Beiträge von fussirichter

    Ich denke, dass der Verzicht der Signalkarten aus sozialpädagogischen Gründen zusammenhängt. Ein junger Spieler, der die Karten nur aus dem Fernsehen kennt, nimmt diese als was böses wahr und begreift nicht den passenden Sinn von diesen Karten.


    Hier möchten die Landesverbände wohl eher die sprachliche Kommunikation zwischen SR und Spieler fördern, damit der unerfahrene Spieler den Grund seines regelwidrigen Verhaltens wahrnimmt und er langsam mit der Zeit zu Verstehen beginnt, welchen Effekt die gelbe Karte zum Beispiel darstellen sollte (=Verwarnungseffekt).


    Auf diese Weise nimmt der Spieler seine persönliche Strafe als Hinweis auf und nicht als ein böses Unding des SRs.

    Ich habe mal aus meinem zuständigen Fußballverband der HFV die aktuelle Spielordnung rausgegraben.


    Dort konnte ich nichts genaueres über die Fragestellung finden. Allerdings fand ich eine Norm des § 49 Nr. 2 Spielordnung des Hessischen Fußballverbandes. Ich zitiere die wie folgt:



    Die Norm dient wohl andere Spiele bei denen der vorgesperrte Spieler aufgrund des regelwidrigen Platzverweises nichtmitwirken konnte, auch nicht wieder neu ansetzen zu müssen.


    Aus dem Umkehrschluss kann man aus dieser Norm allerdings entnehmen, dass bei einer Neuansetzung die persönlichen Strafen ( Hier der Platzverweis) eben nicht unberücksichtigt bleiben.


    Die Norm würde ja kein Sinn machen, wenn die rechtmäßigen Feldverweise bei Neuansetzung annuliert werden sollten. Oder habe ich es missverstanden? :)


    Bin mir da bei dieser Auslegung nicht so sicher.

    Huhu..


    ja, der fussirichter lässt sich nach ewigen Zeiten mal wieder blicken. Hoffe euch gehts gut. :)


    Habe mal folgenden fiktiven Fall:


    Nehmen wir an ein Spiel wurde durchgeführt. Bei dem Spiel bekam Spieler A die rote Karte und Spieler B die gelbe Karte. Beide waren nicht regelwidrig. Der SR begeht ein Regelverstoss, was das Sportgericht für spielentscheidend hält und beschliesst deswegen eine Neuansetzung.


    Frage:
    Bleiben die Spielstrafen an Spieler A und B gültig oder werden diese aufgrund eine Neuansetzung entfernt?


    Bitte gerne Quellangabe von Satzungen und Verordnungen...Danke. :)

    Bei Zweifel gebe ich den Einwurf für die Mannschaft, die dem Ball näher stehen und sich hinbewegen. Ansonsten verlass ich mich auf meinen virtuellen Zufallsgenerator in meinem Hirn. ;)


    Hat bisher erfolgreich funktioniert.


    MTK


    Dein E-Juniorenspiel scheint doch an sich normal abgelaufen zu sein. Bei deinem Bereicht konnte ich nichts ungewöhnliches feststellen. Elter meckern immer und haben ihrer Ansicht nach natürlich vollkommen recht. Und der SR ist natürlich gewöhnlicherweise an der Niederlage der Mannschaft schuld.


    Nach mehreren Spielen wirste feststellen, dass diese Vorgänge eines SR zum Stanard eines Spiels gehören. Bei den Abseitsentscheidungen ist es meistens eine Zentimeterentscheidung. Das ist es vollkommen normal, dass zwischen den anwesenden Personen hierbei ein Dissens besteht.


    Laut deines Berichts ist doch alles bei dir top abgelaufen. Brauchst halt nur mehr Übung, bis du dich in dieser neuen Höhle verwärmt hast. :)

    Ich nimm den Fall mal so hin wie der angegeben wurde. Unabhängig davon, ob er in der Realtät auftauchen könnte oder wird.


