Beiträge von chaotix

    Zeitlimit ist Zeitlimit


    und


    deadline ist deadline !


    Da gibbet garkeine Diskussion.


    Wenn die Dopingkontrolleure 10 Sekunden nach der Deadline Ihre Tasche packen und gehen - ist der Drops gelutscht.


    Das sie 10 Minutén nach Abgabefrist die Proben überhaupt noch abgenommen haben - ist ausschließlich "good will".


    Wenn man Fristen versäumt - muss man mit den Konsequenzen leben.


    ... und wenn Vereinsverantwortle die Spieler wegen einer "unaufschiebbaren Mannschaftsbesprechung" die Spieler daran gehindet haben - dann sollte man die mal auf ihren Geisterszustand untersuchen lassen.

    Zitat von pfeifenkopf;87961


    ......
    "Der Torwart darf den Torraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr eines Balles. "
    ......


    Deshalb darf er trotzdem den Ball, der vom Gegenspieler kommt - nicht länger als 6 Sekunden mit dem Fuß führen - in diesem fall eben in seinem Strafraum.


    - oder ist das in Euren Hallenrichtlinien explizit aufgehoben ?

    Beim nochmaligen Lesen der Regel ist mir gleich noch was aufgefallen:


    Zitat

    4.7 Zuspiel zum Torwart


    Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt, ist es diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Berührt der Torhüter den Ball mit der Hand, nachdem er ihn direkt durch Einrollen eines Mitspielers erhalten hat, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen.


    Wenn der Torwart den Ball länger als fünf bis sechs Sekunden in den Händen hält, hat der Schiedsrichter dies als unsportliche Verzögerung zu betrachten und durch einen indirekten Freistoß zu ahnden. Ein indirekter Freistoß ist auch dann zu verhängen, wenn der Torwart den Ball länger als fünf bis sechs Sekunden mit dem Fuß führt, aber noch berechtigt ist, den Ball in die Hand zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Torwart den Ball zunächst außerhalb des Strafraums mit dem Fuß angenommen hat.


    in beiden Fällen auch noch :gelbe_karte: :eek:


    :knall:

    Zitat von Barney;87924


    .......


    Ein Beispiel aus der Bundesligageschichte möchte ich anführen. (SR-Zeitung 3/1991, S.17, Artikel von Rudi Kremsreiter)


    ........



    Hallo ?
    Jemand zu Hause ?


    Ich denke mal seit dem hat sich einiges geändert.....



    Ich kann ja mal in den SR-Zeitungen aus den späten 60er Jahren blättern - da war zum Beispiel Frauenfussball im Bereich des DFB noch verboten.
    Was damals noch extra erwähnt werden musste, dass nämlich Schiedsrichter Dr. Umbach die Unterstützung des DFB-Schiedsrichterausschusses gehabt hätte, auch wenn er das Spiel abegrochen hätte - bedarf heute nicht mal mehr einer Diskussion.


    Schon alleine der Umstand, dass das extra erwähnt werden musste - zeigt doch schon, dass die Uhren damals anders tickten.

    Völlig korrekt - was jambala im posting zuvor schreibt.


    Ihr müsst Euch immer nur vor dem geistigen Auge halten:


    Einer Richtlinie oder Ordnung sind immer


    eine Satzung oder ein Gesetz vorgeschaltet.


    Alles was nicht expliziet in der Richtlinie oder Ordnung beschrieben ist - kann aber schon pauschal in der Satzung oder Gesetz geregelt sein.


    Hinzu kommt noch die jeweilige Hoheitshirachie.


    Bundesrecht bricht Landesrecht, EU-Recht bricht Bundesrecht, usw.


    Verbandsrecht bricht Kreisrecht, DFB-Recht bricht Verbandsrecht, usw.


    Ein Berliner Schiedsrichter sollte zu einem Hallenturnier immer 4 Regelwerke in der Tasche haben.


    Hallenrichtlinien des BFV
    hier stehen alle Ausführungsbestimmungen drin - die den beiden übergeordneten Verbänden widersprechen. U.a. es gelten die Regeln des DFB und NOFV


    Hallenrichtlinien des NOFV
    hier stehen alle Ausführungsbestimmungen drin - die dem übergeordnetem Verband widersprechen. U.a. die abweichende Torwartregel, die in den Berliner Hallenrichtlinien dadurch keiner extra Erwähnung mehr bedarf, denn Berlin schreibt ja - es gelten die Regeln des NOFV.


