Beiträge von chaotix

    Ich will - wie bereits gesagt nicht ausschließen, das wir uns momentan in einer Übergangsphase befinden, und die Beschlüsse des DFB-Bundestag erst auf dem nächsten Verbandstag des jeweiligen LV umgesetzt werden müssen.


    Hat ein jeweiliger Verband in seiner Ordnung nicht explizit drinstehen. dass der SB nach Spielschluß ergänzt oder vervollständigt werden darf, dann gelten die DFB-Statuten bereits jetzt.


    Steht jedoch noch wörtlich drin, dass Eintragungen nach erfolgtem Spielbeginn möglich sind - wird es wohl bis zum nächsten Verbandstag dauern.


    Ltztendlich isses doch aber bekloppt - das man es nicht hinbekommt, in Deutschland mit gleichen Regeln und Ordnungen zu agieren.


    Ein entsprechendes Foul ist ja auch ein Foul - ob in Rostock, Berlin, (königlichem) Bayern oder Freiburg.

    @ Manfred
    Das ist falsch.


    Der DFB unterscheidet hier und spricht dann von Bundesspielen - also alle verbandsübergreifenden Spiele. Wie Oberliegen, Juniorenbundesligen etc.
    imho wurde die betreffenden Passagen erst auf dem letzten DFB-Bundestag beschlossen und verkündet - die Verbände aufgefordert - kann sein unter Fristsetzung bis zur Spielzeit 2008/09 - in ihre jeweiligen Satzungen und Ordnungen zu übernehmen.
    Berlin z.B. hat es unmittelbat nach dem Bundestag per Verwaltungsanordnung - mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft gesetzt.


    @ Stefan
    ... und wie die Dich kümmern ! Viele Entscheidungen - aber vor allem die Rechtsgrundlagen zur Umsetzung hierzu, findest Du nicht in den Satzungen Deines Verbandes - sondern ausschließlich in der Spielordnung des DFB - vor allem aber in den Durchführungsbstimmungen dazu. z.B. wer sich in der Coachingzone aufhalten darf, und damit den Anordnungen des SR unterliegt.


    Hier ist wiederum die Satzung des jeweiligen LV entscheidend.


    § 6 Mitgliedschaften des FLVW
    (1) Der Verband ist Mitglied
    (a) Deutschen Fussball-Bund e.V. (DFB)
    (b) Deutschen Leichtathletikverband e.V. (DLV)
    (c) Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverband e.V (WFLV)


    (2) Der Verband erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der übergeordneten Verbände gem. Absatz (1) als verbindlich an.


    @ kanarien3
    gute Idee !


    Was heißt denn das nun aber alles im Klartext ?


    Für jeden Spieler, SR, Verein, etc. gilt als erstes mal die Satzung und Spielordnung sowie die Durchführungsbestimmungen des DFB als übergeordnetem Verband.
    Dann ggfs. der gleiche ganze Kram vom übergeordnetem Landesverband
    (NOFV für Berlin, WFLV für FLVW, usw)
    danach und als letztes erst die entsprechenden Satungen und Ordnungen des eigenen Landesverbandes.


    Alle Verbände erklären in ihren Satzungen und Ordnungen, wie schon oben auszugsweise angegeben, dass sie die Satzungen und Ordnungen des übergeordneten Verbandes als verbindlich anerkennen.

    .... endlich hab ich's wiedergefunden !!!! - Nach einer Woche .....


    In keinem Landesverband des DFB dürfen seit dem 1.1.2007 Spieler auf dem SB nachgetragen werden !!!!!


    Auch wenn jetzt einige nun meinen in ihrem LV schon, dann jetzt hier die Begründung warum dem nicht so ist.:


    Hierzu bedarf es einigen Ausholens.....