    Wenn durch zwei Mitspieler eine klare Torchance für die gegnerische Mannschaft durch einen unfairen Einsatz vereitelt wird, fliegen beide mit :rote_karte: vom Platz. :)

    Traurig aber wahr:
    Beim Profifußbball wird leider halt mehr um die Euros rumgekickt als um die sportliche Fairness. Hier hat eben der Stürmer im Interesse seines Arbeitgebers gehandelt. Und ich bin mir sicher, dass er nicht der einzige gewesen wäre, der diese Entscheidung bei der hohen Klasse vornimmt.

    ok, dann versuch ichs mal etwas genauer zu formulieren:


    Mein Frage an Manfred war, wann zwei Vergehen von der selben Mannschaft vorliegen.


    Gedanke 1:


    Liegt sie vor, wenn ein Spieler zwei Vergehen bei zwei Tatbeständen vornimmt? Also ein Vergehen pro Tatbestand.


    Hierzu ein einfaches Beispiel:
    Ein Spieler streckt in gefährlicherweise seinem Gegenspieler den Bein zu. (-> 1. Tatbestand-> 1. Vergehen= Gefährliches Spiel). Anschließend boxt dieser Spieler seinem Gegenspieler ins Gesicht. (2. Tatbestand -> 2. Vergehen = Tätlichkeit).


    Gedanke 2:


    Liegt sie vor, wenn ein Spieler zwei Vergehen vornimmt, die sich aber nur in einem Tatbestand treffen?


    Einfaches Beispiel hierzu:
    Ein Spieler führt einen Eckstoss mit seinem Fußtritt regelkonform aus. Danach nimmt er den Ball in seinen Händen auf. (->1 Tatbestand -> 2 Vergehen


    Tatbestand = Das absichtliche Greifen nach dem Ball mit der Hand.


    1. Vergehen = Handspiel
    2. Vergehen = Wiederholtes spielen des Balles bevor ihn ein anderer spielt


    Meine Überlegung bestand jetzt darin, wann jetzt genau von zwei Vergehen zu sprechen sind. Bei Gedanke 1 oder Gedanke 2 oder bei beiden? :)

    Superpfeife


    Aus welchem Regelheft haste die Anweisung her. Bei meinem 2007/2008 steht die dort gar nicht drin. :(


    @ Manfred


    Danke Manfred. An zwei Vergehen habe ich auch schon gedacht. Bloss gibts da ein Problem. Müssen bei zwei Vergehen von der selben Mannschft nicht zwei Taten, die pro Tat ein Vergehen vorweisen können, vorliegen? Weil hier zwei Vergehen in einer Tat vorliegen und es nur vll als ein Vergehen zu ahnden ist?!

    In der vergangen Nacht ist mir folgender Fall ins Hirn gefallen. Egentlich leicht zu lösen, aber dennoch etwas knifflig, weil zwei Antwortsmöglichkeiten bestehen können. :) :


    Der Ball is über die Seitenlinie gelangt und das Spiel wird mit einem Einwurf fortgesetzt. Der Spieler S möchte ihn einwerfen. Die Ausführung des Einwurfes verläuft regelkonform. Der Ball bewegt sich in der Luft zum Strafraum des S und befindet sich bereits bei diesem.


    Da S auch mal gelengtlich in seiner Freizeit Basketball spielt, rennt er zum Ball hin und erwischt diesen noch in seinem Strafraum bevor dieser zum Bodenkontakt kommt.


    Fragen:


    1. Wie ist das Spiel fortzusetzen?


    In Betracht kommen Strafstoß und ind. FS. Ich habe mir da viele Gedanken gemacht.


    Mich würds freuen, wenn ihr eure Antwort nachvollziehbar argumentieren könntet. :)

    Man muss aber auch überlegen wie lange der Ball sich im Tor (Hinter der Torlinie) aufgehalten hatte. Das schien vermutlich ein paar Milisekunden gewesen sein. Ob diese niederige Zeit wirklich ausreicht um dieses Bild im Auge eindeutig sicher im Gehirn weiterzuleiten, ist fraglich.


    Der Assistent kann den Ball vermutlich kurz drin gesehen haben, war sich aber selbst unsicher, da Rensing den Ball blitzschnell rausboxte.


    Desweiteren war der Assistent vielmehr mit der Überwachung der Abseitsstellung beschäftigt. Da konnte er vermutlich nur schwierig von der Überwachung der Abseitsstellung auf die Torlinie in sekundenschnelle umschalten.


