Es wird folgendermaßen (vom BFV und wie ich meine auch vom DFB) erklärt, dass das Schlagen nach außen, solange der TW mit den Füßen INNERHALB des Spielfeldes steht, also nur mit den Händen das Spielfeld verlässt, nicht als unerlaubtes Verlassen gewertet wird, und da das Vergehen außerhalb stattfindet, gibt es SR-Ball (Wird uns seit 1 1/2 Jahren eingeflößt^^)
Edit: @ Daniel... Sicher nicht, sondern genau andersrum!
Kontaktvergehen:
Gegen Gegenspieler (auf dem Feld): DF, wo Vergehen
ll (erlaubt unten): SR-Ball
ll (unerlaubt unten): IdF, wo Ball (wegen unerlaubtem Verlassen!)
Gegen 3. Person (auf dem Feld): SR-Ball
ll (erlaubt unten): SR-Ball
ll (unerlaubt unten): IdF, wo Ball (wegen unerlaubtem Verlassen)
Gegen Mitspieler: (auf dem Feld): IdF, Tatort
ll (erlaubt unten): SR-Ball
ll (unerlaubt unten): IdF, wo Ball (wegen unerlaubtem Verlassen)
Zusätzlicher Tip (gehört jetzt nicht ganz zum Thema, aber trotzdem): Grundsätzlich gibt es den Indirekten Freistoß IMMER, wo Vergehen, AUßER es handelt sich um unerlaubtes Betreten/Verlassen