Beiträge von chaotix

    Ich denke nicht, das Du da überempfindlich oder kleinlich bist!


    Im Gegenteil - ich find es gut, wenn auch in den unteren Klassen - und vor allem in der Jugend auch die Coachingzone mehr Beachtung fände.


    Sicherlich hängt vieles von den örtlichen Gegebenheiten ab.


    Aber fordere doch die Heimmannschaft als platzbauenden Verein einfach auf, mit entsprechenden Hütchen die Coachingzone zu markieren.
    Diese gehört nämlich genauso zum Platzaufbau wie der Torraum oder die Mittellinie.


    Dann teile Ihnen mit wer da drin sein darf - und alles andere raus aus dem Innenraum.


    Zieh die Linie von Anfang an durch ( wenn möglich ), dann wissen die schon was sie zu tun haben, wenn Du das nächste Mal da angesetzt wirst

    Folgende Situation:


    Bei einem Eckball steht ein relativ kleiner Spieler der verteidigenden Mannschaft am ersten Pfosten. Hierbei greift er deutlich über Kopfhöhe ins Tornetz und stellt sich zudem mit dem Fuß in die Maschen des Tornetzes.


    Prompt kommt nun ein Ball genau dorthin, der Spieler wehrt diesen per Kopf ab, indem er 1.) am Netz hochzieht und 2.) das Tornetz als Hilfsmittel benutzt.


    Die Entscheidung - IDF auf der Torraumlinie und gelbe Karte wg. Unsportlichkeit dürfte in diesem Fall wohl angezeigt sein - oder ?

    Zitat von Falkao;42713

    Der Unterschied ist bloss, dass bei einer Auswechslung das Spiel bereits unterbrochen ist. Ich bin der Meinung, dass man in einem solchen Fall präventiv eingreifen sollte. Welcher Zacken fällt Dir aus der Krone, die Mannschaft/Trainer kurz darauf hinzuweisen, dass bereits 3x gewechselt wurde? Wenn die dann trotzdem wechseln wollen, dann kann man das natürlich nicht verweigern. Sportgerichtsverhandlungen können auch verhindert werden ...


    Wie bereits geschrieben - gibbet gar keine SG-Verhandlung!


    Der Staffelleiteiter wertet nach Spielordnung - Einsatz eines nicht spielberechtigtigen Spielers. Da reicht ein Telefonanruf, er möge sich mal de SB genau ansehen - und gut ist.


    Jetzt versuche ich mich mal in die Lage des gegnerischen Trainers zu versetzen:
    Spiel steht unentschieden, oder zu Ungunsten der Mannschaft diesesTrainers.
    Jetzt bereitet die andere Manschaft die 4. Auswechselung vor - und der andere Trainer muss sich schon das Lachen verkneifen, freut sich schon über 3 leicht verdiente Punkte.


    Die nächste Spielunterbrechung kommt - der verhängnisvolle Wechsel soll vollzogen werden - und der SR läßt dieses durch sein Handeln nicht zu!
    Hierbei ist es doch unerheblich, ob durch einen Hinweis, oder durch bewußtes nicht zulassen des Wechsels.


    Hier handelt der Schiedsrichter ohne jegliche Rechtsgrundlage - ein bloßer Hinweis auf das bereits erschöpfte Auswechselkontingent, reicht als Handlung in diesem Fall bereits aus. Der SR nimmt direkt und unmittelbar Einfluss auf die Wertung eines Spiels - und das ist defintiv nicht zulässig.


    Ich würde mir weiß Gott keine Zacken aus der Krone brechen, auf diesen Wechselfehler hinzuweisen - aber warum sollte ich das tun?
    Ich bin nicht für die Blödheit anderer verantwortlich zu machen!
    Warum soll ich mich auf so dünnes Eis begeben, wenn ich es nicht muss?


    Imho schaffe ich durch ein solches Handeln erst die Möglichkeit der anderen Mannschaft ein SG-Verfahren einzuleiten.

    kleiner aber feiner Unterschied:


    Du ermahnst einen Spieler, nachdem er seine Tat bereits begangen hatte.
    Der falsche Einwurf wurde bereits ausgeführt.....


    Wenn Du Vergleiche auf dem Spielfel suchst.....


    Die 4. Auswechselung verhindern ist das gleiche, wie bei einem Laufduell zweier Spieler mitzulaufen, und den Spieler in dem Moment festzuhalten, wo er seinen Gegenspieler bewußt foulen will - ohne dass er die Chance gehabt hätte den Ball zu spielen.


    Da ich definitiv weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist eine 4. Auswechselung zu verhindern - werde ich das auch nicht unterbinden.


