Das kann der Trainer selbst nachlesen. Das steht im Urteil und dieses muss dem Verein ja vorliegen.
Also, ein Sportgerichtsurteil innerhalb einer Woche ist kaum möglich. Kann vielleicht wie so oft LV-spezifisch sein, aber wenn ich mal von mir als Spielklassenleiter ausgehe:
Samstagnachmittag Spieltag
Sonntag Online-Kontrolle, ggf. also Weiterleitung ans Sportgericht
Sportgricht muss Verein über Verfahrenseröffnung informieren (kann LV-spezifisch sein...)
Vereine 5 Tag Zeit zu einer Stellungnahme...
Die Kernfrage war aber ja eigentlich was ganz anderes und dazu muss man klipp und klar sagen, dass wir als SR keinerlei Festlegungen treffen, wer Spielrecht hat oder nicht. Dies liegt ganz allein in der Verantwortung der Vereine. Schließlich geht auch beim Online-Spielbericht ein gesperrter Spieler für die Vereine anzuklicken.