Beiträge von fussirichter

    Zitat von Superpfeife;82639

    ...er seinen Gegenspieler nach einem vermeintlichem Foul


    Bist du damit im Spielbericht vielleicht tiefer ins Detail gegangen? Haste das vermeintliche Foulspiel vielleicht beschrieben?


    Wenn nicht, dann kanns ja sein, dass er mehr über das Foulspiel erfahren will, was den Spieler letztendlich zur Tat veranlasst hat.


    Dass sei ein nachvollziehbarer Grund es zu einer Verhandlung kommen zu lassen.


    Aber das Argument, dass der Begriff "Bastard" gewöhnlicherweise immer zu einer Verhandlung führt, kann ich wirklich nicht verstehen.

    Finde ich ehrlich gesagt ganz schön lächerlich, wenn man bedenkt mit welchem Aufwand eine Verhandlung verbunden ist. Es kostet wirklich vielen Zeit (Freizeit), Geld und Nerven. Gut, das Geld wird ja sowieso alles vom verursachtem Verein zurückerstattet. Aber es entspricht nicht den wahren Spesensätzen, den man zb für den Sprit verbraucht.


    Ich weiß zwar nicht, was sich euer Staffelleiter/Verband dabei gedacht hat, aber es wegen einer kurzen verbalen Attacke zu einer Verhandlung kommen zu lassen, die eigentlich oftmals aus dem Munde herauskommt, halte ich auf ökonimischer Hinsicht nicht richtig.

    Da ich sowohl im Beruf als auch privat lang vor dem Rechner sitze, darf ich auf meine Brille leider nicht verzichten. Habe auch keine besonders starke Augen, sodass ich immer auf einer der beiden Materialien angewiesen bin.


    Auf dem Pool und Fußballplatz trage ich meine weichen Linsen, die in meinen Augen super sitzen. :)

    Aus dem Sachverhalt ging doch hervor, dass der Bengel die Karten zunächst rechtmäßig erworben hat. D.h. es kam zwischen ihm und dem Verein ein Vertrag zustande, das ihm den rechtmäßigen Erwerb dieser Karten ermöglichte.


    Die Kohle hat der Verein auch zu seinen angebotenen Preisen bekommen.


    Durch den Weiterverkauf dieser Karten ist der Tatbestand des § 263 StGB "Verschaffen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils" nicht erfüllt, da er eine gültige Karte anbot, die mit seiner Willenserklärung objektiv übereinstimmte.


    Zitat

    Übrigens stimmt es nicht, dass Schwarzmarkt hier geduldet wird. Bei der WM 2006 wurden Schwarzhändler auch festgenommen.


    Geduldet werden die zwar nicht. Aber straffrei bleiben die nach wie vor schon. Schau mal hier nach.


    Nach Art. 2 GG hat jeder Bürger in Deutschland eine Handlungsfreiheit. Dazu gehört auch die Vertragsfreiheit. D.h, dass jeder mit jedem einen Vertrag schließen kann oder dies unterlassen darf, sofern er die Rechte Dritter nicht verletzt.


    Insofern, darf der Schwarzmarkthändler über seine rechtmäßige erworbene Sache einen Vertrag mit einer anderen Person darüber schließen.

    Dem Artikel kann ich alles andere als einen Glauben schenken. Ein Anton R. soll wegen Betrieb eines Schwarzmarkthandels für 11 Monate in den Knast wandern?!! Hallo?!


    Nach welchem Straftatbestand wurde denn der Herr verurteilt?! Im StGB gibt es keine Rechtsnorm, die den Tatbestands eines Schwarzmarkthandels sanktioniert.


    Der Mann hat lediglich gegen die Vertragsbedingen des 1.FCN Marketing GmbH verstossen. Damit liegt eine Vertragsverletzung vor, von dem der 1.FCN Marketing GmbH (Gläubiger) nach § 324 BGB zurücktreten kann.


    Die 1.300 EUR erscheinen mir genauso rätselhaft, da es hierfür keine Anspruchsgrundlage gibt, die diese Anordnung entsprechen. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Gläubiger sind mir ebenfalls keine ersichtlich.


    Dieser Artikel ist mir daher zu unseriös.

    Das Verfahren kann man doch genauso wie mitm verlorenen Schuh vergleichen.


