Also ich finde da weder etwas zum Dramatisieren noch zum Verharmlosen. "Versorgen" wir mal zuerst den Balljungen. War sein Verhalten unsportlich? Ohne Zweifel. Innenraumverweis ist angebracht, die Sache erledigt sich offenbar von selbst, weil er mit seinem schlimmen Aua abtransportiert wird. Ob der EXAKT DIESE Aktion oder allgemein Zeitschinden oder ein Bombenattentat vorher im Internet angekündigt hat, ist nicht mein Bier als SR. Da darf sich dann der Sportrichter mit den Vereinsvertretern von Swansea amüsieren, inwiefern der Eintrag vorher bekannt war, und ob man den Junior daraufhin hätte vorher aus dem Verkehr ziehen müssen.
So, jetzt zum Herrn Hazard (Nomen est omen) - hat er nach dem Balljungen getreten? Hat er. Ist er dafür mit FaD zu bestrafen? Ist er, sogar wenn er den Balljungen überhaupt nicht berührt hätte, denn schon der Versuch ist strafbar. (Es sei denn, jemand zeigt mir die Anweisung des englischen Fußballverbandes, nachdem das Treten nach unsportlichen Balljungen, die auf dem Spielball liegen, erlaubt ist.) Ob Hazard dafür dann 3 Stunden, 3 Spiele oder 3 Jahre gesperrt wird, ist wieder Sache des Sportgerichtes.
Ergo: Alles richtig gemacht, der Kollege SR
Nachtrag: Wenn ich richtig gut drauf bin, teile ich dem Balljungen auf dem Weg nach draußen noch mit, dass ich das ganze Affentheater nachspielen lasse - außer Chelsea gleicht im Endergebnis in den nächsten Minuten noch aus.