    Da ich definitiv nicht weiß, wie ein Sportgericht entscheidet, wenn ich ich bewußt Einfluss auf den Ausgang eines Spieles nehme indem ich einen Wechselfehler verhindere, werde ich ihn auch icht unterbinden.


    .... und solange mir keiner mit Angabe der entsprechenden Ordnung, des Paragraphen und des Satzes diese These widerlegt, werde ich das auch so beibehalten.

    Ich denke mal, dass gerade bei Endrundenturnieren (z.B. Berliner Meisterschaft, oder Turniere der einzelnen Kassen) erstens die SR immer top sind - und wie schon 2 mal erlebt, die Möglichkeit nutzen mit der Turnierleitung vor der endgültigen Entscheidung und Spielfortsetzung auch Rücksprache halten.


    Insofern ist es hier schon erheblich schwieriger einen Regelverstoß zu produzieren.


    Sollte er dennoch passieren bleibt die Möglichkeit eines Einspruchs gegen die Wertung eines Spiels - zumindest in Berlin - immer gegeben.

    Alles was Ihr schreibt ist richtig!


    In den Regeln steht nur geschrieben, dass ein Auswechselspieler zum Spieler wird, wenn der SR dem Wechsel zugestimmt hat und der Spieler das Feld betreten hat.


    Das ist hier aber nicht die Frage!


    Aber wo bitte steht, wann und warum der SR dem Wechsel nicht zustimmen darf, soll oder muss?


    Die Tatsache dass nach der Regel nur 3 Auswechselungen zulässig sind, bedeutet nicht automatisch, dass der SR eine weitere Auswechselung zu verhindern hat.


    Die einzige Passage die ich immer wieder finde ist die, dass der SR niemandem die Teilnahme am Spiel verwehren darf.
    Zu dem Niemand gehört für mich auch der 4., 5. und der weiß-ich-wievielte Auswechselspieler.


    Gerade in Jugendspielen, wo ein Wiedereinwechseln wieder möglich ist, kann man nicht vor jeder Auswechselung erstmal eine Inventur machen.


    Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass ein SR der eine 4. Auswechselung verhindert - die andere Mannschaft benachteiligt, indem er die wechselnde Mannschaft vor einem Fehler schützt.

    Zitat von Udo;42482

    Vorsicht. Auch hier gibt es offensichtlich regionale Unterschiede. Wir dürfen die 4. Auswechselung nicht zulassen.


    Wo steht das ?
    Schiedsrichterordnung - Paragraph- Absatz - Anordnung - Durchführungsbestimung - etc. ????

    Kommt auf die Art des Turniers an.
    Bei einem Qualifikationsturnier mit Abschlusstabelle - wird nur die Tabelle korrigiert.
    In Berlin qualifizieren sich z.B. die ersten beiden für die nächste Runde.
    Hierfür gibt es dann auch die Möglichkeit eines Eilverfahrens - um eine Klärung vor Beginn der nächsten Runde herbeizuführen.


    Bei Endrundenturnieren mit Halbfinale und Finale - hast Du insofern recht, dass ggfs. das Turnier ab Halbfinale wiederholt werden müsste.


    Ich habs aber in über 20 Jahren noch nie´erlebt - oder gehört.

    Zitat von Maurizio Giammarino;42379

    Fakt ist doch ganz klar!!! Wenn das SR Gespann alle Notiz gemacht hätten über die Auswechlungen und ich rede hier von SR, SRA1 ,SRA2 wäre so ein Fehler nicht beganngen worden....weil wenn alle die Notiz gemacht hätten müsste der SR über die 4. Auswechlung zumindest dem Kapitän oder dem Trainer der Cottbusser bescheid geben müssen!! Die Schuld liegt also für mich am SR Gespann sowie dem Trainer der Cottbusser


    Wie kommt denn der Autor zu dieser Erkenntnis?
    Die ist schlichtweg falsch!
    Der SR muss garnichts - außer notieren und den Sachverhalt festhalten.


    Der SR kriegt höchsten richtig Ärger, wenn er bewußt die 4. Auswechslung verhindert - und zwar vom Gegner!!

    Zitat von kanarien3;42327

    Was soll es bringen, wenn ein Turnier schon lange vorbei ist es durch ein Sportgerichtsurteil wiederholen zu lassen? Auch wenn ein Regelverstoß vorliegen sollte macht es meiner Meinung nach keinen Sinn hier ein ganzes Turnier wiederholen zu lassen!


    Im Falle eines SG-Urteils würde dann ja nicht das ganze Turnier wiederholt, sondern allenfalls das betreffende Spiel.

