Beiträge von Kabinenkaiser

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    Eindeutig - nämlich unzulässig, das hatte man vor etlichen Jahren ja schon einmal versucht.

    Die Rechtsprechung ändert sich, so wie die Besetzung der Verfassungsgerichte, auch Moral und Sitte unterliegen einem andauernden Wandel.


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    Schlechtes Beispiel, er stellt es nämlich - indirekt - den Verursachern in Rechnung, sprich denen, die zu schnell gefahren sind; bekanntlich zahlen die nicht nur ein Bußgeld, sondern stets zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale.

    Ich kenne die Entscheidung auf die Du Dich beziehst. Ich meine, dass - jedem - Verkehrsteilnehmer eine Pauschale in Rechnung gestellt wird. Da ja - alle - überwacht werden. Deshalb werden auch - alle - geschützt. Mir ist bewusst, dass dieses Beispiel an der Grenze der Absurdität anzusiedeln ist, aber hier ist alles möglich. Der Staat war schon immer kreativ bei der Schaffung neuer Steuern und Abgaben.

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    Und wie eigensinnig die Polizei das Recht manchmal auslegt, kann man sehr schön am § 201 StGB sehen ...

    § 201 StGB? Das verstehe ich leider nicht. Was hat Geheimnisverrat, bzw. Abhören damit zu tun? Da stehe ich tatsächlich wie ein Ochs vorm Berge.

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    Klingt ja jetzt gerade so, als solle man das einfach hinnehmen ... und die Zahl der Fälle, in denen das doch verhindert wird, kann man nicht einmal ansatzweise valide schätzen, von daher ist die Aussage blanker Unsinn.

    Ach, weißt Du, man kann es nicht verhindern. Der Staat sollte es immerhin aber versuchen. Ich habe nur das Gefühl, dass die Polizeibehörden absolut überfordert sind. Da muss ich nur einmal in den Kicker oder in "Faszination Fankurve" gucken und ich lese Artikel von Hochrisikospielen, Paarungen, die seit Jahrzehnten für das Gefährungspotential bekannt sind; Hunderten Beamten, Hubschraubern, Pferden, Hunden, allem was es gibt, dennoch treten zwei Leute eine Tür auf oder klettern über einen Zaun und es kommt dann doch zur Schlägerei. Im Nachgang wird der Polizeieinsatz, der über Monate geplant wurde und an dem letztlich weit über Tausend Menschen mitgearbeitet haben, nicht kritisiert; obwohl man sich gerade da die Frage stellen muss, wie man mit der "Manpower", Szenekundigen Beamten, Videoüberwachung und den oben beschriebenen Mitteln nicht verhindern kann, dass zwei betrunkene Hobbykriminelle dann doch ihr Ziel erreichen. Denn - die - planen ihr Handeln nun gewiss nicht mit dem Equipment wie die Polizei.


    Mir geht es gar nicht um die Fußballspiele, sondern ich warne nur davor, dass wenn man einmal die Büchse der Pandora geöffnet hat, es kein Zurück gibt.


    Erst Hochrisikospiele (ein Ausdruck einer Behörde, nicht gerichtlich überprüfbar), dann Internationale Spiele. Danach Bundesligaspiele, naja, Demonstrationen müssen auch von Hundertschaften geschützt werden. Volksfeste? Natürlich, da gibt es auch jedes mal Straftaten. Ab einer bestimmten Größe des Festes werden mobile Wachen eingerichtet. Wieso sollten da nicht die Gäste für bezahlen? "Schwerpunkteinsätze" an Bahnhöfen? Wenn man den Fahrkartenpreis um 4 Cent anhebt, merkt man das doch kaum. Die Beispiele sind mannigfaltig.

    Wo es noch vor wenigen Jahren Widerstand gegen das neue Polizeigesetz Bayern gab, die Einführung des Versammlungsgesetzes in NRW, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung (verfassungsrechtlich höchst umstritten), wird es jetzt achselzuckend hingenommen, wenn unbeteiligte Fußballfans acht Stunden lang im Winter in einem Regionalexpress festgesetzt und einzeln verhört werden. Oder wenn man sich vor einem Auswärtsspiel (in Wolfsburg?) komplett entkleiden muss.

    Daneben stellt sich mir die Frage, wie viel Personal tatsächlich nötig ist oder ob es effektivere Methoden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit gibt. Oft sehe ich Polizeibeamte, die im selben Wagen in der selben Sitzposition vor wie nach dem Spiel sitzen. Natürlich müssen sie nicht den gesamten Einsatz am Stadion oder Bahnhof herumstehen; aber kann man die Einsatzstunden straffen? In welchem Verhältnis steht Aufwand zu Nutzen? Braucht man wirklich 600 Polizeibeamte vor Ort? Würden 500 genügen?

    Hallo!

    Dem stehe ich sehr kritisch entgegen. Die Abwälzung der (Mehr-) Kosten auf die Fußballvereine könnte der erste Schritt sein, um eine Zwei-Klassengesellschaft hinsichtlich der Durchführung von polizeilichen Maßnahmen zu etablieren.

    Tatsächlich ist es bereits so, dass der Zweckveranlasser (polizeirechtlicher Ausdruck) für polizeiliches Einschritten verantwortlich gemacht werden kann. Der Lehrbuchfall funktioniert in etwa so: Jemand hisst in seinem Garten die Reichskriegsflagge (die nicht verboten ist). In Folge dessen entsteht ein Handgemenge auf der Straße zwischen Menschen, die die Flagge ablehnen und deren Gegnern. Die Polizei ist berechtigt, die Flagge zu entfernen, um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten. Die Regelung der Kosten in dem Fall ist äußerst komplex und kann schlecht verallgemeinert werden.


    Das Gewaltmonopol liegt beim Staat; er ist für die Herstellung und Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht nur zuständig, es ist eine seiner Hauptaufgaben. Daher ist es in meinen Augen vermessen, die Kosten auf die Fußballvereine abzuwälzen.


    Spinnt man den Gedanken nämlich weiter, stellt sich die Frage, wie der Begriff "Sonderkosten" o.Ä. ausgelegt wird. Extremes Beispiel: Für die Überwachung des Verkehrs ("Blitzen") ist gewiss ein Mehraufwand nötig. Stellt der Staat allen Autofahrern eine pauschale Verkehrsüberwachung in Rechnung?
    Wie sind die Kosten bei Demonstrationen geregelt? Wo zieht man die Grenze? Ist eine "große" Demonstration schützenswerter als eine kleine? Was bedeutet das für die Teilnehmer? Wer zahlt die Kosten?

    Daneben liest man wöchentlich von Auseinandersetzungen von Fans, die die Polizei trotz massiven Aufgeboten nicht verhindern kann. Heute spielt Pauli gegen Rostock. Da wird es auf jeden Fall krachen. Ob mit 1200 Polizeibeamten oder 1500. Jede Woche finden Schlägereien unter Fans statt, die Polizei vermag es nicht, sie zu verhindern, jedenfalls in einer nennenswerten Zahl der Fälle. Man sollte sich die Frage stellen, ob die Bereitstellung von Wasserwerfern, Hubschraubern und dutzenden Hundertschaften im Verhältnis zum Nutzen steht.