Zitat von Daniel;40676......... Ansonsten kann das großen Ärger geben.
Da fragt sich dann nur für wen?
In der Konsequenz, dass ich weiß, der Trainer ist die einzigste Aufsichtsperson - in Bayern nun wieder anders (da muß eine Person die Mannschaft betreuen und beaufsichtigen können - 2 völlig verschieden Paar Schuhe) und verweise ihn des Innenraumes oder der Halle, wäre nach §13 Abs.10 der Berliner Jugendspielordnung das Spiel abzubrechen, da keine Person mehr zugegen wäre, die die Mannschaft betreuen kann.
Die Entscheidung hätte dann letztendlich das SG zu treffen.
In einer Jugendspielordnung habe ich gelesen, das die begleitende Person pädagogisch ausgebildet sein muss, oder zur Ausbildung angemeldet?
Hallo? Lassen die sich jetzt das Examen vorlegen?
Müssen sich das die SR-Kollegen vor Spielbeginn zeigen lassen?
Eine Verletzung könnte beispielsweise auch von Trainer/Betreuer der gegnerischen Mannschaft, vom Platzwart oder Casinowirt erfolgen.
Das kann und darf nicht das Problem eines SR sein!
Ich denke mal - zumindest für Berlin wird es binnen 4 Wochen Verhaltensmaßregeln für die SR geben, die dann auf den LG's publiziert wird.