BSC-Socceroos
Natürlich steht im Regelbuch nicht jede einzelne Handlung explizit drin, da das Buch sich ja auf allen unsportlichen Handlungen beziehen sollte und dementsprechend verallgemeinert ist.
Deswegen müssen die enthaltenen Begriffe entschlüsselt werden.
Laut Regel 12 des aktuellen Regelbuchs S. 82 werden Verhalten mit einer Verwarnung verhängt, die eine Unsportlichkeit darstellen.
Definition einer Unsportlichkeit: Unsportlich ist jede Handlung, die gegen die Fairness des sportlichen Betriebs entspricht.
Das Hängen an der Latte spricht nicht für die Fairness für den sportlichen Betriebs des Fußballs, da die Spieler nicht homogen sind und somit nicht jeder teilnehmende Sportler körperlich in der Lage ist dieses Mittel anzuwenden. Das stellt demnach eine Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Spielern dar und dieses Vorhaben ist daher als unsportlich anzusehen.
Die Latte soll nur die obere Grenze des Torbereichs darstellen. Darüber hinaus muss das Tor stabil und fest bleiben, damit es nicht umkippt. So ein Verhalten würde gegen diese Anweisung sprechen und deswegen sollte man bei solchen Dingen den Spieler umgehend mitteilen solche Dinge umgehend zu unterlassen.
Ergebnis: Das Verhalten des Spielers ist unsportlich.
Bei der persönlichen Strafe muss ich nach dem Blick auf das Regelbuch meine Aussage korrigieren, weil:
Laut Regel 12 des aktuellen Regelbuchs S. 82 werden nur Vergehen mit einem Feldverweis durch Torverhinderung bestraft, die durch ein absichtliches Handspiel des AW-/Feldspielers verursacht wurde.
Da das Tor durch eine erlaubte Handlung vereitelt wurde, bleibt es nur bei einer Verwarnung.
Ergebnis: Kein feldverweiswürdiges Vergehen.
Also, für den Spieler und idF bei Torraumgrenze.