Ich habe tatsächlich etwas zu diskutieren, dass das Spiel mit einem indirekten Freistoß fortgesetzt wird
und der Spieler Gelb und Gelb/Rot sieht ist glaube ich eindeutig.
Nur kann ich mich mit der Spielfortsetzung indirekter Freistoß am Ballort nicht anfreunden.
Hier finden zwei Vergehen statt:
Zunächst das unerlaubte Spielfeldbetreten, welches selbstverständlich mit einem indirekten Freistoß am Ballort geahndet werden würde.
Hier begeht der Spieler aber noch ein zweites Vergehen, nämlich das Halten des Gegenspielers.
Stellt das nicht ein Vergehen dar, welches mit einem indirekten Freistoß am Tatort (Unsportlichkeit) geahndet wird?
Folglich wäre bei dem unerlaubten Betreten zunächst ein Vorteil möglich
und erst das Halten würde geahndet werden.
Oder bin ich hier auf dem Holzweg?