Ich sehe die Diskussion auch von einer anderen Seite, kann aber die rechtliche Situation für Deutschland nicht ganz einsehen.
Für Österreich ergibt sich folgende Situation. Nach einem geltendem Verwaltungsgerichtsurteil um das Jahr 1982, gelten Schiedsrichter als Selbstständige und sind aus diesem Grund Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerrechtlich selbst für die Versteuerung ihrer Einkommen verantwortlich. Die Schiedsrichter werden hier auf Werkvertragsbasis beschäftigt. Darauf werden in Österreich auch alle Kollegen schriftlich hingewiesen.
Die Fakten haben sich aber im Laufe der Zeit zum gegenständlichen Urteil extrem verändert und würde heute so ein Urteil mit sehr großer Wahrscheinlichkeit abgeändert werden für den Bundesligabereich.
Folgende Faktoren zeigen eher eine unselbstständige Tätigkeit aus:
Die Schiedsrichter haben keinen freien Einfluss auf den Zeitpunkt ihrer Tätigkeit. Sie werden dazu eingeteilt und müssen exakt 4,5 Stunden vor Spielbeginn am Spielort eintreffen. Sie dürfen sich pro Saison nur 3 Mal abmelden im System, ansonsten müssen sie mit Einbußen rechnen.
Die Schiedsrichter müssen die Abmeldung spätestens 3 Wochen davor anzeigen. Schiedsrichter können sich nicht selbst vertreten lassen, nach so einer Besetzung. Sie werden auch dazu Beurteilt und fließt das Urteil in die Zukünftige Besetzung und Karriere ein.
Es gibt eine Reihe von Pflichtweiterbildungen ohne diese Schiedsrichter nicht berechtigt sind Spiele zu leiten.
Es gibt verpflichtende Trainingslager und Arztbesuche, bzw. Atteste die sie erbringen müssen.
Es gibt verpflichtende regelmäßige Leistungstests und Prüfungen.
Vor allem aber gibt es auch wöchentliche Pflichttrainings an speziellen Stützpunkten zu festgelegten Zeiten. Ohne diese Pflichttrainings werden die Schiedsrichter für einen gewissen Zeitraum gesperrt.
Auszahlende Stelle ist immer nur ein Verein, nämlich der Verband.
Schiedsrichter sind also heute in einem Profibereich ähnlich wie Spieler anzusehen, welche dem normalen Arbeitsrecht unterliegen, weil sie klaren Weisungen Unterliegen und kaum wirklich frei und selbstständig agieren können. Urteil gibt es dazu freilich keines, weil es keiner eingeklagt hat.
Wenn Schiedsrichter aber unselbstständige Arbeitnehmer sind, ist die Versteuerung und sozialrechtliche Abgabenregelung durch den Beschäftiger durchzuführen.
Es wäre also Interessant, wenn es im Zuge eines solchen Verfahrens zu einer Klage eines Schiedsrichters kommt.
Ein Aktiver wird so ein Verfahren sicher nicht führen, aber ein nicht mehr aktiver Schiedsrichter sollte dadurch eventuell zu einer deutlichen Differenz in Euro kommen.
Für die Einkommessteuer ist normalerweise immer der Arbeitnehmer verantwortlich, hier wäre wohl kaum ein Unterschied. Beim Sozialversicherungsrecht sieht es schon etwas differenzierter aus meine ich. Hier gibt es Arbeitgeberanteile und es nutzt hier sicher nichts, wenn der Dienstgeber bei seiner Auszahlung darauf hinweisst, der überwiesene Betrag enthalte alle Abgaben. Das ist rechtlich sicher nichtig, weil die Gesetzeslage eindeutig ist. Den Trick machen viele Firmen bei sogenannten Scheinselbständigkeiten und fallen vor dem Arbeitsgericht ständig um im Klagsfalle.