Vorab: ich bin tatsächlich kein Schiedsrichter, daher dürften die von mir gewählten Begriffe eher der Umgangssprache als dem Schiedsrichter-Vokabular entsprechen.
Es ist noch kein Urteil der Spruchkammer erfolgt. Der Schiedsrichter hat einen Sonderbericht angefertigt und parallel dazu hat die benachteiligte Mannschaft Protest gegen die Spielwertung eingelegt.
Im Sonderbericht des Schiedsrichters heißt es wie folgt:
„Im Nachhinein stellte ich dann fest, dass der Spieler ... bereits in der 53. Minute mit Gelb belastet war. Ich hatte ihn versehentlich auf der falschen Seite bei ... eingetragen.“
Zum Verhalten des Spielers:
„Trotz meines Fehlers ist festzuhalten, dass der Spieler ... meine Frage an ihn, ob er die gelbe Karte bereits gesehen hatte, mit NEIN beantwortet hat. Aus meiner Sicht ein klare Unsportlichkeit, die auch geahndet werden sollte.“
Die Aussage des Spielers:
„Noch auf dem Platz auf dem Weg in die Kabine fragte mich Schiedsrichter ..., ob ich bereits vorher schon die gelbe Karte bekommen habe. Ich antwortete:Nein, glaube nicht und ging in die Kabine“.
Zuvor hat sich der Spieler in seiner Aussage geäußert, dass bei der Situation der 1. Gelben Karte er mündlich vom SR ermahnt wurde, anders in die Zweikämpfe zu gehen. Nach der Ermahnung habe er sich umgedreht, um an seine Position zurück
Zukehren. Das Zeigen der gelben Karte habe er nicht wahrgenommen. Nach der zweiten Gelben Karten hätte sein Gegenspieler zu ihm gemeint: Glück gehabt.
Ich sehe hier vor allem die Problematik, warum es überhaupt zu einer Verhandlung bzgl des unsportlichen Verhaltens kommt, darin begründet, dass der SR in seinem Bericht nicht angibt, wann er den Spieler befragt hat. Seht ihr das ähnlich?
Natürlich ist hier der Fehler des SR ursächlich für den ganzen Schlamassel, im Gegenzug wäre es natürlich (überragendes oder zumindest anzuerkennendes) Fair-Play der Mannschaft A gewesen, ob vom Trainer oder Kapitän, die Situation noch auf dem Platz in dem Moment aufzulösen..