Beiträge von chaotix

    Entschuldige bitte - was ist daran bescheuert?


    So wird verhindert, dass ein Spieler den Ball aus seinem eigenen Strafraum ins gegnerische Tor hämmert.


    Viel bekloppter sind doch die Regeln des WFV


    Hallenrichtlinen
    §11


    g) Der Torwart darf die Mittellinie nicht überschreiten.
    Überschreitet der Torwart die Mittellinie, so ist das Spiel zu unterbrechen. Die
    Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Torwart die Mittellinie überschritten hat.


    Wie bescheuert ist das denn erst ?


    letzte Minute Spielstand 0:1 - wir haben eine Ecke und mein Torwart darf nicht in den gegnerischen Strafraum? :flop:


    Vorschlag: Macht doch Euren Torwarten eine Kette ans Bein - mit einer Kugel dran - so ungefähr 30 kg schwer.


    h) Wird der Ball vor dem vollständigen Überschreiten der Torlinie, ohne dass dabei ein Tor erzielt wurde, zuletzt vom Torwart oder einem anderen Spieler der verteidigenden Mannschaft berührt, so ist auf Eckstoß zu entscheiden.
    Ausnahme: Berührt der Torwart der verteidigenden Mannschaft bei den E- und FJunioren sowie Bambini im eigenen Strafraum zuletzt vor dem vollständigen Überschreiten der Torlinie den Ball, so ist kein Eckstoß auszuführen, sondern der Ball vom Torwart wieder ins Spiel zu bringen.


    ... und ich dachte immer, man lernt Fussballspielen von Kindesbeinen an :flop:

    Ich denke das interpretierst Du falsch.


    Ein von Dir beschriebenes Vergehen setzt einen direkten Freistoß voraus - ergo im Strafraum einen Strafstoß.


    Da es aber für das Vergehen lediglich einen indirekten Freistoß geben kann - folglich im Strafraum auch keinen Strafstoß - hat Daniel völlig Recht.


    Einzig mögliche Entscheidung


    :gelbe_karte: ind. FS.

    Wenn der Männer und Frauenbereich - keine eigenen Hallenreglen hat- dann gelten die des DFB, oder wenn euer Kreis ( nicht LV ) in Anlehnung an die Hallenregeln des NOFV spielt, dann verstehe ich die Diskussion hier nicht.


    In beiden Hallenregeln oder Richtlinien gibt es kein einstoßen oder eindribbeln im Erwachsenenbereich!


    Dort wird der Ball ausschließlich eingerollt!


    Ein außer Kraft setzen fundamentaler Regeln auf Kreisebene - und dazu gehört für mich die Beschränkung eines im Spiel befindlichen Balls ist nicht zulässig.


    Bei Einladungsturnieren - kann man die Regeln selbstverständlich gestalten wie man will.


    Da kann man ein z,B. Entscheidungsschießen durch Penaltyschießen ersetzen,
    oder auch festlegen, dass immer der gleiche Schütze bis zur endgültigen Entscheidung schießen muss.
    Man kann auch festlegen, dass im gesamten Turnier der Ball nicht über eine Höhe von xx-cm gespielt werden darf.


    Aber spätestens auf offiziellen Turnieren (z.B. Kreismeisterschaften) ist damit Schluß.


    ------------------------------------------------------------------------


    Mit Eurer Interpretation im Jugendbereich würde ich Dich bitten ganz schnell beim Landeslehrwart vorstellig zu werden.
    Ihr bringt die Mannschaften Eures Kreises damit in Schwulitäten.
    Wenn z.B. der Hallen-Kreismeister eurer D-Junioren sich für die übergeordnete Meisterschaft qualifiziert (NOFV) und da dribbelt ein Spieler aus Cottbus oder Berlin den Ball ein, um ihn nach der 2. Ballberührung hoch zu flanken - dann hören die Spieler aus Eurem Kreis auf zu spielen, weil sie auf den Pfiff des Schiedsrichters warten - der allerdings nicht kommen wird.

    Zitat von almiko;84977

    Laut unseren Hallenregeln ist das "Durch-die-Halle-Bolzen" nach Eindribbeln bei Männern und Frauen untersagt, wie ich bereits oben zitierte:


    Somit liegt hier definitiv kein Regelverstoß vor!


