Beiträge von 3-Kammer Hochtonpfeife

    Ich muss mich korrigieren:


    Fall 1: Beide Spieler verlassen das Spielfeld gleichzeitig - eher unwahrscheinlich -, oder ich nehme das Verlassen beider Spieler gleichzeitig wahr: SRB am Ballort


    Fall 2: Spieler verlassen das Spielfeld nacheinander, oder ich bemerke es nacheinander: idF gegen den "ersten" Spieler.


    zu Fall 2, Variante 2: Angenommen, ich nehme das Verlassen vor der Schlägerei wahr.


    Bitte verbessern, wenn ich daneben liege!

    Also wenn ihr hier so argumentiert, dann könnte man hier, wenn man wollte, mindestens 2 Straftaten draus machen und zwar von mehreren Beteiligten. Aber das wollen wir ja nicht. Wir wollen hier über die eine Bestrafung des Spielers entscheiden und nicht wer hier evtl. welche Straftat begonnen haben könnte...

    Zu Situation 16:


    Die Sache ist in der Antwort der SRZ eigentlich deutlich erklärt. Es heißt dort:

    Zitat

    Da das Verhalten dieses Spielers als Täuschungsversuch zu werten ist, wird er verwarnt. Unsportliches Täuschen ist das einzige Vergehen bei der Ausführung des Strafstoßes, das eine Verwarnung nach sich zieht.


    Auch der Versuch das durch die "Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter" zu Regel 14 zu wiederlegen, mit dem Zitieren folgender Passage

    Zitat

    Finten beim Anlauf zur Täuschung des Gegners bei der Ausführung eines Strafstoßes gehören zum Fußball.

    sind zwecklos, da ganz klar in jener "Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter" Regel 14 unter dem Punkt "Vorbereitung" gesagt wird:

    Zitat

    Der Schiedsrichter prüft, ob folgende Bedingungen vor der Ausführung des Strafstoßes erfüllt sind:

    • Der Schütze steht fest.


    Und wie da so ein "Schützenwechsel" nach Freigabe "als Täuschungsversuch zu werten ist" (DFB-SRZ 1/2016) und Täuschungen/Täuschungsversuche mit einer Verwarnung zu ahnden sind ist die :gelbe_karte: hier berechtigt.


    Zu Situation 6:


    Wir dürfen hier weder von einem groben Fehler von SR-Seite ([absichtliches] Fortführen der Partie ohne TW) noch von einer böswilligen Aktion von Spieler-Seite ausgehen (absichtliches "Vergessen" der Weitergabe an den SR). Es lag hier schlichtweg das Vergessen der Weitergabe der Information vor. Der SR sieht der AW-TW/Spieler als rechtmäßigen TW an. Klar: Durch einen Wahrnehmungsfehler des SR kann ein strafbares Verhalten nicht legalisiert werden, aber der (AW-) TW ist weiterhin von einem regelkonformen Verhalten ausgegangen (es ist ihm ja nicht wieder eingefallen den SR darüber zu unterrichten bzw. er ging weiter von einer Verständigung des SR aus!).Man kann hier also mindestens von, im Juristendeutsch, mildernden Umständen, ausgehen (jetzt bitte keine Diskussionen über die juristisch korrekte Verwendung von "mildernden Umständen"). ABER: Der FaD wäre folglich auch nachvollziehbar, wenn nicht sogar verständlich. Und nein, der AW-TW ist nicht generell berechtigt den Ball mit der Hand zuspielen, in dieser speziellen Situation jedoch so halb (Ich hoffe das ist verständlich)

    Die Unterbrechung durch den Pfiff? Wie erklärst du die? Da durch das Anziehen einer andersfarbigen Unterziehhose ja das Spiel nicht erheblich gestört wird, bleibt dir meiner Meinung nach kein Grund für den Pfiff. Demnach ist der idF auch hinfällig.
    Die VW :gelbe_karte: gibst du wegen Unsportlichkeit oder wie ist das zu verstehen?


    PS: Manfred war schneller mit dem Tippen! :S :evil:

    @ machee
    Nein die Schirmmütze des TW ist nicht mehr erlaubt! Da nach der Neuerung der Regel 4 alle "vorsehenden Elemente" untersagt sind.


    Zitat

    Etwaige Kopfbedeckungen: [...]

    • dürfen keine Teile aufweisen, die von der Oberfläche abstehen (vorstehende Elemente)


    DFB-Regelheft, S. 24 und 25, Regel 4 - Ausrüstung der Spieler, Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter, Weitere Ausrüstungsgegenstände

    @ Schiri Tölz
    Ich denke du hast hier etwas nicht verstanden! Die VW kam wegen dem Halten des Gegners und war somit keine Unsportlichkeit sonder ein (taktisches) Foul. Und da es die Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs war ist die VW schon zweimal gerechtfertigt!
    Zu deinem Einwand der zu frühen VW: Wenn einer nach 20 Sekunden jemanden beleidigt, sagst du dann auch: "Ist ja noch so früh im Spiel und außerdem ist es ja nur eine Beleidigung und kein hartes Foul, lass Rot mal stecken." Wie willst du deinem Beo das dann erklären? So einen ausgelassenem FaD gibt (nach dem was man im Forum hier so liest) einigen Abzug, evtl. bis zu 0,5 Pkt. [Verbessert mich!]. Und wenn jemand beim ersten Konter im Spiel, sagen wir in der 10' jemanden kurz hinter der Mittellinie hält und der sonst nur gegen 1 Verteidiger und den TW spielt, gibst du dann auch keine VW? Und wenn ja, wie erklärst du das dem Beo?
    Und wenn du in der 3' einen FS hast, ca. 18 m vor dem Tor, der Angreifer schnell ausführen will und sich dann ein Verteidiger direkt vor den Ball stellt (und damit meine ich eine AKTIVE Bewegung zum Ball) und sich trotz mehrmaligem Auffordern immer noch da aufhält, dann ist da eine VW sehr wohl platziert und notwendig!

    @ BRiT
    400€? Das kommt mir dann doch zu hoch vor! Härtere Strafen: Immer! Bin ich dabei! Aber bitte im Rahmen! UNd dass ein einfaches Ball wegnehmen mit einer höheren Strafe belegt ist als 'ne Beleidigung, ist nun völlig maßlos. Man sollte überlegen, dass 400€ für einen jungen Trainer, evtl. noch im Studium/in der Ausbildung, verdammt viel ist! Und nur, weil er den Ball weggenommen hat, wo es doch eh einen 2. gibt? Nee, ganz sicher net! Es reicht völlig, wenn der für jedes mal ne Strafe von 50-75€ bekommt. Das summiert sich dann ganz schnell, falls er einer der üblen Sorte ist! Und wenn er das einmal und nie wieder macht, dann reichen 50€ auch vollkommen aus! Bei dem auf den Platz laufen das gleiche! Innenraumverweis - die Strafe von ca. 80€ - gut ist! Dann lieber mit Spielsperren kommen, dass trifft Manche schon ziemlich wenn die mal für vier/fünf Spiele nicht ihre Jungs und/oder Mädels anfeuern können! Die von dir vorgeschlagene Strafe für die Beschimpfung/Beleidigung ist da schon eher angebracht. 200€ ist zwar hart, aber anscheinend lernen es Manche nur so! :(


    @ SixthSCTF
    Die Idee mit den Tagessätzen wäre eine sehr gute, falls das noch nicht so praktiziert wird!


    Und da komm ich wieder zu meinem Beispiel von dem jungen Trainer. Für den sind 400 € dann ca. 10-15 Tagessätze (immer je nach Verdienst). Und da nur für einen weg geschlagenen Ball?


    Und da wie SixthSCTF schon sagt das Sportgericht i.d.R. nur Bußgelder verhängen darf wären 400 € 2/5 des Möglichen (max. 1.000 € Geldbuße [§17 Abs. 1 OWiG]). Und das ist eindeutig zu viel!!
    Bei der Beleidigung sieht das dagegen ganz anders aus! Das ist nach §185 StGB eine Straftat die theoretisch mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden kann! Ein simples "Idiot" z.B. kann dich im Straßenverkehr um die 1.500 € kosten! [Quelle] Aber wenn die Beleidigung zu heftig wird, sollte man im Normalfall auf eine Anzeige sowieso nicht verzichten!

    Ich finde, dass "in Kauf nehmen" sehr schwer zu bewerten ist. Um etwas in Kauf zu nehmen, muss man erst mal so weit denken. Ich denke, dass in so einem Fall wie #2 keiner auch nur daran denkt, dass es ja evtl. möglich ist, dass der Schütze vielleicht seine Hand - die deutlich weiniger als 1% der möglichen "Trefferfläche" ausmacht - treffen könnte.