Gregor Samsa
Deine erwähnten Schreiben vom Verband wirken auf mich unseriös.
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Bis zur Aufklärung dieser sei ich als Schiedsrichter auf unbestimmte Zeit gesperrt
Sag mir bitte nach welcher Norm der Verband diese Maßnahme ergriffen haben soll. Normalerweise erwähnt dies der Verbandsrechtsausschuss in seinem Schreiben.
Vor allem: Welcher Verband soll da genau betroffen sein? Wenn wir dies nicht wissen, kannste hier auch keine Ratschläge erwarten, da jeder Verbandsorgan seine eigenen kollektiven Regeln für seine Mitglieder gestaltet.
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Meine sofortige Rückfrage ergab, daß jener Exschiedsrichter an den Verband geschrieben hat und mich dort bezichtigte, ich hätte seinen Heimatverein vorsätzlich verpfiffen. Als "Beweis" fügte er ein Foto bei, wie ich nach dem Spiel ein Bier trank und mich dabei mit Gästespielern unterhielt.
Tut mir leid, aber das kann ich gar nicht nachvollziehen. Warum sollte ein Foto den Vorsatz (Wissen und Wollen zum Pfeifen zu Ungunst einer Mannschaft) nachweisen, wobei jeder Verband doch weiß, dass es sich bei den Spielern, Trainern und Schiedsrichtern um s.g. Sportkameraden handelt, die auch mal aus Sportlichkeit miteinander was trinken gehen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Verband dies als Beweissstück akzeptiert haben soll.
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Einen weiteren Tag später erneutes Schreiben vom Verband. Inhalt dessen, ob ich mir wirklich sicher sei was jener Exschiedsrichter zu mir sagte und die Frage wie weit ich dabei von ihm entfernt war.
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kam vom Verband eine schriftliche Aufforderung an mich. Ich solle entweder die Beleidigungen und Drohungen jenes Exschiedsrichters gegen mich beweisen, oder schriftlich erklären daß ich jene Anschuldigungen zurück nehme
Grundsätzlich ist hier zu sagen, der Verband einen Schiedsrichter dazu beauftragt ein Spiel zweier unterschiedliche Vereine zu leiten, die zur Relation des Schiedrichters unparteiisch sind.
Zweck dieser Beauftragung eines Schiedsrichters eines Verband ist es, einen neutralen Spielerfolg und vor allem sonstige Vorfälle diesem schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Dazu ist der Schiedsrichter anhand eines Spielberichts verpflichtet.
Zu dem widerspricht sich deine Aussage, dass der Verband nun gegen dich als tätiger SR vorgeht, bloss weil dieser alle Vorfälle dem Verband mitgeteilt hat, wozu er auch verpflichtet ist.
Daa kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Verband vom Schiedsrichter Beweise für seine Aussagen im Spielbericht fordert, wenn in ihren Satzungen nomiert ist, dass die Aussage des Schiedsrichters grundsätzlich zu allen anderen Aussagen maßgebend ist.
Es ist für mich einfach schwer vorstellbar, dass der Verband zu solchen Maßnahmen kommt.
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widrigenfalls gegen mich ein Verfahren eingeleitet wird.
Was für ein Verfahren soll es denn sein und woraus ergibt die sich?