Völlig korrekt - was jambala im posting zuvor schreibt.
Ihr müsst Euch immer nur vor dem geistigen Auge halten:
Einer Richtlinie oder Ordnung sind immer
eine Satzung oder ein Gesetz vorgeschaltet.
Alles was nicht expliziet in der Richtlinie oder Ordnung beschrieben ist - kann aber schon pauschal in der Satzung oder Gesetz geregelt sein.
Hinzu kommt noch die jeweilige Hoheitshirachie.
Bundesrecht bricht Landesrecht, EU-Recht bricht Bundesrecht, usw.
Verbandsrecht bricht Kreisrecht, DFB-Recht bricht Verbandsrecht, usw.
Ein Berliner Schiedsrichter sollte zu einem Hallenturnier immer 4 Regelwerke in der Tasche haben.
Hallenrichtlinien des BFV
hier stehen alle Ausführungsbestimmungen drin - die den beiden übergeordneten Verbänden widersprechen. U.a. es gelten die Regeln des DFB und NOFV
Hallenrichtlinien des NOFV
hier stehen alle Ausführungsbestimmungen drin - die dem übergeordnetem Verband widersprechen. U.a. die abweichende Torwartregel, die in den Berliner Hallenrichtlinien dadurch keiner extra Erwähnung mehr bedarf, denn Berlin schreibt ja - es gelten die Regeln des NOFV.
Hallenregeln des DFB
Hier steht alles drin, was in den beiden zuvor angegeben Richtlininen nicht expliziet aufgehoben worden ist.
Fussballregelheft
Logischerweise gelten diese Regeln auch für das Fussballspielen in der Halle.
Rein theoretisch könnte man auch die Schiedsrichterordnung und die Spielordnung auch noch mit anführen, denn die Rechte und Pflichten des Schiedsrichters sind ja in den 4 erstgenannten garnicht drin.
Wenn Ihr also Schiedsrichter demnächst mit einem Rollkoffer in die Halle sehen kommt - dann hat der wahrscheinlich alles dabei
Bleibt in der Quintessenz nur eine Umstellung auf FIFA - Futsal Regeln. Einheitlich für alle Kreisverbände.
Anders kriegt man das nicht mehr zerschlagen.