    Leider finde ich keine Hallenrichtlinien für Männer oder Frauen für Deinen Verband.


    Zitat von almiko;84977


    Bei den Junioren ist im Regeltext nicht eindeutig formuliert, ob "maximal Kniehöhe" nur für das Einstoßen oder auch für das Abspiel nach Eindribbeln gilt. Daher wurde diese Regel in Absprache mit dem Kampfgericht vor Turnierbeginn ausgelegt und diese Auslegung bekanntgegenben, so dass ich hier auch keinen Regelverstoß erkennen kann.
    Die Spielfortsetzung bei zu hohem Einstoß ist, wie von mir weiter oben ebenfalls dargelegt, eindeutig Einstoßen für die gegnerische Mannschaft analog falschem Einwurf. Wenn der Spieler aber eindribbelt, dann einmal quer durch die Halle dribbelt und dann - was bei uns verboten ist - über Kniehöhe abspielt, wo ist dann das Vergehen und somit die Spielfortsetzung...? Ich würde sagen beim Abspiel und daher ging es bei uns mit Freistoß weiter.


    Für die Jugend ist es in den Rahmenrichtlinie für Fußballspiele in der Halle / FSA genau dokumentiert.


    Hier also sogar in Klammern hinter dem Wort Einstoßen beschrieben - max. Kniehöhe - aber halt nur fürs einstoßen.


    Nachtrag:


    Zitat von almiko;84977

    .......
    Die Spielfortsetzung bei zu hohem Einstoß ist, wie von mir weiter oben ebenfalls dargelegt, eindeutig Einstoßen für die gegnerische Mannschaft analog falschem Einwurf. Wenn der Spieler aber eindribbelt, dann einmal quer durch die Halle dribbelt und dann - was bei uns verboten ist - über Kniehöhe abspielt, wo ist dann das Vergehen und somit die Spielfortsetzung...? .......


    Ich bleibe dabei, das ist eine Beugung der Regeln - und damit ein Regelverstoß.


    Für einen Ball - der sich im Spiel befindet - gibt es keinerlei Beschränkungen.


    In der Quitessenz würde das bedeuten, das der Ballführende Spieler auch nicht angegriffen werden dürfte - ja, alle Gegenspieler müssten sich sogar 3 Meter von ihm entfernen, wenn er auf sie zuläuft - und zwar so lange, bis er den Ball flach (nach Deiner Meinung regelkonfom) oder hoch (nach Deiner Meinung regelwidrig) abgespielt hat, denn erst dann wäre der Ball im Spiel.


    Das wäre das gleiche, als wenn man sagt, man darf den Ball nach einer Ecke nur halbhoch in Tor köpfen - nicht flach - und nicht hoch......


    Deshalb stellt sich für mich die Frage nach einer Spielfortsetzung in Deinem Beispiel nicht - weil es keine regelkonforme Spielfortsetzung nach einen Regelverstoß gibt.


    Einen interessanten Link vom Lehrstab dazu habe ich auf der Seite des Berliner Fussballverbandes gefunden.


    hier klicken

    Die Regeln im SFV sind mit denen des BFV identisch.


    Der Spieler hat 2 Möglichkeiten den Ball wieder ins Spiel zu bringen
    1. durch Flachpass
    oder
    2. durch Eindribbeln.


    Bringt der Spieler den Ball durch Flachpass ins Spiel - so ist klar, dass dieser nicht über Kniehöhe gespielt werden darf.


    Bringt der Spieler den Ball durch Eindribbeln ins Spiel - handelt es sich ab der 1. Ballberührung um eine neue Spielsituation, da der Ball bereits im Spiel ist.
    Die Gegner dürfen ihn ja auch angreifen. Der Ballführende kann danach mit dem Ball machen was er will - auch hoch spielen.


    Lediglich ein gültiges Tor (außer Eigentor) kann er nicht erzielen, solange kein anderer Spieler den Ball berührt hat.


    Du hast völlig richtig entschieden - das Tor war regelkonform.


    Es kann auch nach dem Ausschlußverfahren zu ermittelt werden:


    Ball im Aus:


    Ball ruht auf der Linie
    Flachpass noch möglich = ja
    Eindribbeln noch möglich = ja


    Flachpass gespielt
    Eindribbeln noch möglich = nein


    Eindribbeln durch Spieler
    Flachpass noch möglich = nein


    Der Ball kann nicht durch Flachpass ins Spiel gebracht werdern, wenn dieser bereits regelkonform ins Spiel gebracht worden ist.