    Satzung des DFB
    § 6
    Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen
    1. Der DFB regelt seinen eigenen Geschäftsbereich durch Ordnungen und
    Entscheidungen seiner Organe. Er erlässt zu diesem Zweck insbesondere
    a) eine Spiel-, eine Schiedsrichter- und eine Jugendordnung,
    b) eine Finanzordnung,
    c) eine Ausbildungsordnung,
    d) eine Rechts- und Verfahrensordnung,
    e) eine Ehrungsordnung,
    f) eine Geschäftsordnung für den Bundestag und den Vorstand,
    g) ein Regionalliga-Statut.
    2. Der Regelung durch den DFB unterliegen ferner
    a) die Förderung, Entwicklung und der Schutz des Amateur-, Jugendund
    Frauenfußballsports,
    b) die den Lizenzfußball betreffenden Angelegenheiten durch allgemeinverbindliche,
    zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen und für
    einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb erforderliche Vorschriften und
    Sanktionen, unter Beachtung der nachfolgenden §§ 16 bis 16d und 18
    dieser Satzung,
    c) die Durchführung von Dopingkontrollen auf der Grundlage der Reglemente
    von WADA, NADA, FIFA und UEFA sowie den Anti-Doping-
    Richtlinien des DFB.
    3. Der DFB kann die Ausübung seiner Rechte ganz oder teilweise auf einen
    Mitgliedsverband oder auf mehrere Verbände übertragen.
    4. Dem DFB kann durch Bundestagsbeschluss mit 2/3-Mehrheit die Regelung
    weiterer Sachgebiete des Fußballsports (auch Sachgebietsteile) übertragen
    werden. Die Regelung im Einzelnen erfolgt anschließend mit einfacher
    Mehrheit; für größere Sachgebiete soll die Regelung durch
    Ordnungen erfolgen.
    5. Die im Rahmen der Nummern 1. bis 4. erlassenen Ordnungen, Statuten
    und Entscheidungen der DFB-Organe sind in diesem Zuständigkeitsbereich
    für die Mitgliedsverbände, die ihnen angehörenden Kapitalgesellschaften
    und Vereine und die Mitglieder der Vereine
    verbindlich. Die
    Mitgliedsverbände gewährleisten insoweit ihre Verbindlichkeit durch
    Einhaltung ihrer Pflichten insbesondere gemäß §§ 14, 16 und 16b.


    Satzung des DFB
    § 14
    Pflichten der Mitglieder

    Die Mitgliedsverbände sind verpflichtet,
    1. a) den Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit zu erbringen; dies gilt nicht
    für den Ligaverband,
    b) die Satzung und die für sie verbindlichen Ordnungen, Entscheidungen
    und Beschlüsse des DFB zu befolgen
    ,
    c) dafür zu sorgen, dass sie selbst und ihre Mitglieder und deren Einzelmitglieder
    sowie die Organe und Mitarbeiter der Kapitalgesellschaften
    die für Mitgliedsverbände geltenden Verpflichtungen sinngemäß in ihre
    Satzungen übernehmen und sich der Satzung, den Ordnungen und
    Entscheidungen des DFB unterwerfen,


    Spielordnung des DFB
    A. Allgemeinverbindlicher Teil
    Der Bundestag des DFB hat gemäß § 6 Nr. 4. seiner Satzung dem DFB aus
    dem Sachgebiet des Spielwesens folgende Sachgebietsteile in dem durch
    nachfolgende Bestimmungen gezogenen Rahmen zur Regelung übertragen
    (§§ 1 bis 39), die damit für seine Mitgliedsverbände, deren Vereine und deren Mitglieder verbindlich sind.


    Nun gebt es neben Satzungen und Ordnungen auch noch Durchführungsbestimmungen - so auch eine Durchführungsbestimmung zur Spielordnung.


    ... und siehe da :


    Durchführungsbestimmungen
    § 30
    Auswechselspieler
    1. Auf dem Spielbericht sind von der erstgenannten Mannschaft bis spätestens
    45 Minuten vor Spielbeginn und von der zweitgenannten Mannschaft
    bis spätesten 30 Minuten vor Spielbeginn die Namen von insgesamt nicht
    mehr als 18 Spielern für eine Mannschaft einzutragen.
    Änderungen bzw. Ergänzungen von Spielernamen dürfen danach bis spätestens zum Spielbeginn nur noch unter Kenntnisnahme beider Mannschaftsverantwortlicher und des Schiedsrichters erfolgen. Andere Spieler dürfen in diesem Spiel nicht eingesetzt werden.
    2. Die auf dem Spielbericht aufgeführten Auswechselspieler sind als ihrer
    Mannschaft zugehörig zu betrachten und damit dem Entscheidungsrecht
    des Schiedsrichters unterstellt. Für jedes Vergehen unterliegt der Auswechselspieler derselben Strafbefugnis wie jeder andere Spieler, mag er
    eingesetzt werden oder nicht.


