Beiträge von redrefer

    In der aktuellen VSA Informationen 08/2011 aus dem Königreich Bayern geht hervor, dass ein Tor nach einem Torabwurf nicht direkt möglich ist.


    Beim Anstoß ist es klar, weil es so im Regelwerk steht, woraus wird das beim Torabwurf abgeleitet? Kennt wer die Bezugsstelle im Regelwerk, worauf man das ableiten kann? Beim Feldfußball haben wir uns hier im Forum geeinigt, dass ein direktes Tor nach Tormannabwurf möglich ist.

    Das Urteil hat auf jeden Fall sehr viele Form Fehler in seinem Verfahrensablauf, in seiner Strafbemessung und in der Art der Zustellung.


    Ich hatte zufällig diese Woche eine Besprechung mit unserem Strafausschuss und hier wurde ich aufgeklärt, dass es die 3 Tage Einspruchsfrist gibt (mündlich), nach der du 14 Tage Zeit gehabt hättest für den schriftlichen Protest.


    Ich würde trotzdem Aufgrund der schweren Verfahrensfehlern versuchen eine Wiederaufnahme zu bekommen. Die Wiederaufnahme ist dort möglich gemäß § 67.


    Ich kann nur sagen, in unserem Verband wäre dein Vergehen kein Vergehen, weil es zu keinem Fehler im Spielbericht gekommen ist, sofern das nicht ein Wiederholungsfall war. Du selbst hast für die Richtigkeit des Spielberichtes in deiner Meldung gesorgt!


    Dein Obmann darf sich natürlich nicht in den Fall einmischen, weil die Disziplinarkommission unabhängig und neutral agieren muss. Wenn eine Disziplinarkommission aber stur nach Schema jeden hereinkommenden Fall versucht im Katalog einzuordnen ohne die Hintergründe zu bleuchten, kommt genau das heraus wie bei dir. Du hattest keine Möglichkeit der Stellungnahme, was der wesentlichste Verfahrensfehler ist. Dies sei eine ganz zentraler Punkt, den die Erschaffer dieser Ordnung als so wichtig darstellen, dass sie jedes Urteil bei dem nicht beide Parteien gehört wurden, als nichtig darstellen.


    Die Ordnung ist sehr neu und die ausführenden Kollegen haben natürlich keine Erfahrung damit. Es muss deswegen allgemeine Verfahrensanweisungen dafür geben, wenn Kollegen kein Gefühl für die Strafbemessung haben.


    Dein Fall ist für mich ein Beispiel dafür, wie es in einem Strafausschuss eben nicht sein soll!
    Wenn du tatsächlich eines Tages deine Strafe einzahlen müsstest, schick mir bitte per PN deine Kontonummer. Du bekommst den Betrag von mir überwiesen.
    Bleib bitte der Schiedsrichter so wie bisher. So wie ich dich hier in diesen Foren immer gelesen habe. Die Disziplinarordnung ist erst neu und die ausführenden Kollegen haben auch noch keine Übung darin. Man wird das in Zukunft besprechen müssen und eventuell sickert das hoffentlich durch.


    Um den Eingangsthread zu beantworten, nein Österreich hat nicht zuviele Schiedsrichter und wir kämpfen um jeden einzelnen guten Kollegen!

    Oh mein Gott. Hab jetzt in der Eile nicht alle Beiträge gelesen und antworte deshalb nur gleich auf den Eingangs Thread.


    In welchem Bundesland bist du?


    Laut aktueller Disziplinarordnung hast du gegen § 68 verstoßen. Demgemäß mussten sie dich mit einer Sperre von 2 Wochen bis 3 Monate und/oder Geldstrafe zwischen 10.- bis 120.-€ bestrafen.
    Deine Strafe kommt mir sehr hoch vor. Hattest du Vorstrafen innerhalb des letzten Jahres?


    Du hast nichts von einem ordentlichen Verfahren berichtet. Dazu hättest du geladen werden müssen. Der Vorsitzende der Disziplinarkommission darf nur Strafen in der Höhe von maximal 25.- alleine aussprechen.


    Du hast 14 Tage Einspruchsmöglichkeit.


    Bei Formfehlern von Disziplinarverfahren spricht dich der ÖFB auf jedem Fall frei. Dazu gab es von ganz oben eine Warnung an die ausführenden Kommissionen.


    Wie sieht dein Urteil schriftlich aus? Was steht dort ganz genau? Du hättest auch ein Recht auf Rechtsbeistand.