    @ almiko


    Die Spielfortsetzung bei zu hohem Flachpass ist eigentlich eindeutig - und bedarf keiner extra aufgeschriebenen Anweisung.


    Der Ball wurde nicht regelkonform ins Spiel gebracht - analog falschem Einwurf, folglich gibt es Einwurf für den Gegner - in diesem Fall also eindribbeln/Flachpass.


    Einem Spieler zu untersagen, den Ball "quer durch die Halle zu bolzen" , nachdem er den Ball regelkonform ins Spiel gebracht hat - ist ein Regelverstoß.

    Die Quintessenz wäre Manipulation ohne Ende !


    Herr Anre Friedrich bekommt am Samstag im Ligaspiel die rote Karte.
    Herr Löw bedeutet dem DFB, dass er diesen Spieler am Mittwoch im Spiel gegen England unbedingt braucht - weil alle Alternativen verletzt sind.


    Wie hoch wird wohl die Sperre ausfallen?


    Michael Ballack spielt am Sonntag in der Liga gegen Arsenal, ist in der Form seines Lebens. Der Trainer der englischen Nationalmannschaft läßt in allen Zeitungen verkünden, er wünschte England hätte einen solchen Spieler.


    Die Wetten auf eine rote Karte für Michael Ballack im Ligaspiel vor dem Länderspiel hätten bei den englischen Buchmachern eine Quote von 1:1,2 - wenn eine rote Karte im Ligabetrieb automatisch eine Sperre auf internationaler Ebene zur Folge hätten.


    Es kann nicht sein, dass ein Landesverband dafür Sorge tragen kann - Spieler international zu blocken.


    Selbst wenn man sagt - das ist in Deutschland nicht möglich, das ein Spieler straffrei ausgeht - weil es für die momentane Situation angebracht wäre.
    Das mag sein.


    Aber wer garantiert das für Italien, Rumänien, Lettland, Spanien Portugal, usw?


    Also - Sperren auf nationaler Ebene - für Liga, Pokal uns FSS (incl. aller Amateur-Mannschaften) - unbestritten richtig


    International - Never

    Zitat von badmustanggt500;84873

    Weil es eine persönliche Strafe sein soll...


    kann ja nicht sein, das er sich daneben benimmt und dann in 3 Tagen weiterspielen darf...


    Er soll ja so gesehen darüber "nachdenken" was er falsch gemacht hat..*g


    Ihr müsst mal die Kirche im Dorf lassen - und ein wenig weiter denken!


    Beispiel:
    Ein Verkehrsrichter bekommt - aus welchen Gründen auch immer - ein 2 monatiges Fahrverbot.
    Der dürfte dann 2 Monate lang auch nicht mehr über andere urteilen - oder vielleicht sogar nie mehr?


    Die von Kanarien3 angesprochene Nichtberücksichtigung von rot gesperrten Nationalspielern - wurde übrigens schon zu Beckenbauers Zeiten nach einer heftigen Intervention des FC Bayern wieder gekippt.


    Denen ging nämlich Geld verloren - für die Abstellungsprämie.


    Bekommt ein Chamionsleague Spieler des FC Bayern in der Bundesliga eine rote Karte, warum soll der DFB eine Strafe aussprechen dürfen - die in Belange der UEFA - oder FIFA eingreift?


    Dann müsste jede Sportrichterliche Entscheidung von der FIFA oder UEFA getroffen werden, auch wenn das Vergehen auf nationaler Ebene erfolgte.


    Wer will einem Spieler wegen eines Vergehens in einem FSS auf nationaler Ebene die Auflauf- und Siegprämien die er von seinem Arbeitgeber für Chamionsleague-Einsätze erhält streitig machen?


    Wer das will - der will Futsal im Freien - ohne Körperkontakt !


    So kann man den Fussball auch kaputt kriegen.


    Dann kann man gleich Wattepusten spielen

    Zitat von kanarien3;84867

    .....
    Wenn früher ein Nationalspieler in der Liga :rote_karte: sah, wurde er auch nicht in der Nationalmannschaft aufgestellt, solang die Sperre dauerte.