    Jetzt gibt es noch einen Passus, dass die Mitgliedsverbände eigene Ordnungen ( Jugendordnung, Spiel- und Schiedsrichterordnung, etc.) erlassen können, die aber dem Wesen der DFB-Ordnungen nicht wiedersprechen durfen.
    So kann jetzt zwar mit der Zeitspanne etwas variert werden
    (Was soll der Gegner 45 Minuten vor Spielbeginn mit dem SB, wenn er erst 30 Minuten vor Spielbeginn Anspruch auf eine Kabine hat, usw.), aber am Grundsatz des § 30 der Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung gibbet nichts zu deuteln.


    Im Übrigen sind die LV aufgefordert, ihre Satzungen und Ordnungen den Änderungen des DFB-Bundestages entsprechend anzupassen.


    Scheinbar haben da einige Landesverbände etwas geschlafen - sind auch auch schon meistens etwas älter - die Herren im Vorstand......

    Zumindest in den Landesverbänden - wo "richtiger" Fussball in der Halle gespielt wird - und der Torwart den Strafraum auch verlassen darf.


    Beispiele habe ich zur genüge gesehen.


    Berliner Hallenmeisterschaften D-Junioren in den Vorrunden oder im Halbfinale.


    Team liegt mit 1 Tor zurück 40 Sekunden vor Schluß
    der kriegt ein Feldspieler die Trainingsjacke an, die Torwarthandschuhe verpaßt - und steht beim Angriff oder Ecke 5 Meter in der gegnerischen Hälfte.


    Ich habe auch Spiele gesehen, die dadurch noch Unentschieden aus- oder in die Verlängerung gingen.


    ... aber Hallo - gar nicht so selten.


    Auch in Freundschaftsturnieren wenn die beiden Gruppenersten weiterkommen - ist es in den entscheidenden Spielen oft zu beobachten.
    Du musst unbedingt gewinnen sonst biste raus - also kurz vor Schluß bei Unentschieden - alles nach vorne - sonst ist eh vorbei.....

    Zitat von djjayb;36264

    Steht klar in den Hallenregeln des BFV drin:
    Ein Torwartwechsel kann nur während einer Spielruhe erfolgen.



    Man, das macht einen ja kirre !


    Da denke ich was will denn djjayb nun wieder - wo hat er denn die Weisheit nun wieder her - bis ich erstmal raffe, dass er den BFV meint und nicht den BFV.


    Ist doch schon bekloppt, wenn zwei Landesverbände die gleiche Abkürung haben.


    Man sollte auf dem nächsten DFB-Verbandstag mal beantragen das sich einer oder beide Verbände eine andere Abkürzung zulegen.


    Bayern z.B. BAFVDWDAUVABS


    Bayrische Fussball Verband, da wo die Alpen und viele andere Berge sind :totlach:

    Ich denke hier machts wieder jeder LV anders - na ja, nicht jeder - aber viele.


    Berlin unterscheidet beim Auswechseln nicht zwischen Feldspieler und Torwart. .... wäre auch unnötig, da die Auswechselungen immer im Bereich der Auswechselbank zu erfolgen haben - und die stehen hinter dem eigenen Tor.


    Lediglich beim Auswechseln des Torwarts zu Gunsten eines weiteren Feldspielers - ähnlich wie beim Eishockey - wird der SR um eine Unterbrechung zwecks Wechsel / Positionstausches gebeten.

    Eigentlich kann es keine 2 Meinungen hierzu geben !


    h i e r ab Seite 32 steht geschrieben - und aufgemalt, wo sich der SR bei Standardsituationen aufzuhalten hat.


    Dabei ist es unerheblich, ob mit SRA oder ohne.


    Wer also bis zur Grundlinie läuft - der Torwart fängt den Ball - macht einen weiten Abschlag - Du kannst nie im Leben sehen, ob der Stürmer zum Zeitpunkt des Abschlags im Abseits stand.


    Der einzige Vorteil für "Grundliniensteher" ist der , das sie sowie erst am Mittelkreis stehen, wenn der Ball auf der Gegenseite im Netz zappelt.


    Ich denke auch - ein eventueller Beobachter gibt da Abzüge in der B-Note.....


    .... und das wichtigste:
    Ich habe es schriftlich wo ich mich zu befinden habe,
    da soll mir ein Beobachter oder Lehrwart mal was anderes zeigen.


