Also, da ich nicht nur an der Trillerpfeife "hänge", sondern auch noch Staffelleiter bin, kenne ich diese Sachverhalte zum Saisonende hin zur genüge. Letztendlich kann damit leider auch Auf- und Abstieg beeinflusst werden, da bei Spielaustragung ein höheres Ergebnis eintreten kann, als eine spätere Wertung (unser LV: 2:0).
Wenn ein Spiel wegen Nichtantretens der Gastmannschaft ausfällt (Anruf z. B. 30 Minuten vor Spielbeginn usw.) und der SR ist am Spielort erhält er von der Heimmannschaft das volle Fahrgeld und die Hälfte der Aufwandsentschädigung. Das Sportgericht verdonnert dann bei Feststellung des schuldhaften Nichtantretens im Regelfall, neben einer Spielwertung und einer Geldstrafe, den schuldhaften Verein zur Erstattung der SR-Auslagen gegenüber dem Heimvervein.
Auch schon passiert, dass der SR und die Gastmannschaft am Spielort vergeblich auf die Heimmannschaft warten!!! Da handhabe ich es so, dass ich gemeinsam mit der Gastmannschaft vor Ort eine Art Notbeleg erstelle, wo ich der Gastmannschaft bescheinige, dass sie in spielfähiger Mannschaftsstärke am Spielort war und die Gastmannschaft bescheinigt, dass ich als SR am Spielort war. Das Sportgericht verdonnert dann bei Feststellung des schuldhaften
Nichtantretens im Regelfall, neben einer Spielwertung und einer
Geldstrafe, den schuldhaften Verein zur Erstattung meiner Auslagen bzw. eine Übernahme der Gastmannschaft-Reisekosten