    Siehe hier die aktuelle Disziplinarordnung


    In unserem Verband würden wir hier beim ersten Mal nicht einmal ein Verfahren einleiten, wenn du unbescholten bist!
    Hab selber vor 3 Wochen einen falschen Torschützen im Onlinespielbericht vom Assi eintragen lassen und musste vom Verband editieren lassen. Das kann jedem passieren!

    Diese Art der Ausführung wird von Ried fast bei jedem zweiten Spiel gemacht und das seid Jahren. Immer wieder wird das Abseits auch übersehen. Eigentlich sollte die Version so ablaufen, dass der Eckstoßschütze schneller aus dem Abseits herauskommt und der Paßgeber erst dann den Ball das letzte Mal kurz spielt. Offensichtlich verstehen die Rieder Spieler die Anweisung aber nicht richtig und misslingt der Trick regelmäßig.


    Das sollte man in die Spielabsprache miteinbeziehen.

    Wir handhaben das genauso. Rutscht der Spieler in den Mann, wird es immer gepfiffen. Rutscht er aber nur in den Ball um diesen zu Blocken oder vor dem Seitenout zu erreichen, geht es weiter.

    Der österreichische FIFA Schiedsrichter Thomas Einwaller beendet seine Karriere.


    Mit 35 Jahren leider kein Alter zum Aufhören wenn man im UEFA Developmenttopf steht. Das ist wirklich sehr traurig.
    Trotzdem ist die Schiedsrichterei immer wieder ein gewaltiger zeitlicher Aufwand und große körperliche/mentale Anstrengung auf seinem Niveau. Der eine oder andere Kollege wird sich manchmal fragen, ob er Privatjob und Familie dafür auf Dauer opfern kann? Rechnet man wie in anderen Threads beschrieben die Steuer und anderen Aufwand ab, wird der finanzielle Aspekt wohl auch gering sein als positives Argument, wenn man nicht davon leben muss. Es muss also die Freude am Schiedsrichtern sein, die uns trägt. Wenn das Aufgrund von negativen Erlebnissen nachlässt, wird es mit Sicherheit eng mit der Motivation. Diese Motivation über viele Jahre aber halten zu können, ist eine Herausforderung für Schiedsrichterfunktionäre.


    Hier der =1174&cHash=333602ab0262a0f0df78ac398876edea"]Artikel

    Na klar hab ich dich gemeint Ricardo! :top:


    Mein Nachwuchsreferent hat mich damals gefragt, ob wir das wagen sollten und ob das überhaupt gehen kann. Darauf hab ich mich an dich erinnert und sofort ja gesagt.


    Wir hatten aber auch schon einen anderen Fall mit einer körperlichen Behinderung. Der Kollege war durch eine Gehirnhautentzündung die er als Kind erlitten hatte halbseitig schwer behindert und zog sein Bein etwas nach, bzw. hatte mit dem ganzen linken Arm Probleme. Geistig war er aber voll da und schaffte die Prüfung mit 95% Punkten. Wir ließen ihn dann U11 und U12 pfeifen wo er mitkam. Er tauchte bei jedem Stützpunkttraining auf, wo wir ihn oft auf einem Bein stehen lassen haben, weil er ganz schlimme Koordination hatte. Beim Laufen und Konditionstraining war er ohnehin immer am Arbeiten. Er ist jetzt schon 4 Jahre dabei und pfeift selbst nun manchmal sogar bis U15. Eltern von Kindermannschaften sind aber froh, wenn er wenigstens neutral eine U12 pfeift, weil das bei Eltern und Trainern nie so gut abläuft wie bei ihm. Auf der Linie konnten wir ihn am Anfang nicht einsetzten, weil er das halten der Abseitslinie und gleichzeitige Schauen auf die Ballabgabe nicht auf die Reihe bekam. Er tauchte aber bei jeder Fortbildungsveranstaltung auf, die wir für Anfänger speziell mit praktischen Übungen machen. Nun ist er bis zur 7 Klasse von oben auf der Linie tätig und U15 bei der Jugend. Unglaublich ist aber die Steigerung seiner koordinativen Fähigkeiten. Er hält nun auch die Abseitslinie und kann sich auf Ball und gleichzeitig auf die Abseitslinie konzentrieren, was zu Beginn gar nicht ging. Ein unglaublicher Fortschritt, den ich in diesem Fall nie für möglich hielt. Schade, dass wir das zu Beginn nicht mit Kamera aufgenommen haben, weil das heute keiner mehr glauben würde. Er ist ein fester und vollkommen integrierter Teil seiner Schirigruppe geworden und fehlt bei keiner einziger Veranstaltung. Das was er am Fußballfeld abliefert schaffen 80% aller körperlich gesunder Zuschauer nicht vom Stand, weil er Schiri mit Leib und Seele ist.