    .... und überhaupt :
    Wieso soll ich meine Laufwege so gravierend ändern, wenn mit SRA oder ohne?

    Zitat von Toboss;35741

    Nicht nur die Bayern, auch bei uns in Schleswig Holstein kann man den Spieler noch nachträglich auf dem Spielbericht ergänzen.



    Wieder so ein Gummi-Paragraph


    Spielordnung SWH
    § 47 Auswechseln von Spielern


    .....


    5. Bei Pflichtspielen sollten alle für den Austausch vorgesehenen Spieler vor Beginn auf dem Spielberichtsformular aufgeführt sein (fortlaufend ab Nr. 12, im Höchstfall sieben Namen). Sie unterliegen der Spielerpasskontrolle.


    Sollten oder können - heißt ja nicht müssen.


    Warum schreiben die so einen Rotz ?????


    Was passiert denn, wenn Du im schönen SWH den Spielberichtsbogen nach Spielende nicht mehr rausrückst ? Mußt Du nämlich nicht !
    Dann können die nichts nachtragen - folglich tritt der gleiche Fall ein wie im
    Eingangsposting - Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers.
    Kann man schön umsetzen, wenn die einen sowie den Tag versaut haben - womöglich gewonnen - auch noch glücklich und unverdient - aber den Einwechselspieler vergessen.........


    Von mir gäbs den SB nicht zum nachtragen


    :ironie: Wir sind ja nicht nachtragend....... :ironie:


    Ihr müsst ja viel Zeit haben im badischen ......


    die Aufgabe des SR heißt doch Passkontrolle - nicht Gesichtskontrolle - oder Identitätskontrolle, d,h, es ist nur zu prüfen, ob für die auf dem SB stehenden Spieler ein gültiger Spielerpass vorhanden ist.
    Sollte vor, während oder nach dem Spiel Zweifel an der Identität eines Spielers bestehen, wird auf Nachfrage oder Eigeniniitiative geprüft.


    Der Ablauf sieht doch dann so aus, dann man den SB mit der Passmappe erhält.
    In der Passmappe befinden sich logischerweise auch Pässe, von Spielern die nicht aug dem SB stehen.


    Wenn die maximale Anzahjl von Spielern anwesend ist, müsste ich ja 36 Gesichter überprüfen - das ist aber nicht meine Aufgabe. Is schon genug Arbeit, eine Passkontrolle durchzuführen.


    Das was Du machst - ist bei einigen Spielpaarungen in Berlin (z.B. Tükiyemspor - Hilalspor, oder Berln Ankaraspor - Yesilyurt ) überhaupt nicht machbar.

    Das Problem ist, dass einige LV ( Berlin seit diesem Jahr ) in Anlehnung an die Spielordnung des DFB festgeschrieben haben, dass nur Spieler spielberechtigt sind, die vor Spielbeginn auf dem Spielberichtsbogen eingetragen sind.


    Man muss sich also als SR vor Spielbeginn bereits die Nummern der Spieler und Auswechselspieler notieren.


    Nicht auf dem Spielberichtsbogen stehende Spieler muss man zwar auf den Platz lassen - stellt man jedoch hinter fest, das der Spieler nicht auf dem Spielberichtsbogen stand - so handelt es sich um den
    Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers.


    Das Strafmaß für dieses Vergehen ist klar geregelt, unter Spielwertungen in besonderen Fällen - das kann die spielleitende Stelle selber machen, dazu braucht es keine SG-Verhandlung.


    That's it.

    @ Manfred


    Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.


    Selbstredend kan ich die Norm für Erntehelfer und Fabrikarbeiter so hoch ansetzen, dass die nur die 1. beiden Tage zu schaffen sind - und danach nie wieder. Aber das macht- und das will auch keiner.


    Jeder Bundesligaspieler ist in der Lage in der Kreisklasse täglich zu spielen - für 90 Minuten - über Wochen hinweg - aber nicht auf einem Level der international oder in der Bundesliag zu was taugen würde.


    Was meinst Du warum die TOP - Marathon Wettbewerbe Berlin - London - Boston New York so weit auseinanderliegen ? Die besten laufen doch auch nur wenig über 2 Stunden.....


    Ein Marathonläufer könnte auch jedes Wochenende laufen - allerdings würde sich das dann negativ auf seine Zeiten - also auf seine Leistung auswirken.

