Beiträge von MrNice

    Ich freue mich schon auf den ersten solchen Rückpass den der TW noch ins eigene Tor abfälscht. Dann wird Helmut Winklhofer eingeflogen und überreicht den goldenen Schuh. Und Uli Hoeneß hüpft im Viereck. :clown::saufbrüder:

    Den Ruf haben sich die Vereine über Jahre erarbeitet, waren aber in dieser Saison offiziell (Spielbericht) unauffällig. Darum auch verdeckt beobachtet. Das Problem mit dem nicht gegebenen Punktabzug ist für mich ein anderes: In der Vorbereitung in Freundschaftsspielen zur Saison haben Vereine "Gastspieler" - Spieler zum Testen aus einem anderen Verein - im guten Glauben eingesetzt. Dies suggeriert ein Feld im ESB. Hier wurden 4 Punkte für die neue Saison, also für einen anderen Wettbewerb, abgezogen und Funktionssperren bis zu 6 Monaten verhängt. Ich möchte hier nur ein Beispiel herausheben: Beim Freundschaftsspiel stand bei der 2. Mannschaft der Trainer der 1. Mannschaft als Mannschaftsverantwortlicher auf dem ESB. Folge: 4 Punkte Abzug und 6 Monate Sperre für den Trainer. Die 2. Mannschaft steigt dadurch möglicherweise ab. Andere Vereine setzen solche "Gastspieler" unter dalschen Nanen ein. Und für so einen Gewaltakt kein Punktabzug? Ich verstehe es nicht.

    Was sich aber beim Samstagsspiel in einer Münchner A-Klasse abspielte, war gemeingefährlich: Weil ein Spieler einen Gegner übelst beleidigte, brach eine Massenschlägerei aus. Spielabbruch! Hier geht's zum Artikel samt Video. Beide Vereine haben auch einen Ruf in München, weshalb der Verband das Spiel verdeckt beobachten lies.

    Jetzt sind die Urteile gefallen:
    Beide Mannschaften haben das Spiel mit 0:2 verloren und bekommen für das Verursachen eines Spielabbruchs 100 € Geldstrafe
    Punktabzüge gab es keine.

    Die weiteren Strafen: Heimverein Gastverein
    Verletzung der Platzdisziplin: 700 € 900 €
    1. Spieler: 1,5 Jahre / 200 € 1 Jahr / 200 €
    2. Spieler: 6 Monate / 100 € 1 Jahr / 200 €
    3. Spieler: 4 Monate / 150 € 6 Monate / 200 €

    Was sich aber beim Samstagsspiel in einer Münchner A-Klasse abspielte, war gemeingefährlich: Weil ein Spieler einen Gegner übelst beleidigte, brach eine Massenschlägerei aus. Spielabbruch!


    Hier geht's zum Artikel samt Video.


    Beide Vereine haben auch einen Ruf in München, weshalb der Verband das Spiel verdeckt beobachten lies.

    Ich erinnere mich noch gut an ein Spiel, wo es bei mir auch den ganzen Vormittag geschüttet hat. Auch die 20 km auf der Autobahn bin ich dann mehr geschwommen. Doch kurz vor der Ausfahrt riss der Himmel auf. Das Spielfeld war dann auch dementsprechend bespielbar.

    Zitat von »Ente«



    Dieses "Alle Eltern weg vom Spielfeldrand" funktioniert nach meinen Beobachtungen überhaupt nicht. Das haben wir in Berlin auf dem Papier auch. Auffällig sind noch nur die unangenehmen Eltern, bestraft werden in erster Linie die ruhigen. Die Pöbel-Eltern scheren sich nämlich einen Dreck um irgendwelche Verbandsrichtlinien. Und der Verband kümmert sich mitnichten um die Durchsetzung der Regeln.


    Da soll sich dann der 14-jährige Jung-SR drum kümmern und sich schon vor dem Spiel eine "Elternbaustelle" aufmachen, in dem er alle wegschicken soll. Und wird entweder eingeschüchtert oder ausgetrickst, in dem eine Mannschaft plötzlich 2 Trainer hat, 4 Co-Trainer, Physiotherapeuten, Betreuer und was sonst noch so für Offizielle auf dem Spielberichtsbogen auftauchen können.

    Das Problem wäre für mich ganz einfach lösbar:


    1. Das Spiel wird erst angepfiffen, wenn die Eltern den Abstand eingenommen haben. Verantwortlich ist der Heimverein. Sollte jemand dann doch nähern, wird das Spiel solange unterbrochen.
    2. Es ist nur 1 Trainer pro Mannschaft zugelassen.

    Hier kann das Urteil doch nur schuldig lauten.


    • Warum sollte der Kläger Anzeige erstatten? Gerade im Sport machen dies aus Bequemlichkeit kaum jemand.
    • Ein Spieler gibt das Vergehen zu, was die Glaubwürdigkeit des Anzeigers untermauert.
    • Die persönliche Einvernahme des Klägers hat vermutlich den Richter überzeugt
    • Die Abwesenheit kann ihm zwar nicht zum Nachteil gereichen, sagt aber nicht, dass er der Anzeige widersprochen hat.