    Ich denke, dass man hier keinen von beiden was vorwerfen kann.

    Zitat von Pfeifekopp;107021

    ...Nimmt er es erst später wahr, geht es eben mit Einwurf oder Eckstoß weiter.


    Und wenn er das Vergehen erst ahndet, nachdem der Ball ins Tor gegangen ist, mit einem Anstoss? Das kann doch gar nicht sein oder? :)


    Dann wäre der Pfiff des SR hier sinnlos, wenn das Vergehen keine Spielstrafe nach sich zieht. Die persönliche Strafe könnte man ja auch während der Spielunterbrechung aussprechen und die Fortsetzung mit einem Pfiff fortsetzen.


    Mit dem Pfiff will der Schiedsrichter ja sagen "Halt liebe Sportkameraden, ich habe hier was regelwidriges festgestellt."


    Ich habe es mir so vorgestellt, dass das Spiel mit einem ind. FS fortgesetzt wird an der Stelle, wo der Ball das Spielfeld verließ. Bei der Setenlinie zb genau an der Grenze der Seitenlinie, wo der Ball das Spielfeld verlassen hat.


    Zitat von benny_lu;107030

    Kurzes Zusatz-Beispiel: Zweikampf an der Außenlinie, Verteidiger foult den Stürmer, Ball dabei über die Linie, dann Pfiff - auch hier gibt es den Freistoß, denn zum Zeitpunkt des Vergehens war der Ball noch im Spiel.


    Bei deinem beschriebenen Fall ist die Spielfortsetzung, wo sich das Vergehen ereignete und nicht, wo sich der Ball bei Pfiff befand. :)


    Wir hatten doch mal hier einen Fall gehabt, der die Frage etwas ins innerliche führen könnte:


    Da ging es um einen Team-Offiziellen, der sich während eines Treffers seiner Mannschaft auf dem Spielfeld befand. Da der Pfiff und die Wahrnehmung erst nach dem Treffer folgte wurde das Spiel mit einem ind. FS fortgesetzt auf der Torraumlinie.


    Der Theard stammte von Stefan. Habe ihn hier gefunden.


    Dort haben wir die gleiche Situation. Betritt ein Team-Offizieller unerlaubt das Spielfeld, ist das Vergehen dieser Mannschaft grundsätzlich mit einem ind. FS zu ahnenden, wo sich der Ball bei Pfiff befand. Da der Pfiff und die Wahrnehmung erst folgte, nachdem der Ball im gegnerischen Kasten lag, hat man hier mit einem ind. FS, wo Torraumlinie ist entschieden.


    Das ist natürlich wieder mal mein Pech. Da haben die sich für die Hessen genau die Termine rausgesucht bei der ich keine Zeit hatte. :(


    Die restlichen Orte scheinen mir zu weit zu sein und die weite Anreise würde sich wegen 90min nicht lohnen.

    Gregor Samsa


    Was erwartest du bitte von uns?
    Du kannst doch nicht ernsthaft von uns erwarten, dass wir dir konstruktive Vorschläge geben können, wenn uns ziemlich viele Details fehlen.


    Wir können ja auch kein Gleichungssystem mit zwei unbekannten mit nur einer Gleichung auflösen.


    Sag uns doch jetzt welcher Verband betroffen ist oder lass es eben bleiben.

    Gregor Samsa


    Deine erwähnten Schreiben vom Verband wirken auf mich unseriös.


    Zitat

    Bis zur Aufklärung dieser sei ich als Schiedsrichter auf unbestimmte Zeit gesperrt


    Sag mir bitte nach welcher Norm der Verband diese Maßnahme ergriffen haben soll. Normalerweise erwähnt dies der Verbandsrechtsausschuss in seinem Schreiben.


    Vor allem: Welcher Verband soll da genau betroffen sein? Wenn wir dies nicht wissen, kannste hier auch keine Ratschläge erwarten, da jeder Verbandsorgan seine eigenen kollektiven Regeln für seine Mitglieder gestaltet.