    Fälle:


    a) Ein Spieler verliert durch seinen aktiven Einsatz im Zweikampf seinen Schuh. =>Fall eines Schuhverlusts


    b) Ein Spieler verliert durch aktiven Einsatz sein Trikot. => Fall eines Trikotverlusts


    Die Folge:


    a) Hier liegt ein Ausrüstungmangel gemäß Regel 4 vor. Der Spieler hat sein Ausrüstungproblem zu beseitigen. Allerdings ist es nicht nötig das Feld zu verlassen, da weder eine Ausrüstungssache aus dem Spielfeld entfernt, substituiert noch aus dem Spielfeld ergänzt werden muss. Sprich: Schuh, welches sich innerhalb de Feldes befindet, anziehen und binden.


    b) Auch hier liegt nach Regel 4 ein Ausrüstungsmangel vor. Der Spieler hat sein Ausrüstungsmangel zu beseitigen. Auch bei diesem Problem ist es nicht nötig den Spieler vom Feld zu schicken, da weder eine Ausrüstungssache aus dem Spielfeld entfernt, substituiert noch aus dem Spielfeld ergänzt werden muss. Sprich: Trikot, welches sich ebenfalls innerhalb des Feldes befindet, anziehen.


    Vergehen:


    a) Das Eingreifen im Spielgeschenen verursacht einen ind. FS, keine pers. Strafe nötig.


    b) Gleiches Prinzip, welches ebenfalls einen ind. FS verursacht und auf pers. Strafe zu verzichten ist.


    Nach dieser Theorie sehe ich die Entscheidung des SR als fehlerhaft. Bei dem o.g. Fall hätte mans bei ind. FS für die gegenerische Mannschaft belassen können.

    Er hat das Foulspiel durch eine :gelbe_karte::rote_karte: sanktioniert. Dort ist wohl eben nicht mehr als eine Spielersperre für ein Meisterschaftsspiel möglich.


    Man hätte jedoch für das weitere Vergehen, das unmittelbar des Foulspiels erfolgte, ein neues Ermittlungsverfahren einleiten sollen, welche sich explizit auf das Verhalten des Spielers Jones bezieht, als er den Signalpfiff zur Kenntnis nahm.


    Das ist mir ehrlich gesagt rätselhaft und ist mir unerklärlich, weshalb der Kontrollausschuss dies nicht in Betracht zog.

    Die Wahrscheinlichkeit steht auf 5% bei einem verletzten Spieler zu irren. Man bemerkt es schon optisch oder an der Akkustik, ob mit dem wirklich was ernstes zugestoßen ist.


    Sollte doch das unwahrscheinliche folgen, dann kann man dem SR keinen Vorwurf machen, da er zum größtenteil kein erfahrener Arzt/Medizinstudent ist, um dies feststellen zu können.


    Wenn ich aber jemanden bluten sehe, seien es nur auch 1-2 Tropfen, verläßt der umgehend das Spielfeld und sorgt mit seinem Betreuer für eine Stillung. Bedenkt bitte, dass es nicht nur um seine Gesundheit geht, sondern auch die von den anderen aufhaltenden Spielern auf dem Feld. Es kann nämlich eine Ansteckungsgefahr geboten sein.

    Der hat sich doch selbst nicht mehr bei denen wohl gefühlt. Das hat er sogar bei einem Premiere-Interview selbst zugegeben.


    Für meinen Geschmack hat ers richtig gut. Weg von den arroganten Fußballern Abfindungskohle abkassiert und gute Chancen auf neue Vertragsaufnahme mit einem anderen Verein.


    Was will man mehr?!

    Genau dasselbe habe ich ebenfalls gedacht, Udo. Hochbezahlte Sportler die wie kleine Kinder meckern, wenn die mal mehr Fußball spielen müssen als die anderen Sportler. Und sowas soll sich Weltklasseverein nennen?!


    Das Verhalten des Managers jedenfalls nicht.


    Einfach wirklich lächerlich, was der von sich abgibt.

    Die Argumentation von Honeß und Co. kann ich natürlich auch nicht akzeptieren.


    Natürlich hat der Oddo den Gegenspieler nicht kommen sehen. Damit schließen wir den Vorsatz aus. Aber durch seine Beinhaltung in Ballnähe ist es ihm absolut zumutbar, dass er durch seine o.g. Haltung einen gegenrischen Spieler verletzten kann. Es ist nämlich nicht ungewöhnlich, wenn ich meinen Bein hoch gestreckt in Ballnähe halte und dabei in einem Fußballspiel, indem alle hinterm Ball herlaufen, einen Spieler dabei treffen und somit verletzen kann. Damit liegt ein grob fahrlässiges Verhalten vor, welches den Feldverweis mit einer entsprechenden Strafmilderung absolut berechtigt.


