Beiträge von Stefan

    Der entscheidende Punkt ist "Spielfortsetzung mit Zustimmung des SR". Ich war am Montag in Bochum im Stadion und fand das schon mehr als grenzwertig. Wenn ich zu viert mit Headset das Spiel leite, dann ist eine derartig lange Verzögerung einfach nicht zu akzeptieren.


    Meiner Meinung nach kann schon nach wenigen Sekunden von einer "Zustimmung des SR" ausgegangen werden und dann ist der Ball halt korrekt ins Spiel gebracht worden. (Durch die falsche Mannschaft, wohl Tatsachenentscheidung.)

    Im Heft "Die Fußballregeln in Fragen und Antworten" ist in der aktuellen Ausgabe die folgende Frage enthalten (Regel 14, Frage 66):


    Beim Elfmeterschießen bewegt sich der Torwart deutlich zu früh von der Linie. Deswegen ordnet der SR eine Wiederholung an. Allerdings hat sich der Schütze bei der Ausführung verletzt und kann deshalb die Wiederholung nicht mehr ausführen. Was entscheidet der SR?


    Wiederholung des Strafstoßes durch den nächsten Schützen derselben Mannschaft. Verwarnung des Torwarts. Ggf. Reduzierung veranlassen, wenn die Verletzung es nicht mehr zulässt.

    Da gab es tatsächlich eine Regeländerung. Regel 5 sagt nun:

    "Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite Halbzeit (einschließlich der Verlängerung) beendet und das Spielfeld verlassen oder das Spiel abgebrochen hat [Hervorhebung durch mich], darf der Schiedsrichter eine Entscheidung zur Spielfortsetzung nicht ändern, wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist, oder er von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhält."


    Das heißt:

    - Spiel beendet und Spielfeld noch nicht verlassen: Änderung noch möglich

    - Spiel beendet und Spielfeld verlassen: keine Änderung mehr möglich

    - Spiel abgebrochen: keine Änderung mehr möglich

    Bei uns ist die Anzahl der verfügbaren Auswechselspieler unbegrenzt, der elektronische Spielbericht erlaubt aber nur acht. Daher ist es zulässig, dass ein Spieler eingesetzt wird, der nicht vor Spielbeginn auf dem Spielbericht stand. Der SR kann dann nach dem Spiel diesen Spieler von der Spielberechtigungsliste auf die Ersatzbank schieben und im Gegenzug einen nicht zum Einsatz gekommenen Spieler streichen.

    Ja, mit der Einschränkung, dass ein Eingriff ins Spielgeschehen vorliegen muss, also ein "physisches Vergehen".


    Wenn der Ersatzball irgendwo ins Spielfeld rollt ohne Auswirkung, dann wird weitergespielt und der Ersatzball bei nächster Gelegenheit entfernt.


    Das hat Lutz auch in der Erklärung zur Regeländerung aufgeführt:

    "Das Treten eines Gegenstands gegen eine Person oder den Ball wird gleich bestraft wie das Werfen eines Gegenstands."

    Die zweite Verwarnung im selben Spiel steht für einen Feldspieler auch unter "Feldverweiswürdige Vergehen" aufgeführt. Somit kann ich deinen Schluss, es gäbe keine gelb-rote Karte für Teamoffizielle, nicht nachvollziehen. Dass eine gelb-rote Karte einen Innenraumverweis nach sich zieht, trifft ebenfalls auf Spieler und Teamoffizielle gleichermaßen zu.

    Die gelb/rote Karte für Teamoffizielle gibt das Regelwerk her und zumindest für Westfalen gilt nach Aussage der Verbandslehrwarte und des Verbandsjugendausschusses:

    - im Seniorenbereich gelb/rot möglich

    - im Jugendbereich nach gelb nur rot möglich

    Unter den persönlichen Strafen über das Dropdown-Feld kannst du sie definitiv nicht eintragen, da Teamoffizielle ja manuell in den Spielbericht eingetragen und nicht über die Spielberechtigungsliste ausgewählt werden. Das ist vergleichbar mit Spielern, die nicht auf der Spielberechtigungsliste stehen und dann manuell oben eingetragen werden. Diese kannst du ja auch nicht für Auswechslungen, persönliche Strafen oder als Torschützen im Dropdown auswählen.


    Da bleibt dann nur (je nach Anweisung - siehe Mathias' Antwort) eine Erwähnung in den Bemerkungen oder als Sonderbericht.

    Ganz sicher: JA!


    "Textergänzung und abgeänderter Text

    • Das Team, das beim den Münzwurf gewinnt, entscheidet kann entweder wählen,

    auf welches Tor es in der ersten Halbzeit spielt, oder den Anstoß ausführen.

    • Das gegnerische Team erhält je nach obiger Entscheidung den Anstoß oder darf

    wählen, auf welches Tor es in der ersten Halbzeit spielt.

    • Das Team, das den Münzwurf gewonnen hat entschieden hat, auf welches Tor es

    in der ersten Halbzeit spielt, führt den Anstoß zu Beginn der zweiten Halbzeit aus."


    Das schlechte Deutsch ist im Originaldokument enthalten...


    Was hast du denn gemacht? Hast du Gast den Anstoß UND die Seite wählen lassen? ^^

    Bei deiner Aussage zur saisonalen Abhängigkeit der SR-Zeitung gebe ich dir Recht. Die Frage ist aus SRZ 5/18, Frage 2.


    Offizielle Aussagen zu den anderen Fragen kann ich natürlich nicht geben, gehe aber bei Marks Argumentationskette mit und teile daher auch deine Schlussfolgerungen.

    Vermutlich handelt es sich hier um eine veraltete Regelfrage, die so nicht mehr gestellt werden würde. Damals gab es doch tatsächlich den Regeltext "Der Torwart darf im Torraum nicht gerempelt werden, außer er hält den Ball oder hindert einen Gegner." (Regelheft 2011/12, Regel 12, DFB-Anweisung 16).


    Heute heißt es in Regel 12 unter "Indirekter Freistoß":

    "Ein Torhüter darf nicht von einem Gegner angegriffen werden, wenn er den Ball mit den Händen kontrolliert."


    Daraus folgt, dass der Angriff durch korrektes Rempeln (kein Vergehen, das nach Regel 12 zu einem dir. Freistoß führt) mit einem ind. Freistoß zu ahnden ist.

    Wenig Hilfreich. Betrifft die Platzbeschaffenheit es geht um Witterungsbedingugen die nicht die Platzbeschaffenheit betreffe. Das ist ein eigenes Thema.

    Um es an einem Beispiel deutlich zu machen: Bevor auf unserem KuRa3 bei Regen auch nur eine einzige Pfütze entsteht säuft der benachbarte Parkplatz ab und die Bahnlinie Hamburg-Lübeck wird wegen Überflutung gesperrt.

    Dennoch stellt sie die Frage wann bei Regen ein Spielbetrieb nicht mehr möglich ist (Daumenregel)

    Wenn der Platz so regenabweisend ist, dann wird halt gespielt. Regen an sich stellt ja keine Gefahr da.