    Das war aber zu Zeiten - wo ein Herr Beckenbauer (imho zu Recht) sagte - wer die Nationalhymne nicht mitsingt - der braucht auch nich für Deutschland zu spielen.


    Sperren übergreifend Pokal - Liga - FSS halte ich schon für sinnvoll.


    Aber warum soll der betreffende nicht international spielen dürfen?
    Nationalmannschaft - UEFA - etc.


    Analog dazu anders rum - wer international fehlbar war, warum soll der auf nationaler Ebene gesperrt werden?


    Das geht ein wenig zu weit - und grenzt an ein zeitliche befristetes Berufsverbot.

    Da sich der SR noch auf dem Platz befindet gibbet :rote_karte:.


    Hierbei ist es unerheblich, ob es eine Verlängerung - ein Elfmeterschießen gibt - oder ob das Spiel beendet wäre.


    Für die weitere Vorgehensweise beim Entscheidungsschießen sind die einschlägigen Vorgaben zu beachten.

    Da könnt Ihr mal sehen - was die "alten Leute" für einen Mist ins Regelwerk schreiben.


    Zitat

    ....den Strafstoß mit dem Absatz


    Was ist, wenn er mit dem Spann, der Innenseite oder mit der Pieke den Ball zurückspielt?
    Wiederholung - oder was?


    Ansonsten - back to topic.


    Ich gehe mal davon aus, das der SR den Towart beobachtet, ob er sich beim Strafstoß regelkonform verhält.
    Da kann es durchaus vorkommen, das ein anderer - als der identifizierte Schütze den Strafstoß ausführt.


    Hier würde ich spontan erstmal sagen, das die Spielfortsetzung abhängig von der Wirkung ist.


    Tor = Wiederholung
    abgewehrt/verschossen = indirekter Freistoß


    und in beiden Fällen :gelbe_karte: für den Schützen.

    Zitat von SCHIRI-FT.de;84546

    ......
    Wenn es ein 11meter-Killer ist, warum spielt er nicht gleich die ganzen 90minuten ?


    Tut er ja - z.B. als Mittelstürmer, weil er eben nóch besser Tore schießt - als verhindert.


    Die Frage ist aber nicht nur theoretischer Natur, kommt vor allem im unteren Jugendbereich (Kleinfeldtore) schonmal vor. Als ich selbst noch aktiv im Jugendbereich spielte erging es mir nämlich so.


    Eigentlich Stammtorwart - die Mannschaft mit Ach-und-Krach vollbekommen - oder nichtmal das - musste ich in den Sturm, weil ein Spieler mit Ball nicht geradeaus laufen konnte - der durfte dann als dritter Pfosten ins Tor.


    Bei 2 Strafstößen - allerdings in 2 Spielen - wurde dann die Position getauscht.


    Einer wurde verschossen - einen habe ich gehalten.

    Die Frage stellt sich doch eigentlich nur:


    Wann beginnt das Entscheidungsschießen?


    Hat sich beispielsweise der Torwart der zuerst schießenden Mannschaft verletzt - kann der ausgetauscht werden, nachdem sein Spieler geschossen hat.


    - ich glaube das ist unstrittig.


    Hier sehe ich aber einen klaren Wettbewerbsnachteil für die Mannschaft die den ersten Schuss erwartet - die könnte das nämlich nach einhelliger Lehrmeinung nicht.


    So ist die eigentliche Streitfrage - wann beginnt ein Entscheifungsschießen?


    Nach der Seitenwahll?
    Nach der Wahl der zuerst schießenden Mannschaft?
    Durch die Freigabe per Pfiff?
    Wenn sich der erste Ball nach vorne bewegt?


    Auch hier kann der Schiedsrichter tief in die Trickkiste greifen!


    Ich habe das mal vor ca. 10 - 12 Jahren wie folgt getan:


    Der Torwart war wirklich verletzt - und kein Simulant.
    Einen Wechsel vor dem Entscheidungschießen war nicht möglich.
    Der arme Kerl musste auch noch als erstes ins Tor.


    Ich gab ihm die Empfehlung, unmittelbar nach meinem Pfiff 3 Schritte rauszulaufen.
    In dem Moment wo der Ball gespielt wurde, habe ich zurückgepfiffen - ohne die Wirkung des Schusses anzuwarten.