    Zitat

    Meine sofortige Rückfrage ergab, daß jener Exschiedsrichter an den Verband geschrieben hat und mich dort bezichtigte, ich hätte seinen Heimatverein vorsätzlich verpfiffen. Als "Beweis" fügte er ein Foto bei, wie ich nach dem Spiel ein Bier trank und mich dabei mit Gästespielern unterhielt.


    Tut mir leid, aber das kann ich gar nicht nachvollziehen. Warum sollte ein Foto den Vorsatz (Wissen und Wollen zum Pfeifen zu Ungunst einer Mannschaft) nachweisen, wobei jeder Verband doch weiß, dass es sich bei den Spielern, Trainern und Schiedsrichtern um s.g. Sportkameraden handelt, die auch mal aus Sportlichkeit miteinander was trinken gehen.


    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Verband dies als Beweissstück akzeptiert haben soll.


    Zitat

    Einen weiteren Tag später erneutes Schreiben vom Verband. Inhalt dessen, ob ich mir wirklich sicher sei was jener Exschiedsrichter zu mir sagte und die Frage wie weit ich dabei von ihm entfernt war.
    ...
    kam vom Verband eine schriftliche Aufforderung an mich. Ich solle entweder die Beleidigungen und Drohungen jenes Exschiedsrichters gegen mich beweisen, oder schriftlich erklären daß ich jene Anschuldigungen zurück nehme


    Grundsätzlich ist hier zu sagen, der Verband einen Schiedsrichter dazu beauftragt ein Spiel zweier unterschiedliche Vereine zu leiten, die zur Relation des Schiedrichters unparteiisch sind.


    Zweck dieser Beauftragung eines Schiedsrichters eines Verband ist es, einen neutralen Spielerfolg und vor allem sonstige Vorfälle diesem schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Dazu ist der Schiedsrichter anhand eines Spielberichts verpflichtet.


    Zu dem widerspricht sich deine Aussage, dass der Verband nun gegen dich als tätiger SR vorgeht, bloss weil dieser alle Vorfälle dem Verband mitgeteilt hat, wozu er auch verpflichtet ist.


    Daa kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Verband vom Schiedsrichter Beweise für seine Aussagen im Spielbericht fordert, wenn in ihren Satzungen nomiert ist, dass die Aussage des Schiedsrichters grundsätzlich zu allen anderen Aussagen maßgebend ist.


    Es ist für mich einfach schwer vorstellbar, dass der Verband zu solchen Maßnahmen kommt.


    Zitat

    widrigenfalls gegen mich ein Verfahren eingeleitet wird.


    Was für ein Verfahren soll es denn sein und woraus ergibt die sich?

    @schiri15


    Willst du dem SR Ovrebo damit Betrug unterstellen?


    Wir reden hier von einer hochdruckvollen Partie in der höchsten europäischen Königsklasse.Ovrebo ist sowohl im Fußball als auch beruflich ein hochqualifizierter Mensch.


    Jeder SR kann mal einen schlechten Tag haben und durch mangelnder Konzentration Fehler machen.


    Das hätte uns sicherlich auch passieren können.


    Aber ihm jetzt die Schuld für die Morddrohungen zu geben, finde ich schon wirklich dreist. :flop:

    Wirft der Torwart mit einem Spielball nach außerhalb stehendem Platzordner zu, so wird das Spiel mit einem ind. FS fortgesetzt, wo der TW stand. Dies gilt allerdings nicht, wenn er den Spielball in seinem eigenen Kasten gegen eine Person reinwirft. Damit wird das Spiel ausnahmsweise mit Tor, Anstoss fortgesetzt.


    Wirft er allerdings einen Gegenstand zu, so wird das Spiel mit einem ind. FS fortgesetzt, wo sich der Spielball bei Pfiff befand.


    So habeich es zumindest gelehrt bekommen. :)

    Beim Anstoß wurde uns gelehrt immer auf der linken Seite von der die Mannschaft den Anstoss ausführen wird zu stehen.


    So ist es auch während des Spiels, dass man sich meistens immer an der linken Seite orientieren sollte.


    Wenn sich das Spielgeschehen auf der rechten Seite verlagert, so ist von der Diagonale abzuweichen, um eine klare Sicht festzuhalten.