Ist gerade auf unserem vorletzten Lehrabend thematisiert worden:
Gemeint ist hierbei die Behandlung AUF dem Spielfeld.
Die Spielunterbrechung dient nämlich nur dazu, einen verletzten Spieler vom Spielfeld zu transportieren, damit das Spiel fortgesetzt werden kann. Die eigentliche Behandlung hat dann ausserhalb des Spielfeldes zu erfolgen.
Das wird in vielen Fällen falsch gehandhabt. Bspw. Eisspray auf dem Feld.
Kommen wir zu den Ausnahmen, bei denen dann "Auf dem Spielfeld" behandelt werden darf.
Verletzt sich der TW, dann darf auf dem Feld behandelt werden.
Also auch mit Eisspray, Kopfverband oder was immer nötig ist damit er weiterspielen kann. Sofern die Verletzung selbst ein weiterspielen nicht verhindert und gewechselt werden muss.
wenn ein Torhüter und ein Feldspieler nach einem Zusammenprall sofortige Betreuung benötigen.
Entscheidend ist hier der Zusammenprall als Ursache für die Verletzung. Wir waren selber alle Überrascht, denn genau das ist die Definition.
Beispiel vom Lehrabend:
Beim Schuss auf das Tor verletzt sich der Stürmer (z.B. Krampf o.ä.) ohne Gegenereinwirkung Den Ball kann der TW gerade noch um den Pfosten lenken, prallt bei der Aktion aber unglücklich gegen den Pfosten und zieht sich dabei eine Platzwunde an der Stirn zu. Nach wörtlicher Auslegung der Regel muss der Stürmer vom Platz und der TW darf auf dem Platz behandelt werden. Wird meistens nicht so gehandhabt, nach Auslegung der Regel ist aber genau so zu verfahren.
Also nur wenn TW und Spieler sich durch einen Zusammenprall verletzten greift diese Regel. Bei dieser Ausnahme ist es übrigens Egal ob Feldspieler und TW einer oder unterschiedlichen Mannschaften angehören.
wenn Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall sofortige Betreuung benötigen.
Entscheidend ist auch hier der Zusammenprall.Beispiel vom Lehrabend:
Bei einem Zweikampf vor dem eigenem Strafraum kann der Abwehrspieler durch eine Regelkonforme Aktion den Ball wegspitzeln. Der Abwehrspieler verletzt sich bei dieser Aktion. Der Ball gelangt zu einem Mitspieler des Abwehrspielers und dieser leitet einen Konter ein. In Höhe der Mittelllinie verletzt sich auch dieser Spieler (bei Egal was für einer Aktion). Entscheidung: Beide Spieler einer Mannschafft müssen vom Platz zur Behandlung, weil kein Zusammenprall.
Wird häufig auch nicht so gehandhabt weil der Mannschaft ein extremer Nachteil entsteht.
bei sehr schweren Verletzungen
Gut, hierbei handelt es sich nicht um die üblichen Sportblessuren wie Krämpfe, Zerrungen, Faserrisse Hämatome oder Verstauchungen, bei deren Behandlung der Zeitfaktor keine Rolle spielt. Hierbei geht es um Verletzungen, die sofort von einem Arzt behandelt werden müssen
Auch wenn es uns jetzt schwerfällt das zu glauben, aber die explizite und mehrfache Erwähnung des Zusammenpralls soll hierbei deutlich machen das diese Aushamen eben nur bei einem Zusammenprall oder schwerwiegenden Verletzungen gelten.
So sagte das unser Lehrwart.
Übrigens der Klassiker, den ich nahezu jedes Wochenende erlebe:
Angreifer "verletzt" sich bei einer Aktion, bei der der Gegner in Ballbesitz gerät, und bleibt erstmal liegen.
Die Aktion gibts übrigens auch in der Version mit Todesschrei oder/und massiven Verwünschungen gegen den Schiri weil er den Freistoss/Strafstoss nicht gibt.
Aus der Aktion und seiner Reaktion heraus aber bereits erkennbar das es sich hierbei höchstens um eine leichte Verletzung, in den meisten Fällen aber nur um kurzfristigen "Kontaktschmerz" handelt.
Gegner leitet einen Konter ein:
Gebrülle und gejohle "der Schiri müsse doch unterbrechen" weil da einer liegt. Empfehlung: Regelheft Seite 32 mal durchlesen.