    Als er die Prüfung damals schaffte und das Wappen bzw. Zeugnis überreicht bekam, hatte er Tränen in den Augen. Ehrlich gesagt ging es mir fast ähnlich und ich freue mich bei jedem Regelabend wenn ich ihn sehe. So einen Ehrgeiz und Fleiss beim Schiedsrichtern wünschte ich mir oft auch bei anderen Kollegen.

    Ich sehe die Diskussion auch von einer anderen Seite, kann aber die rechtliche Situation für Deutschland nicht ganz einsehen.


    Für Österreich ergibt sich folgende Situation. Nach einem geltendem Verwaltungsgerichtsurteil um das Jahr 1982, gelten Schiedsrichter als Selbstständige und sind aus diesem Grund Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerrechtlich selbst für die Versteuerung ihrer Einkommen verantwortlich. Die Schiedsrichter werden hier auf Werkvertragsbasis beschäftigt. Darauf werden in Österreich auch alle Kollegen schriftlich hingewiesen.


    Die Fakten haben sich aber im Laufe der Zeit zum gegenständlichen Urteil extrem verändert und würde heute so ein Urteil mit sehr großer Wahrscheinlichkeit abgeändert werden für den Bundesligabereich.


    Folgende Faktoren zeigen eher eine unselbstständige Tätigkeit aus:


    Die Schiedsrichter haben keinen freien Einfluss auf den Zeitpunkt ihrer Tätigkeit. Sie werden dazu eingeteilt und müssen exakt 4,5 Stunden vor Spielbeginn am Spielort eintreffen. Sie dürfen sich pro Saison nur 3 Mal abmelden im System, ansonsten müssen sie mit Einbußen rechnen.
    Die Schiedsrichter müssen die Abmeldung spätestens 3 Wochen davor anzeigen. Schiedsrichter können sich nicht selbst vertreten lassen, nach so einer Besetzung. Sie werden auch dazu Beurteilt und fließt das Urteil in die Zukünftige Besetzung und Karriere ein.


    Es gibt eine Reihe von Pflichtweiterbildungen ohne diese Schiedsrichter nicht berechtigt sind Spiele zu leiten.
    Es gibt verpflichtende Trainingslager und Arztbesuche, bzw. Atteste die sie erbringen müssen.
    Es gibt verpflichtende regelmäßige Leistungstests und Prüfungen.
    Vor allem aber gibt es auch wöchentliche Pflichttrainings an speziellen Stützpunkten zu festgelegten Zeiten. Ohne diese Pflichttrainings werden die Schiedsrichter für einen gewissen Zeitraum gesperrt.
    Auszahlende Stelle ist immer nur ein Verein, nämlich der Verband.


    Schiedsrichter sind also heute in einem Profibereich ähnlich wie Spieler anzusehen, welche dem normalen Arbeitsrecht unterliegen, weil sie klaren Weisungen Unterliegen und kaum wirklich frei und selbstständig agieren können. Urteil gibt es dazu freilich keines, weil es keiner eingeklagt hat.


    Wenn Schiedsrichter aber unselbstständige Arbeitnehmer sind, ist die Versteuerung und sozialrechtliche Abgabenregelung durch den Beschäftiger durchzuführen.


    Es wäre also Interessant, wenn es im Zuge eines solchen Verfahrens zu einer Klage eines Schiedsrichters kommt.
    Ein Aktiver wird so ein Verfahren sicher nicht führen, aber ein nicht mehr aktiver Schiedsrichter sollte dadurch eventuell zu einer deutlichen Differenz in Euro kommen.


    Für die Einkommessteuer ist normalerweise immer der Arbeitnehmer verantwortlich, hier wäre wohl kaum ein Unterschied. Beim Sozialversicherungsrecht sieht es schon etwas differenzierter aus meine ich. Hier gibt es Arbeitgeberanteile und es nutzt hier sicher nichts, wenn der Dienstgeber bei seiner Auszahlung darauf hinweisst, der überwiesene Betrag enthalte alle Abgaben. Das ist rechtlich sicher nichtig, weil die Gesetzeslage eindeutig ist. Den Trick machen viele Firmen bei sogenannten Scheinselbständigkeiten und fallen vor dem Arbeitsgericht ständig um im Klagsfalle.

    Na dann herzlichen Glückwunsch zu absolvierten Prüfung und willkommen im Club!


    Alles Gute für deine zukünftige Karriere!