    Hallenregeln des DFB
    Hier steht alles drin, was in den beiden zuvor angegeben Richtlininen nicht expliziet aufgehoben worden ist.


    Fussballregelheft
    Logischerweise gelten diese Regeln auch für das Fussballspielen in der Halle.


    Rein theoretisch könnte man auch die Schiedsrichterordnung und die Spielordnung auch noch mit anführen, denn die Rechte und Pflichten des Schiedsrichters sind ja in den 4 erstgenannten garnicht drin.


    Wenn Ihr also Schiedsrichter demnächst mit einem Rollkoffer in die Halle sehen kommt - dann hat der wahrscheinlich alles dabei :ironie:


    Bleibt in der Quintessenz nur eine Umstellung auf FIFA - Futsal Regeln. Einheitlich für alle Kreisverbände.
    Anders kriegt man das nicht mehr zerschlagen.

    Schade Gebi - dass das nicht so einfach ist.


    Du musst in den Hallenrichtlinien schon weiterlesen....


    § 4
    Rechtliche Grundlagen

    Fußballspiele in der Halle werden nach den Spielregeln der FIFA, den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des BFV und nach diesen Richtlinien durchgeführt.


    In der Satzung der königlichen BFV steht


    § 1 Grundregel
    (1) Die Fußballspiele der Mannschaften im Bayerischen Fußball-Verband e.V. werden nach den vom Deutschen Fußball-Bund e.V. verbindlich ausgelegten internationalen Fußballregeln der FIFA und nach Maßgabe der unter Beachtung der vom Deutschen Fußball-Bund vorgegebenen Rahmenrichtlinien erlassenen nachfolgenden Bestimmungen durchgeführt.


    Hierzu gehören eben auch die Hallenrichtlinien des DFB - da es sich um eine Rahmenrichtlinie handelt.


    ... um es mal ganz klar auf den Punkt zu bringen:


    Nur Landesverbände - die in ihren Hallenrichtlinen in Wort und Schrift drinstehen haben, das der Torwart den Ball auch länger als 6 Sekunden mit dem Fuß führen darf, wenn er berichtigt wäre diesen in die Hand zu nehmen, hebeln die übergeordnete Regel des DFB aus.


    Nicht umsonst schreibt der NOFV, das der Torwart zum Feldspieler wird - wenn er seinen Strafraum verläßt.


    Nur so wird die DFB Regel aufgehoben, dass dar TW nicht über die Mittellline - oder aus dem Strafraum nur zum Zweck einer Abwehr darf.


    Kein Landes- oder Kreisverband kann die Hallenrichtlinen des DFB komplett außer acht lassen, weil es sich um den immer übergeordneten Dachverband handelt.


    Wie in Bayern steht es immer in der Satzung.

    Zitat von Sven;87773

    ...
    Ich habe das vor Jahren schon mal bemerkt und auf dem Lehrabend angesprochen-Ergebnis: machen wir nicht.
    ....


    Wie?
    Nach dem Motto - so einen Mist setzen wir nicht um ?


    Klasse :top:


    man stelle sich vor, da vor der Torwart kein Band am Bein hat - sprich in den Landesverbänden wo er auch Fussball spielen darf - und nicht im Strafraum gefangen gehalten wird:


    TW bekommt Ball vom Gegenspieler.


    nimmt ihn an guckt - 1. Sekunde
    geht im Strafraum nach links - 2. Sekunde
    geht im Strafraum nach rechts - 3. Sekunde
    sieht eine Lücke und rennt mit Ball am Fuß los - 4, 5, und 6. Sekunde
    überquert die Mittellinie und spielt einen Gegenspieler aus - 7. und 8. Sekunde
    legt sich den Ball zurecht um auf Tor zu schießen - 9. und 10. Sekunde


    in dem Moment wo er abzieht ertönt der Pfiff - und danach schlägt der Ball unhaltbar im Tor ein.


    Na da möchte ich mal in der Halle sein .......


    (allerdings nicht auf dem Spielfeld - mit einer Pfeife)

    Wenn Ihr in Bayern diese Regel nicht expliziet aufgehoben habt - in Wort und Schrift - dann ist die gültig, denn alle Hallenreglen beginnen....


    gespielt wird nach den Regeln des DFB, wenn die Regeln des Verbandes nichts anderes aussagen.


