Beiträge von DanielB

    In den Regeln heißt es aber doch, dass das schwerer wiegende Vergehen zu bestrafen sei? Oder ist mit "Bestrafen" lediglich die Disziplinarstrafe gemeint und nicht die Spielfortsetzung?


    Nehmen wir an, das Handspiel in deinem Beispiel wäre nur verwarnungswürdig. Gäbe es dann den Strafstoß wegen des größeren Vorteils, aber die :rote_karte: für den Tritt, weil der SR das schwerer wiegende Vergehen bestrafen muss (siehe Frage oben)?

    Da habt ihr natürlich recht. Hätte ich mir ja auch eigentlich denken können, aber ich wiederhole im Moment so intensiv die Regeln, dass ich da leicht mal komplizierter denke, als ich muss.


    Zumindest regeltechnisch bestraft der SR also das schwerwiegendere. Wobei ich den Fall den du, Nummer4, angesprochen hast, gut nachvollziehen kann. Richtet sich das schwerwiegendere Vergehen eigentlich nach der Disziplinarstrafe, die darauf steht oder Spielfortsetzung?

    In welcher Regel steht denn, dass das schwererwiegende Vergehen bestraft werden muss, wenn ein Spieler allein mehrere Vergehen begeht, die nicht zur gleichen Zeit stattfinden?


    Ich kenne da nur die Regel, dass der SR das am schwersten wiegende Vergehen bestraft und die Wiederaufnahme des Spiels gemäß dem am schwersten wiegenden Vergehen erfolgt, wenn mehrere Spieler des gleichen Teams gleichzeitig gegen die Spielregeln verstoßen.


    Aber ist das in diesem Fall gleichzeitig???

    Ist ja nach Regelwerk auch absolut korrekt. :top: Wenn da unbedingt auf Abstoß, Vorteil etc. entschieden werden müsste, würden sie die Regel bestimmt ändern.


    In Bayern - in einigen anderen Landesvereinen sicherlich auch - ist es halt so gehandhabt, dass sie nur dann die gelbe Karte geben, wenn aus der Unsportlichkeit wirklich ein Vorteil für den Schützen entsteht.
    Schießt der Schütze den Ball über/neben das Tor oder kann der Torwart den Ball halten oder zu einem Mitspieler abwehren, kommt die Unsportlichkeit (aus deren Sicht) nicht zum Tragen, es wird auf Vorteil entschieden und der Spieler muss nicht verwarnt werden.


    Widerspricht aber m.M.n dem DFB-Regelwerk bzw. den Fifa-Auslegungen, in denen davon nichts erwähnt wird.


    Denke, wenn man das so wie die bayrischen Kollegen handhabt, macht man sicherlich nichts falsch. Im Gegenzug dazu würde ich aber sagen, dass man auch nichts falsch macht, wenn man komplett nach dem Regelwerk pfeift.

    Zu der Frage, wann hier die :gelbe_karte: gegeben wird:


    Täuscht der Spieler in unsportlicher Weisen, der Ball geht ins aus und wir entscheiden auf Abstoß, würde ich die gelbe Karte vor dem Abstoß geben. Verjährt wäre die Gelbe ja erst, wenn der Schiedsrichter die Gelbe in der nächsten Spielunterbrechung (hier: vor dem Abstoß) nicht gäbe.


    Hält der TW den Ball nach einer unfairen Täuschung fest und wir entscheiden aufgrund eines aussichtsreichen Konters auf Vorteil, gebe ich die Gelbe - wie Nummer4 schon sagt - eben in der nächsten Spielunterbrechung.

    Im Prinzip sollte es hier einen indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von dem Ort geben, an dem sich das Vergehen ereignete.


    Es verstößt ja ganz klar ein Mitspieler des Schützen gegen die Regeln bevor der Ball im Spiel ist, der TW hält daraufhin den Ball und dann sollte das Ganze (nach Regel 14) so gehandhabt werden, nehme ich mal an.

    Ich war auf dem Stand, dass das Spiel läuft, wenn der SR nach einer Unterbrechung wieder angepfiffen hat.


    Regelfrage dazu aus dem Buch "Fußballregeln in Fragen und Antworten", 11. Ausgabe.


    Frage: Der SR hat mit einem Pfiff die Strafstoßausführung freigegeben. Während der Schütze anläuft, sieht er, wie ein Angreifer außerhalb des Strafraumes einem Gegner einen Tritt versetzt. Der Schütze erzielt ein Tor. Wie muss der SR entscheiden?


    Antwort: Wiederholung, Feldverweis.

    Meines Erachtens gibt es dann eine :rote_karte: und direkten Freistoß bzw. Strafstoß.


    Begründung: Tätlichkeit während des laufenden Spiels (und wenn der SR pfeift läuft das Spiel, auch wenn der Ball noch nicht im Spiel ist) an einen Gegner wird mit direktem Freistoß bzw. Strafstoß falls das Vergehen im Strafraum des fehlbaren Spielers erfolgte, geahndet.

    Stimmt auch. Dazu noch mal der Regelabschnitt von Seite 100 (DFB-Regelwerk 12/13):


    Zitat

    Der Schütze verstößt gegen die Spielregeln:

    • Der SR lässt den Strafstoß ausführen.
    • Geht der Ball ins Tor, wird der Strafstoß wiederholt.
    • Geht der Ball nicht ins Tor, unterbricht der SR das Spiel und setzt es mit indirektem Freistoß zugunsten des verteidigenden Teams an der Stelle fort, an der sich das Vergehen ereignete.

    Dazu dann noch entsprechend :gelbe_karte: .


    Die entscheidende Frage hier ist wohl: Wann ist der Ball nicht im Tor? Nach dem blauen Buch wohl in folgenden Situationen:


    • Ball wird vom TW über Tor gelenkt
    • Ball wird vom TW ins Spielfeld zurückgelenkt (zu Schütze oder Mitspieler des Schützen)

    Bezieht man sich ausschließlich auf den Text im DFB-Regelwerk, so ist eine Täuschung immer dann mit einer Verwarnung zu bestrafen, wenn eine Unsportlichkeit vorliegt - der Schütze also nach vollendetem Anlauf den Stoß nur antäuscht. Da steht zumindest nichts von Ausnahmen.

    Eine Frage stellt sich mir jetzt. In einer der Fragen ist gefragt, was passiert, wenn ein TW nach Behandlung unerlaubt das Spielfeld betritt und dadurch, dass er einen auf das Tor zu rollenden Ball mit der Hand abfängt, ein sicheres Tor verhindert. Wieso gibt es hier Strafstoß und Rote Karte? Müsste es nicht eigentlich idF + Gelb für das unerlaubte Wiederbetreten geben?
    Was ist hier das Vergehen, das die Rote Karte und den Strafstoss erfolgen lässt? Stellt das Verhindern des Tores eine grobe Unsportlichkeit da? Dann verstehe ich nicht, warum es in den Regeln heißt, dass ein AWS oder ausgewechselter Spieler, wenn er unerlaubt das Feld betritt und durch das Wegspielen des Balls eine Torchance verhindert , nur Gelb sieht.