Bei Wechsel auf Kunstrasenplätzen muss im Bezirk LG (Falko pfeift allerdings für Weser-Ems) den Mannschaften die Gelgenheit gegeben werden, sich mindestens 30 Minuten durchgängig auf dem Kunstrasen auf das Spiel vorzubereiten. Weiterhin ist geeignetes Schuhwerk zu tragen. Im geschilderten Fall wäre ein Wechsel deswegen schon nicht möglich gewesen.
§28 NFV-Spielordnung sagt aus, dass der Eigentümer (oder der zur Anordnung Berechtigte) den Platz bis zum Anpfiff sperren und das Spiel absagen kann. Theoretisch kann die Gemeinde dem Vereinsvorsitzenden eine entsprechende Vollmacht ausstellen. Die (schriftlich zu begründene) Absage muss allerdings einer Überprüfung statthalten. In Falko's Fall wäre es bei einer Platzsperrung verbunden mit Spielabsage sehr wahrscheinlich zu einer Spielwertung gekommen. Zum Wechsel auf ein anderes Spielfeld kann der Heimverein im übrigen nicht gezwungen werden, falls noch eine anderes, bespielbares Spielfeld vorhanden ist, hierzu gibt es ein Urteil des Bezirkssportgerichts Lüneburg. Ausschlaggebend ist die Saisonmeldung des Vereins, hier wird bestimmt auf welchem Platz die jeweilige Mannschaft des Vereins spielen soll. Dementsprechend taucht die Spielstätte dann in der Spiel - bzw. SR-Ansetzung auf.