    Da verstehe ich mal wieder den Verband nicht.


    Die Rechtslage ist eindeutig:


    Spielwertung durch den Staffelleiter zu Gunsten des unterlegen Vereins,
    wegen Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers - das ist nämlich hier der Fall - und gut ist.


    Spielberechtigt sind nur die Spieler - die vor Spielbeginn auf dem Spielberichtsbogen vermerkt sind.


    Da kann sich ja der andere Verein beim Sportgericht die Bestätigung für abholen.....


    In Bayern gilt das für die Bayernliga übrigens auch.
    §44a Spielordnung
    ...
    (13) Für die Spielklasse Bayernliga gilt, dass nur Spieler für das Spiel zugelassen bzw. spielberechtigt sind, die zu Beginn des Spiels unter den 18 namentlich aufgeführten Spielern (Anfangsformation und Auswechselspieler) auf dem jeweiligen Spielberichtsbogen aufgeführt sind. Die allgemeine in Bayern gültige Regelung, dass grundsätzlich jeder Spieler mit gültigem Spielerpass spielen bzw. eingewechselt werden kann (also auch dann, wenn er zu Beginn des Spiels nicht auf dem Spielberichtsbogen steht), gilt für die Bayernliga nicht.

    Ich denke mal, dass Problem der Regenerationsphase ist nicht zu unterschätzen.
    Der Bauer auf dem Feld, und der Arbeiter in der Fabrik geben ja nicht für 90 Minuten "Vollgas", sondern arbeiten täglich auf einem erheblich niedrigem Level.


    Spielt der HSV z.B. am Donnerstag abend um 21:45 im tiefsten Portugal oder in der hintersten Ukraine - sind die erst am frühen Freitag nachmittag in Hamburg zurürck.
    Wenn die dann am Samstag in Karlsruhe oder München spielen sollen, können die ja gleich auf dem Flughafen bleiben.


    Von daher ist das schon richtig - mal drüber nachzudenken, dass das so nicht geht.


    Aber die lieben Herren von der DFL brauchen nur mal ihr Hirn einschalten bei der Spieltagserstellung.
    Gehen wir mal von 4 deutschen Teilnehmern in der UEFA-Gruppenphase aus.


    Die UEFA-CUP Spieltage stehen bereits vor dem Rahmenterminplan des DFB fest. Die 4 deutschen UEFA-CUP Teilnehmer sind ebenfalls vor Erstellung der BL-Spielplans bekannt.


    Die fixen Donnerstage - weil parallel zur Championsleague sind nur die ersten 3 Spieltage. In diesem Jahr waren dass 25.10. | 08.11. | 29.11.


    Da hätte man den BL-Spielplan so gestalten können:


    So. 28.10. Leverkusen - Hamburg | Nürnberg - Bayern
    So. 11.11. Leverkusen - Bayern | Nürnberg - Hamburg
    So. 02.12. Bayern - Hamburg | Nürnberg - Leverkusen
    ( Heim- und Auswärtsmannschaft jetzt mal außen vor )


    Damit sind die ersten 3 Spieltage der UEFA Gruppenphase abgedeckt.
    Alle Mannschaften die am Donnerstag ran mußten haben Sonntagsspiele.
    Gleiche Bedingungen für alle - mal abgesehen von den zurückzulegenden Entfernungen.


    Die letzten beiden Gruppenspieltage der UEFA sind variabel, in diesem Jahr
    waren es 05.-06. und 19.-20. Dezember
    Diese Spielparungen stehen unmittelbar nach der UEFA-Gruppenauslosung fest.
    So hatten der HSV und Nürnberg am Mittwoch, den 05.12. gespielt - könnten also in der BL am Samstag ran.
    Bayern hatte frei - kann Samstag spielen,
    Leverkusen kriegt ein Sonntagsspiel gegen irgendwen


    Bayern und Leverkusen haben am Mi., den 19.12. gespielt - können Samstag ran
    Nürnberg und Hamburg hatten Donnerstagsspiele - spielen dann Sonntag gegen irgendwen.