    Ich möchte diese mal anhand mehrere Szenarien aufbröseln (für Berlin)


    In den Hallenrichtlinien steht drin
    ... es gelten die Regeln des DFB und des NOFV, sofern diese Hallenrichtlinien nichts anderes aussagen.


    Nun erhält der Torwart den Ball von einem Gegenspieler in seinem Strafraum.
    - er ist berechtigt ihn in die Hand zu nehmen - also darf er ihn nur 6 Sekunden am Fuß führen
    Er erhält den Ball von einem Mitspieler in seinem Strafraum.
    - er ist nicht berechtigt den Ball in die Hand zu nehmen, also darf er den Ball solange führen wir er will.
    Er erhält den Ball von einem Gegenspieler außerhalb seines Strafraums.
    Gleiches wie oben?
    Weit gefehlt, denn in den Hallenrichtlinen des NOFV - dem BFV übergeordnetem Verband steht ... verläßt der Torwart seinen Strafraum - so gilt er als Feldspieler...
    Da die DFB-Regel aber vorschreibt, das hat auch Gültigkeit wenn der Torwart denn Ball außerhalb seines Strafraumes annimmt - gilt es in Berlin und im Bereich des NOFV eben nicht, weil der Torwart ja den Ball außerhalb seines Strafraumes nicht als Torwart annehmen kann, weil er ja zum Feldspieler geworden ist.


    Das erlangt auch dann keine Gültigkeit, wenn der Feldspieler mit dem Ball in den Strafraum zurückkehrt und zum Torwart wird.


    Fakt ist - und das sollten sich die Herren des DFB mal ruhig aufs Brot schmieren lassen.


    DIESEN MÜLL MÜSST IHR EINEM F- oder E-JUGEND-SPIELER MAL VERSUCHEN ZU ERKLÄREN.
    Fakt ist weiterhin - und da verwette ich ein Monatsgehalt.


    wenn das in Berlin einer in der Halle abpfeift, da ist dann kein weiterer in der Halle - der weiß warum es jetzt eínen Freistoß gibt (Mitlesende dieses Forums ausgeschlossen)


    ... um auf einen anderen Thread zurückzukommen:
    Dies ist der einzige mir bekannte Regelfall, in dem ein frei spielbarer und im Spiel befindlicher Ball mit Sanktionen belegt ist.


    Wer sich das ausgedacht hat - muss ja wohl zu tief ins Glas geschaut haben.

    Eins vorweg - es ist wieder einmal Länder- Verbands- und Kreisspezifisch.


    Es geht um die Regel 4.7 der Hallenregeln des DFB


    Zitat

    4.7 Zuspiel zum Torwart


    Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt, ist es diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Berührt der Torhüter den Ball mit der Hand, nachdem er ihn direkt durch Einrollen eines Mitspielers erhalten hat, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen.


    Wenn der Torwart den Ball länger als fünf bis sechs Sekunden in den Händen hält, hat der Schiedsrichter dies als unsportliche Verzögerung zu betrachten und durch einen indirekten Freistoß zu ahnden. Ein indirekter Freistoß ist auch dann zu verhängen, wenn der Torwart den Ball länger als fünf bis sechs Sekunden mit dem Fuß führt, aber noch berechtigt ist, den Ball in die Hand zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Torwart den Ball zunächst außerhalb des Strafraums mit dem Fuß angenommen hat.


    Soweit so gut.
    Nun muss man den erstmal in die Regeln des Kreises, Landes, Verbandes und überfeordneten Verbandes nachschauen, ob man da diesen Schwachsinn außer Kraft gesetzt hat.


    Für Berlin wird das beispielsweise richtig lustig.


    Frage: Hat jemand schonmal so einen Mist gepfiffen?

    Bei der Jugend wo es die :gelbe_karte::rote_karte: schon gibt (Reginonal und Bundesliga) - und im Amateurbereich ist das doch eine Zeitstrafe - nämlich für den Rest des Spiels - ohne weitere Konsequenzen für die folgenden Spieltage.


    Warum also noch eine Zeitstrafe einführen.


    Zur Fragestellung zurück:


    Wenn jemand schon gelb hat - und den Ball wegschlägt, dann soll er doch froh sein, wenn er nur eine 5 Minuten Zeitstrafe bekommt.


    Die Alternative wäre dann doch wohl gleich gelb/rot - ohne Zeitstrafe.


    Wenn Du die Zeitsrafe schon als unangemessen ansiehst - ist ja wohl glb/rot noch ne Nummer schärfer.......


    Von daher widersprichst Du Dich schon selbst in Deiner Fragestellung.