    Zumindest in Berlin ist es so, dass die Turnierleitung den SR zu unterstützen hat.
    In der Folge sogar soweit, dass die Turnierleitung bei Wechselfehlern - die der SR u.U. nicht sieht oder sehen kann, die Zeit anhalten darf - den SR per Zeichen (Pfiff oder Sirene) an den Tisch holt, der dann die entsprechenden Maßnahmen ergreift.


    Bei einer SR-Entscheidung soll (muß) die Turnierleitung auch die SF verhindern und den SR auf seinen Regelverstoß aufmerksam machen, der dann jedoch eigenständig entscheidet.


    Nach jeglicher Spielfortsetzung ist der Drops jedoch gelutscht - und dann müsste das SG entscheiden.


    Ich kann mich aber nicht entsinnen, dass in Berlin schonmal ein einzelnes Hallenspiel neu angesetzt worden wäre. Liegt wahrscheinlich auch daran, dass zwischen den Runden (Vorrunde, Zwischenrunde,Finalspiele) die Zeit auch garnicht ausreicht, wenn betroffener Verein alle Rechtsmöglichkeiten ausschöpfen würde.


    Da würde dann der Hallenmeister im Mai ermittelt werden, was insofern blöd wäre - da er sich für die NOFV-Hallenmeisterschaft qualifiziert.

    Ich versteh hier die ganze Aufregung und Diskussion überhaupt nicht!


    Es reicht mir doch als SR völlig aus, wenn ich nach Spielende merke, wie oft die gewechselt haben.
    Von mir aus können die 5, 8 oder 12 mal wechseln, wenn sie meinten sie müssen das so machen.
    Ich hindere niemanden zu spielen, wenn er auf dem SB steht. Rückennummern und Passkontrolle wird vor dem Spiel durchgeführt. Will nun ein Spieler mit einer Rückennummer aufs Feld - der nicht auf meiner Scorecard steht, weise ich die Mannschaft freundlichst daraufhin, das besagter Spieler wahrscheinlich nicht auf dem SB notiert wurde - frage sicherheitshalber Name und Geburtsdatum ab, denn ich kann mich ja auch mal vertun.


    Ich verstehe auch überhaupt nicht, warum hier Sportgerichte bemüht werden sollten, wenn der SR nach Spielende merkt, das Mannschaft X insgesamt 4 Auswechselspieler zum Einsatz brachte.


    Wird dieses ordentlich auf dem SB angekreuzt - und unter besondere Vorkommnisse nochmals explizit notiert "Mannschaft X brachte insgesamt 4 Auswechselspieler zum Einsatz", dann hat der Staffelleiter nicht nur die Möglichkeit, sondern auch das Recht und die Pflicht das Spiel gem. Spielordnung von sich aus zu werten, - wegen Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers.


    Wenn Mannschaft X nun meint, dass die Wertung des Spielleiters unberechtigter Weise, oder entgegen der Regeln erfolgt ist, steht es ihr ja frei gegen die Wertung vor dem SG vorzugehen.


    Im laufenden Spiel ist kein Gespann verpflichtet - die Mannschaften vorher auf Ihre Wechselfehler hinzuweisen!


    Selbst ein Otto Rehhagel hat in der BL schon 4 mal gewechselt - na und?


    Peinlich nur, wenn der SR oder das Gespann es selbst nach Spielende nicht gemerkt hat.

    Normalerweise, auch in Berlin glatt :rote_karte: !


    Dennoch denke ich mal, dass einige Kollegen (und auch ich) hier differenzieren, denn die rote Karte hat ja dahingehend weitreichende Folgen, dass betroffener Spieler sich umziehen kann, weil das gesamte Turnier hier für ihn zu Ende wäre.


    Da leider für einen solchen Fall keine Matchstrafe vorgesehen ist, würde ich zu Beginn eines Turniers - rein gefühlsmäßig 2 Minuten geben, mit wachsender Turnierdauer wird dann wohl eher zu rot tendiert.


    Ist es nicht die Sache des Schiedsrichters, zu bewerten ob es nicht doch ein Reflex war, ob der Torwart die Hand ja eigentlich zurückziehen wollte?
    Liegt es nicht im Ermessen des Schiedsrichters zu bewerten, ob das absichtliche Handspiel eines Verteidigers auf der Line ausschließlich der Torverhinderung galt, oder ob er sich nur selb´st schützen wollte?


    So gesehen haben die Kollegen aus Sachsen in diesen Fällen eben die Arschkarte - oder eben halt nicht, wenn deren Regel sagt 2 Minuten.
    Alle anderen können ihre Entscheidung doch abwägen.


    Also - ich wäre hier für die Einführung einer Matchstrafe, die nach Zeigen der roten Karte durch das Kampfgericht zzgl. SR gegeben werden kann -
    Praktisch eine rote Karte im minderschweren Fall.