    Vergiß nicht, wir sind alle wie eine große Familie und sitzen im selben Boot.


    Aus einem aktuellen Beispiel auch der Tipp, sprich niemals schlecht in der Öffentlichkeit über einen Kollegen. Wir kochen alle mit Wasser und irgendwann machst du auch Fehler. Das gehört zum Geschäft dazu.

    Ich denke bei Minute 0,05 ist es zu einem leichten Kontakt mit dem Kopf gekommen, weil der Spieler einen Kopfstoß andeuten wollte.


    Bei Minute 0,06 kann man aber klar erkennen, dass der Spieler dem Schiri mit dem Linken Fuß auf den linken Fuß tritt.


    Auslöser dieser Situation war, weil der Schiri bei der Kartenpräsentation ein Musterbeispiel macht, wie man es auf keinem Fall machen darf!
    Er wählte einen viel zu nahen und deshalb überhaupt nicht vorhandenen Sicherheitsabstand. So etwas würde ein Boxkämpfer nur machen, wenn er absichtlich KO gehen will. Das ist ja gerade zu provozierend vom Schiedsrichter und wirklich extrem fahrlässig. Hier sollte zumindest 2m Abstand zwischen Karte und Spieler sein. Auch seine zwei Spielkameraden sollten vorher entfernt werden.


    Gut wäre gewesen, wenn er zuvor den Spieler eine Schritte zur Seite gebeten, er ihm dann noch auf den Sicherheitsabstand hin zugegangen wäre und dann erst souverän die Karte gezeigt hätte.


    Wir hatten bei einem Finale eines alles Entscheidenden großen Halltenturniers eine ähnliche Situation letztes Jahr, welche auch mit Spielabbruch geendet hatte. Leichter Stoß gegen die Brust und eher unabsichtlicher folgender Tritt auf den Fuß. Ob das für einen Abbruch reicht, blieb in der zuständigen Kommision großer Gesprächsstoff bei der Verhandlung. Dem Spieler wurde aber dann trotzdem zum Schutze der Schiedsrichter ordentlich was aufgebrummt. Wobei ich auch bei einem leichtem Kopfstoß wohl auch sicher abbrechen würde, wenn er trifft. Das würde mich mit großer Sicherheit in der Folge in der Spielleitung geistig beschäftigen, was dann als Beeinträchtigung reichen würde.


    Ich würde sagen, es darf nie soweit kommen, dass ein Spieler so nahe kommt, man legt sich doch freiwillig nicht auf die Schlachtbank, ausser man ist vielleicht Jesus persönlich und hält die andere Backe auch noch hin?

    Es handelt sich hier um einen Fehler in der deutschen Ausgabe des Regelwerkes.


    Auf Seite 54 der deutschen Ausgabe steht schon richtigerweise 5m Abstand.
    Auf Seite 154 der selben Ausgabe stehen dann die falschen 3m!


    Das FIFA Board hat festgelegt, dass bei zweifelhaften Interpretationen immer die englische Version als löser allen Übels gilt!


    Das mache ich immer im Zweifel, auch im Fußballbereich.


    In der englischen Version steht dann auch das was gilt in diesem Fall.
    Hier steht für die Regel 15 auf Seite 151 bei der entsprechenden Passage richtigerweise 5m Abstand vom Einkick!

    Habt ihr am ersten Spieltag bei den Spielen einen Strafstoß gesehen?


    Mich würde interessieren, wo sich die Assistenten hingestellt haben, da sich an ihrem Platz beim Strafstoß nun ja der Torrichter befindet.


    Logisch wäre, dass der Assi entgegen den FIFA Anweisungen an der Eckfahne stehen bleibt. Normalerweise hies es aber bisher immer, dass der Assi nichts anders machen darf als sonst auch.

    Der Test wurde mit 6 Personen gelaufen, pro Start was sehr eng ist wenn die forderen stehen bleiben nach der ersten Marke. In der 3 Runde lief einer in die Unterschenkel von Weiner, sodass er sich verletzt hat.


    Kircher hatte glaube ich Probleme bei den Sprints.


    Es wurden 98 Schiedsrichter getestet.

    Zitat von redrefer;167627

    Es gibt ein Grünes, ein Hellblaues und ein Schwarzes. Dazu noch eigene CL Fußballschuhe und Trainingsanzug.



    Das Hellblaue Trickot ist in Wirklichkeit ein helles Lila. Informationen zur aktuellen Arbeitsweise mit Torrichtern und aktuelle Weisungen über die einheitliche Regelauslegung gibt es in Nyon für die betroffenen diesen Montag bis Mittwoch.