    Nach meiner Interpretation hat das Entscheidungsschießen damit definitiv begonnen, und der Torwart konnte ausgetauscht werden.
    Leider hatte es der Mannschaft nichts genutzt, denn sie verloren trotzdem.


    Leider aus dem Grund - das ich damals schon gerne eine sportrichterliche Entscheidung gehabt hätte, denn die nicht betroffene Mannschaft hat mir beim Wechsel des Torwartes schon mitgeteilt, dass man dagegen vorgehen würde, sollte man hier verlieren.


    Aber auch die Unterscheidung zu treffen - ob der Torwart wirklich verletzt ist - oder lediglich ein besserer "Elfmetertöter" gebracht werden soll, ist schon nicht einfach.


    Hätte ich damals den Eindruck gehabt, dass dem so wäre - hätte ich wahrscheinlich auch anders gehandelt.

    Vorsicht Leute!


    Für Berlin gibt es zwei! Möglichkeiten:



    Findet das Entscheidungsschießen direkt im Anschluss an ein Spiel statt, um den Sieger dieser Begegnung zu ermitteln, so dürfen am Entscheidungsschießen nicht teilnehmen
    - Spieler, deren Zeitstrafe bei Spielende noch nicht abgelaufen war,
    - Spieler, die während dieses Spieles auf Dauer des Feldes verwiesen wurden.


    1. Handelt es sich um ein Viertel-, Halb-, oder Finalspiel, bei dem es einen Sieger geben muss - so dürfen auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler nicht mitwirken.


    2. Findet das Entscheidungsschießen z.B. zum Abschluß einer Vorrunde statt, um über die Platzierung zu entscheiden, so dürfen Spieler deren Zeitstrafe noch nicht abgelaufen auch mitwirken.
    Das gilt auch dann, wenn es genau zwischen diesen beiden Mannschaften zum Entscheidungsschießen käme.


    Die Ursache liegt in dem Satz, .... um den Sieger dieser Begegnung zu ermitteln.


    Da es in einem Vorrundenspiel jedoch auch ein Unentschieden geben kann, wären Spieler mit einer noch nicht abgelaufenen Zeitstrafe berechtigt am Entscheidungsschießen teilzunehemen.


    Es wird nämlich kein Sieger einer Begegnung ermittelt - sondern lediglich eine Platzierung.


    Ein im Verlaufe des Turniers auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler - darf natürlich nicht mitmachen - der ist ja auch schon umgezogen :D

    Zitat von tillongi;81882

    ......


    chaotix dein Polizist ist seinen Job los weil er mehr als 12 Monate bekommen hat ausserdem verfallen seine Pensionsansprüche usw. noch eine härtere Strafe als "nur" die 24 Monate auf B.!


    Na und?


    Meinst Du ein pädophiler Arbeiter bei Opel oder Siemens, der 3 Jahre in den Knast geht - hat seinen Job und seine Wohnung noch wenn er wieder rauskommt?


    Und entschulde meine Meinung, aber Pensionsansprüche von Polizisten, Finanzbeamten, verbeamteten Lehrern - die alle dafür nichts einzahlen gehören sowie abgeschafft.


    In 15 Jahren gibbet sowieso nur eine Einheitsrente - wenn überhaupt.


    Was er aufs Spiel setzt, wenn er einem 11jährigem an die Wäsche geht muss er selber wissen.

    Korrekt!


    und wenn er dann eine gültige Reisegewerbekarte hat - und seine Gewinne ordnungsgemäß versteuert - kann ihm keiner was.


    Er könnte sogar seine Verluste geltend machen, wenn er mal auf ein paar Karten sitzenbleibt.


    Da er aber wahrscheinlich kéin Gewerbe angemeldet hatte, das ihm sein Handeln erlaubt hätte - und er wahrscheinlich keine Steuern auf die Gewinne abgeführt hat - wird die Bestrafung vielleicht damit einher gehen.


    Aber ich muß kanarien3 hier nochmals vollends zustimmen!


    Da wird heute in Berlin ein Polizist verurteilt, der sich an einem 11-jährigen Jungen vergangen hat, dieses filmte und ins Internet stellte. Bei der Hausdurchsuchung wurden zahlreiche Kinderpornos sichergestellt.


    Urteil: 2 Jahre auf Bewährung :kotz


    In diesem Staat stimmt was nicht !