    Was soll denn ein bereits gelb verwarnter Jugendspieler sonst bekommen - eine lobende Erwähnung - oder wie?

    Zitat von Braumeister;87056

    ..... denke ich würde ihm ein Wechsel ins Ausland gut tuen, da er in Deutschland ein beschriebenes Blatt ist.


    Gute Idee


    Burkina Faso
    Virgin Islands
    Faroer Inseln


    ... ich denke mal da wäre er erste Wahl


    Nepal oder Tschad wäre ein Stammplatz schon eher schwer....

    Ihr konnt Euch sicher sein, das ein Uli Hoeneß dagegen Sturm laufen wird - wenn der Ball nicht von Adidas kommt.


    Dortmund und Hertha spielen nur mit Nike Ballen.


    Ich glaube auch nicht, dass irgendein Bundesligist jemals auch nur einen Ball für ihre Profis gekauft hätte,


    Anruf beim Haupsponsor - und die Bälle werden geliefert.


    Die einzigen die sich was zusätzlich in die Tasche stecken wollen - sind die Herren der DFL.

    Zitat von BSC-Socceroos;86917

    ......
    Erst nach dem Spiel konnte der benachteiligte Trainer unter Vorlage der Hallenrichtlinen belegen, dass das Tor irregulär war, was alle dann auch eingesehen haben. .....


    Da war ja dann wenigstens einer in der Halle, der Ahnung hatte - und sogar richtig ausgerüstet war :top:


    Nun gut, es ist in dem Fall ärgerlich - für die Kinder.


    Wie Almiko schon schreibt, gibt es nur 2 Möglichkeiten.


    SR ist der Meinung es hätte ein weiterer Spieler den Ball berührt = Tatsachenentscheidung
    SR hat eine weitere Berührung bewußt nicht wahrgenommen = Regelverstoß.


    Wenn die Turnierleitung letzteres vom SR bestätigt bekommt, kann die Entscheidung nur lauten - Spielwiederholung am Ende des Turniers, sofern die Zeit dazu da ist. Eine Wertung, als ob es da Tor nicht gegeben hätte - wäre zwar auch "gerecht" - aber rechtlich nicht abgesichert.


    Ich hätte dann auf den Turnierlisten das entsprechende Spiel mit einem Sternchen versehen, Punkte und Tore nicht in die Tabelle mit eingerechnet, den Sachverhalt geschildert - dann hätte der Staffelleiter den Bonbon an der Backe.


    Weil es aber bei der 2.E-Jugend keine weiterführende Auswirkungen hat (Berliner Meisterschaft, etc.), sondern es lediglich um einen Staffelsieg geht -
    wird das auch nicht vorm Sportgericht landen.


    ... nicht umsonst heißt dieses ja auch im allgemeinen Beschäftigungrunde, damit die Kinder im Winter nicht einrosten.

    Zitat von uli;86911

    In Berlin hat der mit der Durchführung der Hallenrunde beauftragte Verein keine Möglichkeiten einzugreifen!


    ....


    Uli hier irrst Du !


    Bei der BFV-Hallenrunde stellt der vom Verband mit der Ausrichtung beauftragte Verein das Kampfgericht. (Schei... Name)


    Das Kampfgericht hat nach den Hallenrichtlinien den Schiedsrichter zu unterstützen, Zeitstrafen zu überwachen, etc. etc.


    Hierzu gehört - und ich habe selbst als Kampfrichter - des beauftragten Vereins bereits 2 mal einen angesetzten Jungschiedsrichter daran gehindert einen Regelverstoß zu begehen.


    Dazu ist das Kampfgericht nicht nur berechtigt - sondern sogar verpflichtet.


    Entscheidend hierbei ist, dass noch keine Spielfortsetzung stattgefunden hat, welches ggf. durch unterbrechen der Uhr (Zeitnahme) zu verhindern ist. (Solange die Uhr nicht läuft - kann der SR das Spiel auch garnicht fortsetzen, da kann er pfeifen so viel und so oft er will)
    Der Schiedsrichter ist auf seinen Regelverstoß aufmerksam zu machen - und das Spiel regelkonform fortzusetzen.


    .... schon aus diesem einfachen Grunde sollte jedes Kampfgericht die Hallenrichtlinien und die ergänzenden Verwaltungsanordnungen - aber auch die Regeln des NOFV und des DFB dabei haben.