    Es ist zum Kotzen wie man in Deutschland mittlerweile mit Minderheiten umgeht!
    Diese Minderheit sind die Raucher!
    Da sollte man, zumindest unter freiem Himmel, ein wenig mehr Toleranz erwarten können.


    Aber der Staat wird ja durch militante Nichtraucherschützer so langsam an die Wand gedrängt - und hat halt die stärke Lobby.


    Ich, - als starker Raucher, fahre nun aus beruflichen Grunden nicht mehr 6 mal im Jahr mit dem ICE von Berlin nach Köln und München - sondern mit dem Auto. Klasse für die Umwelt !


    Die Jungs, die seinerzeit das T-Shirt mit dem Raucher-Stern auf den Markt gebracht haben, hatten vollkomen Recht - alledings hätte es kein gelber Stern sein müssen, ein roter Kreis hätte es auch getan.


    Jeder Nichtraucher unter freiem Himmel sollte sich mal hinterfragen, wie er sonst so mit Minderheiten umgeht.

    Zitat von Maurizio Giammarino;40938

    mir wäre es völlig wurst wo der Tw stehen würde ob links im Tor oder rechts. Solange er auf der linie ist!! Selbst schuld!!:D ...aber was wäre denn zu tun wenn der TW vor der ausführung das Tor bez. das Feld verlässt??:confused:


    Hierfür ganz klar :gelbe_karte:


    am elegantesten jetzt auf die Reaktion des TW :rote_karte: geben zu können ( Scheibenwischer, Vogel, Beifall, ein netter Spruch - oder sowas ) - neuen Torwart und weiter geht's.........

    Ich habe eine solche Situation selbst schon erlebt!


    Der Torwart war über die Strafstoßentscheidung dermaßen echauffiert, dass er sich provokativ an den Pfosten stellte.


    Da er auf der Linie zwischen den Pfosten stand, war das Spiel frei zu geben.
    Es ist ja auch unerheblich, ob er in der Mitte steht, oder einen Meter nach links oder rechts versetzt - oder eben am Pfosten.


    Der Hammer war allerdings, das der Schütze dermaßen irretiert war, dass er den Ball in die Mitte des Tores murmeln wollte - und der Torwart mit einem Sprung den Ball gehalten hatte.

    Ich habe mir mal die Ligen des entsprechenden Kreises jetzt rausgesucht.


    Nun weiß ich allerdings nicht, wie das zu wiederholende Spiel BC S - SSV H ausgegangen ist. Fakt ist jedoch, dass der BC S in der laufenden Saison immer nur in der Kreisklasse spielt, während der SSV H nunmehr eine Klasse höher in der Kreisliga spielt - also in dieser besagten Saison dann aufgestiegen sein muss.


    Ein Schelm der Böses dabei denkt........


    Aber beim Sportgericht ist es so wie bei allen anderen Gerichten auxh:


    Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.
    Auch vermisse ich in dem Urteil eine Passage, dass betroffener 2.Betreuer wegen unsportlichem Verhalten, Schiedsrichterbeleidigung, Verstoß gegen die in der JO geforderte Vorbildfunktion, etc. etc. zu einer Geldstrafe in Höhe von XXX € und einem Betreuungs- oder Innenraumverbot für die Dauer von ... Spielen belegt wird.


    Ersatzweise 5 Wochen Ordnungshaft :ironie:

    Dazu fällt mir nur eins ein:


    Die hohen Herrn beim SG in Bayern haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun!


    Völlig realitätsfremd !


    Wenn der letzte Betreuer dann ruft Schiri - du Arschloch - nur aufschreiben?


    Gegen dieses Urteil hätte ich als SR Berufung eingelegt - scheiß auf die 50,- Euro Gebühren.


    Zitat von MrNice;40881

    Der Spielabbruch muss, so steht das wohl in jeder Spielordnung, absoluten Ausnahmecharakter haben.


    In dem Fall handelt es sich ja nicht um einen Spielabbruch im klassischen Sinne. Hier sind die Voraussetzungen der Spielerlaubnis der Juniorenmannschaft nicht mehr vorhanden.

    Also ich denke, das ist hier wieder von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich.


    Ursächlich hierfür ist die jeweilige Jugend- oder Jugendspielordnung.


    Während in Berlin eine Beaufsichtigung durchaus nicht vom Innenraum oder dem Infield der Halle aus erfolgen muss, sieht es in den Landesverbänden, die eine Betreuung vorschreiben ganz anders aus.


    Ob überhaupt alle LV's einen derartigen Passus in Ihrer Jugend- oder Jugendspielordnung drin haben entzieht sich meiner Kenntnis.