    Das ganze Prinzip setzt voraus, dass der Bundesligaspielplan auf die UEFA-CUP Teilnehmer ausgerichtet ist.
    Hierzu muss man allerdings wie eingangs beschrieben mit ein wenig HIRN an die Sache rangehen - und nicht am Computer auf den Knopf drücken - "ich mach mal ein Spielplan"


    Hallo DFL : mitdenken


    Solltet Ihr das nicht können, bin ich bereit den BL-Spielplan für ein kleines Honorar - sagen wir mal 2 * BL-SR Spesen zu erstellen.
    In der Folge würde ich sogar noch Wünsche einzelner Vereine - gegen Aufpreis - einarbeiten.
    Rechnung mit ausgewiesener MwSt selbstvertändlich dabei.

    Zitat von Arbiter;35500

    Na dann ist doch alles klar.


    §10I sagt aus, dass man in den gemeldeten Farben spielen muss. Tut sie dies nicht, wird jedoch keine Rechtsfolge folgen.


    Und §10II sagt aus, dass die Heimmannschaft bei gleicher Trikotfarbe für unterschiedliche Trikots sorgen muss.


    Macht sie - sie gibt dem Gegner die Leibchen :totlach:


    Zitat von Arbiter;35508

    Im neuesten "Fußball in Berlin" stehen meines Wissens auch nicht mehr die Farben der Mannschaften drin.


    Nee, das ist jetzt anderswo veröffentlich - gibt nur noch keinen link
    Änderungen dann über die amtlichen Mitteilungen.


    Aber kaum ein Verein wechselt ja seine Farben ......


    Im Bereich des NOFV muss der SR wohl sogar die Trikotfarben und den Werbeaufdruck im SB eintragen.


    ... und zum Thema Strafen:


    Jeder Verstoß gegen die Satzungen und Ordnungen ist strafbewährt - nur interssiert das keine S..


    In dem Zusammenhang kann ich mich erinnern, das selbst die Bayern mal auswärts in Leibchen gespielt haben - aber da muss ja eh die Gastmannschaft wechseln.

    Zitat von djjayb;35324

    Ihm müssen eben auch mal die Grenzen aufgezeigt werden, wenn er ständig daneben greift in seinen Aussagen.


    Wenigstens einer der das endlich mal macht ( Hitzfeld ) - die Bundesligaschiedsrichter haben sich ja nie getraut....
    ( siehe auch posting von Maurizio Giammarino )


    Mir fallen auf Anhieb 4 :rote_karte: ein, die Olli hätte kriegen müssen


    Das Durchschütteln von Sammy Kuffour :rote_karte:


    Kung Fu Angriff :rote_karte:
    [Blockierte Grafik: http://www.wutzkycenter.de/images/kahn1.jpg]


    Karnickelfang-Griff :rote_karte:
    [Blockierte Grafik: http://www.wutzkycenter.de/images/kahn2.jpg]


    Beißattacke :rote_karte:
    [Blockierte Grafik: http://www.wutzkycenter.de/images/kahn3.jpg]


    siehe auch hier http://de.youtube.com/watch?v=1_-wJEnwaIk

    Wenn Du als SR denen sagst :


    Ihr könnt nicht gegen § 10(1) der Spielordnung verstoßen,
    und im gleichen Atemzug auf die Einhaltung des § 10(2) bestehen -
    damit habt ihr zu wechseln - und basta...


    Die können sich ja beim Verband dann beschweren, dass der SR
    sie entgegen der Spielordnung zum Wechseln gezwungen hat, weil
    sie gegen die Spielordnung verstoßen haben.


    Ich denke mal der Argumentation wird sich keine Gastmannschaft
    wiedersetzen......


    Sonst müßte man ja in den Spielbericht noch reinschreiben:


    Entgegen der Spielordnung § 10(1) erschien Mannschaft YX nicht in
    den gemeldeten Farben - sondern in zart-lila-blaßblau ....

    auch wenn der Thread ein bißchen angestaubt ist kram ich den mal wieder vor...


    Zitat von BFC_Dynamo_Kevin;32157

    Auch in Berlin ist die Heimmannschaft in der Wechselpflicht.


    das stimmt so nicht ganz, Kevin.


    Im halbjahrlich erscheinenden "Fussball in Berlin" stehen die Vereine mit ihren Grundfarben. Das steht ja da nicht drin, weil die das Buch vollkriegen wollen, sondern damit sich alle Beteiligten schon im Vorfeld darauf einstellen können.