    Zum vorliegenden Fall:
    Handelt es sich um ein Einladungsturnier - shit happens.


    Handelt es sich um eine BFV - Hallenrunde, womöglich mir weiteren Qualifikationen zur BFV-Endrunde/NOFV-Endrunde bleibt nur der Gang vors Sportgericht - aber bei diesen vorentscheidenen Turnieren dürfte wohl kaum ein Betreuer die Chance haben zu pfeifen, denn diese Turniere werden i.d.R. von Mitgliedern des JLK gepfiffen - und die kommen immer (fast immer, wenn nicht sorgen die selbst für Ersatz)


    p.s. hab Dich in Rudow winken sehen - Du solltest mal was gegen den Winterspeck tun :D

    Bezüglich der Rückpassregel muss der Einwand gestattet sein, das es sich hier nicht um einen Torerfolg im Sinne der Regel handelt.


    Sicherlich verhindert der Torwart nach einen Rückpass ein Tor, wenn er den Ball unerlaubterweise mit der Hand von der Linie wischt.


    Aus der englischen Übesetzung der FIFA-Regularien setzt jedoch ein Torerfolg eine eigene Aktion voraus - die hat aber bei der Verhinderung eines Eigentores nicht stattgefunden.


    Von daher gibt es keine persönliche Strafe - sondern nur idF auf der Torraumlinie.

    Zitat von Daniel;86311

    ....
    Wenn ein Gegenstand (z. B. Ball) von einem Spieler während des laufenden Spiels auf einen Spieler, AW-Spieler oder Person geworfen wird, gibt es tatsächlich immer ind. FS wo Ball bei Unterbrechung. Aber wie gesagt: Nur wenn der Ball im Spiel ist. (DFB-Regeln S. 92-93).


    Wenn jemand während des laufenden Spiels den Ball in die Hand nimmt - ist es wie der Name schon sagt - ein Handspiel.


    Wenn der Torwart während des laufenden Spiels, den Ball einem im Toraus befindlichen Gegenspieler an die Rübe wirft - geht der Ball erst in aus - bevor der Tatbestand eines Wurfvergehens erfüllt ist.


    - folglich gibbet da Eckball und :rote_karte:




    Nur sofern es sich hier nicht um den Spielball handelt.


    Die Auflistung ist völliger Blödsinn !


    Zitat von DerDamian;86131

    Wurfvergehen:
    - von innen nach außen: immer indirekter Freistoß (egal gegen wen gerichtet)


    Das ist falsch!
    Ist der Wurfgegenstand der Spielball, - gibt es:
    wenn der Ball im Spiel war
    - direkten FS/Strafstoß
    - Eckball/Einwurf wenn vom Torwart ein erlaubtes Handspiel vorausging
    wenn der Ball nicht im Spiel war
    - Spielfortsetzung wie ohne Wurfvergehen auch


    Die Formulierung "gibt es immer" - ist also falsch


    Zitat von DerDamian;86131


    - innerhalb: gegen Gegenspieler: direkter Freistoß / Strafstoß; gegen Mitspieler: indirekter Freistoß


    Auch hier kann es keinen indirekten Freistoß geben, wenn der Wurfgegenstand der Spielball ist, der sich im Spiel befindet, denn dem Wurf geht ein absichtliches Handspiel voraus.


    Zitat von DerDamian;86131

    - von außen nach innen: durch Auswechselspieler: indirekter Freistoß; duch verletzten Spieler: direkter Freistoß / Strafstoß (gegen Gegenspieler), indirekter Freistoß (gegen Mitspieler)


    Auch hier muss das Wurfvergehen im laufenden Spiel erfolgt sein.
    In einer Spielruhe weil Ball im Aus, oder aus welchem Grund auch immer, ist die Spielfortsetzung - wie ohne ein erfolgtes Wurfvergehen.


    Zitat von DerDamian;86131

    - wenn Vergehen nur außerhalb stattfindet, immer SR-Ball??? (z.B.: wenn Auswechselspieler A dem Auswechselspieler B einen Ball gegen den Kopf wirft)


    Stell Dir vor Du unterbrichst deswegen das Spiel - gibst dem Auswechselspieler A die :rote_karte:, setzt das Spiel mit indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft - womöglich noch im Strafraum - mit anschließendem Torerfolg fort -
    .... und bei einer Sportgerichtsverhandlung sagen alle Beteiligten aus, das die sich beim Warmmachen die Bälle immer so zu werfen um Kopfbälle zu üben.....