Alles anzeigenBei der von Dir zitierten Regel geht es nicht um die Anzahl der Auswechslungen.
Da geht es um die Anzahl der Auswechselfenster.
Das bedeutet, wenn in den Wettbewerbsbestimmungen 5 Auswechslungen erlaubt sind, dann darf man diese nur in drei Spielunterbrechungen machen. Es müssen also mindestens 2 Doppelwechsel sein. Dazu kommt aber noch die Halbzeitpause als ein viertes mögliches Wechselfenster.
Die konkrete Anzahl der Auswechslungen wird praktisch immer vom Wettbewerbsveranstalter bestimmt.
Wobei der deutsche Text sich da so holprig liest, dass man besser den englischen Text heranziehen sollte. Dort ist klarer und sinnhafter beschrieben, wer was wann in Bezug auf die Anzahl der Auswechslungen zu bestimmen hat. Und vor allem kommt dort die alte Regel mit der Zahl drei nicht mehr vor. Keine Ahnung, wo die Übersetzer des deutschen Regelbuchs sich das wieder hergekokst haben...
Denke das es dann nur für die Bundeliga gilt und nicht für die Amateure.