    Beispiel : TSV XXX schwarz, schwarz, gelb
    Rot Weiß Ypsilon Rot, weiß, rot-weiß


    sagt eigentlich aus, dass XXX im "Normalfall" mit schwarzen Stutzen, schwarzer Hose und gelben Trikots spielt,
    Ypsilon in roten Stutzen, weißer Hose, und rot-weißen Triokts agiert.
    Wobei hier jeweils nur die überwiegende Grundfarbe benannt ist.


    Spielt jetzt TSV XXX - Rot Weiß Ypsilon - und die Rot-Weißen kommen entgegen Ihrer Meldung in schwarz-gelb, dann haben die zu wechseln, auch wenn sie das Auswärtsteam sind - zumindest haben die dann die Leibchen anzuziehen.


    Die Lage ist eigentlich recht eindeutig:
    XXX - hat ins Buch geschaut - und den Gegner in Rot/weiß erwartet,
    Ypsilon hätte im Buch sehen können, dass ihre Gegner in schwarz/gelb auflaufen.


    So sollte auch der Schiedsrichter immer mal vorher reinschauen, um nicht festzustellen, das er nur das Gelbe und das Rote mitgenommen hat - wenn die Mannschaften in den genannten Farben spielen.....


    Ansonsten is klar : Heimmannschaft ( in Berlin ) muss wechseln.....

    Zitat von djjayb;35297

    Mich hat es eben auch verwundert. Aber wenn der VERBANDSLEHRSTAB diese Auskunft erteilt, dann wird diese schon richtig sein, denn schließlich wird er die Regeln schon wissen und erläßt entsprechend die Anweisungen wie zu verfahren ist. Von daher gilt seine Aussage, da ich ihm ja genau diese Frage gestellt habe.


    Der Verbandslehrstab kann nur die Aussage treffen was gemeint war.


    Ein Sportgericht oder ein Sportrichter kann aber sagen was geschrieben steht.


    ... und wenn da nicht das geschrieben steht was gemeint war - bekommen die Herren beim Verband auftragen - anders oder besser zu formulieren.
    Spätestens dann, wenn jemand Einspruch gegen die Wertung eines Spiels einlegt - wegen eines Regelverstoßes - und das wäre hier der Fall, denn das hat nichts mit einer Tatsachenentscheidung zu tun - bekommen die Herren vom Verband von der Sportgerichtsbarkeit auf die Socken.


    ... oder aber vielleicht stellt ja mal jemand in Bayern ein Antrag diese Regel auf dem nächsten Verbandstag klarer zu formulieren.....

    man kann es doch ganz einfach mit einem Organigramm auflösen.


    Hierzu muss man sich ein wenig mit der Gerichtssprache und Schreibweise auskennen. Wichtig hierbei, wann ist ein Komma gesetzt - und wann ein Punkt - was ist ein eigenständiger Satz - und was ist eine Beifügung.


    Zitat

    ....
    7. Bei einem Seitenausball ist das Spiel durch Einrollen fortzusetzen. Bei Abstoß, Abschlag oder Abwurf muss der Ball in der eigenen Hälfte von einem weiteren Spieler berührt werden. Ist dies nicht der Fall, gibt es auf der Mittellinie einen Freistoß für die gegnerische Mannschaft. Diese Bestimmung gilt für jegliches Spiel des Torwarts aus dem Strafraum heraus, wenn er zuvor den Ball kontrolliert hatte.


    Der eigenständige Schlusssatz (unterstrichen) sagt aus, es gelte für jegliches Spiel aus dem Strafraum heraus.


    Dass sich bei "einem Spiel aus dem Strafraum herraus" der Ball und der Spieler im Strafraum befinden muss - ist glaube ich unstrittig.


    Torwart im Strafraum
    Regel 7 anwendbar = ja


    Torwart nicht im Strafraum
    Regel 7 anwendbar = nein


    Is schon blöd, wenn sich die Verfasser dieser Regel nicht eindeutig ausdrücken können - und zwar so, dass es überhaupt keinerlei Interpretierungsfreiraum gibt.
    Genauso ist es doch bei der Phrase "kontrolliert mit der Hand".


    Die Schiedsrichter sind die leidtragenden.


    Fakt ist - ein Sportgericht kann nur so interpretieren wie ich es lese - weil es steht da so geschrieben.
    Es kann auch kein Übersetzungsfehler vons engliche ins deutsche - :ironie: allenfalls vons deutsche ins bayrische sein. :ironie: