Beiträge von mrfcc

    Auch hier kann ich so nicht voll zustimmen. Bei uns findet die Ausrüstungskontrolle im Normalfall am Spielfeldrand statt. Im Gespann sieht das dann so aus, dass beide Assistenten die Mannschaften kontrollieren, während der Schiedsrichter auf dem Platz stehend den Gesamtüberblick behält. Im Ernstfall darf der SR also hier schon mit persönlichen Strafen eingreifen. Das wurde uns als guter Tipp ("Stellt euch zur Mannschaftskontrolle aufs Spielfeld") mehrmals in Lehrabenden mitgeteilt.

    Moment, du kannst Spieler mit einer persönlichen Strafe belegen sobald du selbst den Platz betrittst. Dazu muss sich der Spieler nicht auf dem Feld befinden. Ergo muss der Trainer auch noch keine bestimmte Position eingenommen haben, damit das selbe für ihn gilt. Und naturgemäß befindest du dich bereits vor dem Anpfiff auf dem Rasen.

    Das nicht, aber ich kenne eine Story von einem Kollegen, die auch rekordverdächtig sein dürfte. Haushoher Favorit gegen die Schießbude der Liga: Das Kellerkind hat Anstoß und fetzt den Ball sofort ins Seitenaus, um sich zurückziehen zu können. Der Ball landet dem Trainer des Favoriten mit Schmackes im Gesicht und der reagiert mit: "Du dummes A****, dich mach ich kalt!". Fazit: Innenraumverweis nach einer effektiven Spielzeit von 2 Sekunden.

    Bei uns ist die Vorgabe sogar noch deutlich strenger. Die Ordner haben sich kenntlich zu machen und verfügbar zu sein. Geschieht dies nicht, wird eine Frist von 30 Minuten gesetzt. Schafft es der Verein nicht die Vorgabe innerhalb dieser Zeit zu erfüllen findet das Spiel nicht statt. Diese Aussage kam so im Zuge der Einführung der im Film erwähnten Maßnahmen von unserem KSO.

    Den Argumenten von BRiT und schwarzerhund muss ich leider widersprechen: Den Mehraufwand (alles was zuzüglich der 1,5 Stunden auf dem Platz passiert) wird auch im realen Leben eines Freischaffenden nicht anerkannt. Der "Auftraggeber" (hier euer Fußballkreis) fordert eine Leistung zwischen zwei festgelegten Zeitpunkten an. Alles was bezüglich Vor- und Nachbereitung passiert ist euch überlassen und wird im vereinbarten Tarif mitvergütet. Eine andere Regelung wäre auch willkürlich, weil der Eine 60 min braucht um sich auf ein Spiel vorzubereiten und der Andere nur 10. Mal auf mein Berufsleben übertragen: Wenn zB. jemand eine musikalische Untermalung seiner Hochzeit erwünscht, dann wird erwartet dass ich zum vereinbarten Zeitpunkt spielbereit verfügbar bin. Ob ich vorher noch 10 Stunden proben und üben musste um diesen Auftritt zu stemmen ist nicht relevant, da ich im "Gesamtpaket" gebucht wurde. Diese Zeit die für das ganze Drumherum draufgeht ist also inbegriffen in euren Spesen (oder Aufwandsentschädigung, die Unterschiede sind nur marginal). Selbst wenn man als Angstellter seinen Lebensunterhalt verdient kann man nicht mit solchen Zugeständnissen rechnen. Im Normalfall verlangt der Arbeitgeber, dass man zu Dienstbeginn einsatzbereit ist, was heißt dass man bereits umgezogen und auf den Arbeitsablauf vorbereitet ist. Die verschenkten Minuten fürs Fertigmachen ersetzt einem im echten Leben auch niemanden. Manchmal habe ich das Gefühl, dass sich da Schiedrichter im Allgemeinen als etwas Besonderes sehen und ihren Sonderstatus auch im Leben um den Sport bestätigt haben möchten, besonders was die Umsorgung außerhalb des eigentlichen Spiels angeht. Es tut sicherlich manchmal gut seine Situation mal mit dem Alltag anderer Menschen zu vergleichen.

    Ohne Anspruch auf absolute Wahrheit: Spesen sind kein Lohn im gesetzlichen Sinne. Du stehst in keinem Arbeitsverhältnis zu deinem Verein oder deinem Fußballkreis, deswegen betrifft die Mindestlohnregelung uns Schiedsrichter nicht. Ich bin zb. hauptberuflich freischaffender Musiker: Dort stehe ich auch in keinem Lohnverhältnis zu Auftraggebern, weswegen diese nicht an den Mindestlohn gebunden sind. Mal ganz davon abgesehen, dass selbst der niedrigste Spesensatz von 15€ bei einem entlohnten Arbeitsaufwand von 90 min (also 1,5h) relativ gut mit dem Mindestlohn von 8,50€ vereinbar wäre.

    Da hast du dich ja dann aber auch geschickt rausgeredet In Der Situation. Ohne deine Einschätzung in der Situation in Frage stellen zu wollen: Der Vorteil des Platzverweises wäre ja auch eingetreten wenn du den Spielvorteil nicht weggepfiffen hättest. Nur eben etwas später.

    Bei solchen Dingen gibt es keinen Ermessenspielraum, auch wenn die Entscheidung hier niemals 100%ig genau zu treffen ist. Man kann ja auch nicht auf "kein Tor" entscheiden, wenn man zwar sieht, dass der Ball hinter der Linie war, es einem aber noch nicht deutlich genug war.

    Ich war schon lange fußballbegeistert, aber nur als Fan. Ein aktives Eingreifen ins Geschehen habe ich eigentlich nie ernsthaft in Betracht gezogen. (von ein paar Jahren im d- und c-Juniorenbereich mal abgesehen) Eine schwere Erkrankung mit Krankenhausaufenthalt hat dann dazu geführt, dass ich mich wieder bewusster für meinen Körper einsetzen wollte. Das aktive Spielen kam für mich aufgrund benötigter Flexibilität im Beruf nicht in Frage. Das Schiedsrichtern war also für mich das Naheliegenste um trotzdem 'mein' Spiel für meine körperliche Fitness zu benutzen.

    Interessant wird es natürlich, wenn der AWS den BAll zum Einwurf hinausbefördert hat.


    Auch dann bemerkt man den unberechtigten Einsatz entweder im Moment des Ballspielens (Folge: idF + gK) oder erst nachdem der Ball die Auslinie überquert hat (Folge: Einwurf + gK). Entscheidend ist ja nicht wann oder ob der unberechtigt auf dem Platz befindliche Spieler ins Spiel eingreift, sondern wann der Schiedsrichter auf diesen Spieler aufmerksam wird.

    Falls ich irgendetwas nicht richtig verstanden hab, dann korrigier mich bitte. Also es ist ja möglich, dass der eingewechselte Spieler die Spielfortsetzung ausführt (Freistoß oder Strafstoß zb.). Dann sollte es doch bei einem Einwurf genauso möglich sein. Vermutlich müsste er erst einmal das Spielfeld betreten damit die Auswechslung vollzogen ist und könnte dann rausgehen und den Einwurf ausführen.

    Obwohl die von Manfred angesprochene Situation relativ häufig eintritt: Die gelbe Karte wird von einem Spieler im Rücken des Schiedsrichters gefordert, da dieser sich gerade am Ort des Fouls auf den Foulenden konzentriert. Und so rein auf Verdacht kann ich die gelbe Karte auch nicht hinter meinen Rücken halten.

    Das mit der Halbzeitansprache würde ich nicht unterschreiben, da die Kabine mMn nicht zum Innenraum zählt. Theoretisch könnte auch der Vorstand, Sponsor oder jede x-beliebige Person in den Kabinentrakt gehen oder mit den Spielern sprechen. Insofern würde ich eine Kabinenansprache als zulässig empfinden.

    Ich kenne Innenraumverweis = Funktionsverbot. Das hieße in dem Fall auch Verbot der Halbzeitansprache bzw. Verbot in einer wie auch immer gearteten Form Einfluss auf das Spiel zu nehmen.

    Mein Beitrag sollte auch keinesfalls eine Aufforderung oder Kritik an gebi sein. Ich wollte nur den Unterschied klarstellen, falls man doch mal in die Verlegenheit kommen sollte.

    C-Junioren spielen (bei uns) allerdings Großfeld und D-Junioren Kleinfeld. Da ist - bei aller Spielintensität - der Laufaufwand doch deutlich geringer. Nicht dass ich Spiele so angehen würde, aber müsste ich ein Spiel aus dem Mittelkreis heraus leiten, dann scheinen mir D-Junioren definitiv machbarer.

    Nummer4, genauso habe ich es gemeint!
    Manfred, deine Fragestellungen sind auch sehr interessant. Meine Ausgangsfrage sollte aber eigentlich suggerieren, dass sich der Torwart nicht beim eigenen Schuss verletzt, sondern bei einem nachfolgenden (Danke für die Konkretisierung).

    Hallo allerseits,



    Mal eine Frage zum Torwartwechsel (nach Verletzung des TWs, bei nicht erschöpftem Wechselkontingent)


    Angenomen der Torwart verletzt sich nach der Ausführung des eigenen Schussversuchs, aber bevor alle Schützen einmal geschossen haben und es in die 2. Runde geht. Muss der Ersatztorhüter in diesem Fall erst einen eigenen Schuss abgeben, bevor ein Schütze seiner Mannschaft erneut antreten darf, oder ist sein Versuch bereits durch den Schuss des ursprünglichen Torwarts abgegolten?

    Oftmals gilt eine s.g. Mittellinienregel. Bei uns dürfen Abstöße, Abschläge und Freistöße aus dem Strafraum nicht die Mittellinie überqueren ohne dass eine weitere Ballberührung erfolgt ist. Geschieht es doch wird mit indirektem Freistoß für die verteidigende Mannschaft fortgesetzt. Manfreds 'immer?' kann ich schonmal widersprechen. Die Rückpassregel wird bei uns auch auf dem Kleinfeld angewendet.