    Das Tor zum 2:2 hätte man abpfeifen sollen, da Rensing von 2-3 Stuttgarter innerhalb des 5ers attackiert worden ist.

    Für meinen Fall folgt die VW in der nächsten Spielunterbrechung und fortgesetzt wird das Spiel mit einem Pfiff gemäß Spielunterbrechung.


    Begründung:
    Durch das verwarnungswürdige Foulspiel des V konnte dem A seine Mannschaft trotz dieses regelwidrige Verhalten des V nicht vom Ballbesitz ausgeschlossen werden, sodass der Mannschaft von A ein Vorteil zu gewähren ist.


    Mit dem Abspiel zum Mitspieler von A entseht der Mannschaft ein Vorteil. Durch den Torschuss wurde der Vorteil vollendet, sodass ein Vorteil als getanden zu betrachten ist.


    Es ist dabei unerheblich welche Folge der Vorteil nach sich zieht. Relevant ist nur, ob der Vorteil entstanden worden ist und vollendet wurde. Sonst würde man der Mannschaft von V doppelt benachteiligen. Das ist meines Wissens nach nicht Sinn und Zweck der Vorteilsauslegung.


    Die persönliche Strafe bleibt jedoch erhalten und kann in der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen werden.

    Heißt es dass man zunächst 2-3 Sekunden warten soll, wenn man der Ansicht ist, dass ein Tor erzielt werden kann?


    Eigentlich kann an ja immer ein Tor für möglich gehalten werden. Da muss nur ein plötzlicher Sonntagsschuss erfolgen. Oder sagt die Definition aus, ob wir die mögliche Torerzielung objektiv für höchstwahrscheinlich halten?

    almiko


    Das Verhalten des Jugendsportgerichts stellt sich natürlich sehr unverschämt dar. Dass die deinem Wunsch/Forderung dem Trainer zu Schadensersatz zu veranlagen nicht nachgehen, war natürlich zu erwarten.


    Man hätte dir aber zumindest auf eine zivilrechtliche Klage hinweisen können. Ich finde, dass man sowas von einem Sportrichter, der ja eigentlich hauptberuflich Jurist sein sollte, erwarten kann.

    Moin moin,


    habe gestern zufällig die Zusammenfassung des o.g. Spiels angeschaut. Was ich dort sah, konnte ich selbst nicht glauben. Der SR hat einige Vergehen u.a. grobe Foulspiele und eine Tätlichkeit genau gesehen und überhaupt nicht reagiert. Er hat weder abgepfiffen noch Ermahnungen oder persönliche Strafen gegeben. Das war wirklich ein Spiel, indem jedes Fehlverhalten straflos blieb.


    Wie kann es nur sein, dass so einer in so einer höheren europäischen klasse tätig ist
    ?


    Seine Spielleitung hat mich wirklich ganz schön deftig gewundert. Was meint ihr dazu?

    Also ich habe das Spiel live gesehen. Jedoch habe ich auf das Wiederbetreten des Spielers nicht geachtet. Warum auch?! Weil man davon ausgeht, dass der SR Knut Kircher die Kleinigkeit schon regelkonform richten wird.
    Wenn es wirklich so abgelaufen ist wie es Arbiter geschildert hat, dann hat SR Knut Kircher natürlich einen Regelverstoß begangen.

    Zitat von almiko;77827

    Von daher sehe ich grundsätzlich keinen Hinderungsgrund, warum das Jugendsportgericht jetzt dem Junioren-Trainer nicht die Auflage erteilen sollte, mir Schadenersatz zu leisten.


    Das ist das Sportgericht für dieses Delikt nicht der/die zuständige Ansprechpartner/Behörde. In den Satzungen und Ordnungen deines Verbands ist sicherlich nirgends ein Schadenersatzanspruch geregelt.


    Dies ist im BGB gefasst und bei dem o.g. Delikt handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen Bürger und Bürger. Demnach muss das Zivilgericht zuständig sein.


    Du kannst eventuell dem Tainer beim Sportgericht moralisch dazu fordern deinen entstandenen Schaden zu entschädigen. Weigert er sich, muss halt gegen ihn von dir oder von deinem vertretenden Rechtsanwalt eine zivilrechtliche Klage folgen.