten die normalen Spielregeln wie bei den Aktiven.
Aber frag lieber noch mal nach.